Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Zivilangestellte bei der Bundeswehr

Begonnen von Christina_V, 09. Mai 2017, 21:18:41

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Christina_V

Hallo,
Wie jeder weiss sind auch zivile Mitarbeiter bei der Bundeswehr beschäftigt

Meine Frage dazu:

Wie ist das Bewerbungsverfahren? Auch für z.b körperlich oder geistig behinderte? Z.b beim Bwdlz.
Wo werden sie beschäftigt etc? Werden sie gefördert?Welche Arbeitsverträge gibt es für diese Mitarbeiter?

Wäre schön wenn ich zu diesem thema einige informationen bekomme falls sich jemand auskennt.

Papierberg

Wenn Sie sich auf eine konkret ausgeschriebene Stelle bewerben, finden Sie dort auch Hinweise zu Kontaktdaten für Ihre Bewerbung. Ansonsten besteht kein gesondertes Bewerbungsverfahren bzw. spezielle Arbeitsverträge eigens für schwerbehinderte Menschen, deren Ansprüche und Benachteiligungsverbote sind gesetzlich geregelt. Und selbstverständlich wird auf die Belange dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rücksicht genommen. Zum einen sind Bewerbungen von Schwerbehinderten ausdrücklich erwünscht (der Bund - respektive der öffentliche Dienst - ist einer der wenigen Arbeitgeber in Deutschland, die schwerbehinderte Menschen in der Regel vorbehaltlos einstellen, in der freien Wirtschaft zahlt man lieber eine Abgabe und beschäftigt dafür kaum bis wenige schwerbehinderte Mitarbeiter/innen), zum anderen sind - im Falle einer Einstellung - die besonderen Belange Schwerbehinderter in einem speziellen Fürsorgeerlass für die Dienststellen geregelt.
Die Art der Beschäftigung richtet sich grundsätzlich - wie bei jedem anderen Bewerber auch - nach der beruflichen Qualifikation sowie der für die Anforderungen der Tätigkeit erforderlichen Eignung und Befähigung. So besteht mit Blick auf die Schwerbehinderteneigenschaft zum Beispiel kein grundlegendes Problem, einen gehbehinderten Menschen im Bereich des Sprachendienstes oder bei der Abrechnung finanzieller Dienstleistungen zu beschäftigen. Je nach Einschränkung können mit Hilfe der Integrationsämter auch Arbeitsplätze auf die speziellen Anforderungen eines Mitarbeiters/einer MItarbeiterin gestaltet werden.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau