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Direkteinstieg höherer ntD - Erfahrungszeit für Verbeamtung

Begonnen von EFCO234, 30. August 2017, 17:08:51

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EFCO234

Liebe Foristen,

ich habe mich bei der Bundeswehrverwaltung für den Direkteinstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst beworben. Das entsprechende Assessment für diese Laufbahn, habe ich mit Erfolg bestanden.

Zwischenzeitlich musste ich weitere Unterlagen zwecks Beurteilung der Gleichwertigkeit meiner bisherigen Tätigkeiten zur zuvor genannten Laufbahn einreichen. Es muss halt eine dem höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst gleichartige und gleichwertige hauptberufliche Tätigkeit von 2 Jahren und 6 Monaten nachgewiesen werden, um direkt als Beamter auf Probe im Eingangsamt A13 eingestellt werden zu können.

Nach der Universität (Diplom) habe ich 3 Jahre als Wirtschaftsprüfungsassistent gearbeitet und wurde danach zum Prüfungsleiter mit projektbezogener Personalverantwortung befördert. Als Prüfungsleiter bin ich nun auch schon wieder 2 Jahre tätig, so dass 5 Jahre Berufserfahrung vorliegen.

Heute wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass für die beamtenrechtlich vorausgesetzte Erfahrungszeit nur die 2 Jahre als Prüfungsleiter angerechnet werden könnten. Entsprechend wurde ich gefragt ob ich mir auch vorstellen könnte zunächst 6 Monate als Tarifbeschäftigter in der Entgeltgruppe E13 einzusteigen und danach in das Beamtenverhältnis auf Probe in A13 übernommen zu werden.

Diesbezüglich befinde ich mich nun in einer gedanklichen Zwickmühle, denn die E13 wäre schon – wenn auch nur für 6 Monate – einer deutlicherer finanzieller Einschnitt als die A13. Ohne mit der zuständigen Stelle noch einmal gesprochen zu haben, daher nun die Frage an euch: Ist die anschließende Verbeamtung bei solchen Konstrukten regulär schon Bestandteil des Arbeitsvertrags und somit mehr oder weniger ,,sicher", oder riskiert man ggf. einer gewissen, ggf. politisch motivierten Willkür ausgeliefert zu sein (aus welchen Gründen auch immer)? Kurzerhand bin ich erst einmal so verblieben, dass für mich nur die direkte Verbeamtung in Frage kommen würde und ich daher gern auch noch die fehlenden 6 Monate bei meinem bisherigen Arbeitsgeber bleiben könnte. Letztlich soll es aber auch kein Ausschlussgrund sein, um sich die etwaige Einstellung zu verbauen. Bestehen hier vielleicht eurerseits Erfahrungswerte wie ,,starr" die Anrechnung läuft, oder ob da ggf. noch Ermessensspielraum besteht?

Eine weitere Frage habe ich noch bzgl. der anrechenbaren Erfahrungsstufen. Laut heutiger Auskunft der zuständigen Stelle würde ich in A13/E13 Erfahrungsstufe 2 eingruppiert. Es könnten – warum auch immer – nur die Hälfte der Erfahrungszeit als Wirtschaftsprüfungsassistent (aus 3 Jahren werden somit 1,5 Jahre) und 2 Jahre gemäß § 28 Abs. 2 BbesG für mein Universitätsdiplom angerechnet werden. Macht somit 3,5 Jahre Erfahrungszeit. Die weiteren 2 Jahre als Prüfungsleiter könnten hier nicht berücksichtigt werden, da diese als Teilnachweis der beamtenrechtlich notwendigen hauptberuflichen Tätigkeit von zwei Jahren und sechs Monaten dienen. Das finde ich irgendwie nicht nachvollziehbar, vielleicht auch weil ich einfach noch nicht im Detail im Beamtenrecht stecke. Meiner Meinung nach sollten die 2 Jahre mir berücksichtigt werden und sich somit eine Erfahrungszeit von mindestens 5,5 Jahren mit entsprechender Erfahrungsstufe 3 zur Einstellung ergeben. Vor einiger Zeit bewarb ich mich bei einer Kommune, welche mich sofort in E13 Stufe 3 eingruppiert hätte, nach erfolgreichen Assessment bei der Bundeswehrverwaltung sagte ich diese Stelle jedoch ab. Scheinbar kann das wohl jeder Dienstherr im Rahmen seines Ermessens unterschiedlich auslegen.

Sicherlich geht es hier nicht im wahnsinnig unterschiedliche Beträge, nichts desto trotz möchte ich gern klar und exakt den möglichen Rahmen ausschöpfen und nicht unwissentlich nachteiligen Vereinbarungen zustimmen. Schließlich muss ich nicht wechseln, meine jetzige Tätigkeit ist Alles in Allem auch durchaus in Ordnung.

Zu guter Letzt noch die Frage nach Umzugskosten/Trennungsgeld. Derartige Unterstützung könnte wohl laut Auskunft beim Assessmentcenter auch bei Einstellungen gewährt werden. Sicherlich müsste man dann darauf achten/darauf bestehen, dass auch dies Vertragsbestandteil wird, oder wäre das separat zu vereinbaren? Auch hier möchte ich keine Fristen/Möglichkeiten verstreichen lassen.

Vielen Dank vorab für eure Antworten und euer Verständnis gegenüber ,,Neulingen". Leider habe ich bis dato noch keinen richtig zentralen Ansprechpartner und hoffe sehr auf das geballte Forumswissen.

Viele Grüße
Hemingway84

dito45

Zitat von: EFCO234 am 30. August 2017, 17:08:51Vor einiger Zeit bewarb ich mich bei einer Kommune, welche mich sofort in E13 Stufe 3 eingruppiert hätte, nach erfolgreichen Assessment bei der Bundeswehrverwaltung sagte ich diese Stelle jedoch ab. Scheinbar kann das wohl jeder Dienstherr im Rahmen seines Ermessens unterschiedlich auslegen.
Seit der Föderalismusreform 2006/2007 unterliegt die Besoldung für Beamte nicht mehr ausschließlich dem Bund. Demnach existieren für die Besoldung von Kommunal- und Landesbeamten abweichende Regelungen in den jeweiligen Bundesländern gegenüber Bundesbeamten.

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