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Reserveoffizier (ungedient)

Begonnen von Paul84, 15. Dezember 2023, 10:55:33

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Paul84

Hallo!

Ich werde nicht ganz schlau aus dem Reserveoffizier.
Es gibt einmal Reserveoffizier im Wehrdienst und einmal außerhalb des Wehrdienstes. Der Unterschied scheint mir in der Länge der Ausbildung zu liegen. Aktuell kann man sich aber nur für Reserveoffizier im Wehrdienst bewerben.

Ich selbst habe keinen Wehrdienst geleistet, bin 39 Jahre alt, habe Abitur und Master (Uni) und arbeite im IT-Bereich.
Kurze Frage:
- Kann ich mich auf den Reserveoffizier im Wehrdienst überhaupt bewerben mit meinem Werdegang und hätte ich Chancen?
- Auf der Seite der Bundeswehr steht, dass die Ausbildung bis zu einem Jahr dauern kann. Muss der Arbeitgeber mich wirklich solange freistellen?
- Kann man in etwa sagen, dass man ein ähnliches Gehalt während der Freistellung bekommt von der Bundeswehr oder muss man mit einer Einkommensminderung rechnen? (ich verdiene ganz gut in der IT-Branche, ca. 120K Brutto im Jahr).
- Wird es in Zukunft auch wieder Stellen für Reserveoffizier außerhalb des Wehrdienstes geben?

Danke für eure Einschätzung!



F_K

Bei ROA / SaZ im Wehrdienst steht man in einem WEHRdienstverhältnis bei der Bundeswehr, also Soldat auf Zeit - der (bisherige) Arbeitgeber muss den Arbeitssplatz für diesen Zeitraum "freihalten", Du hast ein Recht auf Rückkehr NACH der Wehrdienstzeit.

SaZ ROA dauert insgesamt 2 oder 3 Jahre (am Stück).

Du wirst während dieser Dienstzeit gemäßt Dienstgrad bezahlt, dadurch wird es natürlich zu (erheblichen) Differenzen im Jahreseinkommen kommen.

KlausP

So lange Ihre Dienstzeit durch den Dienstherrn auf nicht mehr als zwei Jahre festgesetzt ist greift das Arbeitsplatzschutzgesetz. Die Dienstzeitfestsetzung hat erst einmal nichts mit der Verpflichtungszeit zu tun. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungstabelle A im Anhang  des Bundesbesoldungsgesetzes.

Hinweis: Es gibt auch die Möglichkeit als ResOffz fachspezifisch mit höherem Dienstgrad verwendet zu werden. (sog. ,,Seiteneinstieg")
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

D1987

Der Stelle auf dem BW Portal lässt sich entnehmen:
"Sie spezialisieren sich in Ihrer zwei- oder dreijährigen Dienstzeit als Reserveoffizierin bzw. Reserveoffizier". Wenn es um aufschlauen der Dienstzeit geht. Es gibt auch eine PDF zu den Bezügen und es wird niemanden überraschen, dass selbst bei einem netto Vergleich die Bezüge geringer sind.

Zu adw gibt es hier genug Beiträge, einem mit ähnlichem Background ist der roa adw s6 Beitrag - hier mal das bei Google oder der sufu eingeben.

Paul84

Danke für die Antworten.

Dann warte ich, bis "außerhalb des Wehrdienstes" wieder ausgeschrieben wird. Aufgrund finanzieller Verpflichtungen (Haus, Kinder, Hauptverdiener), kann ich mir den Weg "im Wehrdienst" leider nicht leisten.

Weißt jemand, wann das wieder ausgeschrieben wird?

seltsam_

Eine Frage interessehalber. Wenn Du Dir den Dienst nicht leisten kannst, was ist Deine Motivation, sich dennoch zu entscheiden, nach erfolgter Ausbildung auch dem Dienstherrn (mit Gehaltsverzicht) zur Verfügung zu stehen?

F_K

@ seltsam:

Während Reservedienstleistungen wird das Gehalt weitergezahlt - insoweit ist Deine Annahme falsch.

Paul84

BAPersBw hat mir bereits geantwortet: ab Mai 2024 soll ROA adW wieder ausgeschrieben werden.
Dann probiere ich mein Glück.

KlausP

Ich empfehle trotzdem den ,,Seiteneinstieg" als ResOffz mit einer studiennahen Verwendung im Auge zu behalten. Darüber kann das BAPersBw kompetent informieren, der Karriereberater wohl eher weniger.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

seltsam_

Zitat von: F_K am 17. Dezember 2023, 19:16:18
@ seltsam:

Während Reservedienstleistungen wird das Gehalt weitergezahlt - insoweit ist Deine Annahme falsch.
Es ist keine Annahme, sondern Erfahrung. Mit dem vom TE angemerkten Einkommen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, zu einer RDL herangezogen zu werden. Denn BAPers wird bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung wohl eher zu einem abschlägigen Ergebnis kommen.

F_K

@ Seltsam:

Quelle?

Bei Arbeitnehmern wird KEINE Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt (bei Selbstständigen ist dies anders).

doc.

Zitat von: F_K am 18. Dezember 2023, 13:59:38
@ Seltsam:

Quelle?

Bei Arbeitnehmern wird KEINE Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt (bei Selbstständigen ist dies anders).

Doch, ab 6k€/M oder 72k€/a voraussichtlichem Nettogehalt. Dürfte bei den 120k€ schon eng werden, je nach familiärer/steuerlicher Situation.

F_K

@ Doc:

In Steuerklasse 4 ist man sicher unterhalb der Grenze - selbst in Steuerklasse 3 ist man bei 14 Gehältern unterhalb der (monatlichen) Grenze.

Quelle: übliche Steuerrechner.

doc.

Zitat von: F_K am 18. Dezember 2023, 14:35:18
selbst in Steuerklasse 3 ist man bei 14 Gehältern unterhalb der (monatlichen) Grenze.

Und bei 16 ist man noch weiter drunter - was ist der sittliche Mehrwert dieser Aussage?

Bei Steuerklasse 3 mit zwei Kindern und den üblichen 12-13 Monatsgehältern ist man deutlich drüber, sowohl bei der Jahres-, als auch bei der monatlichen Summe und dann wird ab 28 Tagen RDL eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt - entgegen des ursprünglichen starken Statements:

Zitat von: F_K am 18. Dezember 2023, 13:59:38
Bei Arbeitnehmern wird KEINE Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt (bei Selbstständigen ist dies anders).

Und bei Steuerklasse 6, alleinstehend, keine Kinder, 18 Monatsgehälter, ist man drunter. Also wie ich geschrieben hatte:

Zitat von: doc. am 18. Dezember 2023, 14:10:54
je nach familiärer/steuerlicher Situation.

F_K

Zusatzfrage:

Stehen hier überhaupt mehr als 28 Tage RDL im Jahr im Raum?

Bei ROA adW und einem Fernlehrgang pro Jahr ist dies nicht notwendig ...

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