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Möglichkeiten in der Reserve?

Begonnen von TAF91, 07. Dezember 2023, 23:16:28

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TAF91

Schönen guten Abend an alle,

ich bin 32 Jahre alt und habe im Oktober 2023 meinen Master in Taxation, Audit and Finance abgeschlossen. Im Februar 2024 schreibe ich das Wirtschaftsprüfer-Examen im Fach Prüfungswesen und im August im Fach Steuerrecht. Ende 2024 erhalte ich hoffentlich den Berufstitel Wirtschaftsprüfer.

Gedient habe ich bereits im Jahr 2013 und weiß aus dieser Zeit noch, dass man sicher besser zu früh als zu spät um eine Bewerbung kümmern sollte. Darum habe ich angefangen Informationen über eine Ausbildung als Feldwebel der Reserve zu sammeln. Besonders interessiert mich die Verwendung in der EloKa. Nach Durchsicht der öffentlich zugänglichen Informationen, ist für mich noch die ein oder andere Frage offen geblieben:

1. Bin ich in der zeitlichen Einteilung von Lehrgängen frei bzw. muss/kann ich mich auf jeden Ausbildungsabschnitt frei bewerben oder ist innerhalb der Ausbildung ein fester Zeitplan einzuhalten?
2. Da ich das WP-Examen unter Anderem schreibe, weil die Möglichkeit besteht Anteile an meiner jetzigen Kanzlei zu erwerben, frage ich mich ob es möglich ist am Ende eines Lehrgang-Tages zu arbeiten oder ob so etwas wie ein Berufsverbot während der aktiven Zeit herrscht?
3. Gibt es im Zweifel so etwas wie Kindkrank-Tage, sollte eines meiner Kinder erkranken und die Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann?
4. Ist es in der Reserve vorgesehen, die Grundausbildung noch einmal zu wiederholen?
5. Sind in diesem Forum Bewerber, Anwärter oder voll ausgebildete Soldaten aktiv, die, so wie ich, erst mit über 30 mit ihrer Ausbildung gestartet sind? Hier würden mich allgemeine Erfahrungen interessieren

Falls jemand Zeit und Lust hat mir zu antworten, wäre ich sehr dankbar.

xnos

Moin!

1. Es werden mehrere Zeitschienen pro Lehrgang angeboten. Mitte/Ende eines Jahres ist das Einbuchen für Lehrgänge im nächsten Jahr möglich.

2. Das Arbeitsverhältnis ruht. Insofern dürftest du nicht arbeiten. Am Abend in deiner freien Zeit für ein anstehendes Examen lernen oder gewisse Arbeiten "vorbereiten" liegt im Rahmen des Möglichen. Ggf. bist du nach einem vollen Tag aber auch erschöpft. Zudem musst du am Tag darauf erholt und einsatzfähig sein.

3. Während einer Wehrübung bist du Soldat - d.h. es gelten die gängigen Regelungen. Wie es sich konkret im Rahmen einer Übung von wenigen Tagen verhält, weiß ich nicht. Möglicherweise wird 1/12 des Sonderurlaubs herangezogen? Das Bestehen eines Lehrgangs ist in jedem Falle an die aktive Teilnahme gekoppelt. Ein S1 (Reservistenangelegenheiten) weiß dies sicherlich!

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=65451.0

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5399570/368240d41e8d23caff0caceca4980a0c/download-regelungen-bei-kinderbetreuung-und-pflege-waehrend-corona-data.pdf

Die Antwort auf diese Frage interessiert mich. Vielleicht kann hier jemand fundiert antworten! :)

4. Nein. Du hast schon gedient und müsstest ggf. Anteile auffrischen z.B. Einsatzersthelfer A.

5. Hier sind sicher einige! Was willst du denn wissen? Es macht Freude im Dienst zu sein, aber du brauchst auch eine Menge Geduld. Oder du hast mehr "Glück"! ;D

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