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Körperliche Voraussetzung für Reservisten

Begonnen von Manuel97, 11. Oktober 2015, 21:46:35

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Manuel97

Guten Abend,

ich hatte mich dieses Jahr als Offizier im Heer beworben, habe aber leider letzte Woche eine Absage erhalten. Laut den Ärzten bin ich körperlich nicht uneingeschränkt einsetzbar, wohl aufgrund eines Motorradunfalls den ich letztes Jahr hatte (Knieluxation). Darum wollte ich fragen ob die körperliche Voraussetzungen als Reservist ähnlich hoch sind wie für normale Soldaten, da wenn ich nicht aktiv in der Bundeswehr dienen kann wenigsten als Reservist meinen Teil leiste.  Ich strebe nun ein duales Studium als Wirtschaftsingenieur-Elektrotechnik an und bin 97er Jahrgang

mfg

Manuel

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Verteidiger


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


F_K

Zur Frage:

Die Voraussetzungen sind die gleichen, die Knieluxation verhindert eine Tätigkeit als Soldat / Reservist.

Reservist ist, wer wenigstens einen Tag als Soldat gedient hat - dieser "eine Tag" kann auch in einer Reservedienstleistung erbracht werden.

Tommie

Zitat von: F_K am 12. Oktober 2015, 08:52:00... , die Knieluxation verhindert eine Tätigkeit als Soldat / Reservist.

Die mitgemachte Knieluxation führt nach ZDv 46/1, Anlage 3.2, GNr. 59 zur vergabe einer Gesundheitsziffer VI59 und damit zur absoluten und dauerhaften Wehrdienstuntauglichkeit! Das gilt für eine Einstellung als SaZ oder FWDL genauso wie für eine Tätigkeit in der Reserve!

SCPO

Die Tauglichkeitsgrade für Reservisten werden mittelfristig überarbeitet und es sollen unterschiedliche Tauglichkeitsstufen für Reservisten eingeführt werden. So werden in Zukunft z.B. im Stab geringere Anforderungen an Reservisten gestellt werden. Ob dies allerdings den TE Ersteller helfen wird, wage ich zu bezweifeln.

Tommie

Das ist ein Gerücht, das sich schon lange hält und immer wieder weiter verbreitet wird!

Richtig ist, dass ein "Katalog" von Ausnahmetatbeständen erarbeitet wird, mit dem es in Zukunft einfacher wird, Reservisten mit bestimmten medizinischen Problemen zu RDL heranzuziehen, wenn diese RDLs quasi nur aus Innendienst bestehen. Hier wird dann keine Begutachtung mehr erforderlich sondern die Ausnahmegenehmigung wird aufgrund des Kataloges quasi sofort erteilt!

ulli76

Es gibt auch jetzt schon eine abgestufte Tauglichkeit- die auch für REservisten gilt. Die einzigen, die eine eigene Tauglichkeit haben, sind die RSUler. Und das sind wohl auch die einzigen, für die keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist.

Die Diskussion um die Tauglichkeit von Reservisten ist bisher leider von Unwissen und Vorureilen geprägt, was auch noch fleissig vom Reservistenverband befeuert wird, statt mal gescheit aufzuklären. Da kann man sich echt die Finger wund schreiben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

SCPO

Zitat von: Tommie am 13. Oktober 2015, 07:07:22
Das ist ein Gerücht, das sich schon lange hält und immer wieder weiter verbreitet wird!

Richtig ist, dass ein "Katalog" von Ausnahmetatbeständen erarbeitet wird, mit dem es in Zukunft einfacher wird, Reservisten mit bestimmten medizinischen Problemen zu RDL heranzuziehen, wenn diese RDLs quasi nur aus Innendienst bestehen. Hier wird dann keine Begutachtung mehr erforderlich sondern die Ausnahmegenehmigung wird aufgrund des Kataloges quasi sofort erteilt!

Ist aber ja spannend, dass dieses "Gerücht" direkt vom BMVg kommt. 

SCPO

Zitat von: ulli76 am 13. Oktober 2015, 07:11:08
Es gibt auch jetzt schon eine abgestufte Tauglichkeit- die auch für REservisten gilt. Die einzigen, die eine eigene Tauglichkeit haben, sind die RSUler. Und das sind wohl auch die einzigen, für die keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist.

Die Diskussion um die Tauglichkeit von Reservisten ist bisher leider von Unwissen und Vorureilen geprägt, was auch noch fleissig vom Reservistenverband befeuert wird, statt mal gescheit aufzuklären. Da kann man sich echt die Finger wund schreiben.

Quelle ist nicht der Reservistenverband sondern BMVg.

Ralf

ZitatRichtig ist, dass ein "Katalog" von Ausnahmetatbeständen erarbeitet wird, mit dem es in Zukunft einfacher wird, Reservisten mit bestimmten medizinischen Problemen zu RDL heranzuziehen, wenn diese RDLs quasi nur aus Innendienst bestehen. Hier wird dann keine Begutachtung mehr erforderlich sondern die Ausnahmegenehmigung wird aufgrund des Kataloges quasi sofort erteilt!
Das trifft den derzeitigen Sachstand.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

Beispiel: Ein mit oraler Medikamentengabe ordentlich eingestellter Diabetes Mellitus vom Typ II führt zur Vergabe einer Gesundheitsziffer IV10. Damit wäre theoretisch eine Tauglichkeit "T 6" (als Reservist verwendungsfähig) möglich, allerdings müsste für jede RDL eine neue Ausnahmegenehmigung erteilt werden, was sehr zeitaufwändig wäre. Steht dagegen die Gesundheitsziffer IV10 im "Katalog der Ausnahmetatbestände" z. B. für RDL im Stabsdienst drinnen, ist hier nicht die jeweilige Einzelvorlage erforderlich, sondern der Reservist kann damit ohne großes "Brimborium" einberufen werden! Die Truppenärzte typischer "Reservisten-Standorte" (z. B. SanVersZ Mainz für den Standort der Feldpost in Pfungstadt/MatDp Darmstadt!) würden massiv entlastet werden.

SCPO

Tommie, das ist ja genau das was ich meine. Einschränkungen die für den Standardsoldaten (der alles können sollte), braucht der Soldat der vielleicht vier Woche im Stab übt ja nicht.

Mir ist schon bewußt das die Sondergenehmigungen zu einem Prozentsatz X (und ich kenne X) durchgehen, aber mit den neuen Regelungen wird es einfach mehr Rechtssicherheit für den Res. geben und die Sanbereiche werden auch entlastet.

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