Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Heranziehung zu einer Einzelübung

Begonnen von x tra, 16. Februar 2012, 09:38:40

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

x tra

nur ne kurze Frage.
In meinen Bescheid sthet, dass Unterwäsche und Suhzeug aus Bw Beständen mitbringen soll, sofern sie noch nicht mein Eigentum sind. Nach meinem GWD wurden meine Schuhe gelocht... sind sie jetzt mein Eigentum? Soll ich sie mitbringen?

Dann soll ich noch mein Personalstammblatt und meinen Bekleidungsnachweis mitgringen, die hab ich aber nicht.

Horido

schlammtreiber

Die gelochten Schuhe gehen nach ein paar Jahren erst (ich glaube nach 5 Jahren?) in Dein Eigentum über.
Ungeachtet dessen empfehle ich sie mitzunehmen und zu tragen, denn sie sind eingelaufen. Besser als fabrikneue Schuhe zu tragen...
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

KlausP

Zitat von: x tra am 16. Februar 2012, 09:38:40
nur ne kurze Frage.
In meinen Bescheid sthet, dass Unterwäsche und Suhzeug aus Bw Beständen mitbringen soll, sofern sie noch nicht mein Eigentum sind. Nach meinem GWD wurden meine Schuhe gelocht... sind sie jetzt mein Eigentum? Soll ich sie mitbringen?

Dann soll ich noch mein Personalstammblatt und meinen Bekleidungsnachweis mitgringen, die hab ich aber nicht.

Horido

Die Schuhe gehen nach 3 Jahren in deinen Besitz über, wenn du in dieser Zeit nicht als Reservist beordert bist. Dann musst du sie auch nicht mehr mitnehmen, weil sie für die Bundeswehr als nicht mehr existent gelten. Wenn du kain PSBS und keinen Bekleidungsnachweis hast, kannste das auch nicht mitnehmen. Im Normalfall hast du aber beides bei deiner Entlassung bekommen (ja, ich weiss, wen interessiert sowas bei der Entlassung schon  ;), genauso wie Wehrdienstzeitbescheinigung und Dienstzeugnis).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

x tra

Danke!
Ich hätte die Sachen nicht mitgenommen und hätt dann vllt. Ärger bekommen.
Dann werde ich also alle Schuhe, Socken, Unterwäsche und Unterlagen mitnehmen.

Freu mich schon voll auf meine erste Übung (ROA Lehrgang in München) :) :) :)

Tommie

#4
Das Personalstammblatt Soldat (PSBS) wird ohnehin vor einer jeden Übung vom KWEA aus WEWIS neu erstellt und dem Soldaten sollte auch eine Ausfertigung davon ausgehändigt werden, was gelegentlich auch wieder vergessen wird. Somit hast Du (theoretisch spätestens am Ende der Wehrübung ein neues PSBS ;) !

Auch Stiefel, die gelocht sind, können, sofern die drei Jahre Aufbewahrungszeit noch nicht abgelaufen sind, bei der LHBw-Service-Station getauscht werden. Und wenn Deine Übung der ROL an der SanAkBw in München ist, dann sind da bestimmt einige Kameraden dabei, die ohnehin noch eingekleidet werden müssen, so dass dafür auch Zeit eingeplant werden wird. Sofern Deine Unterlagen bei der LHBw bereits digital erfasst sind (Bekleidungs- und Aurüstungs-Nachweis (BAN) anstelle der Bekleidungsstammkarte!), dann kannst Du Dir das Mitführen dieses Papiers auch sparen, denn das wird dann aus dem EDV-System der LHBw eben neu erstellt, nachdem ggf. noch Ausrüstung für den Lehrgang und weitere ROA_Laehrgänge dazu gebucht wurde. Wenn Du aber nichts mehr von der Bundeswehr hast, außer den Sachen, die man ohnehin mitbekommt (Stiefel, Unterwäsche, etc.) dann bekommst Du alles was Dir zusteht neu (natürlich außer den Sachen, die noch der Aufbewahrungsfrist unterliegen!) und es wird dann eben ein aktueller BAN erstellt, der Dir dann in Form einer Kopie ausgehändigt wird.

x tra

Danke Tommie, jetzt hab ich ds System Verstanden (. . . eig. eine sehr gewagte Aussage)

Bin gerade meine Unterlagen durchgegangen und musste feststellen, dass ich selbst nicht einmal ein Dokument besitze in dem steht, dass ich meine Ausrüstung abgegeben habe.

Von der Aufbewahrungsfrist hab ich zuvor noch nie was gehört... war in einer kleinen Einheit von ca.100 Soldaten, da sind Auskleidungen etwas seltener.

Horido

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau