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Als Reservist ins Ausland

Begonnen von Heiner, 16. November 2011, 10:50:11

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Heiner

Hallo,

muss man denn als Reservist ins Ausland? Oder ist das stets freiwillig?

KlausP

Jede Teilnahme an einer Wehrübung ist freiwillig - egal, ob Inland oder Ausland.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

smutjie

ZitatJede Teilnahme an einer Wehrübung ist freiwillig - egal, ob Inland oder Ausland.
Wollte ich eben auch schreiben.
Kein Reservist kann gezwungen werden an einem Auslandseinsatz teil zunehmen.


Colonel Sanders

Zitat von: KlausP am 16. November 2011, 10:51:36
Jede Teilnahme an einer Wehrübung ist freiwillig - egal, ob Inland oder Ausland.

Da mich auch dieses Thema sehr interessiert: Natürlich ist sie freiwillig, aber kann es einem passieren, dass man eine Beorderung verliert oder gar nicht erst bekommt, wenn man einen Auslandseinsatz ablehnt?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

@ Fragensteller und Colonel Sanders:

Das Thema "Auslandseinsatz für Reservisten" wurde doch nun wirklich eingehend in der gegenwart hier behandelt - da möge man doch bitte suchen. Um es kurz zu machen: Angehörige der Reserve dürfen erst dann zur Teilnahme an einem Auslandseinsatz eingeplant werden, wenn sich bei den Aktiven kein Dienstposteninhaber findet, der das leisten könnte. Und dies ist unabhängig davon, ob sich ein Reservist freiwillig für den Einsatz meldet oder ob ihn ein Truppenteil dafür anfragt. Insofern kommen de facto lediglich Inhaber absoluter Mangel-ATN zum Einsatz.

Reservisten sind immer noch im Status "Wehrpflichtige" und Wehrpflichtige dürfen nicht für Auslandseinsätze herangezogen (=befohlen) werden. Darüber hinaus wäre dies bis auf Ausnahmen zumindest bei Angestellten auch kaum möglich, dass sie ihrem Arbeitgeber über viele Monate nicht zur Verfügung stehen, zumal eben der Arbeitgeber auch sein Einverständnis schriftlich abgeben müsste. Insofern darf kein Truppenteil eine Beorderung davon abhängig machen, dass ein Reservist in den Einsatz gehgen würde.

MMG

@miguhamburg1:
ZitatUm es kurz zu machen: Angehörige der Reserve dürfen erst dann zur Teilnahme an einem Auslandseinsatz eingeplant werden, wenn sich bei den Aktiven kein Dienstposteninhaber findet, der das leisten könnte. Und dies ist unabhängig davon, ob sich ein Reservist freiwillig für den Einsatz meldet oder ob ihn ein Truppenteil dafür anfragt. Insofern kommen de facto lediglich Inhaber absoluter Mangel-ATN zum Einsatz.
Vom Grundsatz her richtig, aber die Praxis sieht doch meistens anders aus. Ich habe schon genug Reservisten im Einsatz kennengelernt, die keine Mangel-ATN besaßen. Die meisten Leitverbände sind einfach froh wenn sie ihr SBL "voll bekommen", und da kann schon der ein oder andere Reservist schon mal vor einem Aktiven eingeplant bleiben.
Deshalb würde ich "de facto" und "absolut"  nicht unterschreiben wollen.


miguhamburg1

Seltsam, MMG, dann melden die Leitverbände aber Unsinn an das EinsFüKdo - und das schon seit geraumer Zeit. Dieser Statistik zur Folge sind die TopShots der mit reservisten besetzten Dienstposten in der Quote absteigend:

Feldpost (100 Prozent, da gesetzlich vorgeschrieben)
Sanitätsdienst
EloKa
Feldjäger

allesamt Mangel-ATN. Im Übrugen Bereich gehen demnach die Reservisten-Anteile im Promillebereich in die Einsätze.

MMG

@Migu:
Zitatund das schon seit geraumer Zeit.
Seit wann genau? Geraumer Zeit ist wie Gummiband!

Sie haben, Migu, mit Ihrer Aussage "Im Übrigen Bereich gehen demnach die Reservisten-Anteile im Promillebereich in die Einsätze."  ihre vorherige Aussage  "Insofern kommen de facto lediglich Inhaber absoluter Mangel-ATN zum Einsatz." sich selbst revidiert.

Anyway, ob nun im Promillebereich oder nicht, eine minimale Wahrscheinlichkeit in den Einsatz zu gehen, besteht.




miguhamburg1

Seit Begin  des AFG-Einsatzes z.B.. ... :)

Ich will mich jetzt nicht mit Ihnen über die Auslegung meiner Beiträge streiten. De facto geht die Wahrscheinlichkeit eines - dazu noch unbeorderten - Reservisten mit Allerwelts-ATN wie ich schrieb, gegen Null, für Einsätze eingeplant zu werden,

weil ich wiederhole: Die Vorschriften dagegen sprechen, Aktive zu Hause zu lassen, wenn sie verfügbar sind!

F_K

@ MMG und Migu:

Die Zahlen sind doch teilweise sogar auf der BwSeite veröffentlicht:
Es sind meistens so ca. 10 % der Soldaten im Einsatz Res. Da hierbei das Personal der Verwaltung und Feldpost "mitzählt", sind andere "Fachbereiche" tatsächlich in einem sehr niedrigen, einstelligen Prozentbereich.

Berücksichtigt man dann, dass ca. 2/3 der Soldaten im Einsatz Offiziere und Unteroffiziere sind, ist die Wahrscheinlichkeit für Mannschafter gegen Null.
Bei ca. 5000 Soldaten in (einem) Einsatzn verbleiben dann aber immer noch ca. 500 Res, von denen ein paar Handvoll sicherlich auch mal in "NichtMangelVerwendung" dabei ist - und wen MMG dann so ein paar Hansels als "genug" bezeichnet muss keine Aussage falsch sein.

MMG

Habe ich etwas überlesen, wo steht hier etwas von unbeorderten Mannschaften?

Allgemein war doch die Aussage von Migu: "Angehörige der Reserve dürfen erst dann zur Teilnahme an einem Auslandseinsatz eingeplant werden, wenn sich bei den Aktiven kein Dienstposteninhaber findet, der das leisten könnte."


wolverine

#12
Das Zitat ist zumindest in der SKB geltende Erlasslage. Und ein beorderter Reservist hat eine Personalabteilung, die er bzgl. eines Einsatzwunsches fragen kann und wenn er über gesuchte Qualifikationen verfügt, fragt man evtl. sogar ihn.
Im Ergebnis würde ich daher eher denen zustimmen, die sagen: "Keine Chance"! Klar gibt es immer die berühmte Ausnahme.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

ZitatAllgemein war doch die Aussage von Migu: "Angehörige der Reserve dürfen erst dann zur Teilnahme an einem Auslandseinsatz eingeplant werden, wenn sich bei den Aktiven kein Dienstposteninhaber findet, der das leisten könnte."

So ist es ja auch gemäß Vorschriftenlage und es war auch noch nie anders. Und: Ja, ich habe schon mehrfach an der Stellenbesetzungsliste eines Leitverbandes sowohl für KFOR als auch für ISAF mitgewirkt, zwar "nur" in einem PzGrenBtl, aber immerhin.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Verzeihen Sie, lieber F_K, wenn ich Ihren Beitrag nicht unkommentiert lassen kann: die diesem Thread zugrunde liegenden Fragen drehen sich darum, ob Unbeorderte Reservisten mit Mannschaftsdienstgraden und Allerwelts ATN für Einsätze eingeplant werden könnten.

Diese Fragen wurden beiden Fragestellern umfassend und teilweise mit Quellen beantwortet. Quintessenz daraus: Die Wahrscheinlichkeit geht gegen Null, präzise: EinsFüKdo meldet im Durchschnitt Mannschaften Res mit diesen ATN im Promillebereich. Außerdem beschrieb ich die geltende Vorschriftenlage, die meines Wissens nach von den Leitverbänden auch so umgesetzt wird.

Wenn MMG mehrere Res begegnet ist, dann gehören sie wohl zu den von mir aufgeführten Mangel-ATN zu den Kontingenten der BwVerwaltung oder Truppenpsychologen, mitsamt also Unteroffiziere, Feldwebel oder Offiziere. Auf die bezogen sich aber meine Ausführungen nicht.

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