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Haben deutsche Polizisten Waffenscheine?

Begonnen von bugsy7, 28. November 2006, 17:46:12

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bugsy7

Die Frage mag oberflächlich dumm und an sich selbstverständlich klingen, aber seht's mir bitte nach. ;D ;D ;D

Es ist so, dass praktisch alle deutschen Polizisten Waffen tragen. Was mich aber interessiert ist, ob sie extra einen Waffenschein beantragen müssen, oder ob die Erbaubnis, eine Waffe zu tragen, sozusagen automatisch, beim Erhalt der "Hundemarke" bzw. des Dienstausweises mit eingeschlossen ist bzw. damit einher geht?.

Ich stelle die Frage hier deshalb, weil ich mir ganz gut vorstellen kann, dass sich eine nicht unerhebliche Anzahl der ehemaligen Mitglieder der Bundeswehr nach der "Ausmusterung" anschliessend zum Dienst bei der deutschen "Schmier'" melden (wie das bei der britischen Armee der Fall ist).

MsG 

Timid

Angehörige "staatlicher Institutionen" (Bundeswehr, Polizeien des Bundes und der Länder, Zoll, aber auch beispielsweise bestimmte Angehörige der Bundesbank) dürfen im Dienst Waffen führen und benötigen, als Ausnahme der sonstigen gesetzlichen Regelungen zum Waffenbesitz/Führen von Waffen, keinen Waffenschein o.ä.. Bedeutet also quasi, dass im Dienst der Dienstausweis den Waffenschein bzw. die Trageberechtigung ersetzt.

So wird es ja, vermutlich, auch "auf der Insel" sein - Soldaten oder Polizisten sind auf Grund ihres Amtes befugt, Waffen zu führen  ???
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Flexscan

Zitat von: Timid am 28. November 2006, 18:14:21
.. aber auch beispielsweise bestimmte Angehörige der Bundesbank dürfen im Dienst Waffen führen ...

bestimmte Angehörige der Bundesbank  ??? Wachschutz sowie Werttransporte iführt ein ziviles Sicherheitsunternehmen durch, was wollen die Jungs dann mit ner Knarre?

MkG Flex
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Andi

"§ 55 WaffG
Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten

(1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf
1.        

die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
2.        

die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
3.        

die Polizeien des Bundes und der Länder,
4.        

die Zollverwaltung
und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden. Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes."
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peppie

Ich bin mir nicht sicher ob das VS ist, aber etwas ähnliches steht ja auch auf dem Truppenausweis. Weil ich nicht sicher bin ob es VS ist, schreibe ich jetzt nicht den genauen Wortlaut ;)
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Andi

Zitat von: peppieno am 28. November 2006, 19:16:58
Ich bin mir nicht sicher ob das VS ist, aber etwas ähnliches steht ja auch auf dem Truppenausweis. Weil ich nicht sicher bin ob es VS ist, schreibe ich jetzt nicht den genauen Wortlaut ;)

Ist nicht VS - wie sollte man sich sonst mit dem Truppenausweis ausweisen können, bzw. nachweisen können, dass man Schusswaffen führen darf? ;)

"Der Inhaber des Ausweises ist befugt, Schußwaffen zu führen, soweit er dienstlich tätig wird. Alle Dienststellen werden gebeten, dem Inhaber Schutz und Hilfe zu gewähren"

Auf dem Feldjägerdienstausweis steht der gleiche Text, allerdings mit dem Zusatz:

"Der Finder des Ausweises wird gebeten, ihn bei der nächsten Dienststelle der Bundeswehr oder der Polizei abzugeben. Mißbrauch des Ausweises wird strafrechtlich verfolgt."

Gruß Andi
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peppie

Zitat von: Andi am 28. November 2006, 19:58:03
Zitat von: peppieno am 28. November 2006, 19:16:58
Ich bin mir nicht sicher ob das VS ist, aber etwas ähnliches steht ja auch auf dem Truppenausweis. Weil ich nicht sicher bin ob es VS ist, schreibe ich jetzt nicht den genauen Wortlaut ;)

Ist nicht VS - wie sollte man sich sonst mit dem Truppenausweis ausweisen können, bzw. nachweisen können, dass man Schusswaffen führen darf? ;)

Naja, Personen die berechtigt sind den Truppenausweis zu kontrollieren, wie etwa Feldjäger, Polizisten, Wachsoldaten sowie zivile Wachangestellte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Und bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle der Polizei (außerdienstlich) werde ich nicht meinen Truppenausweis zücken, warum auch? Und außer für den Dienstgebrauch wüsste ich nicht was ich mit dem Truppenausweis soll.. Und Schusswaffen dürfen ja auch nur im Dienst getragen werden, wozu sollte man auch privat eine Schusswaffe tragen?.. hehe
Zitat
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Andi

Du könntest trotzdem mal als Amtsträger (was du als Soldat bist) mal in die Verlegenheit kommen dich gegenüber einem Zivilisten auszuweisen und da ist nichts mit Verschwiegenheitspflicht. ;)
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mailman

Im Polizeiausweis steht so oder so ähnlich drin.

"Der Inhaber dieses Ausweises ist Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und befugt Waffen zu führern sofern er dienstlich tätig wird."

Ist so ähnlich wie bei den Soldaten.

peppie

Zitat von: Andi am 28. November 2006, 20:40:22
Du könntest trotzdem mal als Amtsträger (was du als Soldat bist) mal in die Verlegenheit kommen dich gegenüber einem Zivilisten auszuweisen und da ist nichts mit Verschwiegenheitspflicht. ;)

Welche Situation könnte das sein? Mir fällt da auf anhieb nämlich keine ein hehe
Zitat
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Andi

Zitat von: peppieno am 29. November 2006, 19:07:45
Welche Situation könnte das sein? Mir fällt da auf anhieb nämlich keine ein hehe

Wann immer du eine Amsthandlung vornimmst und dabei mit Zivilisten zu tun hast - wenn du Beispielsweise Zivilist X und Y vom gesperrten Truppenübungsplatz schmeißt und die deinen Ausweis sehen wollen. Oder denk mal an Hochwassereinsätze... mal nen bischen kreativ sein. ;)
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Timid

Oder etwas völlig außergewöhnliches - man verkehrt mit dem Bahnberechtigungsausweis zwischen Wohnort und Dienststelle, wird von einem Schaffner/"Zugbegleiter" auf eine Fahrkarte hin überprüft und er will den Truppenausweis sehen, ohne der Bahnberechtigungsausweis ja nicht das Papier wert wäre, auf dem er gedruckt ist  ;)
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Flexscan

Zitat von: mailman am 28. November 2006, 21:00:53
Im Polizeiausweis steht so oder so ähnlich drin.

"Der Inhaber dieses Ausweises ist Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft und befugt Waffen zu führern sofern er dienstlich tätig wird."

Ist so ähnlich wie bei den Soldaten.

Im aktuellen Polizeiausweis steht nichts mehr da es nur noch ne Chipkarte ist ;)
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Andi

Zitat von: Flexscan am 29. November 2006, 23:49:44
Im aktuellen Polizeiausweis steht nichts mehr da es nur noch ne Chipkarte ist ;)

;) Wenn wirklich schon alle Länder nachgezogen haben? ;)
Aber auch sonen Teil hat ne Rückseite. :D
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Flexscan

Zitat von: Andi am 30. November 2006, 00:10:28
Aber auch sonen Teil hat ne Rückseite. :D

setze ne Kiste Bier wenn der Satz auf der Rückseite steht
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