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Sonderurlaub bei Hochzeit vom Bruder

Begonnen von Steve14, 25. August 2019, 10:54:27

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Steve14

Hallo,

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Und zwar werde ich Heiraten, bekommt mein Bruder der beim Bund ist Sonderurlaub ? Oder muss er sich einen normalen Urlaubstag nehmen ?
Falls ihm ein Sonderurlaub zusteht, muss der auch Genehmigt werden ?
Gruß

KlausP

Sonderurlaub kann nur für die eigene Eheschließung gewährt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BSG1966

Und der müsste auch genehmigt werden.

Ihr Bruder kann Urlaub nehmen, unter Umständen kann auch, naja, nennen wir es "Überstundenabbau" gemacht werden. Er sollte einfach mal mit seinem Spieß sprechen, in der Regel kann man für sowas eine einfache Lösung finden.

Nachtmensch

Ohne eine Quelle grade zur Hand zu haben, gibt es trotzdem keinen Sonderurlaub bei Heirat. Dabei ist es egal, ob man Beamter oder Soldat ist.

BSG1966

mit Quelle - jein.

Es gilt für Soldaten die Regelung der Bundesbeamten.

Bei §21 "Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen" ist die Eheschließung tatsächlich nicht aufgeführt.

Es KANN allerdings nach §22, "Sonderurlaub in anderen Fällen", unter Umständen ebensolcher gewährt werden:

Zitat(1) Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung kann gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Wenn es also in einer Einheit Gang und Gäbe ist, dass Soldaten und Soldatinnen für Ihre Heirat freigestellt werden, kann man sowas ähnliches wie einen Anspruch ableiten, da Gleichbehandlung.

F_K

Wegfall der Bezüge!

.. und eine Familienfeier ist kein wichtiger Grund in dem Sinne ...

BSG1966


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