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Krankenversicherung Ehefrau

Begonnen von KevinKaribik, 18. August 2015, 19:23:03

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KevinKaribik

Hallo zusammen,

Selbst nach langer Recherche blicke ich noch immer nicht bein Thema Krankenversicherung der Ehefrau durch...

Zu meiner Situation:
Ich bin seitdem 01.07.15 bei der Bundeswehr als FA (SaZ 12).
Ich habe auch bereits vor Dienstantritt meiner Krankenkasse gemeldet, dass ich nun Soldat bin.
Auch um eine Pflegepflichtversicherung + Anwartschaft für mich, habe ich mich gekümmert.
Lediglich meine Ehefrau ist noch nicht abgesichert.
Ab dem 01.09. ist meine Ehefrau arbeitslos und erhält auch kein Arbeitslosengeld (vorher nur 450€-Job).
Sie muss sich also "selbst" um eine KKV (gesetzlich/privat) kümmern.

Ich habe bereits herausgefunden, dass es für diesen Fall eine Beihilfe durch die BW gibt, sodass 70% der Kosten übernommen werden.

Nun zu meinen Fragen:

1. Wie kann ich mir das mit der 70%igen Rückerstattung der Kosten vorstellen? Wenn meine Frau in der gesetzlichen KKV bleibt, bezahlt Sie ja einen monatlichen Beitrag. Wird dieser dann zu 70% von der BW übernommen?
Und wenn Sie sich privat versichert, muss Sie dann nur die fehlenden 30% versichern? Sprich sie zahlt einen monatlich kleinen Beitrag an die privare KKV und im Falle einer Arztbehandlung wird die Rechnung durch Sie bezahlt und erhält das Geld dann von der BW (70%) und der KKV (30%) wieder?

2. Wer muss die KKV für meine Frau überhaupt abschließen? Tu ich dies über eine Familienversicherung? Weil für mich wäre diese ja mehr oder weniger überflüssig durch die Truppenversorgung?


Ich hoffe, dass mir hierbei jemand helfen kann, da dieses Thema so langsam an meinen Nerven zerrt.

Danke dafür schonmal im Voraus.

Lg KK

Tommie

Die Bundeswehr zahlt 70 % aller anfallenden Rechnungen in Form der Beihilfe, den Rest muss Ihre Frau privat absichern, also eine private Krankenversicherung für Beihilfeempfänger! So funktioniert das in der Theorie! Aber warum ble3ibt Ihre Frau als Arbeitssuchende nicht in der GKV, die von der Arbeitsagentur gezahlt wird? Wenn sie auf € 450,-- - Basis wieder Arbeit findet, oder gerne auch für mehr (Gleitzone, Vollzeit-Job ...), ist sie doch ohnehin wieder in der GKV versichert? Klären Sie das mal mit der Arbeitsagentur ab!

Tommie

Zitat von: KevinKaribik am 18. August 2015, 19:23:03Ab dem 01.09. ist meine Ehefrau arbeitslos und erhält auch kein Arbeitslosengeld (vorher nur 450€-Job).
Sie muss sich also "selbst" um eine KKV (gesetzlich/privat) kümmern.

Ist das tatsächlich so?

KevinKaribik

Zitat von: Tommie am 18. August 2015, 19:45:35
Zitat von: KevinKaribik am 18. August 2015, 19:23:03Ab dem 01.09. ist meine Ehefrau arbeitslos und erhält auch kein Arbeitslosengeld (vorher nur 450€-Job).
Sie muss sich also "selbst" um eine KKV (gesetzlich/privat) kümmern.

Ist das tatsächlich so?

Ja. Ihr Anspruch darauf ist ab nächsten Monat leider abgelaufen.

Tommie

OK, und ich habe mittlerweile heraus gefunden, dass die Minijobber zwar alle möglichen Abgaben abführen, aber definitiv keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung! Das entzog sich meiner Kenntnis, weil ich nie einen Minijob hatte! Dann bleibt Ihnen nur die von mir bereits geschilderte Variante: Sie schließen für Ihre Frau eine private Krankenversicherung für Beihilfeempfänger ab und versichern darüber den Anteil von 30% der Kosten, die eben nicht von der Beihilfe getragen werden!

LwPersFw

Der von Tommi aufgezeigte Weg Beihilfe + private Restkostenversicherung ist ein Weg...


Ggf. hilft Ihnen aber auch dies...

Da es hier eine gesetzliche Ausschlussfrist gibt...

...meine Empfehlung ... machen Sie a.s.a.p. einen Beratungstermin beim Bw-Sozialdienst
und lassen sich zu beiden Wegen beraten...


Aus der Info des BMVg

"Wichtige Hinweise zur sozialen Absicherung und Versorgung der Soldatinnen auf Zeit und der Soldaten auf Zeit"

"Wer vor Übernahme zur Soldatin auf Zeit oder zum Soldaten auf Zeit zuletzt
gesetzlich krankenversichert war, für den lebt nach dem Wehrdienst der Versicherungsschutz
bei der bisherigen Krankenkasse wieder auf.

Sofern im Rahmen einer Familienversicherung berücksichtigungsfähige
Angehörige (Lebenspartnerin/Lebenspartner, Ehegattin/Ehegatte, Kinder)
vorhanden sind, muss die Mitgliedschaft während des Wehrdienstes – zur
Aufrechterhaltung der Familienversicherung – im Rahmen einer freiwilligen
Versicherung weitergeführt werden
. Alternativ kann bei Vorliegen der sonstigen
Voraussetzungen eine eigene freiwillige Mitgliedschaft der Angehörigen
begründet werden.


Achtung!

Dies muss der Krankenkasse innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist
von drei Monaten mitgeteilt werden.
Die Frist beginnt spätestens mit der Ernennung zur Soldatin auf Zeit
oder zum Soldaten auf Zeit.

Trotz Ihrer freiwilligen Mitgliedschaft haben Sie für Ihre eigene  Person
im Falle einer Erkrankung keinen Anspruch auf Leistungen aus der GKV.
Der Anspruch ruht, da Sie unentgeltliche truppenärztliche Versorgung erhalten.

Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert, wenn die sonstigen gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. kein oder nur geringes Einkommen
der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners,
Kinder in Schul- oder Berufsausbildung).

Es besteht nahtloser Versicherungsschutz unmittelbar am Ende der
Dienstzeit, d. h. Sie haben sofort beim Ausscheiden aus der Bundeswehr den
vollen Leistungsanspruch aus der GKV."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KevinKaribik

Vorab erstmal danke für die Antworten.

Dann lag ich mit den beiden Möglichkeiten schonmal gar nicht so falsch.
Ich bevorzuge momanten die Variante mit der gesetzlichen Krankenversicherung, da ich dort nicht in finanzielle Vorleistung treten muss. Desweiteren möchte ich, dass meine zukünftigen Kinder von Anfang an gesetzlich versichert sind (ist mir irgendwie sicherer).
Diesbezüglich habe ich heute ein paar gesetzliche Krankenversicherungen angerufen.

Leider mussten mir alle mitteilen, dass eine freiwillige Familienversicherung, die über mich läuft, nicht möglich ist.
Die einzige Möglichkeit wäre, dass meine Frau sich ganz normal freiwillig versichert.

Bei dieser Möglichkeit würde ich aber keine Beihilfe durch die Bundeswehr erhalten.
Außerdem ist eine Rückkehr von mir nach meiner Dienstzeit in die gesetzliche KV dann nicht ganz so einfach.
Sehe ich das richtig?

LG KK

Tommie

Zitat von: LwPersFw am 18. August 2015, 23:18:13...meine Empfehlung ... machen Sie a.s.a.p. einen Beratungstermin beim Bw-Sozialdienst
und lassen sich zu beiden Wegen beraten...

Was hat denn der Sozialdienst dazu gesagt?

LwPersFw

...und wie wurde begründet, dass man Sie als Freiwilliges Mitglied + Familienversicherung nicht versichern kann ?
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Erfüllen Sie oder Ihre Frau diese Bedingung:

Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn

(jeweils bis zum Ausscheiden aus der Pflichtmitgliedschaft  = Ernennung zum SaZ )

+ in den letzten 5 Jahren
+ mindestens 24 Monate oder
+ unmittelbar vorher ununterbrochen mindestens 12 Monate

eine Versicherung (auch Familienversicherung) in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tommie

Das will er doch alles gar nicht hören ;) ! Er möchte hier im Forum das "Rundum-Sorglos-Paket" und am besten einen Sponsor für die Krankenversicherung seiner Familie finden, ohne dass er auch nur einen Finger krumm machen muss! Sozialdienst, da muss man ja anrufen, einen termin vereinbaren, hingehen, sich beraten lassen ... so ein Endstress ;D !

KevinKaribik

Zitat von: LwPersFw am 21. August 2015, 19:01:31
...und wie wurde begründet, dass man Sie als Freiwilliges Mitglied + Familienversicherung nicht versichern kann ?

Als Begründung wurde gesagt, dass der Versicherungsnehmer auch der Hauptversicherte sein muss.
Zudem kommt die Tatsache, dass ich ja truppenärztliche Versorgung genieße.
Dies wurde bei allen 3 KV so gesagt.

Zitat von: LwPersFw am 21. August 2015, 19:11:34
Erfüllen Sie oder Ihre Frau diese Bedingung:

Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn

(jeweils bis zum Ausscheiden aus der Pflichtmitgliedschaft  = Ernennung zum SaZ )

+ in den letzten 5 Jahren
+ mindestens 24 Monate oder
+ unmittelbar vorher ununterbrochen mindestens 12 Monate

eine Versicherung (auch Familienversicherung) in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand.

Diese Bedingungen erfüllen wir beide (ich und meine Frau).

Zitat von: Tommie am 21. August 2015, 13:16:04
Zitat von: LwPersFw am 18. August 2015, 23:18:13...meine Empfehlung ... machen Sie a.s.a.p. einen Beratungstermin beim Bw-Sozialdienst
und lassen sich zu beiden Wegen beraten...

Was hat denn der Sozialdienst dazu gesagt?

Leider konnte ich gestern niemanden dort telefonisch erreichen.

Zitat von: Tommie am 22. August 2015, 09:23:49
Das will er doch alles gar nicht hören ;) ! Er möchte hier im Forum das "Rundum-Sorglos-Paket" und am besten einen Sponsor für die Krankenversicherung seiner Familie finden, ohne dass er auch nur einen Finger krumm machen muss! Sozialdienst, da muss man ja anrufen, einen termin vereinbaren, hingehen, sich beraten lassen ... so ein Endstress ;D !

Was das jetzt soll weiß ich leider nicht.
Habe ich in irgendeiner Weise unhöfliche/unpassende Bemerkungen von mir gegeben?
Die Tatsache, dass ich sowohl bei Krankenkassen, Sozialdienst, im Imternet und hier im Forum nach Hilfe suche, lässt meiner Meinung nach nicht auf eine "Rundum-Sorglos"-Lösung schließen...

F_K

Ich verstehe das Problem nicht - private Restkostenversicherung für die Frau und gut ist.

LwPersFw

F_K

...im Grunde hast Du recht... ;)

...aber er schreibt ja "Desweiteren möchte ich, dass meine zukünftigen Kinder von Anfang an gesetzlich versichert sind (ist mir irgendwie sicherer)."

...und das geht ja nur wenn Vater oder Mutter im Moment der Geburt in der GKV sind...


Wenn die Vorversicherungszeiten erfüllt sind...sollte auch für ihn die freiwillige Mitgliedschaft + Familienversichrung möglich sein.
So wie es in der Bw-Info-Broschüre steht...

Aber selbst wenn die KV'en sich quer stellen..

...dann wird halt seine Frau freiwilliges Mitglied...mit eigenem Vertrag.

Soweit mir bekannt...wird dann sein Gehalt angesetzt (da sie ohne eig. Einkünfte)...halbiert...und davon der Beitrag berechnet...

Bei freiwilliger Mitgliedschaft müssten die Sätze sein :   14,9 % KV  + 1,95 % PPV


Also nehmem wir mal an...sein Gehalt ca. 2300 €...halbiert 1300...davon 16,85 % = 219,05 €



Jetzt müssen er und seine Frau halt entscheiden was sie möchten....

...vor dem Hintergrund, dass er einen befristeten Vertrag als SaZ hat:


1.

Beihilfe + private RKV  ... für eine Frau dürfte sich der Beitrag auch um ca. 200 € bewegen...

Vorteil : Status nahezu Privatpatient

zu bedenken : ist ein späterer Wechsel in die GKV einfach möglich ?

und : jedes Kind braucht dann einen eigenen Vertrag Beihilfe (80 %) + private RKV

sowie zu bedenken: späterer Wechsel in die GKV einfach möglich


2.

Eigene Freiwillige Mitgliedschaft der Ehefrau in der GKV

- somit unabhängige Versicherung vom Ehemann

- Kinder sind über die Mutter in der GKV familienversichert

dafür "nur" kassenärztliche Leistungen


3.

Er selbst:

Während der Dienstzeit : utV

Nach der Dienstzeit :

Auf Grund der Anwartschaft wird er, was auch immer in der Dienstzeit passiert, ab dem 1. Tag zu 100 % versichert sein. Entweder in der GKV (bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, Studium, etc.), oder über
die eigene Beihilfe (70 %) + private RKV über die Anwartschaft... während der Dauer der Übergangsgebührnisse.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Ich werde alt...  ;D

"Bei freiwilliger Mitgliedschaft müssten die Sätze sein :   14,9 % KV  + 1,95 % PPV

Also nehmem wir mal an...sein Gehalt ca. 2300 €...halbiert 1300...davon 16,85 % = 219,05 €"


richtig:


Also nehmem wir mal an...sein Gehalt ca. 2300 €...halbiert 1150...davon 16,85 % = 193,77
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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