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Heimatnahe Verwendung aufgrund >Vereinbarkeit Familie/Dienst

Begonnen von Emmi1o11, 30. März 2016, 13:16:10

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Emmi1o11

Hallo liebe Leser und Leserinnen.

Wahrscheinlich grabe ich gerade ein oft thematisiertes Thema aus. Nur ich möchte euch gerne einmal meine Geschichte erzählen, mit der Hoffnung, jemand von euch kann mir Rat und Hilfe schenken. Nun gut. Ich bin seit 2008 bei der Bundeswehr und habe die Laufbahn als SaZ12 begonnen. Mittlerweile in meinem neunten Dienstjahr. Ausbildung zur Krankenschwester bei der Bundeswehr absolviert. Während der Ausbildung schwanger geworden, aber das Examen dennoch beendet (März 2013). Nach Abschluss hat der Kindsvater mich verlassen.  >:(

Somit kam es denn zu diversen Anträgen auf Versetzung. Alle durch meine Einheit befürwortet, jedoch vom PersAmt abgeleht. Dann habe ich der Beauftragten Familie/Dienst in der Bundeswehr geschrieben, die mich auch sehr schnell heimatnah versetzte. In der Elternzeit auch neuen Lebenspartner kennengelernt und immer noch ein Paar mit Zukunftsplänen wie Eheschließung und ein gemeinsames Kind. Mein Partner ist auch Soldat und wurde auch heimatnah versetzt, aufgrund von Familie und Dienst. Bauen uns grad unser Haus um etc.. Also schon viel erarbeitet in unserer Zeit.

Nun soll ich ab Juli 2016 wieder versetzt werden (150 km von Zuhause weg). Mit Kind und Kegel. Muss mein Haus und zukünftigen Mann zurück lassen. Das möchte ich aber nicht. Habe seither Schlafstörungen etc.. Absolute Zukunftsängste.

Hatte dann viele Termine für Gespräche wahrgenommen. Chef, Spieß, Vertrauensperson, Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat und Pfarrer. Alle empfohlen mir wieder der Beauftragten Familie/Dienst zu schreiben. Dies tat ich inklusive Anhang Stellungnahme vom Pfarrer. Nach knapp zwei Monaten dann die Antwort: ABGELEHNT!!!

Sofort sprach ich mit meiner PersFw, die mir sagte, dass ich sofort dem Wehrbeauftragten schreiben soll. Das tat ich auch vor zwei Wochen. Heute kam die Antwort vom Bundestag: ABGELEHNT!!!


Nun meine Frage an euch. Was kann ich noch tun? Welche Möglichkeiten ergeben sich mir noch?


Wäre großartig Hilfe zu bekommen.
Liebe Grüße und Danke schon mal.

BulleMölders

Ich möchte schon mal alle warnen, da ich schon ahne was nun für Beiträge kommen.

Jeder Beitrag der der TE nicht wirklich hilfreich sein kann, wird gnadenlos gelöscht und je nach Inhalt des gelöschten Beitrags, sind auch Verwarnungen des Erstellers möglich.
Test

miT

Ich denke ich werde es kurz fassen können. Sie werden versetzt werden.

Alle weiteren Ausführungen kann man sich quasi sparen.
Kameradschaftliche Grüße!

F_K

Sachfragen:

- Ich nehme an, zwischen Abschluss der Ausbildung (Krankenschwester) und neuem Dienstantritt (Versetzung) wurden 3 Jahre Elternzeit genommen? (weitere Elternzeit für dieses Kind ist also nicht mehr möglich?)
- Wurde in dieser Zeit tatsächlich ein Dienstposten wahrgenommen?
- Wenn in dieser Zeit kein Dienst geleistet wurde, was war den der Grund hinter der Versetzung? (nur UKV?)

Anmerkung: Weder die Beauftragte noch der Wehrbeauftragte "versetzen" - diese können ggf. auf eine Versetzung hinwirken.

Wenn allerdings im aktuellen Fall beide Stellen eine rechtmäßige Versetzung erkennen, sind die Möglichkeiten wohl ausgeschöpft.

Insoweit würde ich die Zeit nutzen, die Situation optimal zu gestalten.
Ggf. kann man ja eine neue Elternzeit "in Angriff nehmen" ...  ;.)

wolverine

Zitat von: Emmi1o11 am 30. März 2016, 13:16:10
Sofort sprach ich mit meiner PersFw, die mir sagte, dass ich sofort dem Wehrbeauftragten schreiben soll. Das tat ich auch vor zwei Wochen. Heute kam die Antwort vom Bundestag: ABGELEHNT!!!
Das hat sie so geraten? Verstehe ich nicht wirklich. Eine Eingabe macht dann Sinn wenn man einen systemimmanenten Fehler oder rechtswidriges Verhalten erkennt. Und im letzten Fall ist meistens die Beschwerde schneller. Ich erkenne in Ihrem Fall den "Fehler" nicht. Soldaten werden versetzt; das kommt jeden Tag und immer wieder vor. Das wussten auch Sie immer und haben einmal für bundesweite Versetzbarkeit Ihr Einverständnis gegeben.
Also wenn Sie jetzt keine Gründe benennen, warum es in Ihrem Fall rechtswidrig oder eine persönliche Härte sein soll, wird Ihnen hier keiner helfen können.
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Emmi1o11

Gründe sind zum Beispiel

- alleinerziehend
- wenn mein Kind in der Stadt, wo ich dann zukünftig Dienst tun werde, gemeldet ist (Kita als auch Wohnsitz), wer betreut mein Kind in der Zeit wo ich auf laufbahnrelevante Lehrgänge gehe? Ich werde es wohl selbstverständlich NICHT mitnehmen
- wo stehen wir denn mit dem Thema "Familie und Dienst"????

Sicher kann ich die Begründung teilweise nachvollziehen, aber bei anderen "Härtefällen" geht es ja anscheinend auch

Emmi1o11

Ein Jahr Elternzeit war nur genommen. Bin nach Elternzeit direkt heimatnah versetzt worden. Konnte jedoch meinem erlernten Beruf nicht nachgehen. Was aber viele nicht tun. Ich hatte lediglich meine zwei Monate Kompetenzerhalt. Was auch okay ist/war.

F_K

@ Emmi1o11:

Du bist in erster Linie für Dein Kind verantwortlich - nicht die Bundeswehr.
"Familie und Dienst" bedeutet eben nicht, dass sich das Zweite dem Ersten unterordnet - es ist und bleibt andersherum.

Ein Härtefall bist Du nicht - und darüber solltest Du froh sein.

Aber es bleibt Dir ja die Möglichkeit, weiterhin Elternzeit zu nehmen - sogar ohne eine "neue Elternzeit" anzufangen.

Emmi1o11

Danke für deine Antwort. ;)

Wie würde das ganze ablaufen, wenn doch meine "alte" Elternzeit schon ein Jahr zurück liegt? Wo würde ich das beantragen?

KlausP

Zitat... - wo stehen wir denn mit dem Thema "Familie und Dienst" ...

Immer noch da, dass dienstliche Belange Vorrang haben. Das hat auch der Wehrbeauftragte in seinem letzten Jahresbericht noch einmal ausdrücklich betont.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

In der GAIP BAPersBw Abt IV - KeNr 13-02-00 steht alles relevante über Elternzeit drin.
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funker07

Du bekommst am neuen Standort TG nach §3 und dein Mann könnte mit dem Kind im Haus bleiben?
Dann weicht doch vom "traditionellen Rollenbild" ab:
Dein Mann kümmert sich in der Woche um das Kind (oder hat der Dienstzeiten, die das verhindern?) und du wirst zur halben Fernpendlerin, weil 150km wohl auch ein bis zweimal in der Woche zu fahren sein dürften.

Insgesamt aber ein Problem, das fast jeder Soldat hat, deshalb sehe ich auch keine Chance, über den Wehrbeauftragen o.Ä. etwas zu ändern.

Warum sollst du eigentlich versetzt werden?

Emmi1o11

Mein zukünftiger Mann ist am Übungsbetrieb gebunden. Heißt dauerhaft Schichtarbeit und Nachtdienst.

Versetzungsgrund jetzt ist halt, dass ich Krankenschwester bin,aber es keinen Dienstposten dieser Art in meinem jetzigen Standort gibt. Krankenpflegestellen sind beim Bund sehr minderbesetzt.

Nur wurde ich für 1.5 Jahre ja heimatnah versetzt, trotz dieses 'Problems'..Und jetzt schicken Sie mich wieder weg...

KlausP

Wenn es dort keine Stelle gibt kann man Sie eben auch nicht auf Dauer dort belassen. So ist das nun mal.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

Schreiben Sie bitte einmal exakt ( woertlich ) was der Wehrbeauftragte Ihnen geschrieben hat.

X-en Sie im Text Namen, Einheitsbezeichnungen und Orte...

Nur dann kann man sich ein Bild machen...


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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