Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Freundin mit ins Ausland?

Begonnen von Phoenixx, 17. April 2012, 17:30:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Phoenixx

Hey Ihr,

wollte mal nachfragen ob einer von euch Erfahrung hat, wie das ist, wenn der Freund ins Ausland versetzt wird, ob ich als Freundin mitkann und das von der Bundeswehr mit übernommen wird, ohne zu heiraten?

F_K

... unglaublich aber war - eine Freundin ist "Privatvergnügen" und als solches alleine zu finanzieren. Im Falle einer Ehefrau wird lediglich ggf. die Umzugskosten übernommen.

miguhamburg1

Möglicherweise falsch: In häuslicher Gemeinschaft lebende Personen (Partner/in, Kind/er) ziehen mit um, und diese Kosten werden auch erstattet. Tasächlich, aber so: Wie beim Inlandsumzug auch werden auch die Transportkosten der Angehörigen erstattet.

PatrickB

Ich schätze, sie möchte wissen, ob sie mit in einen Einsatz nach bspw. Afghanistan kommen darf.

KlausP

Nein, glaube ich weniger. Es gibt auch Auslandsdienststellen der Bundeswehr, z.B. in Frankreich, USA, Italien, Polen ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Patrik: Im Ernst: Welche Frau, die nicht Soldatin ist, würde freiwillig unbewaffnet mit in ein Einsatzland gehen???? Soldaten werden auch nicht in einen Einsatz versetzt, sondern kommandiert.

Tommie

Mal abgesehen von der Tatsache, dass ich meine Hand nicht dafür ins Feuer legen würde, dass die Frau auch den Unterschied zwischen "Versetzung" und "Kommandierung" kennt, sehe ich das auch so wie MiGu und KlausP, dass es sich bei dieser Nachfrage um einen der Auslandsdienstposten handelt und eben nicht um einen Einsatz!

Phoenixx

Es geht um eine Versetzung, in die USA. Nix mit Krisengebiet wie Afghanistan oder so. Nur Angehörige, also verheiratet oder auch "nur" Freundin.
Das war nett, dass du sogar für ne Frau die Hand ins Feuer legst, dass sie den Unterschied zw. Kommandieren und Versetzen kennt...:D

Und klar würde ich selbst dann mitgehen wollen, wenn er in ein Krisengebiet versetzt werden würde...egal ob ich bewaffnet bin oder nicht...

Tommie

Zitat von: Phoenixx am 17. April 2012, 21:29:03Das war nett, dass du sogar für ne Frau die Hand ins Feuer legst, dass sie den Unterschied zw. Kommandieren und Versetzen kennt...:D
Lies nochmal ;) ! Genau das tue ich nämlich nicht!

Zitat von: Phoenixx am 17. April 2012, 21:29:03Und klar würde ich selbst dann mitgehen wollen, wenn er in ein Krisengebiet versetzt werden würde...egal ob ich bewaffnet bin oder nicht...

Wollen ist das eine ;) ! Ob er Dich dabei haben will und was der Dienstherr dazu meint, ist meist etwas komplett anderes!

Ach ja, bevor Du fragst: Ich war in mehreren Auslandseinsätzen, zusammen ca. 2 Jahre, und ich wollte meine Frau und meine Tochter dabei immer zu Hause und in Sicherheit wissen!

Phoenixx

Ich hab schon richtig gelesen, dass du das nicht tust, war Ironie :D
Aber genauso doof ist es zu Hause zu sitzen und auf den nächsten Anruf o.ä. zu warten

Tommie

Als Angehörige hast Du in einem Krisengebiet nichts verloren, weil weder Dein Mann, noch die Bundeswehr dort für Deine Sicherheit garantieren können! Und im Normalfall hast Du dort, wo sich Dein Mann aufhält, als Zivilist gar keinen Zutritt, und er hat keine Möglichkeit, Dich außerhalb des Feldlagers zu besuchen (Beispiel für Afghanistan).  Somit hängst Du in einem Land ab, in dem Du die Sprache nicht sprichst, niemanden kennst, und zu dem, deswegen Du dort bist, auch nur übers Handy Kontakt halten kannst! Tolle Wurst :D ! So dumm kann man meiner Meinung nach gar nicht sein!

miguhamburg1

#11
Also, halten wir fest: unsere Fragenstellerin möchte mit ihrem Freund während seiner Zeit auf dem Dienstposten in den USA zusammen leben. Insofern waren Tommies, Klaus' und meine Vermutung richtig.

Soweit Sie bereits vor dem Dienstantritt in den USA mit Ihrem Freund in häuslicher Gemeinschaft leben, ist die Rechtslage klar, Sie gehören also zum "Umzugsgut", d.h., nicht nur die Kosten für die Wohnungssuche und -anmietung sowie der Transport des Hausstandes werden von der Bundeswehr gem. den bestehenden Richtlinien gewährt, sondern auch Ihre Reise-/Transferkosten an den neuen Wohnort übernommen/erstattet.

Bei den Einsätzen wiederum ist es anders: Denn da die Soldaten dorthin kommandiert werden, gibt es keine Umzugskostenvergütung. Wenn Sie an den Dienstort Ihres Liebsten reisen wollten, wäre das Ihr Privatvergnügen, genau so wie die Unterkunft vor Ort von Ihnen zu bezahlen wäre. Hierbei gibt es natürlich Unterschiede: Als einzelreisende Frau eine (Hotel) Unterkunft in Faizabad, in der Nähe des OP North oder in Kunduz zu nehmen, ist wohl - wenn nicht unmöglich - ungleich schwerer, als dem Partner/der Partnerin nach Limassol, einem nachgefragten Ferienort, zumal in einem zivilisierten Land zu folgen, wenn der dort als Marinesoldat zu Unifil kommandiert ist. Zumal der/die Liebste ganz sicher nicht allein zu Ihrer Unterkunft in Afghanistan käme - und das auf Zypern ganz anders aussieht. Dort wie bei KFOR und EUFOR sieht es mit indirekt/inoffiziell zumindest zeitweise  begleitenden Partnern mittlerweile anders aus, Tommie

Tommie

Lieber Miguhamburg1, bei allem Respekt, aber erstens ist SFOR schon länger vorbei (2. Dezember 2004), beim Nachfolger EUFOR (ich war im 4. Ktgt EUFOR in Rajlovac stationiert) sind mittlerweile ganze 3 deutsche Soldaten im Camp Butmir stationiert, und zweitens wird bei UNIFIL Zypern mit der Naval Base in Limassol als relativ sicheres Drittland mit einem AVZ der Stufe 2 (€ 40,-- am Tag) geführt. Und auch im Kosovo, vor allen Dingen in Pristina und Prizren ist die Gefährdungsstufe (anders als in den serbisch dominierten Gebieten im Norden!) doch eher reduziert. Deswegen neige ich dazu, bei diesen Einsätzen nicht von "Krisengebieten" zu sprechen, von denen die TE hier vermutlich ausgeht:
Zitat von: Phoenixx am 17. April 2012, 21:29:03..., wenn er in ein Krisengebiet versetzt werden würde...

Und aus genau diesem Grunde habe ich mein Beispiel auch an Afghanistan aufgemacht.

Ach ja, nur so als Anmerkung: Bei UNOMIG haben einige deutsche UNMOs, speziell natürlich die, die in Zugdidi im georgischen Kernland stationiert waren, anstelle einer Familienheimfahrt, die natürlich vom Diensthernn bezahlt würde, ihre Ehepartner einfliegen lassen und diesen Georgien gezeigt. Und auch hier wurden die Reisekosten von der Bundeswehr getragen! Meine Frau wollte nicht nach Georgien kommen und die Reisekosten für meine Tochter hätte ich alleine tragen müssen, daher bin ich in den sechs Monaten Einsatz lieber zweimal (bezahlt!) nach hause geflogen.

miguhamburg1

Sie haben vollkommen recht, danke für den Hinweis, da war der Finger schneller :) als beabsichtigt - ist natürlich geändert. Da schlug auch meine eigene Erinnerung zu...

Wenn man dann allerdings bedenkt, dass selbst in relativ ruhigen Gebieten wie im Kosovo laufend Verstärkungskräfte eingesetzt sind... Aber ich bezog meine Antwort auf generell Einsatzländer und die Möglichkeiten für Angehörige, jedenfalls zeitweise in der Nähe ihrer Liebsten zu sein.

LwPersFw

Hallo Phoenixx,

wenn Ihr Freund in die USA versetzt wird, ist die normale Verwendungsdauer dort 3 Jahre.

Ihr Freund selbst benötigt zum Aufenthalt nur einen NATO-Marschbefehl und seinen Truppenausweis.
Ein Reisepass mit NATO-2-Visum wird aber empfohlen - und er bekommt dieses Visum auch auf Antrag.

Sie - als "nur" Lebenspartnerin - werden KEIN Visum von den amerikanischen Behörden erhalten,
da dies nur Ehefrauen bekommen.
D.h. zur Folge, dass Sie nur im Rahmen der ganz normalen Besucherregelung (ESTA-Verfahren) für
3 Monaten einreisen dürfen. Dann müssen Sie das Land wieder verlassen !
Sie könnten zwar versuchen auszureisen und - sagen wir nach 2 Wochen - wieder für 3 Monate
einzureisen... Da die USA aber jede Einreise elektronisch erfassen, können Sie mit den Einwanderungs-
behörden Ärger bekommen ... bis hin zur Verweigerung einer erneuten Einreise...

Aber selbst wenn es nicht auffällt, werden Sie im alltäglichen Leben ggf. Schwierigkeiten bekommen,
da Sie nicht eine Aufenthaltsgenehmigung (VISUM) vorweisen können.

Nicht zu vergessen die Frage der Krankenversicherung !!
Denn solange Sie nicht verheiratet sind, müssten Sie sich selbst zu 100% versichern...

Dann wird Ihr Freund nur "seine" Auslandsbezüge erhalten.
Den Zuschlag für Verheiratete wird er nicht erhalten.
Sie werden ohne Aufenthaltsgenehmigung keine legale Beschäftigung ausüben können.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau