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Familienorientierte Rehabilition

Begonnen von Carlssen, 25. August 2016, 10:47:33

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Carlssen

Guten Tag,

mit der Hoffnung hier eine Antwort oder Tipps zu finden, habe ich mich registriert.

Auf Grund der schweren Erkrankung unseres Kindes, ist eine Familienreha in einer Nachsorgeklinik geplant.
Die Anträge für meine Kinder und mich stelle ich bei meiner Krankenkasse, aber wo muss mein Mann den Antrag stellen?
Das Sanitätszentrum konnte mir bis dato nicht weiterhelfen und die Suchmaschine konnte mir bis dahin auch nicht weiterhelfen.

Weiss hier jemand einen Rat?

Mit freundlichen Grüssen,
Carlssen
Gibt Dir das Leben mal 'nen Knuff, dann weine keine Träne! Lach Dir 'nen Ast und setz Dich druff und baumle mit die Beene!

ToMA

Ich würde mich vermutlich erst einmal an den Sozialdienst der Bundeswehr wenden. Der gibt mit Sicherheit dann Auskunft darüber, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

Carlssen

Gibt Dir das Leben mal 'nen Knuff, dann weine keine Träne! Lach Dir 'nen Ast und setz Dich druff und baumle mit die Beene!

ulli76

Sozialdienst und die Heilfürsorge sind die richtigen Ansprechpartner. Grundsätzlich gilt aber das Verursacherprinzip. Also die Krankenkasse des Patienten trägt üblicherweise die Gesamtkosten, auch die von erforderlichen Begleitpersonen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Um Ulli zu ergänzen...

Wenn die Familien-Reha durch KK des Kindes bewilligt wird, wäre eine Variante...

...der Soldat beantragt Betreuungsurlaub ( = Urlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge, mit Ausnahme seiner ärztl. Versorgung)

...den dadurch entstehenden Verdienstausfall des Soldaten ersetzt dann die KK.

Deshalb auf jeden Fall klären - und vor allem sich schriftlich bestätigen/zusichern lassen -:

+ das zwingend beide Elternteile an der Reha teilnehmen müssen  ( durch den behandelnden Arzt )

           >> Dies ist wichtig für die Beantragung des Betreuungsurlaubes ! Denn es ist die Frage zu beantworten, warum nicht ein Elternteil als Betreuer genügt !

+ das der Verdienstausfall des Vaters bei dessen Beurlaubung ohne Bezüge auch ersetzt wird ( durch die KK die die Reha bewilligt hat )



Ohne Anspruch auf Richtigkeit !  Wurde mir so gesagt...

Eine Familien-Reha wird bei der zuständigen Krankenkasse (Grundlage § 40 Absatz II SGB V)
oder
dem jeweiligen Rentenversicherungsträger (Grundlage § 31 SGB VI) gestellt.
 
KK und Rentenversicherungsträger sind bei Kinderheilbehandlungen gleichrangig zuständig,
wobei der zuerst angeschriebene Kostenträger verpflichtet ist den Antrag zu bearbeiten.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Carlssen

Lieben Dank für Eure Antworten.

Ich muss den letzten Beitrag zum Teil korrigieren.
Eine Familienorientierte Rehabilition ist keine Kinderheilbehandlung, d.h. die Eltern /Geschwisterkinder sind hier nicht als Betreuer/ Begleiter dabei, sondern werden auch mitbehandelt.

In dem Schreiben der Nachsorgeklinik steht auch folgendes dazu geschrieben:
Unsere Klinik arbeitet nach dem Konzept der familienorientierte Rehabilitation. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass die gesamte Familie an der Rehabilitationsmaßnahme teilnimmt.
Link zur Klinik: http://www.tannheim.de/

Ich stelle quasi für mich und unsere Kinder einen Rehaantrag beim Rentenversicherungsträger /Krankenkasse und mein Mann muss ebenfalls einen stellen.
Dazu benötigt es eben einen Antrag und einen Bericht vom zuständigen Truppenarzt. Letzteres ist kein Problem, ersteres wirft Fragezeichen auf.

Das Sozialwerk will sich kundig machen und sich dann bei mir melden.

LG, Carlssen
Gibt Dir das Leben mal 'nen Knuff, dann weine keine Träne! Lach Dir 'nen Ast und setz Dich druff und baumle mit die Beene!

ulli76

#6
Da muss wirklich die Heilfürsorge und der Sozialdienst ran. Bei Soödaten läuft das anders.
evtl geht es nicht als Reha- weil DIE Maßnahme ist genau definiert, dafür muss dein Mann aber bestimmte Krankheiten haben.
Der Truppenarzt muss in Zusammenarbeit mit seiner Heilfürsorge ubd am besten nach Rücksprache mit der Klinik einen Antrag bei der Heilfürsorge seines SanUstgZ auf Kostenübernahme stellen.

Es kann trotzdem sein, dass auf die Krankenkasse des Kindes verwiesen wird, weil dein Mann ja nicht krank ist, sondern dss Kind. Sollte die Reha der Reha deines Mannes dienen ( und dem Rest der Familie) ist das auch wieder anders- da müsste erst der Behandlungsbedarf festgestellt werden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Allgemein:

Um eine Reha zu bekommen, muss man erst mal "krank" gewesen sein - die Krankheit ist zuerst "stärker" (akute Behandlung, OP, Krankenhaus), die Reha kommt im Anschluss.

Daher Frage:

War Dein Mann krank? Kennt der TrArzt "die Geschichte"?

(Ulli war schneller und fundierter - aber am gleichen Problem).

Carlssen

Hallo,

nochmals danke für eure Antworten.

Ja, die "Krankengeschichte" unserer Kinder ist bekannt (spG - schwerwiegende persönliche Gründe), es war auch Anfang des Jahres ein Sozialarbeiter vom Sozialdienst bei uns.
Und ja, die Reha dient auch der Gesundheit meines Mannes.(seelische Erschöpfung, Schlafmangel usw.)

Warte immer noch auf Rückmeldung vom Sozialdienst.

LG, Carlssen
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LwPersFw

Wie Ulli und FK bereits schrieben, sind für den Soldaten andere rechtliche Vorgaben relevant.

Medizinisch unterliegt er der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (utV)

Also stellen sich folgende Fragen:

1. Ist eine "familienorientierte Rehabilitation" Bestandteil der utV ?

2. Wenn ja, bedarf es einer truppenärztlichen Feststellung, dass der Soldat selbst dieser Reha bedarf ?
    Oder genügt die Feststellung des behandelnden Arztes des Kindes, das eine fam. Reha (inkl. Mutter und Vater) notwendig ist ?

            Diese Fragen sollten im Verbund Truppenarzt, Heilfürsorgebearbeiter und Sozialdienst geklärt werden.
            Hier sollte auch der Kontakt mit den Spezialisten für die utV beim KdoSanDstBw gesucht werden ( dort SG II 2.1 utV )
         
3. Sollte die fam. Reha nicht Bestandteil der utV sein und somit keine Kostenübernahme für den Vater möglich sein,
    wäre die Frage zu klären, ob die KK des Kindes seine Kosten übernehmen würde ?





Eine weitere zu klärende Frage ist:  Wie wird der Soldat vom Dienst freigestellt ?

Hier gibt es m.E. mehrere Optionen, die abzuklären sind:

1. Der Soldat wird selbst im Rahmen der utV in die Reha eingewiesen

... dann wird er natürlich freigestellt, bei Belassung der Bezüge.

2. Der Soldat kann nicht über die utV an der Reha teilnehmen

a) Er beantragt Sonderurlaub unter Belassung der Geld- u. Sachbezüge

Grundlage: Soldatenurlaubsverordnung SUV

§ 9
Für den Sonderurlaub der Soldatinnen und Soldaten gelten die Vorschriften für Bundesbeamtinnen und
Bundesbeamte entsprechend
, sofern sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.

Für die Beamten ist der Sonderurlaub dann geregelt in der Sonderurlaubsverordnung SUrlV

Dort findet sich dann die Regelung:

§ 20 Sonderurlaub aus medizinischen Anlässen

(...)

(2) Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung ist zu gewähren

(...)
4.
für eine ärztlich verordnete familienorientierte Rehabilitation im Fall einer Krebs-, Herz- oder Mukoviszidoseerkrankung eines Kindes oder für ein Kind, dessen Zustand im Fall einer Operation am Herzen oder einer Organtransplantation eine solche Maßnahme erfordert,

(...)

(4) Die Notwendigkeit der Maßnahme nach Absatz 2 Nummer 4 muss durch ein Zeugnis des behandelnden Arztes in der Klinik nachgewiesen werden.

(5) Dauer und Häufigkeit des Sonderurlaubs nach Absatz 2 Nummer 1 bis 4 und 6 bestimmen sich nach § 35 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 und § 36 Absatz 2 der Bundesbeihilfeverordnung.


Da die Ausführungsbestimmungen der Soldatenurlaubsverordnung (ZDv A-1420/12) diese Regelung nicht ausschließen,
kommen sie in Anwendung des o.g. § 9 SUV auch für Soldaten zur Anwendung.



Sollte dies doch nicht möglich sein....

bleibt b) die Beantragung von Betreuungsurlaub unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge

wie ich oben schon schrieb, ist für diesen Fall der Verdienstausfall durch die KK zu erstatten,
was aber unbedingt schriftlich mit dieser vor Beginn der Reha abzuklären ist !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Carlssen

Zitat von: LwPersFw am 26. August 2016, 09:28:47
Wie Ulli und FK bereits schrieben, sind für den Soldaten andere rechtliche Vorgaben relevant.


Hallo LwPersFw,

lieben Dank für deine ausführliche Antwort.
Hatte sie schon direkt gelesen, aber nicht geantwortet, was ich heute gerne nachholen möchte.

Mittlerweile haben wir auch Rückmeldung vom Sozialdienst und die Sache läuft jetzt, wie man so schön sagt.

Wenn gewünscht kann ich, sobald schriftlich alles geklärt, hier dann Rückmeldung geben, falls zu dieser Thematik nochmals Fragen kommen sollten.

Liebe Grüsse!
Gibt Dir das Leben mal 'nen Knuff, dann weine keine Träne! Lach Dir 'nen Ast und setz Dich druff und baumle mit die Beene!

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