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Voraussetzung für den Beruf des Luftumschlagfeldwebel?

Begonnen von A.A, 05. Januar 2016, 19:43:37

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A.A

Guten Abend,
Ich habe einige Fragen bei denen mir hoffentlich einer von euch helfen kann!
Erstmal zu meiner Person: Ich bin 18 Jahre alt und absolviere momentan mein Fachabitur an einer Wirtschaftsschule und beende dies im Sommer 2017 (also noch ein wenig zeit). Die Bundeswehr ist sehr Interessant für mich und daher überlege ich mir schon seit längerem was ich so alles machen kann. Mir gefallen logistische Berufe und ich bin von begeistert von Flugzeugen. Ich bin auf den Beruf des
Luftumschlag Feldwebel gestoßen und würde nun gern wissen was die Vorraussetzungen für diesen Beruf sind, und ob mir jemand einige Allgemeinen Informationen zu den Beruf geben kann, (Weiterbildungsmöglicheiten, Mindestverpflichtungszeit) da die Bundeswehr-Seite mich ein wenig verwirrt.
Danke im vorraus! ;)

Edit: die absolut sinnfreie Umfrage entfernt

Ralf

Das ist kein Beruf im Sinne einer anerkannten Berufsausbildung, das ist eine militärische Verwendung.
Der LuftumschlagFw ist eine Verwendung in der Laufbahn Fw des allgemeinen Fachdienstes. Die Mindestverpflichtungszeit beträgt hier bei Einstellung ohne nutzbaren Beruf 13 Jahre und beinhaltet eine zivil anerkannte Berufsausbildung.
Welche das ist, kann ich dir nicht auswendig sagen,müsste ich morgen mal nachschauen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Ralf

Der Luftumschlagfeldwebel Streitkräfte (LuftUgFw SK)steuert und überwacht die Betriebs- und Arbeitsabläufe im Rahmen der Materialannahme, des Materialversandes, des Materialumschlages und der Materiallagerung von Versorgungsgütern von/auf Verkehrsträger aller Art. Die Disposition und Kommissionierung von Sendungen mit Schwerpunkt Luftumschlag sowie das Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen und militärischen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und die Lagerung gefährlicher Arbeitsstoffe gehört zu seinem/ihrem Tätigkeitsbereich. Das Einleiten und Erstellen der Schadensbearbeitung bei Transport- und Lagerschäden führt er/sie eigenverantwortlich durch. Er/Sie berät seine/ihre Vorgesetzten in Fragen des Luftumschlages, nimmt die Aufgaben einer Beauftragten Person für Gefahrgut nach entsprechender Schulung und der Bestimmung durch den/die Dienststellenleiter/-in wahr und führt die Aus- und Weiterbildung des ihm/ihr unterstellten Personals durch.

1.2 Tätigkeiten / Aufgaben im Einzelnen 

Der LuftUgFw SK 

·   organisiert, lenkt, überwacht den Arbeitsablauf in seinem/ihrem Zuständigkeitsbereich, 

·   überwacht und führt durch die Passagierabfertigung, 

·    wirkt mit bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Transporten im In- und Ausland sowie beim grenzüberschreitenden Verkehr, 

·   führt durch/wirkt mit bei der Erstellung erforderlicher Transportdokumente (ggf. auch elektronisch), 

·   überwacht die vorschriftenkonforme Erstellung von transportfähigen Gebinden, 

·   stellt im Rahmen des Luftumschlages Ladungen für alle Verkehrsträger zusammen, 

·   ist verantwortlich für die Sicherheit der Ladung vor Übergabe an den Luftfahrzeugladungsmeister (LfzLadMstr), 

·   überwacht und führt das Be- und Entladen von Luftfahrzeugen unter Aufsicht und Anleitung des verantwortlichen LfzLadMstr durch, 

·   stellt die Einhaltung der gesetzlichen und militärischen Vorschriften und Weisungen bei Lagerung, Bereitstellung, Kommissionierung und Umschlag von Versorgungsgütern aller Art, insbesondere hinsichtlich der Auflagen beim Be- und Entladen sicher, 

·   stellt die Einhaltung der Bestimmungen im Arbeitschutz, Umweltschutz und für die vorschriftengerechte Beförderung gefährlicher Güter in seinem/ihrem Verantwortungsbereich sicher. Die Vorgaben für den Umgang mit Gefahrstoffen sowie der Ladungssicherung sind, in seinem/ihrem Verantwortungsbereich zu beachten, 

·   steuert und überwacht die Bereiche Annahme, Lagerung, Kommissionierung, Umschlag und Versand von Versorgungsgütern aller Art, 

·   ist für die Einhaltung der zollrechtlichen Bestimmungen / Richtlinien, sowie die Abwicklung der Zollformalitäten von Material Ein- und Ausgängen mitverantwortlich und arbeitet mit den zuständigen Zolldienststellen eng zusammen, 

·   wendet DV-gestützte Verfahren für Fracht- und Zolldokumentation sowie bei der Passagierabfertigung an, 

·   fordert benötigten Transportraum für Vor- und Nachlauftransporte bei der zuständigen Dispositionsstelle an, 

·   wirkt mit bei der Bearbeitung von Transport- und Lagerschäden sowie von Besonderen Vorkommnissen gemäß ZDv 10/13 und meldepflichtigen Ereignissen, 

·   bereitet vor, führt durch, überwacht und bereitet nach alle Tätigkeiten im Rahmen des technischen Dienstes an Gerät in seinem/ihrem Verantwortungsbereich, 

·   erstellt Statistiken und Beiträge für das Berichts- und Meldewesen, 

·   führt durch die fachliche Aus- und Weiterbildung des unterstellten Personals, 

·   führt in Einsätzen und Übungen ggf. fachlich eine Sektion bei Combined Air Terminal Operations (CATO) mit multinationaler Besetzung, 

·   nimmt eigenverantwortlich gefahrgutrechtliche Pflichten des Dienststellenleiters / der Dienstellenleiterin, gem. § 1a GbV und § 9 OWiG, für die Verkehrsträger Straße, Schiene, See und Luft wahr, 

·   nimmt für den Verkehrsträger Luft die Aufgaben und Pflichten als Frachtannahmepersonal von Gefahrgut (Gefahrgut - Checker) gemäß Personalkategorie (PersKat) 6 gem. IATA-DGR oder als Versender und/oder als Verpacker im jeweiligen Zuständigkeitsbereich wahr. 

1.3 Arbeitsbedingungen 

Aufgaben werden zeitweise im multinationalen Umfeld auf fremden (Flug-)Plätzen im In- und Ausland unter allen klimatischen Umweltbedingungen und erheblicher Lärmbelastung durch laufende Triebwerke bzw. Belastung durch Motorenabgase im Schichtdienst durchgeführt.

 

Mögliche Gefährdung je nach Verwendung durch:

·   Lärm bei Arbeiten im Lärmbereich, 

·   Abgasemissionen, 

·   den Umgang mit gesundheitsschädlichen Gefahrstoffen. 

2. Fertigkeiten und Kenntnisse 

·   Eingehende Kenntnisse über die Grundsätze des logistischen Systems der Bundeswehr, 

·   Eingehende Kenntnisse von Aufgaben und Organisation der Kräfte der Basis- und Einsatzlogistik, 

·   Eingehende Kenntnisse über Zweck und Aufbau der Nachschubwege sowie über die Aufbau- und Ablauforganisation im Aufgabenbereich Versorgung mit Versorgungsgütern aller Art, 

·   Fähigkeit und Fertigkeit zur sicheren Anwendung der Verfahren zur Passagierabfertigung, 

·   Kenntnisse über Organisation und Aufgaben der European Air Group (EAG) und des European Air Transport Command (EATC) besitzen, 

·   Umfassende Kenntnisse über Aufbau und Inhalte einer Standard Operating Procedure für den multinationalen Luftumschlag besitzen, 

·   Fertigkeit zur Be- und Entladung von Luftfahrzeugmustern der EAG-Nationen / NATO sowie ausgewählter, einsatzrelevanter Luftfahrzeugmuster anderer Nationen, 

·   Fähigkeit zur Erstellung von einsatzfähigen Lufttransportgebinden für die ausgewählten Luftfahrzeuge, 

·   Fähigkeit zur Planung von Ladungen und zur Verteilung von Personal und Material auf Lufttransportraum, 

·   Fähigkeit und Fertigkeit zur Einweisung von Luftfahrzeugen in ihre Parkposition, 

·   Kenntnisse der relevanten Bestimmungen des -Handbuches Bodensicherheit- und Fähigkeit zu deren Umsetzung, 

·   Fähigkeit zum Lesen und Verstehen von englischsprachiger Dokumentation, 

·   Fähigkeit Absprachen, Befehlsgebung und Informationsverarbeitung in englischer Sprache durchführen zu können, 

·   Fähigkeit zur Erstellung und Bearbeitung von nationalen und internationalen Fracht- und Zolldokumenten, 

·   Fähigkeit und Fertigkeit zum rationellen Einsatz und zur Überwachung von Kräften und Mitteln in den Bereichen Annahme, Übernahme, Empfang, Rücklieferung, Lagerung, Transport, Umschlag und Ausgabe von Versorgungsgütern aller Art, 

·   Fähigkeit zur Anwendung beigestellter DV-Systeme und DV-Verfahren, 

·   Fähigkeit zur manuellen und DV-gestützten Planung, Steuerung und Überwachung des Einsatzes der Kräfte und Mittel im Verantwortungsbereich, 

·   Fähigkeit und Fertigkeit zur Mitwirkung bei Erkundung, Einrichtung und Betrieb eines Luftumschlagpunkts in einem Airport of Embarcation ( APOE) / Airport of Debarcation (APOD), 

·   Fähigkeit und Fertigkeit zur sicheren Anwendung der für seinen/ihren Aufgabenbereich gültigen Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Vorschriften und Bestimmungen über Lagerung, Bereitstellung und Umschlag von Versorgungsgütern aller Art, insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Gefahrgutrecht und Arbeitschutz. 

3. Mögliche Verwendungen in Dienststellen 

3.1 Verwendung 

·   Fachverwendungen in den Logistikkräften der SKB sowie in der organischen Logistik der Luftwaffe 

·   Teileinheitsführer/in 

·   Sachbearbeiter/in in Stäben, Ämtern und Kommandobehörden 

3.2 Dienstgradspanne 

Fw/Btsm - OStFw/OStBtsm

4. Besondere geistige u. physische Eignungsforderungen etc. 

Kraftfahrverwendungsfähigkeit II 

5. Sonstige Voraussetzungen 

Berechtigung zum Führen von Flurförderzeugen der Gruppe A und B

...
7. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (ZAW) 

7.1 Ausbildungsmaßnahme

Fachkraft für Lagerlogistik

Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung           

Kaufmann/-frau für Büromanagement

7.2 Fortbildungsmaßnahme 

Gepr. Wirtschaftsfachwirt/in  (maßgeblich) 

Gepr. Fachwirt/in für Logistiksysteme (maßgeblich)
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A.A