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Vom Jäger zum Fallschirmjäger

Begonnen von Jaho, 01. Dezember 2011, 02:04:31

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Jaho

Hallo zusammen,

ich war vor 2 Monaten im Zentrum für Nachwugsgewinnung in München. Dort hat mich der Artzt wegen einem leichten Senk-Spreitsfuß auf T2 eingestuft. Daraufhin wurde ich für die Fallis und die Gebirgsjäger ausgeschlossen, für alles andere bin ich aber tauglich. So habe ich mich für die Jäger entschieden.
Meine erste Wahl waren die Fallschirmjäger, meine zweite Wahl waren die Jäger. Im Januar beginnt nun mein Dienstantritt als Jäger, worauf ich mich auch schon sehr freue ;D. Allerdings möchte ich trotzdem wissen ob die Möglichkeit bestehen würde zu den Fallis zu wechseln.
Ich bin nämlich gerade dabei eine zivile Fallschirmsprunglizenz zu erwerben. Also würde ich so oder so Fallschirm springen, ob nun beruflich oder privat. Das habe ich auch dem Einplaner gesagt. Der sagte mir dann, dass wenn ich erstmal in einer Kampftruppe bin auf das Eignungspapier nicht mehr viel Wert gelegt wird und ich durchaus nach 2 Jahren zu den Fallis wechseln könnte. Speziell zum KSK meinte er das da eigentlich nur noch die erbrachte Leistung zählt und das Eignungspapier eigentlich völlig egal ist sofern ich vorher in einer Kampftruppe war und ich das Aufnahmeverfahren bestehe.
Das KSK ist mir aber erstmal gar nicht so wichtig, ich möchte nur wissen ob das dann wirklich so einfach möglich ist zu den Fallis zu wechseln.

MfG Jaho

BulleMölders

Das ist ja mal wieder eine Super Aussage eines Einplaners.
Hat für mich irgendwie so etwas, von einem Versicherungsvertreters, der seine Quote Erfüllen will/muss.

Tauglichkeit und Ausschlüsse werden nach Vorschriften vergeben und diese Vorschriften sind auch während der Dienstzeit bindend. Und wenn sich jemand mal eben so darüber hin weg setzt, dann nennt man so etwas Dienstvergehen.

Und ob du Privat Fallschirm springst oder nicht, interessiert bei der Bundeswehr niemanden.
Wenn du für den Fallschirmsprung laut Vorschriften der Bundeswehr untauglich bist, dann ist das so. Damit will man verhindern, dass wenn dir trotz Erkannten gesundheitlichem Defizit (Senk-Spreitsfuß) im Dienst einen Verletzung passiert, die auf dem gesundheitlichem Defizit basiert, du die Bundeswehr in Regress nehmen kannst und Vater Staat dann ein Leben lang an dich zahlen darf.
Und bevor die Frage kommt, nein du kannst nicht so etwas wie eine Ausschlussklausel unterschreiben, die den Bund vor solchen Regresses deinerseits schützt.
Solch eine Klausel hätte im Ernstfall vor keinem Gericht bestand.
Test

miguhamburg1

Wie bei jeder anderen Angelegenheit auch: Beantragen können Sie als Bundesbürger bei staatlichen Stellen alles, was Sie wollen, und Sie haben Anspruch auf einen Bescheid. Sie haben aber keinen Anspruch darauf, dass in Ihrem Sinn entschieden wird.

Nun zu Ihrer Frage: Auch bei der Fallschirmjägertruppe gibt es viele Dienstposten, die den Fallschirmsprung nicht vorsehen. Außerdem wird jeder Soldat vor Kommandierung zum Fallschirmspringerlehrgang auf Fallschirmsprungtauglichkeit untersucht. Wenn die - aus welchen Gründen auch immer - nicht gegeben ist, wird es nichts mit dem militärischen Fallschirmspringen. Ob der Truppenarzt zum selben Ergebnis wie der Arzt am ZNwG kommt, kann hier niemand sagen. Eine zivile Fallschirmsprunglizenz ist nett, aber für die Bundeswehr vollkommen ohne Belang.

Jaho

Danke schon mal für die Antworten.
Wenn ich in 2 Jahren einen Antrag stellen würde zu den FschJg zu gehen, würde ich dann nochmal neu untersucht werden oder gilt da immer noch die Beurteilung des Arztes im ZNwG?

KlausP

Es gilt immer die Einschätzung des Truppenarztes bei der Untersuchung auf die entsprechende Verwendungsfähigkeit. Wenn der Truppenarzt bei Ihnen eine Untersuchung auf FSchJg-Verendungsfähigkeit durchführen soll, wird er in er Regel auch den Verwsendungsbogen aus Ihrer G-Akte zu Rate ziehen. Ob er zu einem anderen Ergebnis kommt als der Arzt im ZNwG - keine Ahnung, das kann nur die alte bucklige Frau mit der Warze auf der Nase voraussagen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

ZitatOb er zu einem anderen Ergebnis kommt als der Arzt im ZNwG - keine Ahnung, das kann nur die alte bucklige Frau mit der Warze auf der Nase voraussagen.

... da benötigen wir weder die Wahrsagerin, noch die Kristallkugel.

Die Verwendungsauschlüsse basieren auf FEHLERZIFFERN, die im Rahmen der Tauglichkeitsprüfung festgestellt worden sind.
Diese Fehlerziffern sind natürlich dokumentiert - der TrArzt schaut im Rahmen eines BA 90/5 auch auf die Fehlerziffern - und da gibt es halt welche, die sich mit FSSV nicht "vertragen".

Sprich: Wenn der Arzt im Zentrum keinen Fehler gemacht hat, dann gibt es die Fehlerziffer zu Recht - und Essig ist mit FSSV.

Falls der Arzt einen Fehler gemacht hat, wäre ein fachärztliches Gutachten notwendig, die Fehlerziffer zu löschen.

... auf Fehlstellungen / zu geringe / zu hohe Dehnbarkeit des Bänder- und Gelenkapparates - die Knochen wird im BESONDEREN Maße geschaut - stimmt da irgentwas nicht, wird es nichts werden.

(Die Belastung "zivil Fläche zu springen" ist mit militärisch Rundkappe nicht zu vergleichen).

miguhamburg1

Lieber F-K, die Fehlerziffern heißen Gesundheitsziffern :)

Zunächst einmal ist grundsätzlich zu unterscheiden

- Die Versetzung in einen Fallschirmjägertruppenteil oder in den Stab eines Luftlandegrißverbands ist in vielen Fällen auch ohne Ausbildung zum mil Fallschirmspringer möglich.

- Wenn der Fragensteller auf einen springenden Dienstposten versetzt werden will und die SDBw will dem stattgeben, dann veranlasst sie über seinen dann aktuellen DV ein 90/5 auf FSSV.

- Dieser untersucht den Kandidaten gem. Untersuchungsumfang nach 46/1 (?) und wird dabei sicher auch die Angaben der Untersuchungen beim ZNwG und der Einstellung berücksichtigen. In seiner Bewertung ist er aber frei, wenn er die Einschätzung nicht teilt und ihn im 90/5 verw

Chancen bestehen also für den Fragensteller, in welchem Maße allerdings nicht. Denn wir wissen auch nicht, welche Fehlerziffern er insgesamt hat und welche davon für die FSSV relevant sind.

F_K

Zitatdie Fehlerziffern heißen Gesundheitsziffern

.. nehme ich zur Kenntnis - Euphemismus (umso mehr man hat, umso gesünder ist man?)

Zitat- Die Versetzung in einen Fallschirmjägertruppenteil oder in den Stab eines Luftlandegrißverbands ist in vielen Fällen auch ohne Ausbildung zum mil Fallschirmspringer möglich.

Ja, ich glaube aber der Fragesteller ist nicht wirklich interessiert in die Unterscheidung Fallschirmjäger (ATN bzw. Laufbahn), mil. Fallschirmspringer und Soldat in einem FschJgTrT.

ZitatIn seiner Bewertung ist er aber frei, wenn er die Einschätzung nicht teilt

Ist er eben NICHT. Eine Gesundheitsziffer bleibt solange, bis ein Facharzt diese aufgehoben hat. Dass kann ein TrArzt nicht machen.
Es gibt in der entsprechenden FA San eine Liste mit Gesundheitsziffern / Gradationen, wenn ein Soldat diese hat, ist ein BA 90/5 FSSV zu VERSAGEN - da gibt es keinen Spielraum.

Es gibt einen Spielraum für den Arzt, wie genau er die Untersuchungen durchführt - mehr aber auch nicht.

Zitatwelche Fehlerziffern er insgesamt hat und

Die müßte der TE tatsächlich nennen ...

Zitatwelche davon für die FSSV relevant sind.

Das steht in der FA San, Auskünfte gibt da jeder gut sortierte SanBereich oder halt jemand, der eine Kopie der FA San hat.

ulli76

Das Ding heisst FA InspSan.

Wenn ich das aber richtig im Kopf hab, sind Plattfiäß (III71)aber gar kein Ausschluss für die Sprungtauglichkeit.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

... Ja, die 71 ist nicht dabei - aber ohne ALLE Fehlerziffern des TE läst sich keine Aussage treffen.

Wenn er allerdings eine Gesundheitsziffer hat, die die AVR FschJg ausschliest (und so scheint es zu sein), ist einfach die Wahrscheinlichkeit deutlich geringer, einen springenden Dienstposten zu erhalten.

miguhamburg1

Lieber F_K, im Grundsatz haben Sie ja recht :). Das mit dem Euphemismus müssen Sie allerdings mit Ulli klären...

Ich habe das gesamte Prozedere auch nur in Kürze beschrieben. Selbstverständlich kann der Truppenarzt zur Klärung spezifischer Fragen einen Facharzt einschalten, was er auch tun wird. Ob nun bei einer bisher nicht dokumentierten Gesundheitsziffer oder wenn er nicht zum selben Ergebnis wie ein früherer Arzt kommt. Am Ende kann er dann entscheiden und ist dabei frei, ob er die FSSV erteilt oder nicht, denn das 90/5er muss er ja bearbeiten.

Wie gesagt, ich kenne diverse Fälle, bei denen die Gesundheitsziffern bei der OPZ oder einem ZNwG dazu führten, dass "Fallschirmjäger" als Verwendngsausschluss angekreuzt waren und diese Personen später dennoch in die FschJgTr versetzt wurden, dort ihren Springerschein machten und heute noch jedes Jahr die FSSV erneut zugesprochen bekommen, ohne dass sie dafür jemals zu einem Facharzt mussten, um die Angaben einer Gesundheitsziffer zu prüfen. Daher meine Aussage. Wie genau dies funktioniert, ist sicher Ulli in der Lage zu erklären.

ulli76

Die Vergabe von GZ obliegt dem jeweiligen Truppenarzt.
Also kann er auch GZ ändern, die im Rahmen einer Musterung vergeben wurden.
Ein Facharztbefund ist nicht zwingend erforderlich. (Es gibt allerdings Gesundheitsnummern, bei denen festgelegt ist, dass ab einer bestimmten Gradation- meist IV und aufwärts- ein Facharzt hinzuzuziehen ist.)

Wenn man jetzt mal schaut, wie die ganzen Rücken- und Gelenk-GZ definiert sind, sieht man, dass der Truppenarzt einen gewissen Spielraum hat.
In der Regel ist dabei die IIer-Gradation eine geringe Formabweichung und die III-er eine geringe Formabweichung mit rezidivierenden Beschwerden.
Hab ich jetzt nen Soldaten, dem man z.B. ne III42 (Rücken) vergeben hat, derjenige aber durchaus körperlich anspruchsvolle Ausbildungen ohne Probleme absolviert, kann man sich natürlich überlegen, ob man auf II42 runter stuft.
Und schwupps ist der Soldat wieder sprungtauglich.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Jaho

So, ich habe heute nochmal mit meiner zuständigen Annahmeärztin Telefoniert. Die hat gemeint ich soll mir die Knie und die Wirbelsäule röntgen lassen und die dann zu ihr schicken, dann ändert sich vieleicht noch was. Also geh ich morgen früh zu meinem Orthopäden und lass mich röntgen.
Vielen dank für die zahlreichen Antworten.

ulli76

Ah, dann waren wohl eine III59 oder III42 die "Schuldigen"- also nicht die Plattfüße.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Jaho

Also ich war jetzt beim Orthopäden. Meine Knie sind perfekt, der meinte so etwas schönes hätte er noch nie gesehen. Es gibt aber ein Problem mit meiner Wirbelsäule. Die ist ein wenig gekrümmt, so wie bei Skoliose, bloß viel schwächer. Er war übrigens bei der Bundeswehr Orthopäde. Er meinte das könnte mir zum Verhängnis werden, muss aber nicht. Das kommt auf den Arzt bei der Bw an.
Naja, vieleicht habe ich ja Glück. Auf jeden Fall nochmal danke für die Antworten.