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Übernahme der MIete??

Begonnen von TobY, 13. August 2006, 17:49:56

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TobY

Hallo leute,

habe mal ne frage, und zwar wie sieht das aus übernimmt die Bundeswehr meine miete wenn ich mein grundwehrdienst am 4. 10 antrete ??

Wenn ja wo muss ich dahin um das zu beantragen??

War nämlich schon beim Wohnungsamt um Wohngeld zu beantragen aber die hatten gemeint das die damit nichts zu tun hätten!!!

Habe zwar jetzt erst Wohngeld beantrag aber bekomme nur 100 euro wohngeld!!! das reicht niemals für die miete, denn mein wehrsoll beträgt auch nur irgendwas mit 250 euro und die miete ist was mitt 350 euro........dann bleibt ja nix mehr für mich übrig!!!!

Wäre nett wenn mir einer von euch helfen könnte!!

gruß + Danke  TobY

Beobachter

#1
Wenn du bei Dienstantritt deine Wohnung schon mindestens 6 Monate lang hast, dann kannst bei der Unterhaltssicherungsbehörde Mietbeihilfe beantragen. Der Antrag sollte möglichst 3 Wochen vor Dienstantritt dort abgegeben werden.

gecon

Auf jeder Kreisverwaltung gibt es eine Unterhaltsicherungsbehörde die kann dir da weiter helfen.

gecon

TobY

Da habe ich auch schon angerufen!!!

Die meinten die übernehmen das nicht weil ich noch zuhause wohne, und meine Mutter HARTZ 4 empfängerin ist!!!

gibt es da auch noch andere möglichkeuten??


Gruß TobY

peppie

Du wohnst zu Hause und willst jetzt eine eigene Wohnung beziehen, weil du denkst die Bundeswehr wirds schon zahlen? SCHÖN wärs ja, lol.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

TobY

Nein, das ist so meine Mutter zahlt die hälfte und ich zahle die hälfte, meine mUtter ist arbeitslos und ich gehe momentarn noch arbeiten!!

Aber wenn ich im grundwehrdienst bin kann ich ja mein teil der miete nicht mehr zahlen weil ich ja nur irgendwas mit 250 euro bekomme!

peppie

Achso, wenn beide Namen im Mietvertrag stehen, wirst du wohl deine hälfte ersetzt bekommen, wenn nicht dann nicht.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

gecon

Im Zweifel müssen du und deine Mutter einfach mal zusammen mit dem Einberufungsbescheid zum Sozialamt.

gecon

Huey

Eigentlich ganz einfach:

Hast du eine eigene Wohnung (oder Anteilmässig), dann steht dein Name im Mietvertrag.

Besteht das Mietverhältnis seit mindestens 6 Monaten auf deinem Namen, und handelt es sich bei der Wohnung um eine "anerkannte" Wohnung (Kochmöglichkeit und seperates Bad müssen vorhanden sein), dann kann die USB dir deinen Mietanteil/die Miete bis zu einer gewissen Höhe als Zuschuss bewilligen..

Das hat mit der Bw nicht direkt etwas zu tun. Die Behörde (Unterhaltssicherungsbehörde) sitzt in deiner zuständigen Stadtverwaltung...