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SAZ ohne Auslandverwendung????

Begonnen von Stephie, 02. Oktober 2009, 22:59:55

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Stephie

Hallo meine lieben,

ich hab mal ne frage... der freund einer freundin hat sich für die Laufbahn eines SAZ's entschieden bzw dafür verpflichtet. In einem Gespräch mit mir sagte sie mir das ihrer nicht in den einen Auslandseinsatz muss.

Mein Männlein ist selbst Saz und alle die ich kenn sagen mit das ein SAZ zwangslaufig mindestens 1 mal an einem einsatz teilnehmen muss/kann wie auch immer. Sie sagte mir das es seit diesem Jahr neu sei, das man trotzdem SAZ sein kann ohne in den Einsatz zu gehen...das wäre mir auch sehr..neu...deswegen möcht ich diese Frage mal hier in den Raum stellen mit der Bitte um Aufklärung und ggf. gesetzlichen hintergrund

Da ich nur den Widerruf eines SAZ kenne. sprich das jemand der sich als SAZ verpflichtet hat nach einer frist sagen kann..nein is doch nichts für mich..allerdings nur wenn man einen derartigen vertrag unterschrienen hat. Mit dem NICHT-Einsatz wäre mir neu und hab ich noch nie gehört...bis jetzt wusste ich nur das generell grundwehrdienstleistende keinen einsatz machen müssen/drüfen/können.

Vielen Dank im Vorraus
Lg Stephie

PvtM

Alles soweit korrekt, was du weißt.
JEDER Soldat muss eine Bereitschaftserklärung unterschreiben das er bereit ist ins Ausland zu gehen.
Ob er dann ins Ausland kommt ist abhängig von verschiedenen Faktoren.
Also nicht unbedingt jeder kommt ins Ausland.
Aber jeder Soldat muesste wenn er den Befehl dazu bekommt

Stephie

#2
Das meine ich ja...wenn man den Vertrag zum SAZ unterschreibt dann verpflichtet man sich auch zur Teilnahme an einsatz! Auch wenn man letztenendes nicht dazu befehligt wird!

habe in der suche noch folgendes gefunden

Zitat von: StOPfr am 19. Januar 2009, 14:14:42
Zitat von: Maggi18 am 19. Januar 2009, 08:53:44
Wenn man sich dann als SaZ verpflichtet muss man dann an Auslandseinsätze teilnehmen oder gibts auch möglichkeiten nur innerhalb Deutschlands zu bleiben??
Ergänzend zum hilfreichen Tipp von erdpichel hier der Hinweis, dass sich SaZ (wie auch FWDL) zwingend mit Auslandseinsätzen einverstanden erklären müssen. Sonst kannst Du die Bewerbung gleich vergessen.
Ob, wann und wie oft man dann tatsächlich in einen Einsatz geschickt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, - auf jeden Fall am wenigsten von Dir.  

das dürfte ja aktuell sein oder???

ICH SUCHE ABER NOCH EINE GESETZLICHE GRUNDLAGE IN DER DAS FESTGEHALTEN IST ! ! ! sofern es das gibt...(soldatengesetzt etc?)

Stephie

Ein Hintergedanke der Frage ist nämlich....

wenn die Bundeswehr derartiges möglich machen würde...sprich das ein SAZ sich zwar verpflichten lässt, einen Einsatz bzw. Auslandsverwendung ablehnen könnte. Dann würde ich glaub das jeder Soldat tun und dann hätte die BW sich doch ein Eiegntor geschosssen oder nicht! Denn dann gäbe es doch nur sehr wenige oder kaum einen der in Einsatz möchte!....

ulli76

Es ist nun mal ein Teil des Auftrags- daraus ergibt sich das. Und ja, es ist noch aktuell, dass jeder SaZ und FWDL sich bei seiner Verpflichtung mit unterschreibt, dass es mit der Teilnahme an Auslandseinsätzen einverstanden ist- daran hat sich nichts geändert.
Natürlich gibt es Verwendungen, wo die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass man geht und andere, wo das weniger wahrscheinlich ist. Aber dass bei der Verpflichtung ein Passus drin ist, dass einer nicht gehen muss, dsa gibt es nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Die Gesetzlichen Grundlagen sind §§ 7 und 11 Soldatengesetz (Pflichten und Gehorsam) i. V. m. § 2 Nr. 2 WStG (Befehl).

Ein Soldat muss danach alles tun, was rechtmäßig befohlen (plus einiger Dinge, die sogar rechtswidrig befohlen werden können - aber das führt jetzt zu weit). Die Rechtmäßigkeit der Auslandsverwendung ist grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Daher muss auch jeder hin, wenn es denn befohlen wird. Übrigens auch GWDL; die derzeitige Einschränkung ist eine rein freiwillige Selbstbeschränkung und kann jederzeit aufgehoben werden.
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Stephie

aber wie kommt er dann auf die idee er müsse keien Erklärung abgeben ... Der Auslandseinsatz ist ekin Urlaub sondern ein Befehl an dem man sich zu halten hat als Soldat...und wenn man sich als Soldat verpflichtet hat dann auch zu einem Einsatz...oder steht da im "Klingedruckten" was andres...

vielleicht bin ich auch nur unwissentlich und das ist jetzt neu!

wolverine

Ach ja - hatte ich vergessen: Mit der Bundeswehr schließt man keinen Vertrag sondern begründet ein Dienstverhältnis. Der maßgebliche Unterschied: Ein Vertrag ist von beiderseitiger Zustimmung abhängig und ein Dienstverhältnis kann einseitig verändert werden -allerdings nur von Seiten der Bw.

Entweder hat der Betroffene schlicht nicht begroffen worum es geht oder er sagt z. B. seiner Frau/ Freundin evtl. auch die Unwahrheit. Beides ist möglich. Es ist oft nicht so leicht seiner Frau in jungen Jahren zu sagen, dass man jederzeit bundesweit versetzt oder in jede Region der Welt in den Einsatz geschickt werden kann. Da ist es viell einfacher zu sagen: "Das gilt nur für die Anderen und nicht für mich. Ich habe "de Luxe" gewählt!" Das böse Erwachen kommt oft wenn die Bw dann anderer Ansicht ist.
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Stephie

ja ich meine ja nicht den vertrag sondenr das dienstverhältnis :D

also wenn dann haen das beide nicht begriffen..das sie mir beide versucht haben zu sagen das dies schwarz auf weiss in diesen Papieren steht...und er nur deswegen unterschrieben hat...meine freundin meinte nur sie habe es auhc SELBER gelesen..allerdings wollen sie mir dieses Schriftstück nicht zeigen sodass ich mir nicht selebr ein Einblick nehmen kann...sie behaart einfach auf dieser Stellungsnahme...


letztes hab ich das gefühl das das zwei naive teenis sind die keine ahnung von der Bundeswehr haben...und diese als lukrativen Arbeitgeber sehen

miguhamburg1

Liebe Stephie,

das, was Ihnen Wolverine und Ulii geschrieben haben, ist vollkommen richtig. Zum Hintergrund: Zur Zeit bin ich in einer Verwendung, Befehle zu erteilen, dass Soldat(inn)en in den Einsatz geschickt werden, wenn wir Leitdivision für Einsätze sind. Davor war ich im Personalamt der Bundeswehr verantwortlich dafür, das Heeresoffizieranwärter und -offiziere eingestellt, versetzt, befördert werden. Von daher weiß ich, dass seit vielen Jahren alle Bewerber(innen) auf Einstellung als SaZ in ihrer Verpflichtungserklärung unterschreiben müssen, dass sie in den Auslandseinsatz gesendet werden können. Dies gilt ohne Ausnahme für alle Soldaten. Für die Grundwehrdienstleistenden und Reservisten hat der BMVg allerdings angeordnet, dass ihnen nicht befohlen werden darf, in den Einsatz zu gehen, da dies der Gesetzgeber, also der Bundestag nicht mitmachen würde.

Stephie

Zitat von: miguhamburg1 am 03. Oktober 2009, 13:50:33
Von daher weiß ich, dass seit vielen Jahren alle Bewerber(innen) auf Einstellung als SaZ in ihrer Verpflichtungserklärung unterschreiben müssen, dass sie in den Auslandseinsatz gesendet werden können. Dies gilt ohne Ausnahme für alle Soldaten. Für die Grundwehrdienstleistenden und Reservisten hat der BMVg allerdings angeordnet, dass ihnen nicht befohlen werden darf, in den Einsatz zu gehen, da dies der Gesetzgeber, also der Bundestag nicht mitmachen würde.

ja siehste das wusste ich...also entweder die wollen mich nur verarschen oder de können den text nicht lesen! ich bin doch nicht stohdoof

Stephie

jetzt hat sie mir gerade eben geschrieben das das ab Oktober 2009 neu sei!

wolverine

#12
Es gab und gibt immer SaZ und auch BS die nie im Ausland waren. Andere gehen dafür mehrmals im Jahr. Alles eine Frage der Verwendung und des Bedarfs. Man kann auch aus gesundheitlichen oder auch anderen Gründen nicht auslandsverwendungsfähig sein obwohl man BS oder SaZ ist. Nur wird man so in aller Regel nicht erstverpflichtet. Und daran wird sich nichts ändern und selbst wenn: Die Bw kann das Dienstverhältnis jeder Zeit zum Nachteil des Betroffenen ändern! In meinem Fall war es z. B. die Übergangsbeihilfe, die während meiner Dienstzeit nahezu halbiert wurde. Das geht und ich jammere nicht. Geld war nicht völllig aus meinem Blick aber nie maßgeblich. Ich habe das hier schon oft geschrieben und stehe halt dazu. Die "Abfindung" habe ich immer als schönen Zusatz verstanden und nicht mehr. Da freut man sich und wenn es weniger wird - naja.
Aber eine Verpflichtung ohne Einsatz? Abwegig!
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StOPfr

Zitat von: Stephie am 03. Oktober 2009, 15:13:03
jetzt hat sie mir gerade eben geschrieben das das ab Oktober 2009 neu sei!
Ausgeschlossen!
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Stephie