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Psychologisches Gutachten - Eigenmächtige Abwesendheit

Begonnen von Melli1234, 04. April 2012, 07:16:31

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Melli1234

Hallo,

wollte mal fragen ob jemand Erfahrung damit hat, ob ein Psychologisches Gutachten in der Behandlung eines Disziplinarverfahrens wegen eigenmächtiger Abwesendheit üblich ist, und warum das gemacht wird und ob man da "Angst" davor haben muss.

Danke

BulleMölders

Ich habe zu meiner Zeit den einen oder anderen Fall von eigenmächtiger Abwesenheit erlebt aber von einem Psychologischen Gutachten ist mir in keinem der Fälle etwas bekannt.
Ich würde mal vermuten, dass das Einzelfallentscheidungen sind ob so etwas gemacht wird oder nicht.
Ob man davor Angst haben muss, würde sagen nein. Eventuell kann man vor den Folgen des Ergebnisses Angst haben.
Allerdings, wer keine Angst hat eigenmächtig Abwesend zu sein, der sollte auch keine Angst vor den folgen der eigenmächtigen Abwesenheit haben.
Test

ulli76

Üblich ist das nicht, aber man kann es natürlich mal machen lassen, wenn man davon ausgeht, dass es spezielle Hintergründe für die EA gibt.

Wer hat das Gutachten denn in Auftrag gegeben? Truppenarzt oder Chef?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Melli1234

Da magst du wohl recht haben wegen der Angst :-)
Aber in dem Fall geht es nciht um mich sondern um meinen Partner und der beteuert mir immer wieder, dass es durch ein missverständnis und eventuelles nicht genau nachfragen zu der eigenmächtigen Abwesenheit gekommen ist. Ich bin halt drauf angewiesen das zu glauben. Er hat auch schon ein Zivielstrafverfahren hintersich bei dem er eine Strafe zahlen musste aber recht "glimpflich" da der Richtiger und sein Vorgesetzer ihn ansonsten als sehr guten Soldaten gelobt haben. Aber das mit dem Gutachten irritiert mich eben sehr.

Melli1234

Weis ich leiter nicht genau, gestern kam ein schrieb mit Einladung ins Bundeswehrkrankenhaus, er habe den schrieb leider nicht selbst gesehen

BulleMölders

Ein Ziviles Strafverfahren während seiner Zeit bei der Bundeswehr, habe ich das richtig verstanden?
Und nun EA. Für wie lange war er denn EA?
Das währen dann ja schon mal zwei Verfehlungen während der Dienstzeit und nun hat wohl jemand zweifel an der Charakterlichen Eignung und hat wohl deshalb ein Gutachten "angefordert".
Welchen Laufbahn hat dein Partner denn?
Test

KlausP

Nee, das Disziplinarverfahren ist wegen der EA. Ich nehme an, es wird ein disziplinargerichtliches Verfahren sein, sonst würde je kein psychologisches Gutachten eingeholt werden. Wenn er wegen der Eigenmächtigen Abwesenheit zivil verurteilt wurde, dürfte es um eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis gehen - jedenfalls meine Meinung. Wenn er weniger als 4 Jahre gedient hätte, wäre evtl. die fristlose Entlassung nach § 55 (5) Soldatengesetz betrieben worden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Zitatund der beteuert mir immer wieder, dass es durch ein missverständnis und eventuelles nicht genau nachfragen zu der eigenmächtigen Abwesenheit gekommen ist.

ZitatZivielstrafverfahren hintersich bei dem er eine Strafe zahlen musste

Also: Er ist (vermutlich) RECHTSKRÄFTIG wegen EA verurteilt - die Aussage "Missverständnis" ist widerlegt.

ZitatIch bin halt drauf angewiesen das zu glauben.

Nö - gemäß Urteil ist diese Aussage eine (wahrheitswidrige) Schutzbehauptung - der man (in unserem Rechtssystem) nicht glaubt.

Zur Beantwortung von weiteren Fragen wäre der Sachverhalt wichtig:
- Dienstverhältnis (Laufbahn, Dauer, abgeleistete Zeit)
- ein oder zwei EAs?

miguhamburg1

Also, lieber F_K, Sie stellen da einen Zusammenhang zwischen einem (worum es da auch immer ging) Zivilstrafverfahren des Bekannten unserer Fragenstellerin und dem anstehenden Verfahren wegen der Eigenmächtigen Abwesenheit her. Das allerdings ist so aus den hier vorliegenden informationen unmittelbar ableitbar. Es könnte sich bei dem zivilen Strafverfahren zum Beispiel auch um eines infolge eines Verkehrsverstoßes, Trunkenheit im Verkehr o.ä. sein, das er als Soldat mit einem Dienst-Kfz verursachte.

Insofern scheint es auch mir hier um ein anstehendes, disziplinargerichtliches Verfahren zu handeln, und z.B. aufgrund der Einlassung oder des Tathergangs des Soldaten hat der Disziplinarrichter ein psychologisches Gutachten angefordert.

BulleMölders

Ich sehe bisher auch keinen Zusammenhang zwischen dem abgeschlossenem Zivilstrafverfahren und einer EA.
Und ob das Zivilstrafverfahren überhaupt in irgendeinem Zusammenhang mit der Bundeswehr steht, sehe ich hier bisher auch nicht.
Ohne Antworten auf die gestellten Fragen wird das hier mal wieder ein stochern im Nebel.
Test

KlausP

ZitatUnd ob das Zivilstrafverfahren überhaupt in irgendeinem Zusammenhang mit der Bundeswehr steht, sehe ich hier bisher auch nicht.

Ich schon:

Zitat... Er hat auch schon ein Zivielstrafverfahren hintersich bei dem er eine Strafe zahlen musste aber recht "glimpflich" da der Richtiger und sein Vorgesetzer ihn ansonsten als sehr guten Soldaten gelobt haben. ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Ich finde das schon merkwürdig. Irgendjemand muss ja den Termin im BWK vereinbart haben und derjenige wird auch wissen, was die Fragestellung ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Meiner Meinung nach kann das nur das Truppendienstgericht gewesen sein. Der Disziplinarvorgesetzte bekäme im Rahmen seiner eigenen disziplinaren Ermittlungen so etwas doch gar nicht in die Hand.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Oder der DV hat Verbindung mit dem SanBereich aufgenommen. Gibt ja mal Umstände, wo es wichtig wäre, ob evtl. eine medizinische Ursache hinter dem Verhalten steckt.
Aber in dem Fall hätte der Truppenarzt eher nochmal mit dem Betroffenen gesprochen.

Solange der Betroffene sich nicht an der Diskussion beteiligt, fehlen uns wichtige Infos und wir werden nicht weiter kommen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

ZitatOder der DV hat Verbindung mit dem SanBereich aufgenommen. Gibt ja mal Umstände, wo es wichtig wäre, ob evtl. eine medizinische Ursache hinter dem Verhalten steckt.

Eben. Wenn der DV durch eigene Erkenntnisse (z.B. im Rahmen einer disziplinaren Ermittlung) den Eindruck hat, der Soldat wäre nicht (mehr) dienstfähig, so ordnet er über das Formblatt BA90/5 eine entsprechende Untersuchung an - dies kann auch eine psychologische Untersuchung einschließen.
Klar wird der Truppenarzt dies mit dem Soldaten besprehen ...

ZitatSolange der Betroffene sich nicht an der Diskussion beteiligt, fehlen uns wichtige Infos und wir werden nicht weiter kommen

... zumindest meine Fragen weiter oben müßten beantwortet werden ...