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Mangel-ATN/AVR

Begonnen von Arctic, 31. Oktober 2011, 18:20:02

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Arctic

Servus,

hab da mal ne Frage: Ist es so, dass es einem Soldaten verwehrt werden kann, Dienstzeit zu verkürzen, wenn er eine Mangel-ATN BESITZT (nicht gerade auf dem Mangel-ATN-Dienstposten eingesetzt ist, sondern auf einem anderen mit einer "Neben"-ATN)? Bin Artillerie/Mörserbeobachter, und will im Zuge der Reform von SaZ 14 auf 12 runter. Muss man nicht auf einem DP sitzen und ihn auch ausüben damit man so argumentieren kann?

Rollo83

Ist doch eigentlich ganz einfach beantwortet.
Der Verkürzung muss der Dienstherr zustimmen und im interesse des Dienstherrn liegen.
Somit kann nicht nur einem Soldaten mit Mangel ATN sondern quasi auch dem Soldaten mit einer Feld, Wald und Wiesen ATN die Verkürzung verwehrt werden.

Arctic

Logisch, aber ich würde gerne grundsätzlich wissen ob man das einzig und allein mit der Mangel-ATN begründen könnte, das jeder Verkürzungs-Antrag sinnlos ist, nur weil man eben diese hat, auch wenn man nicht auf dem DP sitzt. Im Interesse des DH wäre es, SaZ ziehen zu lassen die wollen, allerdings weiss ich nicht welche angesprochen sind, denke aber mal großmütig ALLE.

KlausP

Ganz einfach: Antrag stellen und abwarten. Was Anderes wird dir hier momentan keiner sagen können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

#4
Zitat von: Arctic am 31. Oktober 2011, 18:31:00
Im Interesse des DH wäre es, SaZ ziehen zu lassen die wollen, allerdings weiss ich nicht welche angesprochen sind, denke aber mal großmütig ALLE.
Wenn irdendwo MANGEL herrscht - also weniger da sind, als benötigt werden - klingt das dann nicht sogar für Sie unlogisch?! Angedachte Verkürzungen sind doch für die Bw nur da sinnvoll, wo das Soll mehr als erfüllt ist. Es ist nie sinnvoll, Leute gehen zu lassen, die man braucht.
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Rollo83

Wolve hat natürlich recht, allerdings halte ich es auch nicht für sinnvoll Kameraden zu behalten die unbedingt raus wollen.
Wobei der Dienstherr ja sagt, lieber den Dienstposten mit einem unwilligen besetzten als diesen vakant zu lassen.

wolverine

Ich bin auch ein Freund motivierter Arbeitnehmer aber dann könnte man sich das "System Zeitverpflichtung" gleich sparen. Und man sollte sich immer vor Augen halten, wo das System herkommt: Am Tag der Soldauszahlung war und ist jeder gern Soldat; wenn Wache oder eine "schwere Schlacht in Unterzahl auf verlorenem Posten" ansteht weniger. Jeder Werber der Bw sollte den Begriff "verlorener Haufen" erklären. Das waren die Kerle, die mit dem Bidenhänderschwert gegen doppelten Sold an vorderster Stelle die feindliche Formation aufgeschlagen haben. Daher kommen wir! Wer schon weint, wie ein Kleinkind weil er vielleicht ein paar Stunden länger fahren muss oder sich einen Freizeitsport suchen muss, der hat schlicht den falschen Berufswunsch. Und die ganzen "Verkürzer": Wer sich hinterher ein paar Jahre in der freien Wirtschaft umgesehen hat, will oft sehr schnell zurück in die Armee.
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Arctic

Ganz ruhig bleiben.Ich sagte ja 12 und nicht 8 oder so, und das ich verkürzen will, heisst doch nicht das ich nicht gerne Soldat bin?! Was ist bitteschön verkehrt daran, wenn man die Birne einschaltet und sich aktiv um seine Zukunft bemüht, wenn man weiss, das die Chancen zum BS gleich null sind?! Dann doch lieber früher raus, umso jünger ist man! Freie Wirtschaft kommt für mich eh nicht in Frage, öffentl.Dienst soll es schon bleiben. Qualifiziere mich gerade parallel nach Dienst,jeden Abend im Fernstudium, um später für nen anderen Dienstherrn attraktiver zu sein, und greife mir nicht ein bezahltes Vollzeitstudium ab, und verpisse mich dann, wie viele Herren und Damen Offiziere!  Da muss bitte eine Differenzierung statt finden!

miguhamburg1

@ Arctic, und Sie sollten mal ernsthaft prüfen, ob Sie Ihre Sicht der Dinge differenziert oder diffamierend darstellen. Zumindest Ihre letzte Aussage ist so pauschal wie diffamierend-dämlich!

Denn im Rahmen der Offizierausbildung ist ein Vollzeitstudium integraler Bestandteil und von "Verpissen", wie Sie da so schön wie falsch schreiben, kann damit keine rede sein, denn diese Frauen und Männer folgen lediglich dem durch die Versetzungsverfügung ergangenen Befehl! Insofern mag es natürlich angehen, dass Sie auf die an den UniBw studierenden Kameradinnen und Kameraden neidisch sind, weil Sie selbst nicht die OA-Laufbahn antreten durften/wollten. Dies sollten Sie allerdings bei einer differenzierten Betrachtung nicht unerwähnt lassen, anstelle hier auf den Putz zu hauen!

Arctic

Erstens: Ich muss auf nichts neidisch sein, ich bin selber Offz.Ohne Studium. Ja, das gibt es auch! Und mit "verpissen" meine ich jene, nicht die meisten, um Gottes willen! welche sich ihre Scheine an der UniBw holen, dann absichtlich! durch die Offz-Lehrgänge fallen,um nicht weiterverpflichtet werden sondern entlassen zu werden, um dann an einer normalen Uni weiter studieren. Ich diffamiere hier niemanden, sondern spreche aus Erfahrung, während meiner Lehrgänge war das nie ein Geheimnis, die meisten OFR gaben offen und ehrlich zu, absichtlich durchzurasseln und erst mal schön kassiert zu haben. Ist ja auch bequem, nicht wahr. Also, ich meine nicht eine Versetzungsverfügung, sondern wirklich nur diesen Personenkreis! Zweitens: Ich lasse mir, nur weil ich beabsichtige zu verkürzen, nicht unterstellen, ich wäre nicht gerne in meinem Beruf, denn wenigstens mache ich mir Gedanken wie es mit mir weitergehen soll, und laufe nicht blauäugig ohne Plan B wie die meisten anderen durch den hof und denke, ich werde BS. Denn da gibt es bei so einigen ein böses Erwachen.

Arctic

ok, ich sehe schon, es ist unmöglich ne objektive Antwort zu bekommen, ohne das einem gleich irgendeine mögliche Konsequenz aufgezeigt wird. Die Frage wurde mir in den ersten Posts beantwortet, danke! Und falls ich jemanden irgendwie beleidigt haben sollte, tut mir leid. Wünsche euch allen nen schönen Abend

wolverine

Zwei Fragen: Was für eine "objektive Antwort" darf es denn sein? Eine Dienstzeitverkürzung ist immer eine Abwägung dienstlicher und privater Interessen. Und dabei ist eine Unterbesetzung in einer bestimmte Verwendung natürlich ein dienstliches Interesse. Es gibt dagegen aber auch andere dienstliche Insteressen, z. B. eine bestimmte Altersstruktur. Dagegen steht Ihr Interesse an der Entlassung. Also bleibt auch hier nur Antrag, Begründung, Entscheidung.

Und zweite Frage: Seit wann ist ArtBeob eine Mangel-ATN?
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miguhamburg1

@ arctic: Dann sollen Sie in diesem Posting mal eine differenzierte und objektive Information erhalten:

1)  Wenn Sie nur einen Teil der Studierenden meinten, dann hätten Sie dies auch so darstellen sollen. Es mag ja sein, dass in Ihrem Umfeld besonders viele Studienabbrecher als Oberfähnrich herumturnen und irgendwelchen Unsinn schwadronieren. Allgemeingültig und so, wie Sie es darstellten, wird Ihre Aussage deshalb nicht.

2)  Wer sich als Oberfähnrich herausprüfen lässt (also durch nicht bestandene Klausuren verhindert, zum Studienabscluss zugelassen zu werden), der hat von dieser Maßnahme gar nichts, denn er hat seinen Studiengang endgültig nicht bestanden. Damit kann er dieses Studium an keiner deutschen Hochschule fortsetzen, und auch die Anerkennung einzelner Scheine wird sich auf Zufälle reduzieren. Mit anderen Worten: Außer, dass dieser OA früher die Bundeswehr verlassen wird, hat er nichts von diesem Schritt, zumindest keine brauchbare Alternative im Sinne von verwertbarer Zeit.

3)  Wenn Sie ursprünglich dachten, Sie würden BS, dann wären Sie selbst zunächst blauäugig gewesen. Und wer sich für 14 Jahre ohne Studium als Offz verpflichtet, der sollte bereits bei diesem Schritt einen Anschlussplan bereit haben, um in seinem ggf. zunächst erlernten Beruf via Nutzung des BFD eine gute Re-Integration zu schaffen. Denn so wie Sie hier auftreten, sollte es nicht sein, dass Sie nach 14 oder 12 Jahren als einzigen qualifizierten Abschluss Ihr (Fach) Abitur in Händen haben.

4)  Im Übrigen: Als Artillerie-/Mörserbeobachter haben Sie keine Mangel-ATN, sondern im Gegenteil eine ATN, die es in der Bundeswehr in ausreichendem Maße gibt. Insofern wird Ihnen allein aus diesem Grund das PersA die Reduzierung Ihrer Dienstzeit nicht versagen.

5)  Im Übrigen: Auch Ihnen sei gesagt, dass Sie als Staatsbürger in Uniform staatlichen Stellen jedweden Antrag stellen können und Anspruch darauf haben, hierauf in angemessener Zeit einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu bekommen. Dies schließt jedoch nicht das Recht auf einen Bescheid in Ihrem Sinn ein.

Arctic

Ok-

wenn ArtBeob keine Mangel-Atn ist, dann erfahre ich hier zum ersten Mal was neues. Denn nach meinem Kenntnisstand sucht man die wie verrückt und bildet Geschützler sogar dazu um, um Beos zu kriegen. Also das macht es meiner Meinung nach zu einer Mangel-ATN. Woher haben Sie die Information das es keine ist? Wie bekannt ist, wird die Artillerie ja reduziert, aber das heisst nicht das keine Beobachter mehr gebraucht werden.Nach neuer Art machen die STF (können mit Art/Mörser/Naval Gunfire Support/Luftwaffe) das Feuer lenken. Aber ok, vielleicht weiss ich da einfach nicht gut genug bescheid über Mangel-ATNs. Kann ja sein.

BS kam für mich nicht in Frage, bin erstens zu alt, zweitens möchte ich mich gerne irgendwann fest niederlassen, einen Antrag habe ich nie gestellt.
Deswegen will ich verkürzen und wie jeder andere auch nach 12 Jahren regulär ausscheiden, um nicht noch älter zu sein.

Und noch was zu der anderen Sache: Ich hätte mich anders ausdrücken sollen. Klar gibt es solche und solche. Ich für meinen Teil finde es frech, wie manche Leute mit den Chancen in der BW umgehen.Studium bei vollem Gehalt, 3 Chancen auf Wiederholungsprüfungen, aber nein,nichts ist gut genug, da schimpft man lieber über die "miesen" Zustände und das schnelle Lerntempo.Ach.
Vielleicht würde man mich besser verstehen wenn man diese Leute miterlebt hätte.

Dann bin ich mal gespannt, wenn die Rechtsgrundlagen raus sind stelle ich den Antrag, bin gespannt was mein Einplaner sagen wird.

wolverine

Es gab einmal Zeiten, da gehörte eine Beob-Ausbildung (Einschießen im Sehstreifenverfahren und einfache Feuerkommandos) zu jedem (!) Fw-Lehrgang und bei der Ari wurde alle Offiziere grundsätzlich erst einmal Beobachter.
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