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Knifflig!!! Beförderung eines Wiedereinstellers

Begonnen von crew82, 27. Januar 2015, 21:29:24

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crew82

Hallo liebe Community!!!

Ich wende mich an die PerserPros unter euch um eure Meinung zu folgender Lage zu bekommen, welche eine rege Diskussion verursacht hat. ;D

Ein Wiedereinsteiger kommt als Eignungsübender Stuffz im allg. FD zurück zur Bundeswehr. Er hat 4 Jahre Vordienstzeit in der Laufbahn der Mannschaften und wechselt nun nach 1 1/2 Jahren im Dienstgrad Stuffz in die Laufbahn der Feldwebel. Es geht um die Fragen der Beförderung zum FW, OFW, HFW.

Meine Antwort war nach Sicht in die SLV und 20/7 folgende:

Schriftwechsel SU zu SU/FA
Beförderung nach bestandenen LG AMT und MFT zum Fw z.B. zum 01.07.15 (Dienstgrad SU ist ja schon länger als 1 Jahr zuerkannt)
Beförderung zum OFw nach 1 nem Jahr Stehzeit (dann insgesamt 7 Jahre Dienstzeit)

Meine Antwort war nach Sicht in die SLV und 20/7 folgende:

Schriftwechsel SU zu SU/FA
Beförderung nach bestandenen LG AMT und MFT zum Fw z.B. zum 01.07.15 ( Dienstgrad SU ist ja schon länger als 1 Jahr zuerkannt )
Beförderung zum OFw nach einem Jahr Stehzeit ( dann insgesamt 7 Jahre Dienstzeit )
Beförderung zum HFw nach einem Jahr Stehzeit ( dann insgesamt 8 Jahre Dienstzeit )
Ich bin mal von KÖNNEN und nicht WERDEN ausgegangen.

Eine andere Meinung war, dass er aufgrund der Dienstzeit als Stuffz mit dem Laufbahnwechsel schon zum Feldwebel ernannt wird und dann auf die Lehrgänge geht. Bei den Beförderungszeiten war man sich dito.

Ich danke Euch für Eure hilfreichen Antworten und wünsche einen schönen Abend   :)


Nakamoto

Als Stuffz(FA) eingestellt = nach einem Jahr 1 Jahr Feldwebel dann nach 2 Jahren OFw und nach 5 Jahren HFw möglich wenn der Rest passt.

KlausP

ZitatEine andere Meinung war, dass er aufgrund der Dienstzeit als Stuffz mit dem Laufbahnwechsel schon zum Feldwebel ernannt wird und dann auf die Lehrgänge geht.

So lange er die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat wird er kein Feldwebel.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

crew82

Das war auch mein Sachstand...., aber die Beförderungszeiten wären doch möglich oder wird die Dienstzeit aus der Laufbahn der Mannschaften nicht angerechnet?

Danke!!!!!!

Nakamoto

Meines Wissens nach werden die vorangegangenen Dienstzeiten nicht für die Beförderung zum Feldwebel usw. mit angerechnet. :)

crew82

Das ist die Frage auf die ich in der Vorschrift keine Eindeutige Antwort gefunden habe. Muss die die Dienstzeit seit Ernennung zum Feldwebel abgeleistet werden oder rechnet mann hier mit der Dienstzeit ab Tag der Einstellung. Abzuleistende Dienstzeiten sind für mich nur bei der Beförderung vom Stuffz zum Feldwebel ( 1 Jahr ) und bei StFw und OStFw ersichtbar. Da muss es doch schonmal nen ähnlichen Fall gegeben haben..... :o

Nakamoto

Es steht irgendwo in der Vorschrift das man eine bestimmte Anzahl von Jahren im Dienstgrad der Feldwebel Laufbahn haben muss. Alles andere wäre ja auch Schwachsinn. Sind ja schließlich die Meister ihres Fachs. Das was du wahrscheinlich meinst ist die Nachbeförderung. Es stehen aber auch die Dienstzeiten vom Stuffz(Einstellung mit dem Dienstgrad) zum Feldwebel in der ZDv drin.

Ralf

Der Erlass und die ZDv 20/7 regeln das recht eindeutig:
Die Dienstzeit rechnet vom Tage der Einstellung oder, falls sie in einem bestimmten Dienstgrad abgeleistet sein muss (Bewährungszeit), vom Tage der Beförderung zu diesem Dienstgrad. Bei einer Einstellung mit einem höheren als dem untersten Mannschaftsdienstgrad gilt die Zeit als erfüllt, die nach der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) für die Beförderung
zu dem Dienstgrad, mit dem die Soldatin oder der Soldat eingestellt, einberufen oder übernommen worden ist, mindestens vorausgesetzt wird.
Neben einer bestandenen Fw-Prüfung und einem Jahr im vorherigen Dienstgrad gelten folgende zeitliche Voraussetzungen:
Die Beförderung zum Feldwebel ist frühestens nach einer Dienstzeit von drei Jahren zulässig.
Die Beförderung zum Oberfeldwebel ist frühestens ein Jahr nach der Beförderung zum Feldwebel und nach einer Dienstzeit von fünf Jahren zulässig.
Eine Beförderung zum Hauptfeldwebel ist frühestens ein Jahr nach der Beförderung zum Oberfeldwebel und nach einer Dienstzeit von acht Jahren zulässig.
(Ich lasse mal KSK, FlgDst etc. außen vor.)
Die Beförderung zum Hauptfeldwebel setzt eine festgesetzte Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren, zum Oberfeldwebel von
mindestens acht Jahren voraus. Die Dauer der festgesetzten Dienstzeit für die Beförderung zum Oberfeldwebel und Hauptfeldwebel verringert sich bei einer Einstellung als Unteroffizier um ein Jahr, als Stabsunteroffizier um zwei Jahre, als Feldwebel um drei Jahre und als Oberfeldwebel um vier Jahre.
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crew82

Na dann habe die Vorschrift richtig ausgelegt! Besten Dank  8)

F_K

Wobei Mindestzeiten ein Thema sind, Haushaltskarten und Eignungsreihenfolgen ein anderes - nicht das hier falsche Erwartungen geweckt werden.

Roadrunner76

ZitatIch bin mal von KÖNNEN und nicht WERDEN ausgegangen.

crew82

Richtig, ich bin von können und nicht werden ausgegangen. Sicherlich stellt sich dabei auch zwangsläufig die Frage nach Haushalt und Bedarfsdeckung. Aber das war ja nicht das Thema. Und wenn ich die Äußerungen von Frau v.d.L letzte Woche betrachte graut es mir vor der Zukunft. Noch schnellere Beförderungen? Die ohnehin zu jungen Offiziere werden doch jetzt schon mit den Rangsternen gelockt wie einst Hansel und Gretel mit Lebkuchen

Ralf

ZitatNoch schnellere Beförderungen? Die ohnehin zu jungen Offiziere werden doch jetzt schon mit den Rangsternen gelockt wie einst Hansel und Gretel mit Lebkuchen
Na dann erklär mir doch mal, wo zukünftig schneller befördert wird?
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Niederbayer

Ich sehe da jetzt auch keine Untermauerung für die Behauptung, dass Offiziere überdurchschnittlich schnell Sterne sammeln würden.

bayern bazi

wenn ich mal bei den goldenen Sternen schau - glaub ich das es nach dem 1. Stern es schneller nach oben gehen kann als bei allen anderen  ;)

ich kenn da einige die innerhalb von 7 - 10 jahren von 3stern silber auf 3stern Gold hochgefallen sind ;)


Dr Reinhard - Kammerhof - Löser - Bentler - Pfeffer

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren