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Kann man als Frau mit Kind, Auslandseinsätze verweigern?

Begonnen von Savirra, 06. Juli 2011, 21:57:59

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Savirra

Hallo erstmal an alle, wie die Überschrift ja schon Aussagt, habe ich eine Frage. Ich bin 24 Jahr alt und bald fertig mit meiner Ausbildung. Da ich (um erstmal nur eine Ausbildung zu haben) den Falschen Beruf gelernt habe, muss ich nochmal eine Ausbildung machen. Ich wollte gerne eine Ausbildung zur Rettungsassistentin machen, die ich allerdings selber bezahlen muss. Da habe ich überlegt es über die Bundeswehr zu machen im sanitätsbereich. (nicht zivil) ich hab da echt Lust drauf, habe keine Probleme mal auf Übung zu fahren und so. Es gibt nur eines womit ich mich nicht abfinden könnte. Das Risiko ein zu gehen das meine 3 jährige Tochter keine Mutter mehr hat wegen einem Einsatz im Ausland. Ich habe zwar bald ein Beratungsgespräch kann mich aber nicht gedulden. Meint ihr ich könnte verweigern in so einem Fall! Wie ist das geregelt?  Danke euch Schonmal für die Infos. :-*

Megawaldi

Vergiss es einfach!!!
Beim Eintritt in die Bundeswehr verplichtest du dich zur Teilname an Auslandseinsätzen ... ohne wenn und aber...

Grüße
Megawaldi

Timid

Unabhängig davon, ob das möglich wäre (ich vermute mal, dass es da als Härtefall irgendeine Möglichkeit geben könnte) - du musst mit dem Hintergrund erstmal den Eignungstest erfolgreich bestehen. Und da wird das Thema mit ziemlicher Sicherheit aufgegriffen! Wenn du da keine Lösung parat hast, wie du in dem Fall, trotz kleiner Tochter, deinem Dienst (und der bezieht nunmal auch Auslandseinsätze mit ein) nachkommen kannst, dürfte die Wahrscheinlichkeit recht hoch sein, dass man dich nicht einstellt ...

Es ist natürlich nicht unmöglich, mit dem familiären Hintergrund zur Bundeswehr zu gehen. Aber du solltest dir direkt einen Plan B zurecht legen. Erkundige dich bei dem Gespräch doch auch mal, ob es auch entsprechende zivile Möglichkeiten bei der Bundeswehr gibt. Auf dem Weg wäre in der Regel gar kein Auslandseinsatz nötig.
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snake99

Mich persönlich stört der Satz:
Zitat von: Savirra am 06. Juli 2011, 21:57:59
... Ich wollte gerne eine Ausbildung zur Rettungsassistentin machen, die ich allerdings selber bezahlen muss. Da habe ich überlegt es über die Bundeswehr zu machen im Sanitätsbereich.

Wenn sie die Bw nur als "Mittel zum Zweck" sehen, werden sie langfristig gesehen sicherlich nicht glücklich mit ihrer Berufswahl "Soldat", da von einem Soldaten mehr erwartet wird.

Außerdem:
SaZ und Auslandseinsatz gehören genauso zusammen, wie Polizist und Verbrecher. Ausnahmen bezüglich eines Einsatzes sind zwar möglich, doch in der Bw gibt es zahlreiche Väter & Mütter, die exakt das gleiche Schicksal teilen wie sie ... daher ist das so eine Sache, dies als "Ausnahme" zu sehen. Im weiteren ... besonders das San Personal ist sehr einsatzbelastet.  
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Schamane

Liebe Fragestellerin sie geben an eine 3 jährige Tochter zu haben und aus diesem Grund nicht in Auslandseinsätze gehen zu können. Entsprechend der der derzeitigen Vorschriftenlage, stellt ein Kind unter 3 Jahren ein absolutes Hinernis für Auslandsverwendungen dar. Zwischen 3 und 12 ist es nur noch ein relatives Hindernis für Auslandseinsätze.
Des weiteren gibt es eine Verschlüsselung der Hinderungsgründe z.B. Gesundheit, Sozial, Beruflich die in ihrer Priorität als Einzelaspekt und ihrer Ausprägung berücksichtigt werden. So kann z.B. ein Mitglied der Personalvertretung nur unter sehr, sehr großem Aufwand in einen Einsatz befohlen werden, wenn er diesem nicht zustimmt.
Auch wenn ich meinen Vorschreibern im Stil nicht beipflichte, so würde ich sie doch bitten zu überlegen ob eine Tätigkeit in der Bundeswehr für sie das Richtige ist. Denn sie werden nicht 12 oder 15 Jahre ein beständiges Auslandverwendungshindernis haben. Beziehungsweise wenn dieses schon abzusehen ist, wird man von ihrer Einstellung abstand nehmen, da die Bewerberlage die Auswahl von Personen ohne Verwendungshindernis derzeit zulässt.
Denn der / die meisten Bewerber für die Laufbahn SanFw RettAss sind 17 - 20 oder aber kommen mit der privat finanzierten Ausbildung, so das die Bundeswehr hier weniger Hinderungsgründe hat.

bayern bazi

#5
mal eine frage an die TE

was willst du machen wenn du im rahmen deiner ausbildung für x monate ans andere ende von deutschland kommandierst wirst ??


ob du nun 3 monate im ausland sitzt oder 1000km von der heimat innerhalb von deutschland - dürfte das selbe problem sein ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

schlammtreiber

Zitat von: Savirra am 06. Juli 2011, 21:57:59
Meint ihr ich könnte verweigern in so einem Fall! Wie ist das geregelt? 

Die Vermeidung von Auslandseinsätzen ist ganz einfach: lass die Finger vom Soldatenberuf.

Hiermit ist alles gesagt.
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ARMY STRONG

Auch sollte man sich klar machen, dass man "über die Bundeswehr" keine Ausbildung macht, sondern Soldat wird, mit eben allen Rechten und Pflichten. Als Soldat ist man eben viel unterwegs, ob im Ausland oder Inland. Wer da Schwierigkeiten hat, sollte die Finger davon lassen, das geht nie gut.

miguhamburg1

Liebe Fragenstellerin,

es ist vollkommen zweitrangig, mit welcher Absicht Sie sich entschließen, sich bei der Bundeswehr zu bewerben: Persönliche Gründe, finanzielle Gründe, Abenteuerlust...: Es geht immer darum, dass die Bundeswehr Soldat/innen einstellt. Dass diese dann für eine bestimmte Verwendung bereits eine Ausbildung mitbringen oder von der Bundeswehr ausgebildet werden, ist nachrangig. Sie werden im Auswahlverfahren erst einmal dahingehend betrachtet, ob Sie die mit dem Soldat-Sein verbundenen persönlichen Voraussetzungen (Tauglichkeit und Eignung) mitbringen - und dann wird festgestellt, ob Sie die für die Wunschverwendungen notwendigen Voraussetzungen mitbringen. Heißt also in Ihrem Fall: Zunächst einmal wird festgestellt werden, wie Sie zum Soldatenberuf und damit zur Teilnahme an Ausbildungslehrgängen und Einsätzen, die jeweils längere Abwesenheiten von zu Hause und damit Ihrem Kind stehen. Wie Sie das organisieren werden, damit es einerseits Ihrem Kind gut geht und Sie andererseits den Kopf frei für den Lehrgang und/oder Einsatz haben. Dies scheint mir bei Ihnen ein Knackpunkt zu sein, den der Psychologe im ZNWg ganz gewiss intensiv bei Ihnen hinterfragen wird.

Schamane schrieb etwas von Hinderungsgründen. Ja, die gibt es, aber es gibt keinen verbrieften Anspruch für Soldaten, der ihnen garantiert, dauerhaft nicht in den Einsatz befohlen zu werden. Selbstverständlich wird im Rahmen der Fürsorge versucht werden, für Sie einen Ersatz zu finden, doch wird dies nicht jahrelang geschehen. Irgendwann werden Sie in einen Einsatz gehen müssen, auch wenn Ihre Tochter dann eventuell gerade eingeschultg wird.

Wenn Sie auf der Stellenbesetzungsliste für einen Einsatz stehen, ist dies ein Befehl, dem Sie Gehorsam zu leisten haben. Was passieren kann, wenn Sie einen Befehl nicht befolgen, können Sie im Wehrstrafgesetz hier im Internet nachlesen. Das funktioniert also nicht so. Sie könnten beantragen, aus persönlichen Gründen nicht in den Einsatz zu gehen. Der zuständige Vorgesetzte wird diesen Antrag prüfen und bescheiden. Ob das dann in Ihrem Sinn ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Natürlich könnten Sie Beschwerde und weitere Beschwerde einlegen. Aber auch für das Truppendienstgericht gilt: Auf See und vor Gericht sind Sie in Gottes Hand...

Troubleshooter

Zitat von: Savirra am 06. Juli 2011, 21:57:59
Es gibt nur eines womit ich mich nicht abfinden könnte. Das Risiko ein zu gehen das meine 3 jährige Tochter keine Mutter mehr hat wegen einem Einsatz im Ausland.

Wenn ich diese (verkürzte) Argumentation als Hintergrund nehme, müssten Sie auch extreme Probleme mit einer Teilnahme am Straßenverkehr haben. Letztendlich ist es im Ergebnis für Ihre Tochter egal, WO Sie versterben, ob in Masar oder auf der A2.
Don't take counsel from your fears.
- George S. Patton -

miguhamburg1

Na, lieber Vorposter, ich denke, mit dieser Argumentation werden Sie niemand ersnthaft Mitdenkenden überzeugen! Die Wahrscheinlichkeit, in einem Einsatz (vor allem bei Tätigkeiten außerhalb des jeweiligen Lagers (RttgAss!) zu Schaden zu kommen, ist nun definitv erheblich höher, als bei der Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland.

Diese vollkommen verständliche Bemerkung unserer Fragenstellerin ist vielmehr ein Hinweis darauf, sich den Schritt "Bewerbung bei der Bundeswehr" hinsichtlich ihres privaten Hintergrundes ernsthaft zu überdenken. Einige User hier haben ihr dafür ja auch diverse Denkanstöße gegeben.

Troubleshooter

Das war auch nicht zu 100% ernsthaft gemeint. Mir ist schon klar, daß es sich um unterschiedliche Gefahrenpotentiale handelt.
Don't take counsel from your fears.
- George S. Patton -

schlammtreiber

So oder so - der Einsatz gehört zum Berufsbild des Soldaten absolut dazu. Wer gerne Arbeitsplatz, Gehalt und Ausbildung in Anspruch nehmen möchte, aber ein Problem mit den gefährlichen Einsätzen hat, der sollte DRINGEND die Finger von der Bw lassen.

Ich kann auch nicht bei der Berufsfeuerwehr arbeiten und mich dann weigern, näher an ein brennendes Haus ranzugehen, "weil mir das zu gefährlich ist und ich Kinder habe".
Ist eben einfach so.
Semper Communis
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Denise24

Einen wunderschönen guten abend wünsch,

Ich bin auch 24 Jahre jung und habe eine Tochter von fast 6 Jahren.
Ich will jetzt auch in den FWD.... nur habe ich mir das gründlich überlegt...

und habe den ansatz genau wie die anderen hier....wenn du jetzt schon dran überlegst ob du verweigern kannst wenn es darum geht ins Ausland zu gehen zwecks Einsatz und so solltest du dir den Gedanken mit der BW schnell aus dem Kopf schlagen sorry das ich das so sagen muss aber ich überlege seid 1 1/2 Jahren zur Bundeswehr zu gehen und immer habe ich gedacht hhmmmmm...ich habe eine Tochter was mach ich wenn ich ins Ausland muss...aber soll ich dir (Fragestellerin) was sagen... Ich werde mich mustern lassen und werde auch gehen wenn ich kann und darf. Meine Tochter kommt dieses Jahr in die Schule und wenn sie von der Schule wieder u hause ist dann ist auch ihr Vater da der sich um Sie kümmern kann.
Ich weiss zwar jetzt nicht ob du alleinerziehend bist oder mit dem Vater zusammen wohnst oder ob ihr vielleicht geteiltes Sorgerecht habt...aber nur mal so ein Tipp als aleinerziehende Mami würde ich nicht zur BW gehen den dann ist die frage wo bleibt die kleine wenn du unter der woche nicht da bist oder du zu längeren Einsätzen im Ausland bist????


Also ich an deiner Stelle würde mir das gut überlegen. Ich habe auch Lange überlegt und habe mich manchmal stundenlang mit meinem Verlobten unterhalten über den gang zur BW!

Und wir sidn der meinung das wir das schaffen bzw das er das schafft mit der kleinen!

Lg Denise24

ulli76

Und damit fängt man dann am besten schon im KWEA bzw. ZNwG an.

Wenn ich sowas lese krieg ich echt Plack.

Wer sich als Soldat verpflichtet, verpflichtet sich auch an Auslandseinsätzen teilzunehemen.

Aber ist mal wieder typisch für einige "Kameraden"- die Rosinen rauspicken wollen, aber schön die Nachteile den anderen überlassen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html