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HG (OA) oder Fahnenjunker?

Begonnen von OG141, 29. Oktober 2011, 12:57:01

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OG141

Moin Moin,

suche eine Antwort auf folgende Fragestellung: Wenn ich als ehemaliger FWDL23 und HG als Wiedereinsteller in die Laufbahn der Offz (H) wechsel werde ich dann zeitnah zum Fahnenjunker befördert? Oder bleibe ich noch weitere 12 Monate HG (OA) bis die anderen OAs mit meinem Einstellungsdatum befördert werden?

Die reguläre Beförderung zum Fahnenjunker erfolgt ja meines Wissens nach 12 Monaten Dienstzeit. Orientiert hab ich mich hierzu an der SLV mit Stand 19.08.2011 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/slv_2002/gesamt.pdf Stand: 29.10.11 , 12:50

Zitat§ 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
(1) Die Ausbildung zum Offizier dauert mindestens drei Jahre. Die Beförderung der Anwärterinnen und der
Anwärter ist nach folgenden Dienstzeiten zulässig:
1.   zum Gefreiten nach drei Monaten,
2.   zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3.   zum Fahnenjunker nach zwölf Monaten,
4.   zum Fähnrich nach 21 Monaten,
5.   zum Oberfähnrich nach 30 Monaten und
6.   zum Leutnant nach 36 Monaten.
Auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit kann die Dienstzeit in der Bundeswehr bis zu einem Jahr angerechnet
werden. Die Mannschaftsdienstgrade ab dem Dienstgrad Obergefreiter müssen nicht durchlaufen werden.
(2) Die Anwärterinnen und Anwärter haben eine Offizierprüfung mit Erfolg abzulegen. Bei Nichtbestehen können
sie einmal zur Wiederholung der Prüfung zugelassen werden.
(3) Die Ausbildung endet mit der Beförderung zum Leutnant. Sie endet auch dann, wenn die Anwärterin oder der
Anwärter zur Wiederholung der Prüfung nicht zugelassen wird oder die Wiederholungsprüfung nicht besteh

mkG OG141


edit: Frage kommt daher das ich an anderer Stelle schon gegensätzliche Aussagen gelesen habe , z.B das man mit seiner OA-Crew zeitgleich befördert wird egal ob 12 Monate Vordienstzeit oder nicht.
Bei zunehmender Dämmerung hat der Soldat alsbald mit Dunkelheit zu rechnen.

justice005

Die Beförderung hängt nicht nur von der Stehzeit ab (danach könnten Sie sofort befördert werden), sondern auch von der durch Lehrgänge erreichten Qualifikation. Ich weiß nicht genau, wie die Offz-Laufbahn derzeit aktuell aussieht, aber ich meine, dass man bereits im Mannschaftsdienstgrad den OL1 an der OSH in Dresden besucht und danach befördert wird, will es aber nicht beschwören....


miguhamburg1

Sie würden mit Ihrem erreichten Dienstgrad in einen OAJ/eine Crew eingeordnet, mit ihm/ihr ausgebildet und gemeinsam befördert.

Yacabz

Ich bin der Meinung das du nach dem OL1 die Beförderung bekommst.

aber ich setze mich da nicht fest!

OG141

hmm ok einig sind sich hier also auch nicht alle.  :o
Vielleicht ist ja dann DIE Frage hier einstimmiger zu beantworten: Wie sieht es aus wenn man nach dem FWD als HG Wehrübungen macht und SG d.R wird. Ist man dann bei Wiedereinstellung als OA auch SG OA?Habe zu so einem Sachverhalt nichts gefunden.
Bei zunehmender Dämmerung hat der Soldat alsbald mit Dunkelheit zu rechnen.

wolverine

Sie steigen mit Ihrem letzten Reservedienstgrad ein; wie auch nicht? Warum sollten Sie ohne Disziplinarverfahren im Dienstgrad herabgesetzt werden? Lediglich wenn Sie über zivile Fachqualifikationen (anerkannte Berufsausbildung, Ausbildung auf Meisterebene, abgeschlossenes Hochschulstudium) verfügen und auch dementsprechend eingesetzt werden, rechtfertigt dies eine Einstellung in einem höheren Dienstgrad, den Sie nicht "militärisch erworben" haben.
Ihre geleistete Dienstzeit wird lediglich als Stehzeit zu bestimmten Beförderungen mitgerechnet. Ihre Laufbahnausbildung und - Lehrgänge müssen Sie leisten wie jeder andere auch.
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Ralf

Die erste Frage lässt sich recht einfach beantworten und wurde beantwortet (siehe miguhamburg1 Beitrag): auf die OA-Crew schauen, diese ist relevant.
Und dann 12 Monate dazurechnen, das ist der früheste Zeitpunkt einer Beförderung. Voraussetzung dass die Lehrgänge bestanden wurden.
Die Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter erfolgt regelmäßig innerhalb des OAJ/der OAC, dem sie zugeordnet sind2.

Zur zweiten Frage: ja, man würde als SG (OA) eingestellt werden.

Btw es kommt ja nicht darauf an, dass die mehrheitliche Meinung ausschlaggebend ist, sondern die richtige ;)
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OG141

Danke für die Antworten ;)

@ Wolverine:
ZitatSie steigen mit Ihrem letzten Reservedienstgrad ein; wie auch nicht? Warum sollten Sie ohne Disziplinarverfahren im Dienstgrad herabgesetzt werden?
Ist nachvollziehbar, aber wie siehts denn z.B aus wenn man SU d.R wäre und als Wiedereinsteller in die Offizierslaufbahn eingestellt wird? Finde das nur interessant weil ich noch nie von soetwas gehört habe. In diesem Fall wäre ja eine "Beförderung" zum Fahnenjunker praktisch eine Degradierung. 
Bei zunehmender Dämmerung hat der Soldat alsbald mit Dunkelheit zu rechnen.

Ralf

StUffz (OA).
Solange bis man dann Fähnrich wird
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KlausP

Wird er ja auch nicht. Er wird StUffz (OA). Das bleibt er so lange, bis er zum Fähnrich ernannt wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

OG141

Achso alles klar, dann besten Dank für de erhellenden Antworten ;)
Bei zunehmender Dämmerung hat der Soldat alsbald mit Dunkelheit zu rechnen.

wolverine

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OG141

@wolverine:
Als OA beginnt man ja heutzutage seine Laufbahn mit der AGA, Grundlagen der Führerausbildung und der Basis EAKK, alles zusammen 6 Monate. Musste das dann als OFw OA auch nochmal alles durchlaufen werden bis zum OL1? Und wenn ja als was wurden Sie z.B in der AGA eingesetzt oder haben Sie dann nochmal alles als normaler "Rekrut" durchlaufen?
Bei zunehmender Dämmerung hat der Soldat alsbald mit Dunkelheit zu rechnen.

wolverine

Nein, nach ca. 14 Jahren und zig Grundausbildungen als Gruppen- und auch Zugführer habe ich keine AGA als Rekrut mehr gemacht. Man hat mir offenbar zugetraut, dass ich meine Waffen beherrsche, Stellungen erkunden und einen Alarmposten beziehen kann. Und man ging halt davon aus, dass ich das Orientieren von selbst verlerne; es mir extra auszutreiben hielt man wohl für unnötig. Ich macht eine Eignungsübung, eine Zugführerausbildung und den Offizierlehrgang an der OSH und wurde dann befördert.
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OG141

OK hatte gehört das man auch nach längerer Vordienstzeit an dieser 6-monatige Ausbildung teilnehmen muss, dann halt evtl als Hilfsausbilder. Hätte als OFw ja auch sein können, zutrauen würde ich es der Bw. Bei manch einem evtl sogar zu Recht.

Danke für die schnelle Antwort!
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