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Gefechtsbiwak nicht bestehen???

Begonnen von Schütze, 11. Dezember 2010, 14:32:26

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Schütze

Hallo,

ich habe mal eine allgemeine Frage die mich mega ankotzt und zwar habe ich diese woche das gefechtsbiwak gemacht und habe es laut chef nicht bestanden aufgrund dessen dass ich LANGEMAPP nicht ganz draufhatte und mir beim letzten teil der hindernisbahn den Fuss verknackst hatte wofür ich ja selber nichts kann wenn man im winter bei eis und schnee auf die hindernisbahn geht nun sagt mir der zugführer ich hätte nicht bestanden, laut internet muss man nicht 100 % bestehen, wie kann das sein ist das rechtmässig?

Danke und Gruß

Flexscan

welcher Status SAZ/GWDL/FWDL ?

Es gibt kein "bestehen" der AGA.
Werden einzelne Abschnitte durch Krankheit usw. nicht geschafft, wird dies in der Regel in der Stammeinheit nachgeholt.

Fehlen jedoch grundlegende Voraussetzungen, da man zb die meiste Zeit der Grundausbildung krankgeschrieben war und am Unterricht nicht teilnmehmen konnte, kann es durchaus vorkommen, das die AGA wiederholt werden muss.

Bei GWDL tendiert die Wahrscheinlichkeit der Wiederholung gegen null.



MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.


Flexscan

wird nen Rüffel vom Kompaniechef gewesen sein nicht mehr.

MkG Flex
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Schütze

also dass mir dann am montag gesagt wird dass es nur ein rüffel war und ich mehr anstrengen soll und ich trotzdem bestanden habe. Was ich auch nicht verstehe ein Neckermannstuffz FA hatte den zweiten tag komplett gefahlt und hat auch bestanden...

Komisch die sache.

also du meinst dass mir am montag gesagt wird dass ich doch bestanden habe...

Rollo83

Sie sind bei Schnee und Eisglätte über die HiBa gegangen?
Über jedes Hinderniss?

Schütze


hbmaennchen

Dürfte IMHO einem DV nahekommen.
Zumindest wurden die HiBa`s, die ich kenne, bei entsprechender Witterung gesperrt, womit die Nutzung durch die Truppe verboten war.

KlausP

Das "Bestehen der AGA" - sprich die Zuerkennung der ATB "Wach- und Sicherungssoldat" - hängt von mehreren Faktoren ab.

- Teilnahme an der Schießausbildung, dabei besonders das Erfüllen der lt. AnTRA geforderten Schießübungen (welche genau weiß ich nicht aus dem Kopf, ich bin ja kein KpTrpFhr sondern KpFw  ::))
- Teilnahme an den Gefechtsbiwaks
- Teilnahme an der SanAusbildung einschließlich der Prüfung als Ersthelfer (wenn das noch so heisst)
- Teilnahme an der Wachausbildung einschl. Wachschießen
- Teilnahme an der "Rekrutenbesichtigung" als Abschlußübung der AGA

Über die Zuerkennung der ATB "Wach- und Sicherungssoldat" entscheidet der Disziplinarvorgesetzte (sicherlich in Ansprache mit den Zugführern) nach eigenem Ermessen. Er legt fest, was ein Soldat unbedingt erfüllt haben muss (das wird in der Regel das sein, was die AnTRA vorgibt) und welche zusätzlichen Kriterien der Soldat erfüllt haben soll. Sinnigerweise sollte er dieses den Rekruten schonmal rechtzeitig angekündigt haben, damit sie sich darauf einrichten können.  

Bezüglich der Hindernisbahn: hatten noch mehrere Rekruten dieses Problem? Waren die Hindernisse tatsächlich vereist? Wenn ja, was hat der Vorgesetzte (GrpFhr/ZgFhr/KpChef) unternommen, um die Sicherheit zun gewährleisten? Einzelne Hindernisse gesperrt? Eis entfernen lassen? Rutschsicher gestreut?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schütze

mich regt das sowas auf ich habe alles mitgemacht durchgebissen und dann wird einem gasagt och ne nochmal weils so schön war... scheisse man!!!

Und 3 andere haben sich auch verletzt und haben trotzdem besatnden es kann doch nicht sein dass ich wegen diesem scheiss LANGEMAPP nochmal alles neu machen muss???

RekrKp8

Zitat von: Flexscan am 11. Dezember 2010, 15:02:28
welcher Status SAZ/GWDL/FWDL ?

Es gibt kein "bestehen" der AGA.
Bei GWDL tendiert die Wahrscheinlichkeit der Wiederholung gegen null.

Das alte leidige Thema? Selbstverständlich kann die AGA "nicht bestanden" werden, wie auch immer das gesetzlich ausformuliert ist.
Auch bei GWDL 6 besteht die Möglichkeit, die AGA zu wiederholen. Nicht überall, aber sicherlich "irgendwo"...

Zitat
Das "Bestehen der AGA" - sprich die Zuerkennung der ATB "Wach- und Sicherungssoldat" - hängt von mehreren Faktoren ab.

- Teilnahme an der Schießausbildung, dabei besonders das Erfüllen der lt. AnTRA geforderten Schießübungen (welche genau weiß ich nicht aus dem Kopf, ich bin ja kein KpTrpFhr sondern KpFw  Augen rollen)
- Teilnahme an den Gefechtsbiwaks
- Teilnahme an der SanAusbildung einschließlich der Prüfung als Ersthelfer (wenn das noch so heisst)
- Teilnahme an der Wachausbildung einschl. Wachschießen
- Teilnahme an der "Rekrutenbesichtigung" als Abschlußübung der AGA

Über die Zuerkennung der ATB "Wach- und Sicherungssoldat" entscheidet der Disziplinarvorgesetzte (sicherlich in Ansprache mit den Zugführern) nach eigenem Ermessen. Er legt fest, was ein Soldat unbedingt erfüllt haben muss (das wird in der Regel das sein, was die AnTRA vorgibt) und welche zusätzlichen Kriterien der Soldat erfüllt haben soll. Sinnigerweise sollte er dieses den Rekruten schonmal rechtzeitig angekündigt haben, damit sie sich darauf einrichten können.  

Bezüglich der Hindernisbahn: hatten noch mehrere Rekruten dieses Problem? Waren die Hindernisse tatsächlich vereist? Wenn ja, was hat der Vorgesetzte (GrpFhr/ZgFhr/KpChef) unternommen, um die Sicherheit zun gewährleisten? Einzelne Hindernisse gesperrt? Eis entfernen lassen? Rutschsicher gestreut?

Teilnahme an der Schießausbildung, dabei besonders das Erfüllen der lt. AnTRA geforderten Schießübungen (welche genau weiß ich nicht aus dem Kopf, ich bin ja kein KpTrpFhr sondern KpFw  Augen rollen) ist falsch
Teilnahme am "Gefechtsbiwak" ist falsch.
Teilnahme an der SanAusbildung einschließlich der Prüfung als Ersthelfer (wenn das noch so heisst) ist falsch.
- Teilnahme an der Wachausbildung einschl. Wachschießen ist falsch.

Ich überlege, ob ich nicht die Kriterien für die Zuerkennung der ATN in meine Signatur schreibe

1. Erfüllen der Schulschießübungen G36-S-5 und P-S-2
2. Erfolgreiche Teilnahme an der Allgemeinen Wachausbildung
3. Erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung Einsatzersthelfer A
4. Erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung*

* Die Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung setzt eine Ausbildung** in den zu prüfenden Ausbildungsthemen voraus
** z.B. bei einem "Gefechts"biwak (: Übungslager)

Hier im Forum kann NIEMAND anhand von Aussagen eines Rekruten beurteilen, ob die Hindernisbahn vereist oder unpassierbar war. Ein ausgebildeter Einzelkämpfer wird die nötige Erfahrung und das nötige Verantwortungsbewusstsein haben, kritische Witterungsverhältnisse zu berücksichtigen.

Das kommt hier ja einem Tribunal gleich ohne den Angeklagten hören zu können.

RekrKp8

Zitat von: Schütze am 11. Dezember 2010, 16:45:57
mich regt das sowas auf ich habe alles mitgemacht durchgebissen und dann wird einem gasagt och ne nochmal weils so schön war... scheisse man!!!

Und 3 andere haben sich auch verletzt und haben trotzdem besatnden es kann doch nicht sein dass ich wegen diesem scheiss LANGEMAPP nochmal alles neu machen muss???

Also wenn Sie die "Station" Alarmposten verhauen haben, was an sich schon verwunderlich ist, da es sich nicht um ein besonders schwieriges Thema handelt, haben Sie sicherlich in anderen Ausbildungsthemen besser ausgesehen! Wie es scheint, war die HiBa nicht wirklich ein Grund zum Durchfallen. Waren Sie noch woanders eher schwach oder schlecht? Haben Sie häufig gefehlt? Waren Sie bei der San-Ausbildung dabei? Bei der Wachausbildung? Im ersten Biwak?

Schütze

ICH WAR BEI ALLEM DABEI, 36 stunden übung, Schiessbiwak, Sanausbildung etc...

RekrKp8

ich habe es nochmal rausgekramt:

Gem. AnTrA Nr. 1:
"Der Lehrgang Grundausbildung schließt ab mit der Zuerkennung der ATN 100 2988, ATB "Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)".

Voraussetzungen für die Zuerkennung der ATB ,,Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)" sind folgende:

• erfolgreiche Teilnahme an der Sanitätsausbildung "Einsatzersthelfer A" (Übergangsweise auch noch "Helfer im Sanitätsdienst"

• erfolgreiche Teilnahme an der Allgemeinen Wachausbildung gem. ZDv 10/6

• Erfüllen der Schulschießübungen mit Gewehr (G36-S-5) und Pistole (P-S-2) im scharfen Schuss*

• erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung

Die Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung setzt eine Ausbildung in den zu prüfenden Ausbildungsgebieten voraus.

Nehmen Soldaten im Ausnahmefall an der Rekrutenbesichtigung nicht teil, so kann die ATN dennoch zuerkannt werden, wenn der Rekrut im Verlaufe der Grundausbildung durchweg gute Leistungen gezeigt hat. In solch einem Fall bleibt jedoch unabdingbar, das die Teilnahme an den Schießübungen, an der Sanitätsausbildung, an der Wachausbildung und der Basisausbildung EAKK erfolgreich abgeschlossen wurde."

* Die Teilnahme an den Schulschießübungen ist an Voraussetzungen geknüpft.

RekrKp8

Zitat von: Schütze am 11. Dezember 2010, 17:00:32
ICH WAR BEI ALLEM DABEI, 36 stunden übung, Schiessbiwak, Sanausbildung etc...

Nun, da Sie ja die Voraussetzungen für die Zuerkennung kennen und dennoch den "Lehrgang AGA" nicht bestehen, bitten Sie bei Ihrem Zugführer einfach um ein Gespräch beim KpChef, am Besten im Beisein Ihrer Vertrauensperson. Der KpChef wird Ihnen dann (hoffentlich) schlüssig erklären, wieso Sie die AGA nicht bestanden haben. Davon unabhängig ist es nicht zwangsläufig so, dass Sie dann die AGA auch wiederholen müssen.