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Freundin ist Schwanger geworden muss aber ab 01.01.2008 zum BUND HILFE

Begonnen von alex (dede17), 28. Oktober 2007, 11:33:29

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alex (dede17)

Hallo,

die Freundin von meinem Cousin ist Schwanger geworden. Sie ist jetzt erst in der 7 Woche Schwanger. Mein Cousin muss aber ab 01.01.2008 zum Bund. Er hat mich gebeten sich zu erkundigen ob es jetzt noch möglich ist ausgemuster zu werden oder verweigern??

Er möchte seine freundin nicht alleine lassen hat angst um sie. Sie wollen ca. im mÄrz 2008 zusammen in eine wohnung ziehen. Kann man da noch was machen oder ist da jetzt nichts mehr zu ändern???
Ich habe die suche benutzt aber nicht die Antwort auf meine frage gefunden.


Mariner

Hallo,

also Ausgemustert werden weil die Freundin Schwanger ist *g* Das wär ja mal was neues. Schwangerschaft ist keine Krankheit und auch nicht Ansteckend. Es wäre ein Wunder würde es sich auf ihn übertragen. Dann denke ich mal ,das er wohl ausgemustert würde. Welt einzigartige Wunder würden glaub ich nicht eingezogen werden :)

Verweigern kann er ja, allerdings ist ein KDV Antrag dafür vorgesehen, wenn es jemand mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, den Dienst an der Waffe zu verrichten.

Es ist glatter Missbrauch den zu stellen weil die Freundin oder der Hund, Katze usw. Schwanger ist.

Gruß Mariner ;)

Dennis812

Ich halte tendenziell ein Rückstellungsgesuch für möglich, und zudem für die einzig realistisch und ggf. rechtlich einwandfreie Möglichkeit.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Alex88

Die zurückstellung ist dann für ein Jahr, oder?
Was würdet ihr raten?
Und wie würde das finanziell aussehen?
Sowohl wenn man jetzt gehen würde als auch 1 jahr später
Kennt sich da jemand genau aus?
wäre eine große hilfe

StOPfr

Vermutlich für ein Jahr. Er sollte es versuchen. 
Finanziell? GWD ist GWD. Was sollte das für finanzielle Folgen haben (abgesehen davon, dass der Wehrsold demnächst geringfügig erhöht wird)? Oder was meinst Du?
Falls es um die künftige Wohnung geht: Die Mietkosten einer eigenen Wohnung können je nach Mietdauer bezuschusst werden. Der Antrag ist bei der Unterhaltssicherungsbehörde - USB - (Stadt-, Kreisverwaltung) zu stellen.
Dazu gibts hier im Forum viele Infos >> Suchfunktion "Miete der Wohnung"
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Spochtschuetze

GWDL ≠ SaZ
Welchen Status der Betroffene hat, wissen wir bisher nicht. Allerdings lässt das Stichwort ausmustern auf ersteres tippen.
Soviel zum Thema "zum Bund wollen".  ;)

Mit dem Rückstellungsgesuch stimme ich Dennis812 zu. Versuch macht kluch.
Manche Leute haben einen Horizont mit dem Radius Null. Dies bezeichnen sie dann als ihren Standpunkt.

peppie

@Tommie

Zitat
"Bedauerliche Einzelschicksale können leider nicht berücksichtigt werden!"

Wir sind nicht mehr im kalten Krieg und der Spieß ist Heutzutage auch kein WK-2 Veteran mehr. Der Spruch bringt es nicht, wenn auch häufig verwendet. Vorgesetzte werden diesen Spruch niemals zu einem Untergebenen sagen.

Also ich bin bisher noch nicht Vater (mir ist zumindest nichts gegenteiliges bekannt ;) ), aber ich könnte mir vorstellen, dass die Mutter während und nach der Schwangerschaft jede Hilfe gebrauchen kann, die es bekommen kann. Ich stelle mir das nicht einfach vor. Und ein normaler Arbeitnehmer, geht i.d.R von 7/8 Uhr bis 17/18 Uhr arbeiten, und ist dann zu hause und kann seine Frau/Freundin unterstützen. Und er ist nicht möglicherweise hunderte Kilometer entfernt, und kann deshalb nur am Wochenende (an welchen womöglich noch Sonderdienste geschoben werden muss) seine Frau/Freundin unterstützen).
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

peppie

Hast du noch nie von Schwangerschaftsdepressionen gehört? Oder davon das eine Frau gerade während der Schwangerschaft emotionalen Halt benötigt? Oder davon, dass eine Frau sich in den Wochen vor der Entbindung nicht körperlich betätigen sollte (Einkaufen ect.) ? Oder wie kommt es das, Vorgesetzte die in der nähe des Standortes wohnen kurz vor der Geburt ihrer kinder immer öfter zu Hause sind als im Dienst? Und nach der Geburt erst recht. Willst du jetzt vom jedem Wehrpflichtigen verlangen, dass die schwangere Frau/Freundin für die maximal 6 Monate in die nähe des Standortes zieht?
Bei SaZ/BS kann man dies durchaus verlangen, aber nicht bei Wehrpflichtigen die auf Grund der WehrPFLICHT zur Bundeswehr gehe müssen.

Und warum soll ein Mann eine Frau heiraten NUR weil sie schwanger ist? Heutzutage muss man nicht mehr verheiratet sein um Kinder zeugen zu "dürfen". Die Gesellschaft ist heute viel toleranter.

Ganz ehrlich, wenn meine damalige Freundin schwanger gewesen wäre, bevor ich zur Bw kam, hätte ich auch versucht meinen Bw-Eintrittstermin zu verschieben. Einfach um meiner Freundin bei zustehen während sie in den "Umständen" ist und danach.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Alex88

Ich stimme peppieno völlig zu.
Das ist ja das Problem, dass die Freundin die Unterstützung und Hilfe braucht.
Beide 20 jahre alt.. wohnungssuche und umzug steht an...
Und die Freundin alleine hochschwanger alleine in der Wohnung zu lassen ist keine Option.
Die Aga wäre ja kein Problem dafür sind ja noch die Eltern da.
Ich finde die beste Lösung wäre das ganze um ein Jahr zu verschrieben und bis September eine Ausbildung zu finden damit man "Befreit" ist.

schlammtreiber

Hallo. Ganz locker bleiben mal.

ZitatHast du noch nie von Schwangerschaftsdepressionen gehört? Oder davon das eine Frau gerade während der Schwangerschaft emotionalen Halt benötigt?

Schwangere sind weder geistesgestört noch suizidgefährdet, auch wenn sie gerne so tun  ;)

Gerüchten zufolge werden jedes Jahr Millionen Frauen schwanger und gebären sogar Kinder, ohne daß ihr Gatte/Kindeserzeuger/Cousin seinen Job hinschmeißt und 9 Monate nur noch für die Schwangere da ist  :D

Man sollte das nicht überdramatisieren  ;)
Semper Communis
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peppie

Zitat
Gerüchten zufolge werden jedes Jahr Millionen Frauen schwanger und gebären sogar Kinder, ohne daß ihr Gatte/Kindeserzeuger/Cousin seinen Job hinschmeißt und 9 Monate nur noch für die Schwangere da ist  Lächelnd

Aber: Ich würde vermuten, dass in 95% aller schwangerschaften der Mann/Freund wenigstens nachmittags anwesend ist und nicht hunderte Kilometer entfernt. Ich hab auch nie davon gesprochen, dass er die kompletten 9 Monate bei seiner Frau verbringt, aber wenigstens die Nachmittage....
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

schlammtreiber

Zitat von: peppieno am 29. Oktober 2007, 08:45:04
Aber: Ich würde vermuten, dass in 95% aller schwangerschaften der Mann/Freund wenigstens nachmittags anwesend ist und nicht hunderte Kilometer entfernt.

Auch das ist völlig unproblematisch, da der größte Teil der Schwangerschaft ohne gravierende Beeinträchtigungen für die Schwangere verläuft und außerdem in mindestens 99,99% der Fälle davon ausgegangen werden kann, daß der Freund nicht das gesamte soziale Umfeld der werdenden Mutter darstellt  ;)
Semper Communis
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Pioneer

Mal aus eigenen Erfahrungen geplaudert:

Ich hatte einen SaZ, der bei mir eine Lehre machte im Rahmen des BfD. Verwendung des Mannes in der Bw war Transportfeldwebel, DG: OFw. Nach der Lehre ging er als Reservist das dritte Mal ins Kosovo, als er beschloss, dahin zu gehen hatte er bereits ein Kind gezeugt. Ob beabsichtigt oder nicht sei mal dahingestellt. ;)

Er sah seinen Jungen das erste Mal, als er schon knapp acht Wochen alt war... Und er hatte schon zwei Kinder, seine Frau war also auch nicht gerade geschont, als er in den Einsatz ging.

Was machen denn Monteure, die im Laufe der Woche auf Montage sind und nur am WE heimkommen??

Ich würde mal versuchen, mich zurückstellen zu lassen, wenns klappt ist gut, wenn nicht ist es auch kein unlösbares Problem. Die modernen Kommunikationsmöglichkeiten erlauben ja eine Kontaktaufnahme zu fast jeder Zeit...
Grüße aus Middlfranggn


Hans

Zwei Dinge sind unendlich - Das Universum und die Menschliche Dummheit. Wobei ich mir beim Universum noch nicht sicher bin. (Albert Einstein)

I/93 2./PiBtl 10
II - IV/93 5./PiBtl 10 bzw. 3./PiBrLehrBtl 230

Beordert zu 3./SpezPiBtl 464

Pios grüßen 24x24

Tessa

Ok jetzt mal meine Meinung als Frau!

Ich bin selbst noch nicht schwanger gewesen, habe aber aus Berufsgründen fast jeden Tag mit Schwangeren bzw. frischen Mamas zu tun!
Bis jetzt habe ich das Gefühl, dass hier nur die Extreme dar gestellt werden!
Es ist richtig, dass eine Schwangere an sich nicht krank ist(ausnahmen gibt es immer wieder) auch ist es richtig, dass eine Schwangere ihren Partner nicht rund um die Uhr braucht. Jedoch  davon auszugehen, dass es der Partner nix während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt machen kann und völlig unwichtig ist falsch! Wieso kann der Mann das Kind nicht wickeln? Und Milch geben kann er auch: Es gibt nämlich immer mehr Frauen die auf das stillen verzichten(leider) und die Flasche zugeben bekommen auch Männer hin!   ;)

Ein gesundes Mittelmaß sollte doch gegeben sein! Das gemeinsame erleben einer schwangerschaft und auch der Geburt ist ein wichtiger Aspekt auch für die spätere Eltern-Kind-Bindung! Und ich gehe auch davon aus, dass jeder Mann auch gerne die ersten Bewegungen des Kindes spüren will etc.! Der Mann muss meiner Meinung nach nicht jeden Tag da sein, jedoch sollte er auch die Schwangerschaft miterleben können! Dazu kommt noch das Hormonchaos der Frau  ;) Wer holt denn die Pommes mit dem Schokoeis oder die Nutella mit sauren Gurken mitten in der Nacht! :D
Nach der Geburt kann es zu Schwangerschaftsdepressionen kommen( das betrifft nur ein geringer Teil der Schwangeren) , aber ihr könnt euch sicher sein das jede Schwangere nach der Geburt den so genannten Baby-Blues durchlebt. Das kommt durch die Hormonumstellung nach Geburt und spätesdens am 3.Tag nach der Geburt bekommen 99% einen Heulkrampf ohne es zu wollen! Da sind die Männer sehr hilfreich!

Ich finde das in der Zeit der Aga sie noch nicht so weit ist, dass er jeden tag Händchen halten muss! Und danach kann er fast jedes WE nach Hause und das ist teilweise mehr als bei anderen normal Arbeitenden, weil sie wie schon erwähnt z.B. auf Montage sind!


sliderbp

Also ich würde mich wohl auch unwohl fühlen meine schwangere Partnerin zu Hause sitzen lassen zu müssen und evtl. hunderte Kilometer entfernt zu sein.

Dieser Person jetzt gleich unterstellen zu wollen er wolle sich um den Wehrdienst drücken finde ich nun schon etwas drastisch ... was natürlich nicht heissen soll, dass ich es für unmöglich halte. Aber bei diesem Thema würde ich schon eher erstmal im Zweifel für den Angeklagten entscheiden  ;D