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Fragen zum BFD/ziviles Angestelltenverhältnis

Begonnen von Cubusin, 20. Oktober 2015, 15:49:02

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Cubusin

Servus !

Ich hab mal paar Fragen zum BFD bzw. zivilen Angestelltenverhältnis.

Ich habe bis vor kurzem noch eine schulische Ausbildung absolviert. Meine Übergangsgebührnisse enden demnächst und jetzt gehts es schon eine weile auf jobsuche und daher brennen jetzt ein paar fragen unter meinen fingernägeln :D

1. In meine Bewerbungen habe ich noch einen letzten Satz eingefügt, dass ich eine Einarbeitungsphase anbieten kann, in der mich das Unternehmen nichts kostet da ich noch Übergangsgebührnisse bekomme (wurde bei einem Bewerbungscoaching der Bundeswehr empfohlen und an sich denke ich auch keine schlecht sache). Hat evtl. jemand sowas ähnliches schon mal gemacht ? Wie würde das dann in der Praxis aussehen ? Einfach nur ein vorgeschaltetes Praktikum oder sollte das bereits im Arbeitsvertrag hinterlegt sein ? Denke das dies am ende Verhandlungssache mit dem neuen AG sein wird, aber wie gesagt vielleicht hat hier ja jemand bereits das selbe durchgeführt und kann mir mal von seiner Erfahrung berichten.

2. Wenn ich jetzt ein neues Dienstverhältnis eingehe wie sieht das mit der KV aus ? Derzeit bin ich ja noch privat versichert und habe damals natürlich eine Anwartschaft abgeschlossen.
Gehe ich einfach nur zu einer gesetzlichen KV meiner wahl und melde mich dort ? Kann mir jedenfalls momentan nicht vorstellen das es so einfach ablaufen wird, aber eigentlich ist das ja der grund der anwartschaft :D
Ich weiß das der AG natürlich in eine GKV einzahlt, aber das geht selbstverständlich nur wenn ich in einer bin. Werde jedenfalls am Montag mal zu einer GKV meiner Wahl gehen und dort mal "anklopfen", aber paar Infos im Vorfeld sind natürlich nicht schlecht ;)

3. Angenommen ich sollte keine Arbeit finden, habe ich jetzt mal ein wenig gegoogled. Habe ich das richtig verstanden das ich als ehemaliger Zeitsoldat keine Anspruch auf ALG I habe ?
Auf der seite ist es (für mich) ein wenig verwirrend erklärt https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdby/traunstein/Agentur/BuergerinnenundBuerger/ArbeitundStellensuche/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI508658

Vor allem dieser Absatz: "Die Dauer des Anspruchs auf Alb SZ mindert sich um die Zahl von Kalendertagen, für die Übergansgebührnisse gezahlt werden oder wurden. Soldatinnen oder Soldaten mit einer Dienstzeit von sechs und mehr Jahren erhalten Übergansgebührnisse für die Dauer von mindestens 12 Monaten, so dass für diesen Personenkreis in aller Regel kein Anspruch auf Alb SZ besteht.
Während der Zahlung von Übergangsgebührnissen ruht der Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe."

Ich befinde mich ja in dem Personenkreis der schon länger als 12 Monate ÜG empfängt und ich in der Regel dann keine Arbeitslosenbeihilfe bekomme.
Allerdings soll der Anspruch dann trotzdem gleichzeitig ruhen während der Zahlung ?
Vielleicht bin ich ja einfach nur zu blöd das zu verstehen. Ein Erhellung wäre nett ;)

So Fragen über Fragen die mit sicherheit schon desöfteren gefragt wurden, bei der kurzen Suche und  bisschen rumgeklicke habe ich jedenfalls nichts gefunden, daher hab ich einfach ma losgebrettert, ich hoffe ihr verzeiht mir.

In diesem Sinne danke ich jetzt schon ma für Antworten

FoxtrotUniform

1. Ja, das ist Verhandslungssache. Haben bei uns damals einige Luftfahrzeugtechniker gemacht, um vorgeschriebene Praxiszeiten an einem neuen Luftfahrzeugmuster in einem 145er Betrieb zu erlangen

2. Bei der Bundeswehr bist du  nicht privat versichert (siehe aktuelle Diskussion). Der Kontakt zur Krankenhasse ist der richtige Weg. In der Regel meldest du dich bei deiner letzten GKV. Ich gehe davon aus, dass du deine Anwartschaft bei einer privaten Krankenvershcerung abgeschlossen hast? Es kann preiswerter sein, während der Übergangsgebührnisse eine Private Krankenversicherung - einschließlich Beihilfe - abzuschließen. Dazu gibt es hier im Forum auch viele Beiträge.
Ich empfehle dringend dem Besuch eines Se inars für ausscheidende Zeitsoldaten und einen Termin beim Sozialdienst. Die beraten gerne zu solchen Themen und ggf. kann man mit mehreren Kameraden einen Termin dort verabreden.

3. Während der Übergangsgebührnisse hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe. Der Anspruch  geht aber nicht endgültig verloren, sonderm ruhrt. Das ist dann interessant, falls dir Übergangsgebührnisse gekürzt werden oder diese nicht der Länge des Anspruchs auf Alb entsprechen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

kermit_nc

Ich habe damals bei einem größeren Unternehmen / Konzern angefangen. Da hat das keinen interessiert, da sich der Aufwand nicht gelohnt hätte.
Ich konnte aber meine Dienstzeit anteilsmäßig zur Betriebszugehörigkeit anrechnen lassen.

Versichert hatte ich mich bei einer gesetzlichen KV.

Es besteht tatsächlich kein Anspruch auf Alg und ich hatte schon den Antrag für AlgII für den einen Monat zwischen Abschluss und Beginn der Arbeit ausgefüllt.

Cubusin

So hier mal der aktuelle Stand auch wenn es schon eine ganze Weile her ist:

Eins vorweg, ich habe zum Dezember glücklicherweise eine Arbeitsstelle gefunden.

Bin damals noch mal zum Arbeitsamt und habe gefragt wie das abläuft mit der Arbeitslosenbeihilfe. Da wurde mir nur gesagt ich habe kein Anrecht darauf und wäre dann, wenn die Übergangsgebührnisse enden, Hartz4 Empfänger. Auf die Frage warum meine Beraterin mir das damals nicht gesagt hat, kam nur die lapidare Gegenfrage: "Warum haben sie denn nicht gefragt?"
Mir wurde dann nur die Anschrift des Kommunalen Jobcenters in die Hand gedrückt bei denen ich mich dann melden solle um Hartz4 zu beantragen.
Soviel mal zum Arbeitsamt und ich bin froh das ich mit diesen Menschen nichts mehr zu tun habe. Hoffentlich auch nie wieder. Was mir seitens des Amtes für ne Arroganz und Gleichgültigkeit entgegenbracht wurde, war wirklich nicht feierlich.
Ich kann nur jedem ans Herz legen der diesen Thread hier liest: Kümmert euch früh genug alles in die Bahnen zu lenken. Ich stand jedenfalls erst ma ziemlich entsetzt da, dass ich demnächst Hartz 4 Empfänger bin und mein sämtlich erspartes Geld über die Jahre quasi "verpufft" bzw erst mal angerechnet wird und ich noch nicht mal Geld vom Amt bekomme.
Da ich persönlich aber das Gesetz für sehr schwammig halte, wird das letzten endes wohl ne einzelfallentscheidung sein und kommt auf den Sachbearbeiter an. Wahrscheinlich hauptsächlich auf seine Motivation. Ich kann nur jedem raten selbst zu recherchieren bevor man zum Amt bzw seinem Berater geht. Denn meine Beraterin hatte schon bei dem Gespräch Probleme mich überhaupt einzuordnen als Übergangsgebührnisseempfänger.
Leider wurde dieses Thema niemals während meiner Dienstzeit, als auch danach nicht behandelt. Auch der BFD, mit dessen Zusammenarbeit ich wirklich sehr zufrieden war, weist nicht auf diese Problematik hin. Letzten Endes bin ich durch Eigenrecherche überhaupt erst darauf aufmerksam geworden. Auch die Besoldungsstelle konnte mir nichts zu dem Thema sagen.
Das ist leider meine Erfahrung die ich auch schon während meiner Dienstzeit machen musste, dass man sich meist um alles selbst kümmern muss.

Mit der KV war das überhaupt kein Problem. Als ich meinen Arbeitsvertrag erhielt bin ich direkt zur GKV und habe mich einfach dort angemeldet. Die alte Versicherung gekündigt und gut wars. Nach dem Theater mit dem Amt war ich auf alles vorbereitet, aber da gabs glücklicherweise keine Probleme.

Ich bin jedenfalls froh jetzt im Zivilleben angekommen zu sein. Wenn irgendwer noch eine Frage hat, weil er selbst zu dem Personenkreis gehört so wie ich, kann mich natürlich gerne anschreiben bzw hier im Thread fragen. Ich danke den Antworten hier die mir zumindest ein wenig helfen konnten und kann nur jedem meine Hilfe anbieten, wenn ich den weiterhelfen kann.

Papierberg

@Cubusin

Meinen Glückwunsch zu Ihrer Arbeitsstelle und beste Wünsche für einen guten Start im zivilen Erwerbsleben.

Allen anderen darf ich eindringlich ans Herz legen, wenn solche Fragen auftreten, diese mit Nachdruck über den zuständigen Berufsförderungsdienst klären zu lassen (auch , wenn man dort selbst erst recherchieren muss) und insbesondere zu Übergangsgebührnissen und Fragen der Sozialversicherung den Sozialdienst (bei den örtlichen BwDLZ, bzw. für die im Ausland eingesetzten Bundeswehrangehörigen beim BAPersBw - ZS 2.3) einzuschalten. Die Bearbeiter dort begleiten einen auch bei Behördengängen wenn es Schwierigkeiten gibt.

LwPersFw

Natuerlich ist die Bw wieder an allem schuld.... hat nie etwas davon gesagt.... der Klassiker.

Die im u.a. Thema zu findende Info-Broschuere wird jedem Soldaten bei Ernennung zum
SaZ gegen Empfangsbekenntnis ausgehaendigt... schon seit Jahrzehnten...

Aber anstatt zu lesen und zu beachten was dort steht... ab "in die Tonne"... und spaeter jammern....

In der Broschuere gibt es auch den Punkt "Arbeitslosenversicherung".

Und das SaZ, sobald sie 12 Monate und laenger Uebergangsgebuehrnisse bekommen, sofort in Hartz IV rutschen,
wenn sie nach Ende der Uebergangsgebuehrnisse keinen Job finden... ist nicht Schuld der Bw oder
der zust. Aemter.... sondern der Politiker welche die Gesetze beschlossen haben.

Btw... die Uebergangsbeihilfe ist u.a. dazu gedacht um eine Luecke zw. Ende der Ausbildung/Uebergangsgebuehrnisse
und einer Job-Aufnahme zumindest abzufedern.


http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55080.0



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

ZitatBtw... die Uebergangsbeihilfe ist u.a. dazu gedacht um eine Luecke zw. Ende der Ausbildung/Uebergangsgebuehrnisse
und einer Job-Aufnahme zumindest abzufedern.
Und ich dachte, die hätte man nur falsch benannt und sie hätte eher "Autokaufbeihilfe" heißen sollen  ;)
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Helft mit, dass es so bleibt.

Aliki

Zitat von: Ralf am 19. März 2016, 16:52:58
ZitatBtw... die Uebergangsbeihilfe ist u.a. dazu gedacht um eine Luecke zw. Ende der Ausbildung/Uebergangsgebuehrnisse
und einer Job-Aufnahme zumindest abzufedern.
Und ich dachte, die hätte man nur falsch benannt und sie hätte eher "Autokaufbeihilfe" heißen sollen  ;)

Wenn man nach der Dienstzeit einen gut bezahlten Job findet, ist das doch gar nicht so abwegig:)
Oder zum Immobilienkauf nutzt etc.

LwPersFw

Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre...  ;)

In diesem Fall war es ja offensichtlich nicht so...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Cubusin

Zitat von: LwPersFw am 19. März 2016, 16:41:48
Natuerlich ist die Bw wieder an allem schuld.... hat nie etwas davon gesagt.... der Klassiker.

Die im u.a. Thema zu findende Info-Broschuere wird jedem Soldaten bei Ernennung zum
SaZ gegen Empfangsbekenntnis ausgehaendigt... schon seit Jahrzehnten...

Aber anstatt zu lesen und zu beachten was dort steht... ab "in die Tonne"... und spaeter jammern....

In der Broschuere gibt es auch den Punkt "Arbeitslosenversicherung".

Und das SaZ, sobald sie 12 Monate und laenger Uebergangsgebuehrnisse bekommen, sofort in Hartz IV rutschen,
wenn sie nach Ende der Uebergangsgebuehrnisse keinen Job finden... ist nicht Schuld der Bw oder
der zust. Aemter.... sondern der Politiker welche die Gesetze beschlossen haben.

Btw... die Uebergangsbeihilfe ist u.a. dazu gedacht um eine Luecke zw. Ende der Ausbildung/Uebergangsgebuehrnisse
und einer Job-Aufnahme zumindest abzufedern.


http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55080.0

Dann sollte vielleicht mal drüber nachgedacht werden diese Broschüre später noch einmal auszuhändigen.
Mit Sicherheit war es auch mein Fehler das ich mir das alles nicht ordentlich durchgelesen habe.
Das Problem ist, dass man von Anfang an mit Broschüren, Hinweisen und sonstigem "zugemüllt" wird. Irgendwann ist es nunmal so, dass man sich das alles nicht mehr durchliest. Ich würde über mich sagen das ich eher der gewissenhafte Typ bin, aber irgendwann ist man einfach soweit das man das meiste wenn überhaupt noch mal überfliegt.
Klar in Ihrer Position haben Sie damit täglich zu tun als Pers und da ist das immer einfach gesagt da Sie wahrscheinlich monatlich diese Sachen ausgeben. Wenn man aber eben zu Beginn seiner Dienstzeit/Ernennung zum SaZ gefühlte hunderte Belehrungen unterschreibt verliert man irgendwann den Blick für das wesentliche. Gerade der Schriftverkehr der sich über die Jahre ansammelt ist schon enorm (Kommandierungen, Lehrgänge, Festsetzungen usw. usw. usw.)
Da werden wohl die wenigsten wissen, dass sie vor 10 Jahren mal etwas unterschrieben haben bei dem alle wichtigen Infos in einer Broschüre stehen. Da macht es sich die Bw und auch Sie (ohne Sie hier angreifen zu wollen) es sich sehr einfach.

Ich kann nur für mich sprechen, dass bei uns kein Unterricht oder dergleichen für ausscheidende SaZ angeboten wurde. Auch der BFD sagte zu dem Thema nicht wirklich etwas, auf das Arbeitsamt bin ich ja oben schon zurück gekommen.

Ich habe niemals behauptet das die Bw an allem schuld ist. Jedoch musste ich auch schon in meiner Dienstzeit immer wieder feststellen, dass man sich am besten immer um alles selbst kümmert.
Da ich einen Plan hatte wie es nach meiner Dienstzeit weitergeht hatte ich z.B. keinerlei Probleme mit dem BFD, da ich mich eben aber auch um alles selbst gekümmert hatte. Das raussuchen der Schule nach der Dienstzeit / Fortbildungen während der aktiven Dienstzeit usw.
Dadurch wurde von Anfang an alles durchgewunken was ich machen wollte, andere kameraden hatten es da wesentlich schwerer und hätten ständig ärger mit ihren Beratern. Da kommt es allerdings auch sehr auf den Berater/Person an, ich hatte eben auch ein wenig glück.

Hatte im Vorfeld glücklicherweise schon ein paar Infos von ausgeschiedenen Soldaten um was ich mich alles kümmern sollte, da auch die anschließend einige Problemchen hatten.
Wirklich rund läuft es jedenfalls bei den wenigsten meiner Ansicht nach. Ob es dann an dem jeweiligen Soldaten oder dem ganzen drumherum geht, mag und kann ich nicht beurteilen.

Cubusin

Achja als Zusatz:

Meine Übergangsbeihilfe liegt noch komplett auf meinem Tagesgeldkonto. Ich habe mir davon kein Auto oder dergleichen gekauft ;)

wolverine

Aber es ist doch ganz natürlich, dass man sich um seine Sachen selbst kümmert. Die Bundeswehr umsorgt einen fast zu sehr. Das wird auch der Grund sein wenn es bei einigen zum Dienstzeitende "nicht rund läuft". Das ist einfach die Umstellung auf das Normale.
Und die Norm ist nun einmal, dass ich gucke, wo ich hin möchte, wie ich das erreiche und das dann beantrage. Jede Hilfe von anderen ist schön, darauf sollte man sich aber nicht verlassen.
Genau das gleiche mit Unterlagen: Man wird immer mit zig Belehrungen, AGB'en etc. zugeworfen. Egal ob Autokauf, Kredit oder Handyvertrag. Und wenn man die nicht liest, geht das immer zu seinen Lasten.
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Cubusin

Zitat von: wolverine am 02. April 2016, 11:03:29
Aber es ist doch ganz natürlich, dass man sich um seine Sachen selbst kümmert. Die Bundeswehr umsorgt einen fast zu sehr. Das wird auch der Grund sein wenn es bei einigen zum Dienstzeitende "nicht rund läuft". Das ist einfach die Umstellung auf das Normale.
Und die Norm ist nun einmal, dass ich gucke, wo ich hin möchte, wie ich das erreiche und das dann beantrage. Jede Hilfe von anderen ist schön, darauf sollte man sich aber nicht verlassen.
Genau das gleiche mit Unterlagen: Man wird immer mit zig Belehrungen, AGB'en etc. zugeworfen. Egal ob Autokauf, Kredit oder Handyvertrag. Und wenn man die nicht liest, geht das immer zu seinen Lasten.

Richtig die Umstellung auf das normale. Der Schritt von der Bundeswehr zu einem zivilen Leben ist aber durchaus ein anderer, als wenn ich im zivilen von einem AG zum anderen wechsle.
Und wir brauchen uns nichts vormachen. Während meiner Bw Zeit habe ich den einen oder anderen kennen gelernt der des anschließend im zivilen Leben sehr schwer haben wird.
Sei es von der Tätigkeit her (ganzen Tag Fernseh gucken) oder das der/diejenige eben nicht der/die hellste ist.
Für diejenige war der Schritt zur Bw der einzige "Ausweg" um nicht Arbeitslos zu werden. Dies haben viele auch offen und ehrlich kommuniziert.
Letzten Endes hat sich bei mir ja auch alles zum positiven gewendet.
Dieser Personenkreis, wozu mit Sicherheit nicht wenige gehören, muss nunmal durch den Dienstherr an die hand genommen werden, dass sie eben nicht am Ende in ein tiefes Loch fallen.
So sehe ich das jedenfalls, vielleicht is aber auch mein Dienstleistungscharakter zu stark ausgeprägt.
Verstehen Sie mich nicht falsch, selbstverständlich kann der Dienstherr es nicht jedem Recht machen, dass ist auch einfach unmöglich.
Jedoch seh ich da eben bei der Bw mit seinen verschiedenen Personenkreisen einfach mehr Handlungsbedarf.
Auch wenn es nicht so rüber kommt, ich war gerne Soldat. Habe viele nette Menschen kennen gelernt und hatte insgesamt auch eine super Zeit. Auch die Fortbildungsmöglichkeiten die gegeben werden plus Bezahlung in der Übergangszeit halte ich für eine gute Sache. Trotzdem hatte ich das Gefühl nach meiner Dienstzeit auf mich alleine gestellt zu sein. Das mag jetzt ein weing weinerlich rüberkommen aber so sehe ich eben die ganze Sache.

Ich denke allerdings das dieses Thema mittlerweile ein wenig stark abdriftet. Für mich persönlich hat sich das Thema ja jetzt erledigt. Aber vielleicht hilft dieser Thread ja dem einen oder anderen sich eben im Vorfeld schon schlauer zu machen, bzw. auch die ausgehändigten Formulare besser durchzulesen als ich es getan habe ;)