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Fahrtkosten Bewerbungsgespräch

Begonnen von Nupsy, 09. März 2007, 16:42:42

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Nupsy

moin moin!

ich habe jetzt mittwoch ein vorstellungsgespräch in frankfurt/main (ich selbst hamburger). das wird mal wieder stress dafür urlaub zu bekommen, mein spieß stellt sich sehr an... aber das ist nicht der punkt.  ::)

die fahrt von hamburg nach frankfurt würde mich nen haufen kohle kosten. jeder von euch kennt den sold eines gwdlers und weiss, das is dann fast weg.

hat jemand von euch ne ahnung, ob es ne möglichkeit gibt sich die fahrtkosten vom bund erstatten zu lassen? evtl. übern BFD oder so?

wäre super, wenn ihr schnell antwortet. danke schonmal!

Mariner

Hallo,

ich wüsste nicht wie du die Fahrkosten von der BW erstattet bekommst. Was würdest du sonst nach dem GWD tun ? Wärst du dann Arbeitslos? In dem Fall würde ich mich an die zuständige Agentur für Arbeit wenden. Bei bestimmten vorraussetzungen zahlen die Fahrt / Übernachtungskosten etc. für Bewerbungsgespräche.

Ebenso die Sache mit Urlaub. Wenn dein Spies sich sehr anstellt, würde ich den gang zum Chef / Kommandeur usw. nehmen. Die BW stellt dir normalerweise kein Bein, es ist besser jemand nach dem GWD in Arbeit zu sehen, als Arbeitslos.

Gruß Mariner

Flexscan

wieso sollte die Bundeswehr deine Bewerbungskosten übernehmen???

Setz dich mit dem potentiellen Arbeitgeber in Verbindung und frage da nach oder wie schon erwähnt bei der Bundesagentur für Arbeit.

Sonderurlaub wirst du wohl nicht bekommen, jedoch muss Dich der Spiess soweit ich weis für Bewerbungen freistellen / Erholungsurlaub gewähren.



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Dennis812

Was Sonderurlaub nei Bewerbungsgespräche o.ä. angeht, so ist meiner Erfahrung,dass es die Regel ist, diesen zu bekommen.

Imho kann man einen Pauschalbeitrag bei der Agentur für Arbeit beantragen (allein für Bewerbungmappen + Foto etwas um die 5€) - sollte also möglich sein. Man wir dich aber wahrscheinlich auch fragen, warum gerade FF am Main - gibts in Hamburg nix  :P
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StOPfr

Zitat von: Dennis812 am 09. März 2007, 18:50:14
...Man wir dich aber wahrscheinlich auch fragen, warum gerade FF am Main - gibts in Hamburg nix  :P
Habe ich zwar auch dran gedacht, andererseits wird heute volle Flexibilität verlangt, - es muss also am Ort nicht scheitern. Fahrtkostenzuschüsse gibt es glaube ich auch. Da hat sich allerdings in den letzten Jahren extrem viel verändert und wir wissen immer noch nicht, ob Nupsy überhaupt eine Fall für die Bundesagentur ist.
Ich würde jedenfalls versuchen, wenigstens die Kosten der Fahrt zu drücken (Mitfahrzentrale, Sonderangebot der Bahn - wenns da gerade mal wieder was gibt  - o.ä.).
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Dennis812

Zitat von: StOPfr am 09. März 2007, 19:14:45
Zitat von: Dennis812 am 09. März 2007, 18:50:14
...Man wir dich aber wahrscheinlich auch fragen, warum gerade FF am Main - gibts in Hamburg nix  :P
Habe ich zwar auch dran gedacht, andererseits wird heute volle Flexibilität verlangt, - es muss also am Ort nicht scheitern. [...]

Schon klar - deswegen auch den Smiley - und neue Umgebung schadte auch net  :D
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Nupsy

also, hier zu all euren fragen...  ::)

Ich komme direkt aus dem abi. dementsprechend war ich vor dem bund auch nicht arbeitslos und somit zahlt die arbeitsagentur für mich nicht.

klar kriegt man sonderurlaub für bewerbungsgespräche. hatte ich auch schon genug. (4 mal), genau das is ja das problem, irgedwie häuft es sich. soweit ich weiss gibts ja nur 5 mal, oder?

tja, wieso sollte die bundeswehr die kosten übernehmen? ich dachte da an den berufsförderungsdienst, da stehen jedem gwdler immerhin ca. 600€ etat zu, also wenn ich die sonst eh nicht nutze, warum dann nicht für meine persönliche berufsförderung? anscheinend mal wieder bürokratie...

und warum gerade frankfurt am main... genau genommen wäre die ausbildung/arbeit in hamburg. da es sich um einen großen, internationalen konzern mit mehreren zweigstellen in deutschland handelt und einer konzernzentrale in frankfurt, war mein erstes bewerbungsgespräch in meiner zweigstelle, hier in hamburg. da die mich dort gut fanden wurde ich zum zweiten bewerbungsgespräch in der konzernzentrale eingeladen, also frankfurt.

so kompliziert kanns gehen. wenn die einladung freitag nachmittag für den folgenden mittwoch kommt (also zu spät für sonderurlaub), die fahrtkosten ca. 190€ betragen und der potentielle arbeitgeber die kosten nach angaben sonner ahnungslosen sekretärin "wohl nicht" übernimmt, ist wenigstens der stress gesichert.  ;)

naja dann mal allen ne ruhige woche!

nupsy

Dennis812

Zitat von: Nupsy am 10. März 2007, 23:50:18
[...]klar kriegt man sonderurlaub für bewerbungsgespräche. hatte ich auch schon genug. (4 mal), genau das is ja das problem, irgedwie häuft es sich. soweit ich weiss gibts ja nur 5 mal, oder?

Nein! Du musst es nur gut verkaufen - habe mir "damals" auch mehrere Angebote "warm halten" wollen - hat auch gepasst!

Zitatund warum gerade frankfurt am main... genau genommen wäre die ausbildung/arbeit in hamburg. da es sich um einen großen, internationalen konzern mit mehreren zweigstellen in deutschland handelt und einer konzernzentrale in frankfurt, war mein erstes bewerbungsgespräch in meiner zweigstelle, hier in hamburg. da die mich dort gut fanden wurde ich zum zweiten bewerbungsgespräch in der konzernzentrale eingeladen, also frankfurt.

LH?  :D - wenn du nicht brauchst du nat. nicht darauf zu antworten - fiel mir nur gerade ein.
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Nupsy

nee, LH hab ich leider schon hinter mir, tests zum piloten mitgemacht, im vorletzten test von 4 testtagen rausgeflogen. hab ich mich geärgert...  ;)

wolverine

Vom Bfd gibt es definitiv keine reinen Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch. Der Betrag - der auch GWDL - zur Verfügung steht, ist kein zusätzliches Geschenk oder Bonus, den man irgendwie ausschöpfen kann, sondern dient zweckgebunden der persönlichen beruflichen Weiterbildung. Mein Ansprechpartner wäre auch der zukünftige Arbeitgeber. Durch die Einladung zum Gespräch haben wir schon einen "engeren sozialen Kontakt", der ein Pflichtenverhältnis begründen könnte. Wenn man diesem folgt, könnte das zur Fürsorge und damit zur Fahrtkostenerstattung führen.
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sliderbp

Immerhin hast du doch schonmal die Bahnfahrkarte der Bundeswehr die als BahnCard 25 gilt, oder hat man das jetzt ganz abgeschafft? Bei mir galt die sogar noch als BahnCard 50.
Das der Termin leider schon so frühzeitig ist, ist halt blöd, sonst hättest du noch mit Frühbucherrabbatt ordentlich sparen können.


Flexscan

Der BFD dient zur beruflichen Förderung (BFD=Berufsförderungsdienst  ;)).

Damit kannst du Lehrgänge besuchen wie Sprachkurse, EDV-Kurse, Staplerschein machen oä. Dient jedoch nicht dem Zweck, das Fahrtkosten bei Bewerbungen übernommen werden.
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Nupsy

hab mir das geld jetzt geliehen, also der punkt ist erledigt.

aber eins wollte ich noch loswerden. ihr sagt, das geld vom potentiellen arbeitgeber wiederholen. schön und gut, vielleicht gibts die möglichkeit in der theorie, aber mal ehrlich, versetzt euch mal in die lage:
bewerbungsgespräch, alles ist auf den eindruck ausgelegt, große konzerne geben heutzutage z.b. auch sehr viel acht darauf, ob man aus geordneten finanziellen verhältnissen kommt... wo man ja nicht einmal nach dem gehalt fragen sollte... und dann nach fahrtkosten betteln? dann kann ich lieber gleich zu hause bleiben und mir den stress sparen. ;)

StOPfr

@ Nupsy
Ich denke, dass Du das richtig machst. Fahrtkosten werden wirklich nur erstattet, wenn das bei einer Einladung zu einem Auswärtstermin ausdrücklich angeboten wird. Das gibt es trotz Gedränge auf dem Arbeitsmarkt bei großen Konzernen generell oder ab einer bestimmten Managementstufe immer noch, wird aber wohl seltener.
Toi, toi, toi...
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CColumbus

Zitat von: StOPfr am 13. März 2007, 21:36:33
Fahrtkosten werden wirklich nur erstattet, wenn das bei einer Einladung zu einem Auswärtstermin ausdrücklich angeboten wird.

Das ist leider so nicht richtig, eher genau anders herum:

Wenn der AG auf der Einladung die Übernahme der Reisekosten nicht explizit ausschließt, dann MUSS er die Fahrtkosten mit PKW oder Bahn 2. Klasse übernehmen.

Sie haben doch sicher eine offizielle Einladung (Mail / Brief) erhalten. Steht da in etwa drin: "Eine Erstattung der Reisekosten können wir nicht zusagen"?

Wenn nein, würde ich nach einer Absage die Reisekosten schriftlich einfordern, dabei den § nennen (hab ich grad nicht zur Hand, einfach mal googlen.)

Alles Gute!