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BFD - Verweigerung rechtens?

Begonnen von moonlightcamaro, 23. Januar 2013, 16:56:56

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moonlightcamaro

Hallo ihr Lieben,

da ich ab 2016 Anspruch auf BFD habe war ich heute bei meinem BFD-Berater und habe mich erkundigen wollen, was ich so alles während der Dienstzeit machen kann, um mich fortzubilden.

Mein Anliegen, ein Vordiplom im Bereich VWL oder BWL hat man mir sofort abgeschmettert, da die ILS oder SDG Studiengänge nicht anerkannt würden und das nur meine Zeit kosten würde und nix bringen würde.

Da ich ein Studium im Bereich Wirtschafsinformatik anstrebe, habe ich auch den Gedanken gehabt, während der aktiven Dienstzeit meine Sprachkenntnisse in Englisch zu vertiefen.

Nun hat mein Berater gesagt, das ich ja gar keinen Anspruch auf Förderung einer externen Maßnahme hätte, da ein Fernstudium ein sehr hoher Geldbetrag sei und das "nicht einfach mal so" genehmigt werden könne - das wäre alles Ermessenssache!

Die Maßnahme würde auch nur dann genehmigt, wenn ich bestätigen würde, mal ein Auslandssemester zu machen, oder ich anstrebe, später einmal so wörtlich: "an der Börse in London" zu arbeiten.

Das Thema "zweites berufliches Standbein" habe ich mir dann geklemmt, da ich mit einer ähnlich, evtl sogar noch schlimmeren Reaktion gerechnet habe, da ich noch den Fernstudienkurs "Fotografie, Professionell gemacht" im Auge habe!

Frage jetzt an die Erfahrenen, darf mir der BFD Berater pauschal alles ablehnen, bezogen auf die obrigen 3 Punkte. Soweit ich weis steht mir nach §4 SVG ein Betrag von ca 9100 Euro zu, den ich während der Dienstzeit verbrauchen kann.

Danke vorab für Eure Antworten!

Christian

Rollo83

Ich SAZ 12 absolviere ein Fernstudium aus dem Topf während der Dienstzeit und hab dies ohne Probelem genehmig bekommen. Mein höchster Berufsabschluss ist staatlich geprüfter Techniker und deswegen kam nur ein Studium für mich in Frage.

moonlightcamaro

Hallo Rollo

danke für Deine Antwort - leider war das nicht meine Frage

Gruß Christian

Andi

Du gehst falsch an das ganze heran. Und deswegen kann dein BFD-Berater tatsächlich ohne ein Wimperzucken alles ablehnen. Du willst wissen was du alles machen kannst. Das ist für den BFD aber gar nicht interessant! Der BFD will wissen welche beruflichen Ziele du dir gesteckt hast und genau daran wird dann die Geeignetheit und Erstattungsfähigkeit einer Maßnahme festgemacht.
Stell dir selbst die Frage was du bisher an Qualifikationen und Abschlüssen hast und wozu sie dich beruflich befähigen. Dann setz dir ein realistisches berufliches Ziel, dass du mit dem BFD erreichen willst.
Der Satz mit der Börse in London ist übrigens genau das, worauf es hinausläuft. Stellen wir uns vor das wäre dein Ziel, dann müsstest du dich jetzt schlau machen, wie du das erreichen kannst. Wenn du beispielsweise bisher eine Berufsausbildung und/oder Meister hast und in Managementgefilde vostoßen willst, dann kommst du um ein Studium nicht herum und das muss der BFD dann auch bezahlen, wenn eine interne Maßnahme nicht den Gewünschten Erfolg hätte.

Also: Ziel ganz klar benennen. Analysieren wie du dieses Ziel erreichen willst. Eine Ausbildungsgrobplanung vornehmen. Ausbildungsgrobplanung unter klarer Benennung des Ziels dem BFD-berater vortragen.

Und ganz ehrlich: Man kann alles begründen! Aber das ist nicht Aufgabe des BFD-Beraters.

Gruß Andi
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KlausP

Es gibt nichts Verkehrteres als zum BFD zu gehen mit der Meinung, "die" würden schon für die Zeit nach der Bw vorausdenken. Das muss man schon selber machen und zwar nicht erst, wenn man nur noch ein oder zwei Jahre bis zum Anspruch hat. Viele schieben das nämlich immer wieder vor sich her. Nicht umsonst lädt der BFD immer wieder zu Beratungsterminen ein. Man muss sie nur wahrnehmen und nicht immer dienstlich Gründe vorschieben. Ja, ich spreche aus Erfahrung ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gast667

Ich mache auch ein Fernstudium, damit ich im Vollzeit-Bfd direkt nen weiterführenden Abschluß machen kann. Und ja, das ist Ermessenssache, einer 1 Kaserne weiter bei ner Berufsförderungsmesse sagte mir,für sowas was ich will gäbe es kein Geld während "meiner" mir das alles direkt durch genehmigte. Verkauf dich richtig beim Gespräch und du kriegst dein Vorhaben auch durch. Ich denke, klar hat jeder seine gewissen Summe die er beanspruchen kann, aber der Bfd muss eben logisch ersehen können, wie dich das auf deinem individuellen Weg fördern kann.