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Ausscheidung aus der Offizierslaufbahn

Begonnen von MaxT., 27. Mai 2014, 18:06:31

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MaxT.

Hallo Leute,

Ich beginne am 1.7 meine Ausbildung zum Offizier mit einer Verpflichtungszeit von 12 Jahren. Laut Vertrag kann ich bis zum 6 Monat nach Dienstantritt einfach kündigen, doch wie sieht es danach aus? Ich habe gehört, dass man beispielsweise nach dem Studium die Möglichkeit hat über einen "KDV-Antrag" den Dienst zu quittieren. Ist das korrekt? Und gibt es ggf. noch andere Kündigunsmöglichkeiten?

Danke schonmal für die Antworten!  ;)

PS: Ich habe mir die Entscheidung Offizier zu werden gründlich überlegt und habe mich nicht nur wegen des Studiums beworben. Es geht mir lediglich darum eine Option zu haben zu kündigen falls dieser Beruf doch nichts für mich ist.

dunstig

Prinzipiell gibt es die Möglichkeit des KDV-Antrages und des Antrages auf Verkürzung der Dienstzeit. Man kann immer Anträge stellen, doch können diese auch abgelehnt werden. Insbesondere nach dem Studium werden diese oft abgelehnt oder wenn sie durchgehen sollten, müssen sie die ausbildungskosten zurückzahlen (bewegen sich im mittleren fünfstelligen Bereich).
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

wolverine

Das ist eben einer "Verpflichtung" immanent, dass man keine "Option hat, zu kündigen". Genau das unterscheidet dies von einem Arbeitsvertrag.
Die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung ist lediglich die eng begrenzte Ausnahme für die, denen ihr Gewissen den Dienst an der und mit der Waffe verwehrt. Und hier besteht dann auch das Recht der Bundeswehr, die eingesetzten Ausbildungsmittel ganz oder teilweise zurückzufordern.
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KlausP

ZitatIch habe gehört, dass man beispielsweise nach dem Studium die Möglichkeit hat über einen "KDV-Antrag" den Dienst zu quittieren.

Einen KDV-Antrag kann man stellen, wenn es Gewissensgründe gibt, die es einem unmöglich machen, "Dienst an der Waffe" zu leisten. Kommt natürlich nach absolviertem Studium "für lau" und bei vollen Dienstbezügen ganz besondwers gut. Und mir kommt bei sowas auch regelmäßig ... das Kotzen.

ZitatIch habe mir die Entscheidung Offizier zu werden gründlich überlegt

Dann sollten Sie vielleicht noch weiter überlegen, wenn Sie sich nicht sicher sind - aber nicht all zu lange. Noch kann kurzfristig jemand für Sie nachrücken.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Traveltheworld

Ich möcht hier mal kurz einen Soldaten zitieren, den ich hinsichtlich seiner Beratungsqualitäten sehr schätze: "Ja, du kommst auch nach den 6 Monaten raus. Immer. Mit allen Konsequenzen".
Die Konsequenzen sind hierbei wie schon erwähnt, dass man Studiengebühren etc. zurückzahlen muss, man verliert Ansprüche und es steht fest im Lebenslauf, dass man seine Verpflichtungszeit vorzeitig beendet hat. Deswegen bedarf das auch einer sehr gründlichen Überlegung, sowohl vor der Bundeswehrzeit als auch während, wenn man überlegt, diesen Schritt zu tun.
Auf jeden Fall aber KANN man ihn tun, auch wenn viele gerne das Gegenteil behaupten, weil sie es nicht so "schick" finden (;
(Der oben zitierte Soldat sagte übrigens auch, dass er Respekt hat, wenn jemand sich wirklich entscheidet den Schritt zu gehen. Die Einstellung find ich persönlich schöner als "ist zum kotzen")
Eines Tages, wenn die Erde stirbt,
Und der letzte Mensch mit ihr,
Dann bleibt nichts zurück,
Als die öde Wüste
Einer unstillbaren Gier.

Pericranium

Zitat von: Sanction am 27. Mai 2014, 18:37:18
(Der oben zitierte Soldat sagte übrigens auch, dass er Respekt hat, wenn jemand sich wirklich entscheidet den Schritt zu gehen. Die Einstellung find ich persönlich schöner als "ist zum kotzen")

Es kommt halt vor, dass sich Manche mit ihrem Studium etc. abseilen wollen.
Man kann nämlich kaum so prägende Erlebnisse (während des Studiums) haben, dass man plötzlich keine Lust mehr auf Soldatsein hat.
Wenn man z.B. nach einem Auslandseinsatz etc. KDV stellt, dann scheint mir das schonmal glaubwürdiger als der KDV-Antrag von Jemandem, der nur die Uni von innen gesehen hat.
Ausnahmen gibt es natürlich immer.

KlausP

Zitat(Der oben zitierte Soldat sagte übrigens auch, dass er Respekt hat, wenn jemand sich wirklich entscheidet den Schritt zu gehen. Die Einstellung find ich persönlich schöner als "ist zum kotzen")

Zum Kotzen finde ich es, wenn man justament nach erfolgreich abgeschlossenenm Studium urplötzlich "Gewissensgründe" erfindet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Na, dann heben wir es mal auf eine etwas allgemeinere Ebene:

Der Fragensteller hat offenbar eine Verpflichtung von 13 Jahren unterschrieben, um Offizier zu werden, ein Studium abzuschileßen und als Offizier in unseren Streitkräften zu dienen. Hierzu hat er ein sechsmonaties Widerrufsrecht, das er täglich ausüben kann, wenn er den Dienst angetreten hat. Rein rechtlich gesehen ist dies die einzige wirksame "Kündigungsmöglichkeit", die er während der Verpflichtungszeit ausüben kann.

Darüber hinaus gibt es während der Verpflichtungszeit keine "Kündigungsmöglichkeit" mit Anspruch auf Erfüllung seitens des Dienstherrn mehr.

Der Fragensteller hat dann noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung oder Entlassung zu stellen, der vom Dienstherrn beim Vorliegen eines dienstlichen Interesses gewährt werden kann. Er hat auf einen solchen Antrag hin also keinen Rechtsanspruch auf Erfüllung!

Davon unbenommen, ist dass der Fragensteller jederzeit das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe hat. Das hat allerdings nichts mit einer "Kündigung" zu tun, die er in seiner Frage implizierte. Wird dieser Antrag auf KDV angenommen, wird er sofort aus dem Dienstverhältnis entlassen. Die bis dahin aufgelaufenen Ausbildungskosten können ihm vom Dienstherrn zur Rückzahlung auferlegt werden.

Die Aussage "Raus kommt man immer!" ist einfach platt und wenig hilfreich, eine ernst gemeinte Frage hinreichend zu beantworten. Sie ist, bis auf den Antrag auf KDV auch schlicht falsch.

Dass ein entsprechender Kommentar kommt, wenn jemand wörtlich schreibt, er hätte es gehört, dass es ach dem (bezahlten) Studium (an einer UniBw) Kündigungsmöglichkeitengäbe, ist mehr als verständlich. Denn welche außerordentlichen Gewissensbisse sollten einem Soldaten bei vier Jahren Studium als Regeldienstbetrieb kommen?

Hptm. d. R.

Ich verstehe nicht, wie man als Offizier nach erfolgreichem Studium auf einmal Gewissensbisse bekommen kann und nicht mehr in der Lage ist, eine Waffe in die Hand zu nehmen. Wenn einem der Staat nur das Studium finanzieren soll und man danach nicht in der Lage ist, seinen Teil der Abmachung zu erfüllen, dann finde ich diese Vorgehensweise nicht gut. Ich hoffe, dass Max T. sich innerhalb der Probezeit darüber klar wird, was es heißt Soldat zu sein. Dazu gehört auch Wahrhaftigkeit und Selbstlosigkeit. Daher würde ich Max T. wünschen, dass er das Leben als Soldat kennen lernt und dann ein guter Offizier und Vorgesetzter wird.

Cally

Unser ZgFhr auf meinem FwAnw Lehrgang hatte sein Studium abgebrochen und wurde deshalb entlassen. Die genauen Umstände kenne ich aber nicht und hab damals auch nicht gefragt. Kann mir jemand sagen was es damit auf sich hat? Hat ein Abbruch des Studiums automatisch eine Entlassung zur Folge?

Joe

Zitat von: Cally am 27. Mai 2014, 22:12:54
Unser ZgFhr auf meinem FwAnw Lehrgang hatte sein Studium abgebrochen und wurde deshalb entlassen. Die genauen Umstände kenne ich aber nicht und hab damals auch nicht gefragt. Kann mir jemand sagen was es damit auf sich hat? Hat ein Abbruch des Studiums automatisch eine Entlassung zur Folge?

Zitat von: Ralf am 09. Januar 2012, 19:40:00
Offizieranwärter, die sich nicht zum Offizier eignen (dazu zählt auch der Studienabbruch, wenn keine andere Verwendung als Offz TrDst im Ausbildungsgang ohne Studium möglich ist), sind in ihre bisherige Laufbahn zurückzuführen, soweit sie noch einen dieser Laufbahn entsprechenden Dienstgrad führen.
[...]
Eine weitere Karriere als Fw oder Uffz geht nur über Ausscheiden und dann Wiedereinstellung in die entsprechend gewünschte Laufbahn.
{...]
Mit Studienabbruch wird der Studienabbrecher aus dem Ausbildungsgang mit Studium herausgenommen und läuft idR mit Ende seiner festgesetzten Dienstzeit aus.
Ab und an gibts noch die Möglichkeit in den Ausbildungsgang ohne Studium zu wechseln und dort dann eine SaZ 13 Verwendung alsOffz TrDst abzuleisten.

BulleMölders

Ich finde es schon abenteuerlich, wenn ein angehender Offizier schon vor Dienstantritt darüber Nachdenkt wie er nach Abschluss des Studiums "kündigen" kann.

Noch abenteuerlicher finde ich aber diese Aussage:
Zitat von: MaxT. am 27. Mai 2014, 18:06:31
dass man beispielsweise nach dem Studium die Möglichkeit hat über einen "KDV-Antrag" den Dienst zu quittieren.
Da wird von einem angehenden Offizier überlegt, ob man ein Grundrechtlich eingeräumtes Verweigerungsrecht aus Gewissensgründen zum Dienst an der Waffe, dazu nutzen kann um nach abgegriffenem Studium aus der Bundeswehr wieder raus zu kommen.

Ich weiß ja nicht wie es anderen geht aber mir kommen da (nicht nur leise) Zweifel an der Charakterlichen Eignung für die Offizierslaufbahn.
Test

wolverine

Hat es immer gegeben; wird es immer geben. Die Welt geht davon nicht unter und die Schmarotzer bleiben dies dann ihr Leben lang. Denn irgendwo bin ich sicher, dass jeder für sich weiß, dass das nicht in Ordnung ist. Und damit muss man dann leben.
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Cally

Die festgelegte Dienstzeit sind dann aber doch nicht die vollen 13 Jahre oder? Als FA war meine Dienstzeit ja auf einigen Dokumenten auch erst mal auf 3 Jahre festgesetzt, sprich bis zum Erreichen des Fw DG

wolverine

Das sind Festsetzungen der Bundeswehr; d. h.: die Bw kann sich dann durch Unterlassung der Folgefestsetzung/ endgültigen Festsetzung von Ihnen trennen. Aber nicht umgekehrt.
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