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Arbeitslosengeld nach DZE???

Begonnen von lengy, 13. Januar 2006, 20:38:39

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lengy

moin, am 31.03.06 ist mein DZE. Ich hab gerade erfahren, dass man nach dem Grundwehrdienst Arbeitslosengeld einfordern kann... Mir wurd ne Summe von ca. 330 EURO genannt. Für mich wäre dies ideal, da ich ne 6 monatige Überbrückungszeit habe bis zum Studium. Zudem werde ich 3 Monate als Voluntär bei der FIFA arbeiten und dementsprechend kein Gehalt bekommen.

- Meine Frage ist, bekomme ich wirklich Arbeitslosengeld in dieser Höhe, auch wenn ich bisher nie gearbeitet hab (bis auf den Grundwehrdienst)???
- Wenn ja, wie lange bekomme ich das Geld???
- Wie kann ich das Arbeitslosengeld am Schnellsten anfordern, die Hotline der Arbeitsagentur ist doch sehr träge... Gibt es Formulare beim Bund die man schnell ausfüllen kann um damit den ganzen Prozess zu beschleunigen???
- Gibt es noch weitere "Hintertürchen" die man als GWDLer nutzen kann um mehr Geld zu bekommen???Das Geld kann ich echt gut gebrauchen, da die Studiengebühren meinen Finanzplan ziemlich über den Haufen geworfen haben und als Voluntär verdient man ja bekanntlich auch kein Geld...

Vielen Dank im Voraus!

Lidius

Du musst dich 3 Monate vor DZE beim Arbeitsamt melden um den vollen anspruch zu bekommen, ansonsten wird er gekürzt (Am Anfang der Grundausbildung unterschreibt man dazu eigentlich auch ne belehrung).

Einfach mal zum Arbeitsamt hinfahren und das mit dennen klären (dürfte auch wohl Sonderurlaub dafür geben, wegen unaufschiebarer Behördengang).

Problem bei dir dürfte sein das du durch das Volontariat ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, dementsprechend dürfte es eigentlich auch kein Arbeitslosengeld I geben (evtl. ALG II oder Sozialhilfe), das musst du aber vorort mit dem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt klären.

Axes

soweit ich das noch in erinnerung hab, muss man mindestens 15 Monate beim Bund gewesen sein, um Arbeitslosengeld zu bekommen. Das hat uns damals irgendwer erzählt. Kann mir auch net vorstellen, dass es nach 9 Monaten schon Arbeitslosengeld gibt, sonst würde sich jeder nach dem Bund arbeitlos melden bis sein Studium oder seine Ausbildung anfängt. Aber 100%ig weiß ich es net. Am besten du fragst mal bei dir in der Einheit den ReFü, der müsste da Plan von haben.

Chuckie85

Arbeitslosengeld wirst du als normaler Wehrpflichtiger nicht bekommen, das steht erst FWDl23ern zu.

Lidius

Arbeitslosengeld steht einem als ehemaliger Wehrpflichtiger zu, allerdings gilt diese Ausnahmeregelung nur noch bis 01.02.06

http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=7948&rqc=7&ls=false&ut=0

Chuckie85

Seit wann hätte man als Wehrpflichtiger Arbeitslosengeld bekommen können???
Mir wurde in der Agentur für Arbeit zigmal gesagt das es das nicht gibt (es sei denn man hat vor dem Wehrdienst schon gearbeitet)!!!

F_K

Lieber Kameraden:

beachtet bitte den UNTERSCHIED zwischen Zeiten, die für die anrechenbaren Zeiten gezählt werden, und versicherungspflichtigen Zeiten.

Wenn man sich dann alles durchliest, wird man wohl zu dem Schluß kommen, das, sofern man keine VORHERIGEN versicherungspflichtigen Zeiten hatte, nach nur 9 Monaten GWDL (die in der Vergangenheit liegen), keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld / Hilfe hat.

Im übrigen steht man als "Voluntär" nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, hätte also SELBST BEI ANSPRUCH auf Arbeitslosengeld dann für diese Zeit KEINEN Anspruch, weil man ja unentgeldlich "arbeitet".
(Genauso wie ein Student nicht arbeitslos sein kann ... )

peppie

Wie mir von der BA mitgeteilt wurde, muss man 1 Jahr gearbeitet haben um Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben. Also schätze ich mal das selbe gilt bei Wehrpflichtigen die ihren Wehrdienst abgeleistet haben. Und da Wehrpflichtige i.d.R nur 9 Monate ableisten haben sie m.E. keinen Anspruch.

Die BA eures Vertrauens kann euch bestimmt besser weiterhelfen :)
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Lidius

Hat eigentlich jemand den von mir geposteten Link gelesen? ;)

Die Regel ist 360 Tage Versicherungspflichtig innerhalb von 3 Jahren gearbeitet.

Bei Wehr- und Zivildienstleistenden gilt noch bis zum 1.2. die Ausnahme das bei dennen 180 Tage (=6 Monate) reichen um Anspruch auf ALG I zu haben.

F_K

Lieber Lidius,

ich habe etwas anderes gelesen, nämlich das bis zum 1. 2. ÜBERHAUPT bei Wehrpflichtigen KEINE Versicherungsbeiträge gezahlt werden, also (wenn VORHER keine Zeiten gezahlt wurden), niemals 360 Tage erreicht werden.

Wie auch immer: Einfach zu Arbeitsagentur gehen und beraten lassen.
Letztendlich entscheiden die dann nämlich ...

Piet

Ganz unabhängig davon kann es ratsam sein, sich arbeitslos zu melden, auch wenn man nicht vorher gearbeitet hat und studieren will. Man glaubt gar nicht, zu was deutsche Behörden alles fähig sind...ich musste mich damals z.B. für die drei Monate arbeitslos melden, weil meine Eltern sonst kein Kindergeld mehr bekommen hätten.

ehemals 4./FmRgt 920 KASTELLAUN
AK03/ III. Insp. HUS I MÜNSTER

"Ich möchte nachher keinen sehen, der noch Munition hat. Sie hauen den Gurt in einem Feuerstoß raus und gut... FLIEGERALARM! Flieger Rot aus 12!" (Hptm. K, HFlaS)