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Autor Griffin
 - 10. September 2023, 04:33:36

... @alphacharlie, sollte das monetäre Problem primär und tatsächlich in der ,,... teuren Ehefrau..." verhaftet sein, muss ich @LwPersFw ganz massiv und entsprechend different betrachtet beipflichten!

Insofern es wie gefragt, um generelle und vor allem einsatz-/ schädigungsfolgenbedingte Hilfeangebote geht, gelten meine Ausführungen unverändert. Auch und insbesondere bei finanziellen Problemen, wenn diese klar im Kontext und Ursachengefüge einer Einsatzschädigung stehen.

Schönen Sonntag!
Autor LwPersFw
 - 09. September 2023, 09:14:29
Zitat von: alphacharlie am 08. September 2023, 15:39:38

Ein Kamerad hatte wohl eine teure Ehefrau und jetzt mehrere tausend Euro Schulden...


Dies ist ja kein primäres Problem im Zusammenhang mit einer Einsatzschädigung.

Wenn der Betroffene kein Vertrauen zum örtlichen Sozialdienst hat ...

... sollte er schnellstmöglich einen Beratungstermin bei einer örtlichen Stelle der Schuldnerberatung machen.

In der Schutzzeit erhält der Soldat sein volles Gehalt und darf nicht entlassen werden.

Somit wird hier zunächst eine Prüfung und Ordnung der eigenen finanziellen Verhältnisse erforderlich sein.

Autor Griffin
 - 09. September 2023, 00:37:32

... @alphacharlie, es existiert eine ganze Reihe von Hilfsangeboten und Möglichkeiten der Unterstützung.

Primär ist und bleibt der Sozialdienst erster Ansprechpartner. Aber auch der Bundeswehrverband, Veteranenbund und diverse Stiftungen stehen in diesen Lebenslagen mit Rat und Tat zur Seite.

Auch sollte man das Forum in der Rubrik ,,Dienstunfähigkeit – Wehrdienstbeschädigung – Behinderung" bemühen. Hier wird man facettenreich und solide fündig.

Nicht zu vergessen die Truppe – Chef, Spieß, Truppenarzt, Militärseelsorge, PTBS-Beauftragter, Lotsen und ZALK (Zentrale Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Menschen, die unter Einsatzfolgen leiden) sollten stets weiterhelfen können bzw. ein belastbares Netzwerk darstellen.

Alle notwendigen Kontaktdaten der einzelnen Protagonisten sollten googlebar sein.

Viel Erfolg!
Autor didi62
 - 08. September 2023, 16:29:25
Die Übergangsbeihilfe wird erst mit Ausscheiden aus der Bw fällig. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht möglich.
Autor alphacharlie
 - 08. September 2023, 15:39:38
Moin Kameraden,

ist es u.U. möglich, die bis dato ,,erdiente" Übergangsbeihilfe (Abfindung) in der Schutzzeit zu erhalten?

Ein Kamerad hatte wohl eine teure Ehefrau und jetzt mehrere tausend Euro Schulden...

Was gibt es generell für empfehlenswerte Hilfen, wenn Einsatzgeschädigte finanzielle Schwierigkeiten haben?

Der ansässige Sozialdienst ist im Urlaub und nicht grade für Kompetenz bekannt...

MkG