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Zusammenfassung

Autor IcemanLw
 - 28. Februar 2021, 10:33:12
Anmerkung dazu:
Die alten Stuben haben keine eigene Dusche sind aber ein gutes Stück größer.
Und sonst kommen auf eine Dusche 4 Personen.
Autor LwPersFw
 - 27. Februar 2021, 21:21:27
Anscheinend gibt es auch einen Unterschied zwischen alten und neu gebauten Unterkünften.

aus einem andren Thread

Zitat von: geronimoo am 26. Mai 2016, 18:17:37
http://x-media-campus.unibw.de/content/das-leben-auf-dem-campus

Da erhälst du schon mal einen kleinen Einblick in die Unterkünfte.
Das klärt evt. nicht direkt deine Frage, schließt sich aber thematisch dem ganzen an.
Autor IcemanLw
 - 27. Februar 2021, 18:21:48
Wie gesagt Hochbetten zu verbieten, mit diesem Argument, ist peinlich.

Da kann man sogar den Vergleich zur Stube in der GA bringen...
Autor Wüstensand
 - 27. Februar 2021, 18:08:26
In Hamburg wurden auch freistehende Hochbetten verboten.  ::)
Autor alpha_de
 - 27. Februar 2021, 17:44:35
@HubschrauBär

Über die Hochbetten usw. kann man sicherlich geteilter Meinung sein, denn das ist eine bauliche Veränderung... aber dann darf man sie eben nicht 30+ Jahre dulden. Die gab es schon in den 1990ern (in den obersten Etagen, nur dort waren die Räume hoch genug).
Autor IcemanLw
 - 27. Februar 2021, 17:39:42
Ich vermute mal, dass die Vorschriften kein Gewohnheitsrecht kennen über dessen Missachtung man sich beschweren könnte.

Was die Möbel betrifft:
Für eine Beschwerde muss eine Beschwer vorliegen und die liegt eben NOCH nicht vor.

Ausnahme Hochbett, aber das hatte ich nie. Also kann ich mich auch nicht beschweren.
Autor KlausP
 - 27. Februar 2021, 17:16:53
Und was steht nun in den Beschwerdebescheiden? Ich vermute nichts, weil sich keiner beschwert hat. Pfff ...
Autor IcemanLw
 - 27. Februar 2021, 17:13:17
Das kam alles Schubweise.
Zuerst wurden Hochebenen und Hochbetten verboten, dann kam Wochen später noch die Sache mit den Möbeln was scheinbar doch nicht so umfangreich werden wird wie zuerst gedacht.

Das mit den Hochebenen seh ich geteilt. Das Argument für den Abriss war nämlich nicht, dass bauliche Änderungen verboten seien sondern der Brandschutz.
Das selbe Argument hat man für Hochbetten genommen. Man hat Hochbetten aus Brandschutzgründen verboten und nicht weil die Betten brennen könnten sondern weil man da oben ersticken könnte.

Vom Brandschutz wurde uns bei den Begehungen aber nur gesagt, dass ein weiterer Rauchmelder montiert werden muss.

Die Stimmung hat sich aus dieseb Gründen sehr hochgeschaukelt, die Ebenen hat man noch akzeptiert, das Argument für die Hochbetten hat man als absurd abgetan und die Aussicht auch noch seine privaten Möbel verboten zu bekommen hat für blankes entsetzen gesorgt.

Das ganze kam ja auch nicht in einer Weisung sondern hintereinander. Also fragt man sich immer, was denn noch kommt.
Autor HubschrauBär
 - 27. Februar 2021, 15:06:38
Vielleicht täusche ich mich, aber wenn von einer "selbst gebauten Hochebene" (Trockenbau?) und "in der Wand verankertem Holz" geredet wird, dann werden einzelne Möbelstücke wohl nicht der Kern des Problem sein.

Wurden hier in Eigenregie Zwischendecken gezogen und die Unterkunft quasi baulich verändert? Dann kann ich natürlich verstehen, dass der DV "auf Null zurück" fährt.

Am Ende ja auch eine Frage der Fürsorge, bevor hier nach der X-ten Übergabe des "Bauwerks" von Bewohner an Bewohner die Hochebene unter der Last des Mobiliars den Geist aufgibt.

Klingt alles teils sehr abenteuerlich. Vielleicht täuscht das aber auch
Autor F_K
 - 27. Februar 2021, 14:31:04
@ alpha_de:

Kennst Du die Befehlslage und die Lage im Detail?

(Oder nur die hier dargestellte "Lage"?)
Autor alpha_de
 - 27. Februar 2021, 14:19:55
Die dienstlichen Interessen, die es zumindest in den letzten 3 Jahrzehnten nicht gegeben hat, scheinen ja nicht erläutert worden zu sein. Und bei einer Unterkunft, die über 4 Jahre der zentrale Arbeits- und Wohnraum für ein intensives und anspruchsvolles Studium ist, sind die Anforderungen an solche dienstlichen Interessen schon ziemlich hoch.

Ich sehe hier die Vorschrift in ihrer Gesamtheit (Menschenbild, Staatsbürger in Uniform, studOffz, Nr. 111) nicht sachgerecht angewendet... und von Stabsoffizieren erwarte ich aber, dass sie das können und tun. Was daran Polemik sein soll, erschließt sich mir nicht.
Autor Ralf
 - 27. Februar 2021, 13:46:47
Ja genau.
Also -sollten dienstliche Gründe dem nicht entgegen stehen- kann er das zulassen. Welche das sind, müsste halt der betreffende DV (im Zweifelsfall auch schriftlich) erläutern. Hat er hier nicht, also hören wir wie immer nur eine Seite. Da muss man sich doch jetzt nicht so darüber echauffieren?
Warum nähert man sich dem nicht sachlich an, sondern wird polemisch (wie z.B. das wäre von Stabsoffiziere zu erwarten): Ist die Diskussionskultur so weit unten?
Autor LwPersFw
 - 27. Februar 2021, 13:32:06
Zitat von: Ralf am 27. Februar 2021, 13:07:53
Zitatdann darf man sie in dem Zimmer, in dem sie dieses 4 Jahre lang erfolgreich bestreiten sollen, auch nicht derart gängeln.
Gibt halt eine Vorschrift, man kann auch keinem einen Vorwurf machen, wenn er sich daran hält, oder?



"1.3.3  Stuben- und Spindordnung

157. Die Stube in der  Gemeinschaftsunterkunft  ist  der  Wohnbereich der  Soldatin bzw.  des Soldaten.  Die  zuständigen  Disziplinarvorgesetzten können,  sofern  keine  dienstlichen Interessen entgegenstehen,  private  Einrichtungs-  bzw.  Ausstattungsgegenstände zulassen.  Die Gegenstände (z.  B.  Mobiliar/Elektrogeräte)  sind vor  Auszug  aus  der  Stube zu entfernen.  Der  Bund haftet  bei  Verlust oder  Beschädigung nicht.  Einzelheiten sind in einer  Stubenordnung  zu regeln."

Autor alpha_de
 - 27. Februar 2021, 13:31:25
Man kann eine Vorschrift sachgerecht anwenden (das wäre von Stabsoffiziere zu erwarten) oder man kann sie nutzen, um andere zu gängeln...

Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim und erforderlich.

Die A2-2630 kennt nicht nur die Stubenkontrolle, sondern fordert in Nr. 111, wo immer möglich Verantwortlichkeiten zu übertragen und Freiräume zu gewähren. Maßnahmen sollen nachvollziehbar sein.

Das hier geschilderte Verbot privater Einrichtungsgegenstände widerspricht der Nr. 158, denn für eine über Jahre bewohnte Stube sind belastbarere entgegenstehende dienstliche Interessen kaum erkennbar.

Man sollte die gesamte Vorschrift und auch ihre Zielrichtung verstehen und nicht nur die einen genehmen Teile herausbrechen.

Zumal sich diese Vorschrift gerade auf die beengte Kasernenunterkunft mit Mehrfachbelegung bezieht. Offiziere wie Rekruten zu behandeln ist nicht angemessen.
Autor Ralf
 - 27. Februar 2021, 13:07:53
Zitatdann darf man sie in dem Zimmer, in dem sie dieses 4 Jahre lang erfolgreich bestreiten sollen, auch nicht derart gängeln.
Gibt halt eine Vorschrift, man kann auch keinem einen Vorwurf machen, wenn er sich daran hält, oder?