ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat
Handelt es sich hingegen um aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des BKA neu erworbene große Magazine, also verbotene Gegenstände, so gilt die Pflicht zur Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN1143-1.
Zitat von: mounty am 09. Januar 2020, 21:18:33
Meine Kritik an dieser oben zitierten Aussage ist, dass, so sehe ich dies, ein grosses Magazin nicht die Eigenschaft ,,verbotener Gegenstand" je nach Erwerbsdatum zugesprochen bzw. verlieren kann.
Zitat von: F_K am 09. Januar 2020, 07:26:49"bin mir aber nicht mal sicher ob ich den eigentlichen Hintergrund verstanden habe."
@ Gast:
Nein.
Lesen und verstehen des Diskussionsstoffes wäre hilfreich.