ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Andi am 11. Januar 2018, 11:43:25Habe mir mal die Vorgaben angesehen und - mit Ausnahme einer vorliegenden Kommandierung - keine Meldeverpflichtung bei Aufnahme / Abbruch eines Studiums gefunden.
Die Aufnahme eines Studiums ist nicht im Sinne einer Nebentätigkeit, aber als "Änderungsmeldung, Soldat" in den persönlichen Verhältnisse anzeigepflichtig!
Daraus resultieren aber keinerlei Konsequenzen. Es geht nur darum den Bildungsstand des Soldaten nachzuhalten. Der Abbruch des Studiums und der Erwerb eines Abschlusses sind ebenfalls als Änderungsmeldung anzuzeigen.
Quelle ist die ZDv A-1380/2 "Personelles Meldewesen i.V.m. der A1-1380/2-5000 "Operative Vorgaben für das "Personelle Meldewesen"".
Gruß Andi
Zitat von: ITSoldat am 11. Januar 2018, 07:17:04
Setze dich mit deinem BFD in Verbindung, denn die Maßnahme kann zu 80% von diesen Übernommen werden (Vorausgesetzt, dein BFD Anspruch ist groß genug).
[...]
Ablauf war bei mir so, das ich erstmal alles vorauszahlen musste und bei Abschluss = Bestehen des Studiums, wurden die Kosten erstattet.