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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatA 15 / B 3auch nicht erstrebenswert ist, wenn öfters Reservedienst geleistet werden soll.
Zitat von: F_K am 08. Februar 2022, 12:52:56
dann eine Umbeorderung auf einen Major dotiertem Dienstposten, dort dann RDL mit Beurteilung
Zitat von: Tommie am 05. Dezember 2014, 13:30:54Dann möchte ich nach all den Postings hier, die leider zur Kernfrage, die gestellt wurde, nicht wirklich viel ausgesagt haben, mich daran machen, die gestellte Frage zuUnd ich dachte, mein Beitrag vom 04. Dezember 2014, 17:12:32 haette das ausgesagt.
Zitat von: waidbuxe am 04. Dezember 2014, 17:01:17Kann ich, die entsprechenden WÜ-Tage und Beurteilungen vorausgesetzt, innerhalb eines Jahres auch zweimal befördert werden oder gilt der Grundsatz der Stehzeit von einem Jahr im aktuellen Dienstgrad? In welcher Voschrift wäre dieser Grundsatz ggf. zu finden?
Zitat"Soweit in dieser Vorschrift nichts anderes bestimmt ist, müssen Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich mindestens ein volles Jahr in ihrem Dienstgrad Dienst geleistet haben, bevor sie befördert werden dürfen. Dieses Jahr muss abgelaufen sein, selbst wenn die nach dieser Vorschrift als Voraussetzung für die Beförderung geforderte Mindestdienstzeit insgesamt erfüllt ist."