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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 15. Februar 2022, 19:39:09
Hä?

Ein A15 kann problemlos (ohne Genehmigung BAPers) auf A14 DP eingesetzt werden - wo soll da also ein Problem liegen?
Autor MikeEchoGolf
 - 15. Februar 2022, 19:03:16
Wobei
ZitatA 15 / B 3
auch nicht erstrebenswert ist, wenn öfters Reservedienst geleistet werden soll.
Autor christoph1972
 - 15. Februar 2022, 17:31:50
Herausgehobener DP A 12 / A 15 / B 3 = umgangssprachlich/intern gelegentlich als "zu Pferd" oder "de luxe" bezeichnet in Abgrenzung dazu "zu Fuß"

Wobei die Ebene A 15 / B 3 dann doch schon ziemlich auserlesen ist und für Reservisten ohne besondere Förderung/Fähigkeiten auch eher nicht zu erreichen ist. Wobei zumindest ab A 16 (aktiv) die Personalführung auch schon - so meine ich - im BMVg erfolgt.
Autor F_K
 - 15. Februar 2022, 16:49:25
(Info - bei ein, zwei Zahlen in meinen letzen Posts muss eine 1 addiert werden).

@ olo6001:

Der "Sold / USG" verändert sich für Reservisten wohl nicht - die Dienstposten A12 / A15 sind aber HERAUSGEHOBENE Dienstposten - da kommt nicht jeder "drauf" und eine Beurteilung auf einem solchen DP hat einen ganz anderen Wert als A11 / A14, dies sollte klar sein.
Autor olo6001
 - 15. Februar 2022, 16:43:14
@ F_K zu A12 eine Nachfrage:

Ist es für den Resi nicht eigentlich vollkommen irrelevant, ob A11, oder A12, da beides H?

MkG
Autor F_K
 - 15. Februar 2022, 16:37:47
@ MEG:

Mein Reden - und ohne "Umbeorderung" auf einen A13 (oder A14/A14) Dienstposten gibt es keine Beförderung, die RDL kann ggf. auf einem höher dotierten DP "vorab" erfolgen, sofern BAPers dem zustimmt ...
Autor MikeEchoGolf
 - 15. Februar 2022, 16:28:56
Zitat von: F_K am 08. Februar 2022, 12:52:56
dann eine Umbeorderung auf einen Major dotiertem Dienstposten, dort dann RDL mit Beurteilung

24 Tage in einer höherwertigen (hier: A13 Dienstposten) RDL mit Beurteilung ist doch Voraussetzung für eine Beförderung zum Major.
Erst mit der Beförderung wird eine Umbeorderung, sofern DP nicht bis A14 geschlüsselt ist, notwendig.

Autor F_K
 - 15. Februar 2022, 16:06:54
@ olo6001:

Die Frage, die ICH beantwortet habe, bezog sich allerdings auf eine A12 Beförderung, insoweit ist hier die Stellenbündelung A9-A11 nicht von Relevanz.
Autor olo6001
 - 15. Februar 2022, 15:54:26
So wie ich meinen PerFw verstanden hab, sind die meisten DP mittlerweile sowieso von A9-A11 durchgebündelt. Da wird man als Lt auf ein und demselben DP sowieso OLt und Hptm.
Autor F_K
 - 08. Februar 2022, 12:52:56
Erstmal eine Beurteilung auf dem Dienstposten, dann eine Umbeorderung auf einen Major dotiertem Dienstposten, dort dann RDL mit Beurteilung - wie lange es dauert, hängt also an Dir ... viel Erfolg.
Autor Steamgaugejockey
 - 08. Februar 2022, 12:45:23
Ich habe eine ähnliche Frage. Ich werde dieses Jahr eine mehrwöchige RDL als frisch beförderter Hauptmann auf einem Hauptmann Dienstposten absolvieren. Blick in die Zukunft: Wann kann ich zum Major befördert werden, und was sind die Vorraussetzungen dafür?
Danke für eure Hilfe Kameraden, ich bin schon ziemlich lange raus, und stehe diesbezüglich nicht im Stoff.
Autor Tommie
 - 05. Dezember 2014, 13:49:06
Ups, den zweiten Teil Deines Zitates habe ich doch glatt überlesen ;) ! Sorry!
Autor Ralf
 - 05. Dezember 2014, 13:40:24
Zitat von: Tommie am 05. Dezember 2014, 13:30:54Dann möchte ich nach all den Postings hier, die leider zur Kernfrage, die gestellt wurde, nicht wirklich viel ausgesagt haben, mich daran machen, die gestellte Frage zu
Und ich dachte, mein Beitrag vom 04. Dezember 2014, 17:12:32 haette das ausgesagt.  ;)
Autor Tommie
 - 05. Dezember 2014, 13:30:54
Zitat von: waidbuxe am 04. Dezember 2014, 17:01:17Kann ich, die entsprechenden WÜ-Tage und Beurteilungen vorausgesetzt, innerhalb eines Jahres auch zweimal befördert werden oder gilt der Grundsatz der Stehzeit von einem Jahr im aktuellen Dienstgrad? In welcher Voschrift wäre dieser Grundsatz ggf. zu finden?

Dann möchte ich nach all den Postings hier, die leider zur Kernfrage, die gestellt wurde, nicht wirklich viel ausgesagt haben, mich daran machen, die gestellte Frage zu beantworten ;) :

Nein, sie können innerhalb eines Jahres nicht zweimal befördert werden! Hierzu beachten Sie bitte die Ziffer 11 aus der ZDv 20/7, die dazu folgendes aussagt:

Zitat"Soweit in dieser Vorschrift nichts anderes bestimmt ist, müssen Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich mindestens ein volles Jahr in ihrem Dienstgrad Dienst geleistet haben, bevor sie befördert werden dürfen. Dieses Jahr muss abgelaufen sein, selbst wenn die nach dieser Vorschrift als Voraussetzung für die Beförderung geforderte Mindestdienstzeit insgesamt erfüllt ist."

Nachdem bei Ihnen auch schon die zeitlichen Voraussetzungen für die nächsten Beförderungen vorliegen, könnten Sie bei Vorliegen aller anderen notwendigen Voraussetzungen zügig und im Jahresrhythmus befördert werden.
Autor schwarzbunt
 - 05. Dezember 2014, 10:23:38
Ergänzend noch der Tipp aus eigener Erfahrung: Selber rechtzeitig um die Beorderung auf eine höhere Verwendung kümmern.

Bsp.: Man ist als ZgFhr auf einer A10 Stelle beordert und soll  bei der nächsten Übung als KEO oder KpChef eingesetzt werden.
Dann sollte man schon VORHER - wenn möglich - auch auf diese oder eine entsprechende A11/A12 Stelle umbeordert werden, denn sonst zählen diese RDL-Tage nicht automatisch als höher bewertete Verwendung - zumindest nicht im Sinne der 20/7.

Ich weiß nicht, ob man sich irgendwie im Nachhinein diese Tage noch auf die höher bewertete Verwendung anrechnen lassen kann, aber einfacher ist es, wenn man schon vorher die Stelle bekleidet.

Unabhängig davon kann man natürlich auch als ZgFhr Hptm werden, wenn die Stelle das hergibt. Sind beim Heer nicht inzwischen alle ZgFhr I als Hptm geschlüsselt, sofern die Zielstruktur von dem Verband schon eingenommen wurden?