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StUffz, verheiratet, hat sexuelle Beziehung zu meiner Ehefrau

Begonnen von vogelfreund, 29. Januar 2023, 17:16:59

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vogelfreund

Hallo Kameraden, liebe Foristen,
Ich möchte mich kurz vorstellen.
Ich war noch Wehrpflichtiger, bin jetzt OG der Reserve, und komme aus dem schönen Bayern.
Seit November 2022 besucht ein StUffz regelmäßig meine Ehefrau zum außerehelichen GV.
Ich weiß von mindestens 6 Treffen. Dazu reist er 7 Stunden aus Norddeutschland mit der Bahn im Flecktarn an. Während der Treffen bricht meine Ehefrau den Kontakt zu mir und unserer Tochter komplett ab. Das Kind leidet sehr darunter.
Unser Kind, meine Stieftochter, ist seitdem in psychologischer Behandlung, hat keine Lust mehr am Leben, ihre schulischen Leistungen sanken rapide.
Aufgrund des Lebenswandels meiner Ehefrau, Bayern ist sehr katholisch, wurde sie fristlos von der Arbeit freigestellt, die zur Verfügung gestellte Wohnung des Arbeitgebers wurde gekündigt, weil sie dort GV mit dem StUffz. hatte, und sie erlitt eine Fehlgeburt. Ich war sehr traurig, es hätte auch mein Baby sein können.
Jetzt wohnt meine Ehefrau mit dem StUffz. in Norddeutschland in einer BW-Wohnung? Wohnungsfürsorge? Da ich mir die Miete allein nicht leisten kann, mussten wir unsere schöne Wohnung kündigen. Ich lebe jetzt bis Ende März mit meiner Stieftochter zusammen.
Meine Stieftochter wollte so lange wie es geht bei mir bleiben.
Ich hatte mit dem Disziplinarvorgesetzten des StUffz. ein Major (Stabszugführer) ein längeres Gespräch.
Dabei machte der Major folgende Aussagen. Der StUffz. darf im Flecktarn mit der Bahn fahren um meine Ehefrau zu besuchen. Ich bin kein richtiger Reservist, ich war kein richtiger Soldat, es ist heute normal was der StUffz. macht.
Komisch ist, dass der StUffz. die letzten Male meine Ehefrau in Zivil besuchte.
Jetzt meine Frage. Kann man den StUffz. nach SG § 10, 12, 17 belangen? Dienstvergehen?
Was wäre jetzt der richtige Schritt?
Über jede Antwort würde ich mich freuen.
Servus
Vogelfreund


Beuteberliner

Sie sind weder Soldat, noch ist der Stabsunteroffizier dafür haftbar zu machen, dass Ihre Ehefrau fremd geht, da kein Kameradschaftsverhältnis besteht. Das ist also eine rein private Angelegenheit der beiden Beteiligten.

Ebenso ist das kostenfreie Bahnfahren für Soldaten in einem aktiven Dienstverhältnis für alle Fernverkehrs- und viele Regionalverkehrsverbindungen in Deutschland statthaft. 

Insofern: Klären Sie die Angelegenheit bilateral mit Ihrer Ehefrau, reichen die Scheidung ein oder leben Sie getrennt. Es ist Ihre Entscheidung.


vogelfreund

Paulanergarten?
Eher nicht, dafür Markt Schwaben, Vatterstetten, Dorfen.
StUffz wurde 2-mal vom Disziplinarvorgesetzten zum Gespräch eingeladen.
Hat sogar zugegeben, dass er meine Ehefrau vielleicht geschwängert hat.
Der Disziplinarvorgesetzte hat gesagt, das mein Status erst geklärt werden muss, bevor er etwas unternimmt.




F_K

Bist Du derzeit Zivilist?

Diente der StUffz jemals in einer Einheit / Verband, in dem Du auch zu diesem Zeitpunkt gedient hast?

vogelfreund

#6
Zitat
Bist Du derzeit Zivilist?

Ich bin voll eingekleidet. Wenn ich zum schiessen nach Rosenheim fahre, trage ich Flecktarn mit meinem Rangabzeichen. Bin Mitglied im Verband der Reservisten Südostbayern.

Zitat
Diente der StUffz jemals in einer Einheit / Verband, in dem Du auch zu diesem Zeitpunkt gedient hast?

Nein

Edit: Zitate kenntlich gemacht.

F_K

OK, dann bist Du die meiste Zeit Zivilist und eben kein Soldat.

Eine Dienstpflichtverletzung des StUffz liegt damit nicht vor - löse Deine privaten Probleme.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html