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Trennungsgeld nach §3 TGV in Steuerklärung

Begonnen von Schütze25, 05. Februar 2022, 23:21:10

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Wüstensand

Kurze Frage hierzu:

In meiner Steuererklärung gebe ich ja alle steuerfrei erstatteten Reisebeihilfen an. Auf der Monatsabrechnung von StiWie steht einmal unter Gesamtabrechnung die beiden RBH für den Monat von 136€ (2x68€). Daneben sind 2 Spalten "Steuerfrei" und Steuerpflichtig". Bei steuerfrei steht 204€ und bei steuerpflichtig -68€. Mein Steuerberater möchte nun für den genannten Monat 204€ angeben in der entsprechenden Zeile "vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet". Mir wurden allerdings nur 136€ überwiesen, ergo müssten dann doch auch nur 136€ in der Steuererklärung angegeben werden?

Danke! :)

SolSim

Das kann ihnen doch sicherlich ihr Steuerberater erklären. Immerhin bezahlen sie diesen dafür 🤷‍♂️

Wüstensand

Sie prüft dies im Moment, kann ja sein dass hier jemand die Antwort parat hat.

LwPersFw

Zitat von: Wüstensand am 15. August 2022, 18:43:35
Kurze Frage hierzu:

In meiner Steuererklärung gebe ich ja alle steuerfrei erstatteten Reisebeihilfen an. Auf der Monatsabrechnung von StiWie steht einmal unter Gesamtabrechnung die beiden RBH für den Monat von 136€ (2x68€). Daneben sind 2 Spalten "Steuerfrei" und Steuerpflichtig". Bei steuerfrei steht 204€ und bei steuerpflichtig -68€. Mein Steuerberater möchte nun für den genannten Monat 204€ angeben in der entsprechenden Zeile "vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet". Mir wurden allerdings nur 136€ überwiesen, ergo müssten dann doch auch nur 136€ in der Steuererklärung angegeben werden?

Danke! :)

Der Teil "Steuerabrechnung" der Monatsabrechnung ...

... endet mit der Zeile "Gesamt steuerfrei/-pflichtig".

Und da sollte bei Ihnen stehen: 136   und   0,00  EUR

Und dieser Gesamt-Betrag ist der vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Betrag.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Wüstensand1

Scheinbar wird bei meiner Abrechnung das steuerpflichtige TG nach 3 durch die 68€ gemindert. Exemplarisch für den Monat 04/21:
                                                         
Gesamtabrechnung                                Steuerfrei:          Steuerpflichtig:

TG nach 3:               239,22€                     0,00€                239,22€
Familienheimfahrten:       136€                  204,00€               -68,00€

auszuzahlen (unbar): 375,22€                  204,00€                 171,22€

Auf der Bezügeabrechnung wurden dann auch nur die Steuern für die 171,22€ abgeführt. Dies scheint mir etwas merkwürdig? Somit habe ich doch zu wenig Steuern für das TG entrichtet?

LwPersFw

Zitat von: LwPersFw am 16. August 2022, 06:42:54
Zitat von: Wüstensand am 15. August 2022, 18:43:35
Kurze Frage hierzu:

In meiner Steuererklärung gebe ich ja alle steuerfrei erstatteten Reisebeihilfen an. Auf der Monatsabrechnung von StiWie steht einmal unter Gesamtabrechnung die beiden RBH für den Monat von 136€ (2x68€). Daneben sind 2 Spalten "Steuerfrei" und Steuerpflichtig". Bei steuerfrei steht 204€ und bei steuerpflichtig -68€. Mein Steuerberater möchte nun für den genannten Monat 204€ angeben in der entsprechenden Zeile "vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet". Mir wurden allerdings nur 136€ überwiesen, ergo müssten dann doch auch nur 136€ in der Steuererklärung angegeben werden?

Danke! :)

Der Teil "Steuerabrechnung" der Monatsabrechnung ...

... endet mit der Zeile "Gesamt steuerfrei/-pflichtig".

Und da sollte bei Ihnen stehen: 136   und   0,00  EUR

Und dieser Gesamt-Betrag ist der vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Betrag.

sorry ... dies ist für TG nach § 6 ... hatte RBH überlesen ...  ;)

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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