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Warum Zivis den Kriegsdienst veweigern

Begonnen von Timid, 08. Juli 2006, 15:29:43

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sebi_der_zivi

ZitatDie Stellen suchen, die keiner machen will! Beispiel: auf der Station meiner Frau (Altenpflege, Demenzfälle) gibt es seit 3,5 Jahren (!!!) zwei durchgehend unbesetzte Zivi-Stellen. Wenn einer da ist, dann für zwei bis vier Wochen, dann ist er wieder weg. Ist ja auch kein angenehmer Job.

Dagegen saßen in der Malteser-Fahrbereitschaft (wo mein Bruder seinen Zivi gemacht hat) bei nur einem bereitsstehenden Fahrzeug volle vier Zivis (pro SCHICHT!) herum. Ist ja auch ein ruhiger Job.

Beide Stellen sitzen direkt in München, wo also genug Zivis vorhanden sein sollten.
Tja, wer zuerst kommt mahlt zuerst. Allerdings sind auch die unattraktiven Stellen ja noch offen.
Aber die beiden Dienststellen, die ich ansprach, haben einen sehr guten Ruf, suchen aber dennoch.
Und wenn eine Dienststelle 4 Zivis für ein Fahrzeug einstellt, dann ist ihr nicht mehr zu helfen (der Stelle). Schließlich sind Zivis zwar günstig, aber nicht umsonst.
ZitatNoch interessanter: eine allgemeine soziale Dienstpflicht schwirrt seit den 60ern durch die Diskussion. Warum wurde sie bsiher nicht umgesetzt? Wegen rechtlicher Unmöglichkeit.
Nein, weil die Wehrpflicht noch gerecht war (nach meiner Rechnung 73 % Einberufungen in 1990) und sich daher die Frage nicht derart aufdrängte wie zu unseren Zeiten der absoluten Willkür, die Wehrpflicht zu ändern.
Außerdem entsprach eine soziale Dienstpflicht in den 60ern nicht wirklich dem aus heutiger Sicht konservativem Mainstream.
ZitatUnd warum verhandelt Jung "mit der SPD"? Weil die beiden parteien zusammen die für eine Verfassungsänderung notwendige Mehrheit auf die Beine stellen können, und eben das ist der Punkt: erst muß die Verfassung geändert werden  
Nein, aber dennoch müsste ein Gesetz geändert werden. Und hierzu muss man sich in der Koalition einig sein (kommt wohl im Politikstudium erst in den höhrern Semestern  ;D
Aber allein die Tatsache, dass Jung, der ja nicht der linkeste ist, sowas will, zeigt doch, dass erstens die aktuelle Wehrpflicht nicht mehr lange haltbar sein wird, bzw. schon längst nicht mehr haltbar ist und daher Alternativen hermüssen.
Und zweitens zeigt es, dass eine soziale Dienstpflicht eine Alternative sein kann.

Das Art 12 GG sie nicht ausschließt, haben wir ja schon gesehen. Gegen welchen Artikel verstößt denn die Dienstpflicht nun ?
Mach's mal konkret !

schlammtreiber

Lieber sebi,

langsam zweifel ich doch an der Ernsthaftigkeit Deines Diskussionswillens. Es kommt mir mehr und mehr so vor, als ob Du nur um des Spaßes willen immer neue "Argumente" findest.

Nur mal so ein paar kleine Punkt, an denen solche Zweifel aufkommen:

ZitatAußerdem entsprach eine soziale Dienstpflicht in den 60ern nicht wirklich dem aus heutiger Sicht konservativem Mainstream.

Eine allgemeine Dienstpflicht zu wollen ist also "progressiv" (demnach wären Hitler, Stalin oder die burmesische Militärjunta progressiv) und wer dagegen ist, müsste folglich "konservativ" sein (demnach die Grünen, die FDP...). Interessante Position, aber ich weiß nicht...

ZitatNein, aber dennoch müsste ein Gesetz geändert werden.Und hierzu muss man sich in der Koalition einig sein (kommt wohl im Politikstudium erst in den höhrern Semestern  

Ein schnelles "Nein" (trotz eingestellter gleichlautender Meinung aus verschiedenartigen Quellen), keinerlei Gegenargument, nur ein herablassender Allgemeinplatz. Vielleicht solltest Du statt linkische Sprüche zu reißen mal selbst nur das erste Semester belegen, ach eigentlich reichen schon ein bis zwei Grundkurse (z.B. "Einführung in die Verfassungslehre") und die Lektüre grundlegender Literatur zum Thema (Zippelius "Allg. Staatslehre" sehr zu empfehlen, oder auch Pilz, "Pol. System Deutschlands"). Du wirst nicht glauben wieviele bisher eherne Überzeugungen schon im ersten Studienjahr über Bord gehen.

Und man lernt noch mehr, beispielsweise kriegt man einen Sinn für gewisse Zusammenhänge. Ein kleines Beispiel, welches dem unseren Problem recht ähnlich ist: in VWL lernt man gleich zu Beginn, daß die soziale Marktwirtschaft in Deutschland durch die Verfassung festgeschrieben ist. Nun steht das seltsamerweise nirgendwo im GG, und Art. 15 scheint dem sogar zu widersprechen. Der Begriff "soz. MW" kommt nicht einmal vor. Es lässt sich aber ableiten. Aus dem verfassungsgegebenen Schutz des Eigentums und dem ebenso verfassungsgegebenen Grundsatz der sozialen Verpflichtung. Ganz ohne wörtliche Erwähnung.

Und ebenso verhält es sich mit dem allg. Dienstjahr. Natürlich steht nirgendwo im GG "einzig und allein zur Bw darf jemand eingezogen werden", aber das ergibt sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe in die Freiheit des Bürgers, und der Tatsache daß in der Rechtsprechung  des BVerfG bis heute KEIN EINZIGER Grund (außer eben der Verteidigung) für schwerwiegend genug befunden wurde, einen solch massiven Eingriff zu rechtfertigen. Und an dieser Position der obersten Judikative ändert sich auch nichts, wenn Du persönlich der Meinung bist, daß dem Sozialwesen dieses Gewicht zukäme, oder wenn ich persönlich der Meinung bin, daß die erzieherische Wirkung auf die verdorbene Jugend positiv wäre. Sie ändert sich erst durch eine Überarbeitung der Rechtslage.

Und daher möchte ich versuchen Dir klar zu machen, daß solche

ZitatDas Art 12 GG sie nicht ausschließt, haben wir ja schon gesehen. Gegen welchen Artikel verstößt denn die Dienstpflicht nun ?

Textstellen bei mir ungläubiges Kopfschütteln auslösen. Keinesfalls haben "wir gesehen", daß dies so ist, vielmehr behauptest Du dies trotz dargelegter gegenteiliger Meinung aus verschiedenen Richtungen beharrlich weiter. Es ist, als ob jemand die Hände vor die Augen schlägt und schreit "da ist nichts!", es ist wie eine Katze die sich in den Schwanz beißt.

Und das ist leider noch nicht alles. Der Unglaube wächst noch, wenn ich diesen Satz lese:

ZitatAber allein die Tatsache, dass Jung, der ja nicht der linkeste ist,

Hier kurz stop und nur schnell eingeschoben: diese Frage hat überhaupt nicht mit "links" oder "rechts" zu tun (die Wehrpflicht gab und gibt es in linken wie in rechten Systemen, und allg. Dienstpflicht gab es in linken wie in rechten Diktaturen), sondern vielmehr, wenn auch nicht ausschließlich, mit liberalen vs. regulativen Staatsvorstellungen. Dies zeigt leider, daß schon die politische Ausgangsituation nicht oder nur unzureichend verstanden wird.

Und weiter:

Zitatsowas will, zeigt doch, dass erstens die aktuelle Wehrpflicht nicht mehr lange haltbar sein wird, bzw. schon längst nicht mehr haltbar ist und daher Alternativen hermüssen.

Dieser Satz nun zeigt in aller Deutlichkeit, daß Du entweder der Diksussion nicht mehr richtig folgen kannst, oder mehrere Dimensionen mißverstehst.

Zum ersten betrachtest Du offenbar jeden Befürworter der allg. Dienstpflicht automatisch als Gegner der Wehrpflicht. Lass Dir gesagt sein, dem ist nicht so. Lässt man bei einer allg. soz. DP die Option des WD als Alternative, so kann man damit alle Zwischenrufe bez. "Wehrungerechtigkeit" kaltstellen und gleichzeitig die Wehrpflicht de facto erhalten. Zum zweiten bedeutet dies im Umkehrschluss, das nicht jeder Gegner der allg. soz. DP den Wehrdienst befürwortet. Die Grünen, auch die FDP, lehnen beides ab. Der Polarisierungsversuch zeugt in diesem Fall also von Unverständnis.

Außerdem habe öfters ich den Eindruck, daß Du mich mit Timid, dem anderen Admin, verwechselst. Ich bin, wie bereits mehrfach erwähnt, für die Umwandlung zur Berufsarmee, damit für die Aussetzung der Wehrpflicht. Ich hätte auch persönlich nicht gegen die allg. soz. Dienstpflicht einzuwenden, weiß aber, daß sie rechtlich nicht drin ist. Beides scheinst Du partout nicht zu verstehen, denn ständig höre ich Tiraden gegen die Wehrpflicht und normativ-emotionale Appelle pro-Dienstpflicht, die völlig am Streitpunkt vorbeigehen.

So macht die Diskussion einfach keinen Spaß, es ist als ob man mit jemandem über Fußball diskutieren will der standhaft behauptet, der Spieler sei doch gar nicht abseits gestanden, sondern wie alle anderen mitten vor dem Tor.

Ich bitte um Verständnis für den ellenlangen Text, laß Dir zum Lesen ruhig Zeit, mein nächster Beitrag wird voraussichtlich erst am Montag erfolgen.

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sebi_der_zivi

Zitatlangsam zweifel ich doch an der Ernsthaftigkeit Deines Diskussionswillens. Es kommt mir mehr und mehr so vor, als ob Du nur um des Spaßes willen immer neue "Argumente" findest.
Mein Diskussionswillen ist durchaus ernsthaft. Und durch Argumente, die mir begründet erscheinen, lass ich mich auch gerne überzeugen (siehe Diskussion mit Timid bezügl. Wehrungerechtigkeit.)
Nur, was mich persönlich überzeugt und was nicht, dass darf ich selbst ganz subjektiv definieren, ok ?
ZitatEine allgemeine Dienstpflicht zu wollen ist also "progressiv" (demnach wären Hitler, Stalin oder die burmesische Militärjunta progressiv) und wer dagegen ist, müsste folglich "konservativ" sein (demnach die Grünen, die FDP...). Interessante Position, aber ich weiß nicht...
Naja, ich hab das vielleicht nicht wirklich gut formuliert. Ich meinte damit die Haltung, die es auch schon zu Preußens Zeiten gab. "Ham'se gedient ?". Wer das nicht bejahen konnte, hatte ein Problem.
In den 60 ern war das jetzt sicher nicht so extrem wie in Preußen, aber ich kenne jemanden, der in der Zeit untauglich gemustert wurde. Der hat schon komische Kommentare zu hören bekommen.
Und das Ansehen der Zivis entsprach zum Beginn des Ersatzdienstes ja auch nicht gerade dem besten, sondern eher dem, das Peppieno heute noch hat.
So meinte ich das.

Ich stimme dir auch unumwunden zu, dass das GG nicht immer für wörtlich genommen werden darf, sondern der Interpretation bedarf, wie du es am Beispiel der soz MW gezeigt hast.
Es gibt aber eben auch Grenzen der Interpretation. Und wenn irgendwo steht, dass die Freiheit des einzelnen zu Gunsten einer allgemeinen ..... Dienstpflicht beschränkt werden darf, dann krieg ich da keine Beschränkung auf bloß auf die Verteidigung reininterpretiert.
Deswegen möchte ich von dir wissen, wie du zu deiner Interpretation kommst - vielleicht überzeugt sie mich ja, wenn ich sehe, wie sie zustande kommt.
ZitatHier kurz stop und nur schnell eingeschoben: diese Frage hat überhaupt nicht mit "links" oder "rechts" zu tun (die Wehrpflicht gab und gibt es in linken wie in rechten Systemen, und allg. Dienstpflicht gab es in linken wie in rechten Diktaturen), sondern vielmehr, wenn auch nicht ausschließlich, mit liberalen vs. regulativen Staatsvorstellungen. Dies zeigt leider, daß schon die politische Ausgangsituation nicht oder nur unzureichend verstanden wird.
Ja, es geht nicht um die Frage "links" oder "rechts". Jung ist aber kein Linkspopulist, der Militär abschaffen möchte. Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen. Wenn ich Sarah Wagenknecht zitiert hätte, wär's unglaubwürdiger geworden.
Das ist der selbe Grund, aus dem du die Grünen zitiert hast.
ZitatZum ersten betrachtest Du offenbar jeden Befürworter der allg. Dienstpflicht automatisch als Gegner der Wehrpflicht. Lass Dir gesagt sein, dem ist nicht so. Lässt man bei einer allg. soz. DP die Option des WD als Alternative, so kann man damit alle Zwischenrufe bez. "Wehrungerechtigkeit" kaltstellen und gleichzeitig die Wehrpflicht de facto erhalten. Zum zweiten bedeutet dies im Umkehrschluss, das nicht jeder Gegner der allg. soz. DP den Wehrdienst befürwortet. Die Grünen, auch die FDP, lehnen beides ab. Der Polarisierungsversuch zeugt in diesem Fall also von Unverständnis.

Außerdem habe öfters ich den Eindruck, daß Du mich mit Timid, dem anderen Admin, verwechselst. Ich bin, wie bereits mehrfach erwähnt, für die Umwandlung zur Berufsarmee, damit für die Aussetzung der Wehrpflicht. Ich hätte auch persönlich nicht gegen die allg. soz. Dienstpflicht einzuwenden, weiß aber, daß sie rechtlich nicht drin ist. Beides scheinst Du partout nicht zu verstehen, denn ständig höre ich Tiraden gegen die Wehrpflicht und normativ-emotionale Appelle pro-Dienstpflicht, die völlig am Streitpunkt vorbeigehen.
Nein, ich betrachte nicht jeden befürworter der allg. Dienstpflicht als Gegner einer Wehrpflicht, sondern als Gegener DIESER Wehrpflicht.
Und, nein, ich habe gestern durchaus gelesen, dass du ne Berufsarmee willst und verwechsler dich nicht mit Timid.
Was du da von mir zitiertest bezog sivch auf Jung und nicht auf dich.

Kommen wir nochmal zu deiner standhaften Behauptung, dass das BVerfG eine allg. Dienstpflicht ausgeschlossen hätte. Das stimmt eben nicht. Die von dir, bzw. deiner zitierten Quelle sind der blanke Unsinn. Wenn sie stimmen würden, würd ich's dir ja glauben - so aber eben nicht.

Das ist -  um beim Fußball zu bleiben - so, als ob man Foul sieht, obwohl der Schiri längst Schwalbe gepfiffen hat.

Im übrigen darf man bei uneindeutigen Situationen im Fußball doch wohl auch unterschiedlicher Meinung sein, oder ?

Timid

Noch ein Nachtrag zu dem schon mehrfach vorgebrachten Artikel 12 des Grundgesetzes und der Ungleichbehandlung von Männlein und Weiblein in diesem Punkt:
- Artikel 12 war, offensichtlich, vorher da - etwa um 1949 mit Verfassen und Verabschiedung des Grundgesetzes als Verfassung (wenn auch unter anderem Namen) der damals noch westlichen Besatzungszonen Deutschlands, fürderhin bekannt als BRD.
- Artikel 12a wurde jedoch, wie der Name nahe legt, erst später geschaffen - ca. um 1955/56, als Bundeswehr und Wehrpflicht geschaffen wurden.

Wie das Bundesverfassungsgericht wohl festgestellt hat (Quelle: Wikipedia, daher habe ich kein Aktenzeichen dazu; ergibt sich aber schon durch gesunden Menschenverstand und die Tatsache, dass Artikel 12 und 12a BEIDE im Grundgesetz enthalten sind ...), widersprechen sich die beiden Artikel nicht - der Artikel 12 ist der generelle Fall, für den Wehrdienst (was auch den Ersatzdienst einschließt) gilt er jedoch nicht, da es genau für diesen Spezialfall den Artikel 12a gibt! Und da der Artikel 12a indirekt auch einen Spezialfall für Artikel 3 GG darstellt, ist die Wehrpflicht nur für Männer nicht nur legal, sondern die verfassungsmäßige Regel.

Soviel zum "zwischen den Zeilen des Grundgesetzes lesen" ...
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Brago

Vorhin wurde angesprochen, dass man im Internet die Fehlziffern bei der Musterung finden kann.
Kann mir da jemand nen Link geben? Am besten einen mit den Konsequenzen aus den Fehlziffern.

Habe ja gerade meine Wiedereinstellungs-Bewerbung am Laufen. Da wäre es gut, wenn ich mich im Vornherein ein bisschen informieren könnte.

thx

PS. Google hab ich probiert, aber nix richtiges gefunden.


sebi_der_zivi

@Timid

Ja, der Art 12 war vorher da, und ja, Art 12 a wurde später eingeführt.

Ich bezog mich aber bisher immer auf Art 12 und nicht auf 12 a !

Ich sehe daher nicht, warum mich das widerlegen sollte.

Und einen Widerspruch zwischen beiden Artikeln ist durchaus gegeben. In Art 12 ist von einer für alle gleichen DIenstpflicht die Rede und in Art 12 a nur von Männern. Das ist'n Unterschied.

Dieser Widerspruch ist - wie bereits angeführt - die ENtschuldigung der Wehrverwaltung, dass die Wehrpflicht verfassungskonform sei, da sich zwei Artikel widersprechen und man nicht einen höher gewichten kann, wls den andern.
Das ist Sprachregelung der BW und hat - leider - bisher vor dem BVerfG bestand gehabt.

Timid

ZitatIch bezog mich aber bisher immer auf Art 12 und nicht auf 12 a !

Ich sehe daher nicht, warum mich das widerlegen sollte.

Es widerlegt dich insofern, dass der Artikel 12 für die Wehrpflicht nicht gilt - dementsprechend gibt es auch keine Grundlage für eine Behauptung, Frauen könnte man zu einem Zwangsdienst heranziehen, da alles andere ja eine Ungleichbehandlung darstellen würde (was, wie wir gesehen haben, sowieso nicht der Fall ist).

ZitatUnd einen Widerspruch zwischen beiden Artikeln ist durchaus gegeben. In Art 12 ist von einer für alle gleichen DIenstpflicht die Rede und in Art 12 a nur von Männern. Das ist'n Unterschied.

Stimmt. Und der Artikel 12a gilt für den Wehrdienst, der Artikel 12 bezieht sich auf eine allgemeine Dienstpflicht. Das ist auch ein Unterschied ...

ZitatDieser Widerspruch ist - wie bereits angeführt - die ENtschuldigung der Wehrverwaltung, dass die Wehrpflicht verfassungskonform sei, da sich zwei Artikel widersprechen und man nicht einen höher gewichten kann, wls den andern.
Das ist Sprachregelung der BW und hat - leider - bisher vor dem BVerfG bestand gehabt.

Das ist nicht die "Sprachregelung der BW", sondern das, was die Verfassung zum Thema Wehrpflicht aussagt ...


@Brago
Außerdem hatte diese Frage nicht wirklich etwas in diesem Thread zu suchen ...
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sebi_der_zivi

ZitatEs widerlegt dich insofern, dass der Artikel 12 für die Wehrpflicht nicht gilt - dementsprechend gibt es auch keine Grundlage für eine Behauptung, Frauen könnte man zu einem Zwangsdienst heranziehen, da alles andere ja eine Ungleichbehandlung darstellen würde (was, wie wir gesehen haben, sowieso nicht der Fall ist).
Natürlich gilt Art 12 auch (!) für die aktuelle Wehrpflicht. Schließlich erlaubt er ja prinzipiell eine solche Dienstpflicht. Art 12 a ist dann halt konkreter.

Und zweitens haben wir nicht gesehen, dass es keine Ungleichbehandlung ist Frauen keinen Dienst leisten zu lassen - im GEGENTEIL !

ZitatStimmt. Und der Artikel 12a gilt für den Wehrdienst, der Artikel 12 bezieht sich auf eine allgemeine Dienstpflicht. Das ist auch ein Unterschied ...
Endlich mal jemand, der auch sieht, dass Art 12 sich auf eine allgemeine Dienstpflicht bezieht und nicht bloß auf Wehrdienst !

Eine allg. Dienstpflicht ist also doch verfassungskonform !

ZitatDas ist nicht die "Sprachregelung der BW", sondern das, was die Verfassung zum Thema Wehrpflicht aussagt ...
Naja, es ist die Begründung, mit der BW und Politik eine Nichtheranziehung von Frauen bei gleichzeitiger Öffnung der BW für Frauen rechtfertigen. Hab ich x-mal gelesen und als Begründung als Brief bekommen (z.B. vom Verbindungsoffizier beim Bundespräsidenten). Insofern ist es Sprachregelung der BW.
Zitat@Brago
Außerdem hatte diese Frage nicht wirklich etwas in diesem Thread zu suchen ...
Das hab ich mich auch gefragt - aber dennoch nicht uninteressant, der Link !

Timid

Zitat von: sebi_der_zivi am 22. Juli 2006, 18:04:01Natürlich gilt Art 12 auch (!) für die aktuelle Wehrpflicht. Schließlich erlaubt er ja prinzipiell eine solche Dienstpflicht. Art 12 a ist dann halt konkreter.

Du hast doch selber so darauf bestanden, dass der Artikel 12 eine ALLGEMEINE Dienstpflicht fordert. Da die Wehrpflicht jedoch keine allgemeine Dienstpflicht (im Sinne von "geschlechtsneutral") ist, gilt Artikel 12a.
Anders formuliert: Was nach Artikel 12a rechtmäßig ist, ist es nach Artikel 12 noch nicht zwangsläufig. Dennoch gelten beide, und die Wehrpflicht ist verfassungsgemäß.

ZitatUnd zweitens haben wir nicht gesehen, dass es keine Ungleichbehandlung ist Frauen keinen Dienst leisten zu lassen - im GEGENTEIL !

Wir haben auch einige andere Sachen nicht gesehen, obwohl du anderes behauptet hast ...

ZitatEndlich mal jemand, der auch sieht, dass Art 12 sich auf eine allgemeine Dienstpflicht bezieht und nicht bloß auf Wehrdienst !

Und Schlammtreibers Zitate legen jetzt noch nahe, weshalb eine allgemeine Dienstpflicht trotzdem nicht durchsetzbar ist - mit Verweisen auf internationale Regelwerke, die diese "allgemeinen Dienstpflichten" genauer beschreiben ...

ZitatNaja, es ist die Begründung, mit der BW und Politik eine Nichtheranziehung von Frauen bei gleichzeitiger Öffnung der BW für Frauen rechtfertigen. Hab ich x-mal gelesen und als Begründung als Brief bekommen (z.B. vom Verbindungsoffizier beim Bundespräsidenten). Insofern ist es Sprachregelung der BW.

Und, weil es so schön ist, nochmal: Es ist keine "Sprachregelung der BW", sondern die verfassungsmäßige Norm ...


Langsam, aber sicher machen die dauernden Wiederholungen seltsamerweise keinen Spaß mehr ...
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sebi_der_zivi

ZitatDu hast doch selber so darauf bestanden, dass der Artikel 12 eine ALLGEMEINE Dienstpflicht fordert. Da die Wehrpflicht jedoch keine allgemeine Dienstpflicht (im Sinne von "geschlechtsneutral") ist, gilt Artikel 12a.
Anders formuliert: Was nach Artikel 12a rechtmäßig ist, ist es nach Artikel 12 noch nicht zwangsläufig. Dennoch gelten beide, und die Wehrpflicht ist verfassungsgemäß.
Ja, und ich bestehe weiterhin darauf. Allerdings habe ich eingesehen, dass das BVerfG dies anders sieht.
In der Diskussion um die allg Dienstpflicht habe ich lediglich darauf bestanden, dass Art 12 sie nicht ausschließt.
Und verfassungsgemäß wär die Wehrpflicht, wenn tatsächlich der überwiegende Teil der jungen Männer gezogen würde.
ZitatWir haben auch einige andere Sachen nicht gesehen, obwohl du anderes behauptet hast ...
Naja, ich hatte für meine Behauptungen immerhin bessere Thesen als Aktenzeichen von Urteilen zu Kapitalgesellschaften und Jugendstrafvollzug.
Insofern darf ich behaupten, dass wir nicht gesehen haben, dass eine allg. Dienstpflicht nicht verfassungskonform wär.
Und wir haben bisher auch nicht gesehen, dass die Wehrpflicht gerecht wär und wir haben nicht gesehen, dass die meisten Zivis Schisser sind.
Alles noch Fragen, die im Verlauf des Threads irgendwie offen geblieben sind.
ZitatUnd Schlammtreibers Zitate legen jetzt noch nahe, weshalb eine allgemeine Dienstpflicht trotzdem nicht durchsetzbar ist - mit Verweisen auf internationale Regelwerke, die diese "allgemeinen Dienstpflichten" genauer beschreiben ...
Schlammtreiber behauptet, dass sie nicht mit dem GG vereinbar wär.
Und zu den int. Verträgen hab ich schon gesagt (ich muss mich hier scheinbar wiederholen), dass sie sich bei Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und Dienstpflicht nur für Männer widersprechen. Das kann man sorum deuten - wie es die BW zur Rettung der Wehrpflicht tut (das sie das so tut steht ja außer Frage) - oder eben andersrum, oder nicht ?
ZitatUnd, weil es so schön ist, nochmal: Es ist keine "Sprachregelung der BW", sondern die verfassungsmäßige Norm ...
Das ist die Interpretation des GG (schlammtreiber meinte ja, dass alles Interpretationsfrage ist), die BW, Politik und BVerfG haben. Inzwischen seh ich ja widerwillig ein, dass das wohl verfassungskonform ist, dass die aktuelle Wehrpflicht nur für Männer greift. Ich bleibe aber dabei, dass es nicht gerecht ist.
ZitatLangsam, aber sicher machen die dauernden Wiederholungen seltsamerweise keinen Spaß mehr ...
Find ich auch. Aber ich bin nicht gewillt wegen bloßer Behauptungen meine Meinung um 180 ° zu schwenken. Bisher habe ich noch keine wirkliche Begründung gehört, warum eine allg. Dienstpflicht nicht gehen soll.
Bis dahin bleib ich dabei sie zu fordern.
(Genauso hab ich noch nichts überzeugendes gehört, was mich glauben lässt, dass die akt. Wehrpflicht gerecht wär oder das Zivis Schisser sind.)

sebi_der_zivi

Timid, ich grad zufällig auf einen Beitrag von dir aus dem Jahre 2003 (genau der 8.6.) gestoßen.
Hier der Link : http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?board=6;action=display;threadid=320
Hier schreibst du:
ZitatMeiner Meinung nach ist auch nicht mehr unbedingt die "Wehrgerechtigkeit" gegeben.
Soviel zum Thema wir haben gesehen, dass die Wehrpflicht ungerecht ist  ;D ;D

Ich konnte mir einfach nicht verkneifen das zu zitieren  ;)

m36

hoffe davon ist nochnichts erwähnt worden, war einfach zu faul die letzten 3 seiten des threads durchzulesen. ;)
frauen werden zum wehrdienst nicht herangezogen, da ihre masse sich hierfür nicht als tauglich erweist (zumindest wars früher so... denn die ein großer teil der männer ist auch nichtmehr 100 % tauglich).
die Bundeswehr zieht nach bedarf ein. wenn also einer hin muss: okay, ist seine pflicht. wenn einer nicht hinmuss da für ihn - aus welchen gründen auch immer- kein bedarf bei der bundeswehr besteht: prima. *klappe halten und verpissen*  

würde es jetzt ein soziales pflichtjahr geben , würde ja so gut wie keiner mehr ausgemustert, da es nun nichtmehr die auswahlkriterien der bundeswehr gibt .warscheinlich würde sich dann noch eine größere masse von faulen säcken ärgern , da sich jetzt nichtmal mehr ausmustern lassen können.


zu den auslandeinsätzen: seltsamer weise haben grade so pazifisten wie kühnast und ströbele den Einsatz der Bundeswehr im Kongo gefordert. Entweder um die BW dort zu verheizen- oder : vielleicht ist ihnen klargewordern das es in diesen Land seit jahrzehnten hunderttausender Mord, vertreibung, Vergewaltigung etc. gibt. Grade wir als "zivilisierte " europäer haben die verantwortung diese menschen davor zu bewahren und das geht nur mit soldaten. dass das ganze land nicht mit 17.000 soldaten + 2.000 europäischen soldaten zu befrieden ist  ja wohl fast allen klar. der erfolg mag höchstwarschienlich gering sein aber in gewisser weise hat somit unser Staat seinen humanitären Beitrag geleistet. wenn ich zusehr abschweife oder jemand das thema nochmal aufgreifen will ,ab in den kongo thread mit diesen absatz

sebi_der_zivi

Hey, endlich mal ein neuer in der Diskussion  ;D

Zitathoffe davon ist nochnichts erwähnt worden, war einfach zu faul die letzten 3 seiten des threads durchzulesen.
frauen werden zum wehrdienst nicht herangezogen, da ihre masse sich hierfür nicht als tauglich erweist (zumindest wars früher so... denn die ein großer teil der männer ist auch nichtmehr 100 % tauglich).
die Bundeswehr zieht nach bedarf ein. wenn also einer hin muss: okay, ist seine pflicht. wenn einer nicht hinmuss da für ihn - aus welchen gründen auch immer- kein bedarf bei der bundeswehr besteht: prima. *klappe halten und verpissen*
Ich halte es für ein Gerücht, dass Frauen größtenteils untauglich sind. Und verweise abermals auf die Freiwilligen in Armee und Sozialdienst - wieder ne Wiederholung, aber was soll's

Herzugehen und zu sagen die BW zieht nach Bedarf ein und wer nicht muss hat Glück gehabt kann einfach nicht das Ende vom Lied sein.
Wehrpflicht ist ein massiver Eingriff in die persönlichen Grundrechte. Folglich muss der Staat Gerechtigkeit walten lassen (das seh nicht nur ich so, sondern auch das BVerfG !)
Bedienung wie im Supermarkt (hier kann ich soviele Tüten Milch nehmen, wie ich will, auch wenn die meisten nicht genommen werden), darf sich die BW hier nicht leisten.
Zitatwürde es jetzt ein soziales pflichtjahr geben , würde ja so gut wie keiner mehr ausgemustert
Wär doch zweifelsohne ein gerechtes System, oder ?
Zitatda es nun nichtmehr die auswahlkriterien der bundeswehr gibt
Wenn ich mir die so anschau (Zahnspange, etc.), frage ich mich, ob das ein Verlust wär.
Zitatwarscheinlich würde sich dann noch eine größere masse von faulen säcken ärgern , da sich jetzt nichtmal mehr ausmustern lassen können
Es wird immer schöner. Bisher waren Zivis Schisser. Jetzt sind Ausgemusterte faule Säcke - was kommt da noch ?
Erstens kann ich niemandem verdenken, dass er es vorzieht sich ausmustern zu lassen, um seinem Lebensweg unbehelligt nachgehen zukönnen - das war eigentlich auch mein Ziel. Wie man sieht klappt's nicht immer.
Zweitens hieße größtmögliche Gerechtigkeit ja grade kleinstmögliche ausmusterungsquote ;-)