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Drogentest

Begonnen von MXVI, 02. April 2016, 14:16:49

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MXVI

Hi,
Habe mal von einem Kumpel gehört dass ein bekannter von ihm wegen einem unangekündigten Drogentest aus der Bundeswehr geflogen ist. Ich glaubes ihm das nicht aber er besteht darauf. Deswegen frage ich euch, kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, ich meine es soll ja unangekündigt sein, also ohne Verdacht einfach so nach dem Motto "heute macht ihre Stube mal einen drogentest".

LG

wolverine

Was ist jetzt Ihre Frage? Drogen und Soldat sein ist nun einmal eine denkbar schlechte Kombination.
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Cube

MXVI ist anscheinend Soldat, der aus gegebenem Grund Angst vor einem spontanen Drogentest hat und fragt daher nach, ob diese vorkommen ;)

TheBeckz

Bei Verdacht kann der Disziplinarvorgesetzte durchaus für Soldat XY einen Drogentest oder Spürhunde etc. anordnen.

Zudem kann auch mal fix ein 90/5 angeordnet werden (wie bei mir aus Zeitgründen binnen zwei Werktagen) für zB Lehrgänge / Führerschein .

Und ja, bei Drogenkonsum können Soldaten auch entlassen werden, je nach Dienstzeit und Laufbahn mal schneller und mal langsamer.

KlausP

Das kann durchaus sein. Drogentests sind Teil von mehreren Untersuchungen für bestimmte Tätigkeiten, z.B. für die Kraftfahrerverwendungsfaehigkeit oder für Auslandsverwendungen. Innerhalb der ersten vier Dienstjahre erfolgt bei positivem Drogentests regelmäßig die fristlose Entlassung gem.  Paragraf 40(5) SG. Darüber wird aber jeder Soldat zu Beginn seiner Dienstzeit aktenkundig belehrt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

ZitatBei Verdacht kann der Disziplinarvorgesetzte durchaus für Soldat XY einen Drogentest oder Spürhunde etc. anordnen.

Bei einem begründeten Verdacht kann der DV keine RSH anfordern. Sie dienen lediglich der präventiven Maßnahme.
 

MXVI

Was ist ein 90/5?
Und kann der dv oder wer auch immer einfach so, ohne verdacht, nen test veranlassen?

ulli76

Meine Güte- lass einfach die Finger von den Drogen. Und wenn du gekifft oder dir sonst was reingezogen hast, hast du es auch nicht anders verdient, als dass dir jetzt der Hintern auf Grundeis geht.

Wo haben wir nochmal das Video, was zeigt, wie Drogen und Schusswaffen zusammenpassen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

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Getulio

Zitat von: MXVI am 02. April 2016, 22:14:42
Und kann der dv oder wer auch immer einfach so, ohne verdacht, nen test veranlassen?

Der DV kann jederzeit eine ärztliche Untersuchung bzgl. Kraftfahr-/Wachfähigkeit oder Eignung zum Führen von Waffen veranlassen. Ein Drogentest ist dann inklusive. Ohne Verdacht wird er das eher nicht tun, aber wenn Anhaltspunkte bestehen, eher einmal zu oft als einmal zu wenig.

Generell gibt es bei der Bw eher noch weniger Verständnis für Drogenkonsum als zivil.

MXVI

Also dass ne komplette Stube zum Drogentest rangenommen wird ist eher unwahrscheinlich?

Was meinst du mit wachfähigkeit?

tank93

Lass die Drogen sein und kümmere dich um deine Ausbildung !


ulli76

Lass einfach die Finger von den Drogen, dann hast du auch nichts zu befürchten. Ganz einfach.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

Hier ist einiges falsch geschrieben worden, daher einige Klarstellungen:

Man muss zuerst mal unterscheiden zwischen präventiven Maßnahmen und der Aufklärung von tatsächlichen Verdachtsmomenten

Präventiv: Der Vorgesetzte kann zwar im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht einen Drogenhund durchs Gebäude schicken, er kann aber nicht ohne konkreten Verdacht Durchsuchungen machen oder Drogentests durchführen etc. Daher ist die Frage bereits beantwortet. Ein Befehl des Disziplinarvorgesetzten oder eines anderen unmittelbaren Vorgesetzten, sich einem Drogentest zu unterziehen ist ganz klar rechtswidrig und unverbindlich. Lässt sich der Soldat trotzdem darauf ein, unterliegt ein entsprechendes Ergebnis einem Beweisverwertungsverbot. Daher ist es auch völlig schnuppe, ob der Chef den Soldaten (rechtswidrig) zu einem Test veranlassen kann, er kann mit dem Ergebnis ohnehin nichts anfangen.

Bei konkretem Verdacht: Besteht ein konkreter Verdacht, dann darf der Chef ausschließlich (!!!) nach den Regeln der WDO ermitteln. Diese sehen aber keinerlei ärztliche Untersuchungen vor.

Was darf der Arzt?: Der Arzt darf zwar die Verwendungsfähigkeit überprüfen und zu diesem Zweck auch einen Drogentest machen. Aaaaber: Es hat ärztliche Schweigepflicht und darf daher das Ergebnis dem Chef nicht mitteilen. Der Chef erfährt nur: Soldat für die und die Tätigkeit nicht verwendungsfähig. Ende! Daraus kann der Chef zwar für sich persönlich Schlussfolgerungen ziehen, aber es handelt sich definitiv um keinerlei beweiskräftige Erkenntnis.


Zusammenfassung: Den Besitz von Drogen kann der Chef ganz gut ermitteln, indem man die Drogen eben auffindet. Den bloßen Konsum kann ich jedoch nur ganz extrem schwer gerichtsfest nachweisen.

Ich selbst finde das alles extrem schade. Wenn es nach mir gehen würde, dann gehört die WDO endlich mal dahingehend reformiert, dass der Chef eine Blutuntersuchung veranlassen kann. Das wäre perfekt. Aber das wird nicht kommen... Ich sehe dafür jedenfalls keinen politischen Willen derzeit.


Getulio

Da ist manches Richtige dabei. Und dann gibt es noch die Truppenlösungen.

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