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Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit! Gibt es neues seit der Reform?

Begonnen von Anonymous157, 02. Oktober 2013, 20:25:10

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POW

Mit einer höflichen vielleicht leicht sarkastischen Ansprache oder einem netten Hinweis bekommt man noch jeden Vorgesetzten dazu, dass er die einfachen Regeln einhält. Er muss nur denken er ware selbst darauf gekommen :-)
Im Anachronismus der Zeit liegt die Zukunft.

dunstig

Mal angenommen ich als junger Vorgesetzter bin in Zivil unterwegs und sehe am Bahnhof einen Kameraden im Grünzeug mit nicht korrekter Uniform. Wie weit dürfte ich theoretisch (oder darf ich überhaupt?) hocheskalieren, wenn der betroffene Kamerad nach einem kameradschaftlichem Hinweis sein Fehlverhalten nicht abstellt?
Es wäre ja wahrscheinlich ein bisschen unverhältnismäßig zu sagen, dass das Nichtvorhandensein einer Kopfbedeckung die Aufrechterhaltung der Disziplin dermaßen gefährdet, dass es gerechtfertigt wäre, sich gemäß §6 VorgV zum Vorgesetzten zu erklären und bei anschließendem mehmaligen Verweigern des Befehls den Kameraden vorläufig festzunehmen, oder nicht?  ;D
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

InstUffzSEAKlima

Was ist ein "junger Vorgesetzter"? Du und die Soldaten sind außer Dienst, sind nicht dir direkt unterstellt und auch nicht aus deiner Einheit und ihr seid außerhalb der Liegenschaft. Wo soll hier ein Befehl mangels Vorgesetztenverhältnis greifen? Du kannst allenfalls Hinweise geben, aber mehr nicht, d.h. du hast keinen Anspruch auf Gehorsam.

dunstig

Das ist ja meine Frage. Ob durch einen nichtkorrekten Anzug es gerechtfertigt wäre, sich gemäß §6 VorgV zum Vorgesetzten zu erklären und entsprechend zu befehlen? Meiner Meinung nach wäre dies aufgrund eines nichtkorrekten Anzugs allerdings unverhältnismäßig, weswegen außer dem kameradschaftlichem Hinweis keine andere Möglichkeit bleibt. Sollte es allerdings doch gerechtfertigt sein, wäre es interessant zu wissen, wie weit man das ganze hocheskalieren könnte.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

InstUffzSEAKlima

Für den §6 bedarf es schon mehr als nur eine nicht korrekte Adjustierung. Das war oft genug in den Rechtsunterrichten an der HUS Thema. Bis heute dürfte sich da aber nichts geändert haben. Ein Einschreiten wäre nur gerechtfertigt, wenn die Soldaten erheblich die Ordnung und Sicherheit gefährden, weil sie z.B. randalieren oder in Schlägereien verwickelt sind. In solchen Härtefällen ist aber in der Regel die Polizei ohnehin zur Stelle bzw. auf größeren Bahnhöfen eine FJ-Streife.

Andi

Die Voraussetzungen für den §6 liegen nicht vor, richtig erkannt.
Der Vorgesetzte ist aber per Gesetz verpflichtet gegebene Befehle/Weisungen in angemessener Weise durchzusetzen - egal ob gerade ein konkretes Vorgesetztenverhältnis besteht oder nicht (das hat nur Einfluss auf die Art und die Grenzen der Durchsetzung), weiter gibt es da noch eine gesetzliche Fürsorgepflicht. In diesem Fall kommt also ein kameradschaftlicher Hinweis in Betracht - nichts zu tun kommt nicht in Betracht.

Und jeder Dienstgrad ab Unteroffizier sollte es hinbekommen die Situation in seinem Sinne - also mit Mütze auf dem Kopf - zu beenden.
Und sollte der Soldat unbelehrbar sein, kann man ihn sicherlich noch dazu bringen die Situation so zu eskalieren, dass eine vorläufige Festnahme nach WDO notwendig wird. Dann haben wir auch ein Vorgesetztenverhältnis...

Gruß Andi
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TheScientist

Hallo Kameraden,

eine interessante Fragestellung, auch für uns Reservisten.

Ich möchte diese nun erweitern. Wie sieht es aus, wenn man selber ResOffz ist, dazu noch vorläufig und in diese besagte Situation gerät in der man einen Kameraden auf sein Versäumnis hinweisen möchte. Erschwerend, man ist selber nicht auf Wehrübung in diesem Augenblick.

Ich denke, man hat dann überhaupt keinen Handlungsspielraum, da Zivilist.

Ausnahme, man ist auf Wehrübung. Nur dann kann die VorgV greifen bei Eskalation etc., wie bereits diskutiert.

MkG

TheScientist

schlammtreiber

Zitat von: TheScientist am 07. Oktober 2013, 09:08:59
Ich denke, man hat dann überhaupt keinen Handlungsspielraum, da Zivilist.

Würde ich als Reservist in Uniform irgendjemanden drauf ansprechen, wäre die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dieser jemand sich über die drei Pommes auf der Schulter totlacht.
In Zivil dagegen, am besten noch Berufsreiseoutfit (Anzug etc), mit mittlerweile leicht ergrauten Schläfen... da wird so mancher vorsichtig, man weiß ja nicht, wen man vor sich hat  ;D
Semper Communis
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TheScientist

Absolut d'accord!

Danke!


PS Auf RDL sind die Schulterklappen schwer besetzt. StarWars lässt Grüßen  ;)

Fitsch

naja - ich hab ein paar (teilweise älteren) Herren vom VN Ausbildungszentrum BW auch schonmal die Gesichtsfarbe wechseln lassen als ich sie vom Bürofenster aus fragte ob Deutschland überdacht sei ...

Aber egal - 5 min. wollten die einen Parkplatz für ne Woche von mir - von daher waren sie freundlich.  ;D
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

RockABillaKilla

Darf ich bitte dieses schon etwas ältere Thema erneut aufgreifen und eine heutige Begegnung zum Anstoß nehmen und mich "updaten" ;) !

Ich bin nun schon seit längerer/langer Zeit (seit 2001) nicht mehr der Marine "anhängig", hatte seinerzeit meine 4 Jahre sehr gerne und voller Stolz
verbracht, oft geflucht und denke dennoch so gern an meine aktive Zeit zurück!

Egal...jetzt die Frage:

Ich sah heute einen "Kameraden" in Fleckentarn beim Edeka mit seiner Angetrauten einkaufen, danach wurden am PKW die Einkäufe verbracht,
dieser Kamerad trug außerhalb KEINE Kopfbedeckung, von den "Knochen im Bunker" mal ganz abgesehen.

Dürfen neurdings Soldaten OHNE Kopfbedeckung umherspazieren und wie ist es umgedreht, wenn sie IM Gebäude sind, diese Pfeifen gibt es ja auch...ist es neurdings
gestattet seine Kopfbedeckung auf zu lassen?

Kameradschaftliche Grüße und vielen Dank schonmal für die Aufklärung...

OMt d.R. a.D. :)

OSG Oschi

Zitat von: RockABillaKilla am 20. April 2016, 00:30:44
Darf ich bitte dieses schon etwas ältere Thema erneut aufgreifen und eine heutige Begegnung zum Anstoß nehmen und mich "updaten" ;) !

Ich bin nun schon seit längerer/langer Zeit (seit 2001) nicht mehr der Marine "anhängig", hatte seinerzeit meine 4 Jahre sehr gerne und voller Stolz
verbracht, oft geflucht und denke dennoch so gern an meine aktive Zeit zurück!

Egal...jetzt die Frage:

Ich sah heute einen "Kameraden" in Fleckentarn beim Edeka mit seiner Angetrauten einkaufen, danach wurden am PKW die Einkäufe verbracht,
dieser Kamerad trug außerhalb KEINE Kopfbedeckung, von den "Knochen im Bunker" mal ganz abgesehen.

Dürfen neurdings Soldaten OHNE Kopfbedeckung umherspazieren und wie ist es umgedreht, wenn sie IM Gebäude sind, diese Pfeifen gibt es ja auch...ist es neurdings
gestattet seine Kopfbedeckung auf zu lassen?

Kameradschaftliche Grüße und vielen Dank schonmal für die Aufklärung...

OMt d.R. a.D. :)

Verzeihung für den Doppelpost, da war der Finger zu flink. Leider kann ich das aufgrund fehlender Bearbeitungsfunktion nicht mehr korrigieren.


Als erstes: Der Zusatz " a.D." ist ausgeschiedenen Berufssoldaten vorbehalten ;)


Die Regelungen bezüglich Kopfbedeckung sind immer noch die selben. Allerdings wie schon hier im Thread geschrieben " Wo kein Kläger...".

HerrZog

Wenn mich jemand bei den 10m vom Auto zum Laden auf die fehlende Kopfbedeckung ansprechen würde, würde ich eher fragen ob er nicht mehr alle Latten am Zaun hat  ::)
Dienstjahr: 10

RockABillaKilla

Zitat von: HerrZog am 20. April 2016, 08:01:31
Wenn mich jemand bei den 10m vom Auto zum Laden auf die fehlende Kopfbedeckung ansprechen würde, würde ich eher fragen ob er nicht mehr alle Latten am Zaun hat  ::)

Da hast Du einerseits Recht, andererseits hast Du, insofern Du noch "dienst" aber auch Vorschriften zu befolgen (Uniformtragevorschriften, das müßen z.B.Reservisten ja auch wenn eine Uniformtrageerlaubnis beantragt wird), ein äußeres Erscheinungsbild zu wahren und im allgemeinen muss man eben auch das eine wenn man das andere will  ;) !!!

RockABillaKilla

Zitat von: OSG Oschi am 20. April 2016, 07:06:01

Als erstes: Der Zusatz " a.D." ist ausgeschiedenen Berufssoldaten vorbehalten ;)


Die Regelungen bezüglich Kopfbedeckung sind immer noch die selben. Allerdings wie schon hier im Thread geschrieben " Wo kein Kläger...".

Da hast Du Recht mit dem "a.D." ...das war auch nicht sooo ganz Ernst gemeint, es sieht ja schon etwa unwirklich aus im Bezug zum Obermaat...von daher, ist nur Spaß!

Dankeschön für die Aufklärung bezüglich der Kopfbedeckung...*TOP*

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