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Uniformen tragen nach Dienstschluss

Begonnen von trisven, 24. Juni 2010, 05:50:08

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KlausP

Du hast gar nichts falsch gemacht. Du bist Soldat und damit berechtigt, die Uniform zu tragen, du hast ja auch einen Truppenausweis mit dem du dich als Soldat legitimieren kannst. Und als Soldat bist du berechtigt, die Uniform auch außerhalb des Dienstes, z.B. bei privaten Veranstaltungen, zu tragen. Eine besondere Trageerlaubnis ist für aktive Soldaten dafür nicht notwendig. Etwas anderes ist das bei ehemaligen Soldaten, die benötigen eine sogenannte "Uniformtrageerlaubnis". Das Ganze kannst du in der ZDv 37/10 nachlesen. Vielleicht sollte dein Disziplinarvorgesetzter da auch mal wieder einen Blick reinwerfen. Einer Disziplinarmaßnahme würde ich mit Gelassenheit entgegensehen, wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, die Uniform also vorschriftsmäßig getragen hast, wovon ich mal ausgehe. Sollte der Disziplinarvorgesetzte (DV) eine Disziplinarmaßnahme (DM) verhängen wollen, würde ich in diesem Falle unbedingt die Vertrauensperson hinzuziehen. Auch einer Beschwerde gegen eine verhängte DM würde ich nicht aus dem Wege gehen, ganz im Gegenteil. Wenn dir dann der DV bei deinem Antrag auf Weiterverpflichtung plötzlich Steine in den Weg legen sollte, hat das immer einen bösen Beigeschmack, dir wegen deiner Beschwerde "einen machen" zu wollen. Damit macht er sich übrigens strafbar.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TazD

Zitat von: Landal am 18. Dezember 2010, 07:56:23
Nun teilt mir mein Vorgesetzter mit das ich mit dem Besuch ein Dienstvergehen begangen habe, und ein solcher Besuch nur in Zivil zulässig wäre.
Frag ihn doch einfach mal, gegen welchen Paragraphen du verstossen haben sollst und teil uns das bitte auch mit. Wahrscheinlich bin nicht nur ich seeeehr gespannt auf die Antwort.

RekrKp8

Das würde mich auch interessieren. Wahrscheinlich aber ist da nichts dran und der TE hat was falsch verstanden.

miguhamburg1

Als Soldat dürfen Sie Uniform tragen, so oft Sie wollen, wenn sie denn die dem Anlass entsprechend Richtige ist. Hierüber gibt Ihnen die ZDv 37/10 den einzig verbindlichen Wegweiser. Außer Dienst ist der DA immer der richtige Anzug!

Die einzige Ausnahme ist der Besuch (partei-) politischer Veranstaltungen, einschließlich entsprechender Demonstrationen. Für diese Veranstaltungen gilt für Sie als Soldat Uniformverbot (wenn Sie nicht offiziell als Vertreter der Bundeswehr tätig sind), das sogar soweit geht, dass Sie sich von derartig entstehenden Veranstaltungen entfernen müssten, wenn Sie Uniform tragen.

Da Sie hier aber einen anderen Soldaten in einer anderen militärischen Liegenschaft besuchten, liegt kein Grund für ein Uniformverbot vor. Einer entsprechenden Maßnahme Ihres DV können Sie also vollkommen gelassen entgegensehen, wie Ihnen KlausP bereits schrieb.

Landal

Auch wenn es ein wenig gedauert hat, hier die Antwort meines Disziplinarvorgesetzen:
Der von mir Besuchte steht auf einer disziplinarischen Ebene mit ihm und mein Vorgesetzter muss mit ihm dienstlich Dinge koordinieren.
Wenn ich nun dort in Uniform erscheine, würde man davon ausgehen, dass ich in seinem Auftrag dort bin und demzufolge Entscheidungen in seinem Namen treffen dürfte. Ich hätte mir demzufolge, mit tragen der Uniform, selbst Befugnisse angeeignet.

Mein DV hat "angeboten" die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Ich habe ihm abschließend nochmals erklärt, dass ich rein privat dort war, keine dienstlichen Dinge überhaupt angesprochen worden sind, dass ich meine Uniform gerne und mit Stolz trage und dies auch darf. Des weiteren habe ich ihm gesagt, dass ich mich vor einer DM nicht fürchten würde und selbst wenn ich etwas falsch gemacht haben sollte, ich die Konsequenz auch tragen würde.

Nun hoffe ich, dass alles ausgestanden ist und danke hier nochmal allen für ihre Hilfe!

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Test

TazD

Zitat von: Landal am 22. Dezember 2010, 18:34:07
Mein DV hat "angeboten" die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Was an der Sache jetzt besonders lustig wird, ist die Tatsache, dass ein DV bei einem ihm bekannt gewordenen Dienstvergehen verpflichtet ist, zu ermitteln!

Ansonsten begeht er selbst ein Dienstvergehen. Siehe auch §32 WDO.

Man könnte es jetzt drauf anlegen, muss man aber nicht.  ;D

ARMY STRONG

Lieber Landal, kann es sein dass du nicht weisst wer dein Disziplinarvorgesetzter ist? Das was du das schreibst koennte hoechstens ein Oberfeldwebel ohne tiefere Vorschriftenkenntnis gesagt haben - dieser ist jedoch nicht dein DV.

Dein DV ist in aller Regel dein Kompaniechef oder eine vergleichbare Dienststellung. Dienstgrad meist Hauptmann oder Major. Und das ein DV solch einen Bloedsinn aeussert halte ich fuer ausgeschlossen.


schlammtreiber

Ich hab schon viel Blödsinn gehört, aber das hat echt mal Klasse  :D
Semper Communis
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Landal

Zitat von: ARMY STRONG am 23. Dezember 2010, 08:33:28
Lieber Landal, kann es sein dass du nicht weisst wer dein Disziplinarvorgesetzter ist? Das was du das schreibst koennte hoechstens ein Oberfeldwebel ohne tiefere Vorschriftenkenntnis gesagt haben - dieser ist jedoch nicht dein DV.

Besagter DV steht im Rang eines Oberst und ist unser Kommandeur, weswegen ich auch nicht glauben konnte, dass er mir irgendetwas an den Kopf wirft, was nicht Hand und Fuß hat.

Zitat von: Landal am 18. Dezember 2010, 08:32:24
Außerdem ist das ein "alter Hase" wenn ich mir dessen Dienstzeit ansehe und ich kann nicht ganz glauben, dass ich da nicht wirklich irgendwo einen Fehler gemacht habe. Wüsste nur sehr gerne was falsch gelaufen ist, wahrscheinlich hilft nur ihn nochmals anzusprechen.

Mich hat das ganze sehr enttäuscht, da ich bisher etwas anderes von der Bundeswehr erwartet hatte.

Des weiteren finde ich es etwas vermessen von Army Strong mir, während ich nach Hilfe suche, eine solche Dummheit zu unterstellen. Leider muss ich ihn wirklich enttäuschen und ihm mitteilen, dass er sich getäuscht hat.

KlausP

Landal, ... Oberst ? Das macht das Ganze ja noch schlimmer. Na ja, manche glauben, ab einem bestimmten Dienstgrad machen sie ihre Vorschriften selber.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

RekrKp8

Oberst.... damit hätte nun niemand gerechnet. Aber könnte in diesem Metier etwas dran sein, mit Vollmacht und beauftragt und so weiter? Als Bote? Verwechslung? Weil der Spieß auch gleich Kaffee und Kuchen bereit stellte? Wurde so jemand in der Einheit erwartet?

ARMY STRONG

Lieber Landal, jetzt wird's aber wirklich verzwickt. Wenn ich das hier lese, dann frage ich mich was du für eine Dienststellung hast, dass man davon ausgeht dass du Entscheidungen für einen Oberst treffen darfst... ???
Zitat von: Landal am 22. Dezember 2010, 18:34:07
Wenn ich nun dort in Uniform erscheine, würde man davon ausgehen, dass ich in seinem Auftrag dort bin und demzufolge Entscheidungen in seinem Namen treffen dürfte.

DAS scheint mir wirklich etwas vermessen, da ich (und offenbar auch alle anderen hier) bisher davon ausgingen, dass du Manschafter oder UoP bist. Da du aber anscheinend Stabsoffizier bist (wenn du Entscheidungen für einen Oberst treffen darfst gehe ich mal wenigstens von OTL aus) solltest du aber auch in der Lage sein die gestellte Frage wegen der Uniformtrageerlaubnis selbst beantworten zu können.

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