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Verkürzter Wehrdienst (6 Monate)

Begonnen von miller_inc, 20. Mai 2010, 20:35:38

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Uran237

ich möchte allerdings auf w12 und hoffe jetzt einfach das ich trotzdem noch die möglichkeit finde 6monate lang "normales" gehalt zu empfangen. 320€ + ca.70€ verpflegungsgeld lohnen sich nicht wirklich... vor allem weil ich dort wirklich arbeite und den ganzen tag mit vernünftigen aufgaben beschäfftigt bin :)
desweiteren vermute ich das ich probleme bekommen werde erst im nächsten jahr einen FWDL antrag stellen zu können, aufgrund der stellendezimierung.

KlausP

Wie geschrieben, Spieß etc. befragen. Das mir der Verpflichtung auf FWDL erst im nächsten Jahr kann ich mir nur damit erklären, dass die der Einheit zugewiesenen Stellen im Moment alle besetzt sind. Mit der Reduzierung im nächsten Jahr hat das nichts zu tun, bisher weiß ja noch niemand, was und wo reduziert wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Uran237

bin in einer sehr kleinen einheit, haben keinen wirklichen spieß. habe mich heute schon erkundigt, er wollte morgen nochmal weiter nachfragen. wollte mich jedoch nochmal selbst informieren, nachdem was einem zum teil von vorgesetzten erzählt worden ist.
die vermutung erscheint mir ein bisschen unlogisch, da alle mit einem dienstzeitende vor dem 31.12.10 weiterhin FWDL anträge stellen können.

Trotzdem vielen dank für die bisherigen informationen :)

ich schaue mal ob ich den erlass bzgl wehrdienstverkürzung finde und werde mir diesen nochmal durchlesen.

KlausP

steht im Intranet Bw, Suchbegriff: Wehrpflichtänderungsgesetz 2010.

btw: ist das nun eigentlich wie geplant in Kraft getreten?  ???
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Uran237

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/regierungsentwurf-wehrraendg2010.pdf
darin steht das er heute am 1.dez.2010 in kraft getreten ist.

ich habe zwar was gefunden trotzdem ist es meiner meinung nach zwiespaltig. in der erklärung zu paragraph 11 artikel 5 steht :"nach der verkürzung des grundwehrdienstes von 9 auf 6 monate soll der höhere satz des erhöhten wehrsoldes weiterhin mit beginn des zusätzlich frewilligigen wehrdienstes, DAS HEIßT NUNMEHR MIT BEGINN DES SIEBTEN DIENSTMONATES, gewährt werden.

KlausP

#110
Der Text ist mir seit Wochen durchaus geläufig. Fragen Sie Ihren Rechnungsführer, der hat ebenfalls Ausführungsbestimmungen dazu, immerhin muss er ja den FWDL-Zuschlag berechnen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Uran237

schaue ich morgen mal weiter. vielen dank für die bisherigen informationen!
ich wünsche einen schönen weiteren abend

KlausP

#112
Schweriner Volkszeitung von heute:

Bundeswehr wird verkleinert - Wehrpflicht ausgesetzt

Die Wehrpflicht für Männer wird zum 1. Juli nächsten Jahres ausgesetzt.

Berlin (dpa) - Historische Weichen für die Bundeswehr: Die Wehrpflicht wird zum 1. Juli nächsten Jahres ausgesetzt und die Truppe von 240 000 auf bis zu 185 000 Soldaten verkleinert.

Edit:
Die SVZ schreibt (Zitat): Der gewünschte Artikel steht leider nicht mehr zur Verfügung.
Aus rechtlichen Gründen bitte keine kompletten Artikel verlinken sondern nur Quellen.
Die aktuellen Meldungen zu den Kabinettsbeschlüssen finden sich unter "Politik und Medien".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TomSand

Hey Leute,

hab mein Wehrdienst hinter mich gebracht und wollte mal wissen wir das mit dem Entlassungsgeld klappt weil ich erstens jede menge dienst am wochenende und wache und so gemacht habe. Dafür wurde mir keinerlei urlaub geschweige den ein extra geld gezahlt! Somit müsste mir das alles noch erstattet werden. Heute habe ich gemerkt das sie geld abgezogen haben dann gleich wieder ein teil drauf gezahlt haben ich weis nicht wie die denken bei der bundeswehr aber des ist ein anderes buch. Kann mir auch mal einer erklären was ich mit diesem entlassungsgeld rechnen kann?

MFG Tom 8)

KlausP

Zitat... geschweige den ein extra geld gezahlt! ..

Dazu müssen Sie ja auch einen "Forderungsnachweis" ausfüllen, auf dem Sie ankreuzen, wann Sie mehr Dienst geleistet haben als die normale rahmendienstzeit und mehr als 46 Wochenstunden. Wenn Sie keinen Forderungsnachweis eingereicht haben, kann Ihnen der ReFü auch keinen erhöhten Wehrsold berechnen. Wegen der anderen Unregelmäßigkeiten sollten Sie sich an Ihre ehemalige Einheit wenden, am besten schriftlich.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

apollo98

Klaus, jetzt mal ohne Scheiß....der Refü macht das nicht selbstständig aufgrund seiner hellseherischen Fähigkeiten....???   ;)  :D  ;D

sorry...
Das war ich nicht! Das war schon so....!