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Wer kümmert sich um ATB

Begonnen von Tasmanian Devil, 26. Juni 2024, 09:58:27

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Tasmanian Devil

Hallo

Ich musste 2 Wochen in einem Feldlager beim Aufbau helfen. Da es sich um einen Übungsplatz mit Ukrainer handelt bekommen wir nun ATB. Wir waren einer anderen Kompanie unterstellt. Wer bearbeitet das ATB?

Und wer macht das in meiner Einheit. Hab chef, spieß, pers, kp trp gefragt aber die meinen sie seien nicht zuständig.

Und darf ich aussuchen zwischen auszahlen oder frei?  Ich will auszahlung sonst würde ich zu meinem 50 Urlaubstagen noch 14 Tage frei bekommen

Angemon84

Zitat von: Tasmanian Devil am 26. Juni 2024, 09:58:27
Und darf ich aussuchen zwischen auszahlen oder frei?  Ich will auszahlung sonst würde ich zu meinem 50 Urlaubstagen noch 14 Tage frei bekommen

Generell darf man wählen, ob Freistellung oder Geld, jedoch muss mindestens ein Tag Freistellung erfolgen.

Wenn man die komplette Hierarchie in der eigenen Einheit nach Zuständigkeit konsultiert hat und diese nicht zuständig ist, ist wohl das andere Truppenteil zuständig.

FoxtrotUniform

Die Zuständigkeit liegt bei der Einheit. Bei einer Kommandierung also der aufnehmende Truppenteil.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Tasmanian Devil

Zitat von: FoxtrotUniform am 26. Juni 2024, 12:26:57
Die Zuständigkeit liegt bei der Einheit. Bei einer Kommandierung also der aufnehmende Truppenteil.

Ja aber die müssen das doch auch an die eigene Einheit des kommandierten Soldaten schicken. Nur halt die Frage an wen.  Ist ja auch zB mit Urlaub so.

HubschrauBär

Zitat von: Tasmanian Devil am 26. Juni 2024, 12:42:54
Zitat von: FoxtrotUniform am 26. Juni 2024, 12:26:57
Die Zuständigkeit liegt bei der Einheit. Bei einer Kommandierung also der aufnehmende Truppenteil.

Ja aber die müssen das doch auch an die eigene Einheit des kommandierten Soldaten schicken. Nur halt die Frage an wen.  Ist ja auch zB mit Urlaub so.
Im Zweifelsfall einfach pauschal an die Einheit adressieren lassen, nicht an eine bestimmte Person/Funktion.

F_K

Wie immer, gibt es einen Befehl als Grundlage.

Die Einheit muss den Soldaten befragen und dann Mitteilung an Bezüge zahlende Stelle und Einheit, die die Urlaubskartei führt, machen.
"Gute" Einheiten geben dem Soldaten eine Ausfertigung der Mitteilungen.

Tasmanian Devil

Zitat von: F_K am 26. Juni 2024, 17:33:26
Wie immer, gibt es einen Befehl als Grundlage.

Die Einheit muss den Soldaten befragen und dann Mitteilung an Bezüge zahlende Stelle und Einheit, die die Urlaubskartei führt, machen.
"Gute" Einheiten geben dem Soldaten eine Ausfertigung der Mitteilungen.

Klingt nach Gezi und Spieß mit Urlaubskartei.

Das Gut hat mir gefallen. Danach heißt es immer ihr Fahrt jetzt tschüss

F_K

Nunja - "gute" Soldaten fragen bei der Einweisung ggf. nach dem Befehl, ob ATB vorliegt - und lassen sich einen Ansprechpartner geben.

Ich habe damals einen genannt bekommen, Papierkram per Email, Absprache Tag Freistellung (vorab) mit eigenem TrT ebenfalls, alles "problemlos" gelaufen .. und die gute Einheit hatte den Kram auch nur als Nebenauftrag ...

LwPersFw

ATB >> neu "Dienst außerhalb des Grundbetriebes"

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,68031.0.html


A-1420/34  Durchführungsbestimmungen SAZV

"315. Der Ausgleich von besonderen zeitlichen Belastungen erfolgt vorrangig durch FvD54. Die bzw.
der Disziplinarvorgesetzte
hat bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ersatzweise die Zahlung
einer Vergütung55 anzuordnen, wenn ein Freizeitausgleich nicht möglich ist.

316. Ein Tag Mindestfreistellung nach Beendigung der Tätigkeit56 ist zwingend zu gewähren.

323. Die Entscheidung über den Zeitpunkt der FvD treffen die zuständigen Disziplinarvorgesetzten
bzw. Dienststellenleitungen
des Stammtruppenteils zum frühestmöglichen Zeitpunkt von Amts wegen
auf Grundlage der Dienstplanung bzw. Auftragslage der jeweiligen Dienststelle bzw. Einheit.
Vorschläge und Anregungen der betroffenen Soldatinnen und Soldaten können berücksichtigt werden.

326. Ist ein über einen Tag pro Kalendermonat hinausgehender Freizeitausgleich (besoldungsrechtliche
Mindestfreistellung) aus dienstlichen Gründen nicht möglich, ist der hierdurch entstandene
Anspruch finanziell auszugleichen, sofern die jeweiligen weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt
sind. Maßgeblich hierfür sind die Regelungen des § 50a BBesG sowie die Festlegungen der AR
,,Vergütung für Soldatinnen und Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung" A-1454/23."






"§ 23 SAZV – Ausgleich besonderer zeitlicher Belastungen bei Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes

Der neugefasste Absatz 1 soll die Verpflichtung des Vorgesetzten hervorheben, auch bei Diensten in der Ausnahme den
größtmöglichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, indem jede Möglichkeit für Ruhepausen und Ruhezeiten genutzt wird.

Die Regelung in Absatz 2 bewirkt grundsätzlich, dass mit der ersten Minute Dienst in der Ausnahme der Soldat sofort einen Anspruch
auf einen Tag Freistellung vom Dienst erwirbt. Gleichzeitig werden in dem Absatz Ausnahmen von diesem Grundsatz geregelt.
So wird kein Anspruch auf einen Tag Freistellung vom Dienst erworben, wenn der Soldat gleichzeitig den Auslandsverwendungszuschlag erhält,
zur Landesverteidigung, im Spannungsfall oder im Rahmen des inneren Notstandes eingesetzt ist oder für Tage der Verlegung, an denen
ausschließlich Reise- oder Wartezeiten entstehen, sowie für ganze Tage der befohlenen Regeneration.

Grundsätzlich ist nun angeordnet, dass nach einer Verwendung im Ausnahmetatbestand, unabhängig aus welchem in § 30c Abs. 4 SG
benannten Grund, im unmittelbaren Anschluss an den Dienst mindestens ein Tag Freistellung zu gewähren ist.
War die Belastung individuell höher, sind mehrere Tage Freistellung verbindlich fest zulegen.

Als weitere Besonderheit wird für Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen geregelt, dass in dem Monat vor dem Einsatz
eine Mindestfreistellung von fünf Tagen und innerhalb von zwei Monaten nach dem Einsatz eine Mindestfreistellung von 14 Tagen verpflichtend ist.
Die Freistellung kann durch Urlaub, Dienstbefreiung oder Tage der FvD gewährt werden."

Quelle: DBwV "Die Bundeswehr" 12/2022





Das heißt die Kommandierungseinheit übersendet alle Nachweise an den Stammtruppenteil.
Dort ist der DV für die Umsetzung des Ausgleich verantwortlich.

Ausnahme: noch während des Kommandierungszeitraumes kann dem Soldaten der entsprechende FvD gewährt werden.





Zitat von: Angemon84 am 26. Juni 2024, 12:06:21

Generell darf man wählen, ob Freistellung oder Geld,


Das ist falsch , siehe Nr. 315 i.V.m. 323 und A-1454/23 , Nr. 205.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Pericranium

Zitat von: LwPersFw am 27. Juni 2024, 12:46:00.

Als weitere Besonderheit wird für Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen geregelt, dass in dem Monat vor dem Einsatz
eine Mindestfreistellung von fünf Tagen und innerhalb von zwei Monaten nach dem Einsatz eine Mindestfreistellung von 14 Tagen verpflichtend ist.
Die Freistellung kann durch Urlaub, Dienstbefreiung oder Tage der FvD gewährt werden."

Quelle: DBwV "Die Bundeswehr" 12/2022





Das heißt die Kommandierungseinheit übersendet alle Nachweise an den Stammtruppenteil.
Dort ist der DV für die Umsetzung des Ausgleich verantwortlich.

Ausnahme: noch während des Kommandierungszeitraumes kann dem Soldaten der entsprechende FvD gewährt werden.





Zitat von: Angemon84 am 26. Juni 2024, 12:06:21

Generell darf man wählen, ob Freistellung oder Geld,


Das ist falsch , siehe Nr. 315 i.V.m. 323 und A-1454/23 , Nr. 205.

Ich habe dazu eine Frage, weil ich es jetzt nicht ganz eindeutig finde...
Gilt das mit den 14 Tagen Freistellung nach jedem Einsatz/ einsatzgleiche Verpflichtung oder bei solchen, bei denen man ATB bekommt? Oder auch für welche mit AVZ?

LwPersFw

#10
Zitat von: Pericranium am 27. Juni 2024, 23:31:54
Zitat von: LwPersFw am 27. Juni 2024, 12:46:00.

Als weitere Besonderheit wird für Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen geregelt, dass in dem Monat vor dem Einsatz
eine Mindestfreistellung von fünf Tagen und innerhalb von zwei Monaten nach dem Einsatz eine Mindestfreistellung von 14 Tagen verpflichtend ist.
Die Freistellung kann durch Urlaub, Dienstbefreiung oder Tage der FvD gewährt werden."

Quelle: DBwV "Die Bundeswehr" 12/2022





Das heißt die Kommandierungseinheit übersendet alle Nachweise an den Stammtruppenteil.
Dort ist der DV für die Umsetzung des Ausgleich verantwortlich.

Ausnahme: noch während des Kommandierungszeitraumes kann dem Soldaten der entsprechende FvD gewährt werden.





Zitat von: Angemon84 am 26. Juni 2024, 12:06:21

Generell darf man wählen, ob Freistellung oder Geld,


Das ist falsch , siehe Nr. 315 i.V.m. 323 und A-1454/23 , Nr. 205.


Ich habe dazu eine Frage, weil ich es jetzt nicht ganz eindeutig finde...

Gilt das mit den 14 Tagen Freistellung nach jedem Einsatz/ einsatzgleiche Verpflichtung oder bei solchen, bei denen man ATB bekommt? Oder auch für welche mit AVZ?




Es gilt für die in § 23 Abs 4 SAZV genannten Bedingungen:

"(4) Für Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 Nummer 1 des Soldatengesetzes soll Soldatinnen und Soldaten, auf Antrag

1. innerhalb von einem Monat vor Beginn der Tätigkeit Urlaub, Dienstbefreiung oder Freistellung vom Dienst für mindestens fünf zusammenhängende Tage gewährt werden,
2. innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung der Tätigkeit Urlaub, Dienstbefreiung oder Freistellung vom Dienst für mindestens 14 zusammenhängende Tage gewährt werden."



§ 30c Absatz 4 Nummer 1 SG:

"(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden bei Tätigkeiten im Rahmen von

1. Einsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen, insbesondere

a) im Rahmen mandatierter Auslandseinsätze,
b) zur Landesverteidigung, im Spannungsfall oder im Rahmen des inneren Notstandes,
c) im Rahmen nationaler Krisenvorsorge,
d) zur Bündnisverteidigung im Rahmen der Organisation des Nordatlantikvertrages und
e) zur Beteiligung an militärischen Aufgaben im Rahmen der Vereinten Nationen oder der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union,"



Wird AVZ gezahlt ... gibt es aber keine finanzielle Vergütung für Soldatinnen und Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung gem. § 50a BBesG:

"(3) Die Vergütung wird nicht gewährt

1. neben Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5,"


Und zum Abschnitt 5 zählt u.a. der AVZ.

Damit kann auch kein Anspruch auf FVD in diesem Fall erworben werden.


Aber es bleiben ja alle anderen in § 30c Absatz 4 Nummer 1 SG genannten Tätigkeiten, wenn kein AVZ gezahlt wird.



Ansonsten, der § 23 Abs 4 SAZV formuliert ja : "...Urlaub, Dienstbefreiung oder Freistellung vom Dienst..."

Damit ist gemeint, dass der Soldat für diese zu gewährenden Freistellungen Ansprüche nutzen kann, die er bereits erworben hat ... oder während der Tätigkeit erwirbt.

Dies gilt für jede der angeführten Tätigkeiten des § 30c Absatz 4 Nummer 1 SG.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FoxtrotUniform

Bei den Soldaten meiner letzten drei Verwendungen (wobei ein Einsatz dabei war) lief es immer so, dass der zuständige Disziplinarvorgesetzte des empfangenden Truppenteils über Zahlung oder FvD entschieden hat und mindestens ein Tag Freistellung mit in den Stammtruppenteil genommen wurde. Der dortige Disziplinarvorgesetzte hat dann den FvD angeordnet (in der Theorie hat er auch über den Zeitraum entschieden, praktisch war/ist es ein Antragsdelikt).

Das war auch zuletzt mit der von LwPersFw zitierten Revision so. Nach Pacific Skies 2024 werde ich berichten, ob das noch Bestand hat.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

LwPersFw

Zitat von: FoxtrotUniform am 28. Juni 2024, 16:32:19
Bei den Soldaten meiner letzten drei Verwendungen (wobei ein Einsatz dabei war) lief es immer so, dass der zuständige Disziplinarvorgesetzte des empfangenden Truppenteils über Zahlung oder FvD entschieden hat und mindestens ein Tag Freistellung mit in den Stammtruppenteil genommen wurde. Der dortige Disziplinarvorgesetzte hat dann den FvD angeordnet (in der Theorie hat er auch über den Zeitraum entschieden, praktisch war/ist es ein Antragsdelikt).

Das war auch zuletzt mit der von LwPersFw zitierten Revision so. Nach Pacific Skies 2024 werde ich berichten, ob das noch Bestand hat.

Das wird aber nicht dem gewollten Vorrang von FvD vor Vergütung gerecht...

Denn es dürfte in den wenigsten Fällen die Möglichkeit bestehen in der Kommandierungs-Einheit zumindest die Mehrheit des Anspruchs in FvD auszugleichen.

Ich weiß... Theorie und Praxis...  ;D

Aber was viele Vorgesetzte - wissentlich und vorsätzlich - ignorieren ist die klare Vorgabe der SAZV - finanzielle Vergütung nur als Ausnahme!    ;)

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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