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unterschiedliche Besoldunggruppen OffzDienstgrade

Begonnen von Col bleu, 05. März 2019, 11:55:55

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Col bleu

Bekanntermaßen gibt es einige Dienstgrade, die unterschiedlich besoldet werden.
Vor allem bei den Offizieren findet man:
Hptm/KptLt – A11 bzw A12
OTL/FKpt – A14 bzw. A15
O/KptzS – A16 bzw. B2 oder B3
Leider habe ich bisher keine Quelle ausfindig gemacht, wann man von welcher Besoldungsgruppe für welche Dienstposten  ausgehen kann, außer Aussagen wie ,,In der Dienstpostenbeschreibung (oder so ähnlich) findet sich das."

Sind meine pauschalen Aussagen diesbzüglich anwendbar?
Chefposten, also Einheitsführer haben pauschal die höhere Besoldungsgruppe?
Also Kp-Chef A12, BtlKdr bzw CdS A15?
Und wie verhält es sich für den Obersten/"Vollkaptän", RgtKdr ist B2, StvBrigKdr B3? Und welche Posten wären ,,einfache" A16?

Natürlich könnte ich damit höchstens die aktive Truppe damit erschlagen, die Posten im Ministerium würde ich aber hier gerne vernachlässigen, ich suche aber lediglich nach einer ,,Faustformel", wissend, dass Ausnahmen grundsätzlich die Regel bestätigen könnten ...

Ralf

Ob die "Faustformel" dann was taugt? Zumal du bei StOffz dann schnell bei der Masse der Dienstposten in den Stäben bist und die sind auch noch unterhalb BMVg. Da gibt es dann AbtLtr (die von A15 bis B6 besoldet sein können).
RgtKdr sind A16 und nicht B2.
Kp-Chef (bzw. vergleichbar) sind eine ganze Menge A13/A14. Gibt aber auch unterhalb.
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Col bleu

Dann frage ich anders.

Welche (Haupt-)Kriterien, die man nicht in internen, nicht einsehbaren Unterlagen finden kann, sind ausschlaggebend für:
Hptm/KptLt A12 (Ich gehe davon aus, ein Kp/Btr-Chef oder BootsKdt, der noch nicht den Dienstgrad für A13 hat, wird bis zu seiner Beförderung A12 eingestuft).
O/KptzS B2 oder B3? RgtKdr/GschwKdr/Kommodore scheint ja A16 zu sein.
Meiner Einschätzung, BtlKdr bzw CdS A15 ist nicht verkehrt, würde ich noch um Kdt auf seefahrenden Einheiten erweitern bzw. GrpKdr bei der Lw.

BMVg ist für mich tatsächlich in dieser Frage nicht relevant.
Ich suche nur nach einer Möglichkeit, mir diese Eingruppierungen einfach nachvollziehbar zu machen.

Al Terego

Na es hängt letztlich damit zusammen, welche Verantwortung der Dienstposten mit sich bringt und wie das Gefüge der unterstellten Soldaten aussieht. So pauschal wird dass mit einer allgemeingültigen Antwort schwierig.

Erzähl doch erst einmal, was dr genaue Hintergrund Deiner Frage ist, dann kann Dir auch schneller und besser geholfen werden.




Col bleu

Zitat von: Al Terego am 05. März 2019, 15:12:13
Erzähl doch erst einmal, was dr genaue Hintergrund Deiner Frage ist, dann kann Dir auch schneller und besser geholfen werden.
Reicht nicht Neugierde, welches System dahinter steckt?

Al Terego

Zitat von: Col bleu am 05. März 2019, 15:16:16
Reicht nicht Neugierde, welches System dahinter steckt?
Na wenn keine konkrete Frage dahintersteckt hast Du ja nun die entsprechenden Antworten erhalten.

Col bleu

Das ist nicht dein Ernst, oder?

Die Frage lautet: Welches System steckt hinter den unterschiedlichen Eingruppierungen bei Dienstgraden mit verschiedenen Besoldungsgruppen?
Wie konkret könnte deiner Meinung nach eine Frage sein, wenn es sich um allgemeingültige Aussagen handelt?

Ralf

Dann ist die Antwort einfach: Das System einer funktionsgerechten Besoldung. Die Aufgaben am DP bestimmen die Besoldungshöhe.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat von: Col bleu am 05. März 2019, 15:30:23
Das ist nicht dein Ernst, oder?

Die Frage lautet: Welches System steckt hinter den unterschiedlichen Eingruppierungen bei Dienstgraden mit verschiedenen Besoldungsgruppen?
Wie konkret könnte deiner Meinung nach eine Frage sein, wenn es sich um allgemeingültige Aussagen handelt?

Beispiel: BtlKdr PzGrenBtl, Stelle dotiert gem. SollOrg mit OTL A15; stvBtlKdr PzGrenBtl dotiert gem. SollOrg mit OTL A14.
           
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Col bleu

Danke @KlausP, das ist mal eine klare Erklärung.

Andere Beispiele von mir unwissend hinterfragt:
- RegKdr A16, da ihm "nur" Kp unterstellt sind.
- GeschwKommodore B2, da ihm vor den Staffeln noch Gruppen unterstellt sind.
- StvBrigKdr B3, da er einen B6 vertritt (wenn ich nicht irre).
- Chef des Stabes Brig wäre dann auch O, aber dann B2.
Soweit richtig?

Jetzt wird es vielleicht knifflig.
- KdrMSM wäre B6, ist aber noch derzeit nicht befördert und noch KzS. Wird er B3 besoldet?
- StvKdr MSM ist ebenfalls KzS (auch gem. SollOrg), müsste gemäß Bsp. Brig ebenfalls B3 sein.
Habe ich einen Denkfehler?

KlausP

Haben Sie Zugriff auf die SollOrg im Intranet der Bw? Dann können Sie das dort nachlesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Tommie

Na dann schauen Sie sich das einfach erst dann an, wenn Sie Ihre nächste RDL machen! Jeder, der Zugriff auf das IntranetBw hat, kann dort ISOrg einsehen ...

LwPersFw

Wie @Ralf schon sagte:

Zitat von: Ralf am 05. März 2019, 16:33:47
Dann ist die Antwort einfach: Das System einer funktionsgerechten Besoldung. Die Aufgaben am DP bestimmen die Besoldungshöhe.

Rechtsgrundlage ist:


"Bundesbesoldungsgesetz
§ 18 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung

Die Funktionen der Beamten und Soldaten sind nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen. Eine Funktion kann bis zu drei Ämtern einer Laufbahngruppe, in obersten Bundesbehörden allen Ämtern einer Laufbahngruppe zugeordnet werden. Bei Soldaten gilt dies in der Laufbahngruppe der Mannschaften für alle Dienstgrade und in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere für bis zu vier Dienstgrade.

Fußnote

§ 18 Satz 2: Mit dem GG vereinbar gem. BVerfGE v. 16.12.2015, 2016 I 244 (2 BvR 1958/13)
"


Im genannten Urteil BVerfG  v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13
Instanzenzug: OVG Hamburg v. 29.07.2013 1 Bs 145/13

...wird es dann ausführlich erläutert...

Auf dieses Urteil beziehen sich u.a.

Auf diese Entscheidung wird u.a. Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
BVerfG 17.1.2017 - 2 BvL 1/10
BVerfG 20.9.2016 - 2 BvR 2453/15
BVerwG 24.5.2016 - 1 WB 26.15
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Col bleu

@Ralf+LwPersFw

Das ist eine Antwort, die keinerlei meiner Fragen beantwortet, und was der Verweis auf ein Urteil soll, ist mir völlig schleierhaft.
Als ob ich mich über irgend etwas zu beschweren hätte.

Mich interessiert einfach nur das Thema, welches ich gestellt habe - gänzlich ohne irgend einen persönlichen Hintergrund.
Ist das etwa verwerflich oder nicht nahvollziehbar?

Dann stelle ich Fragen und werde zum Narren gehalten, aus welchem Grund auch immer.
Oder ist das eine allgemeine verwaltungstechnische pauschale Abwehrhaltung, im öffentlichen Dienst üblich?

Danke für Nix!

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