Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

TVöD-Tarifverhandlungen 2023

Begonnen von LwPersFw, 14. September 2022, 12:45:16

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Marcel85

Nur dass die gesetzliche Grundlage beschlossen wurde und rechtskräftig wird es erst mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Wann wir die Inflationsprämie bekommen? Zumindest schonmal nicht mit den August-Bezügen,da Rechnungsschluss ebenfalls am 13.7. war. Evtl mit den September oder Oktober Bezügen

Gesendet von meinem Pixel 7 mit Tapatalk


LwPersFw

"Übertragung Tarifergebnis
Zwar muss das Gesetz nach der parlamentarischen Sommerpause noch im Bundestag verabschiedet werden, aber das Bundesinnenministerium leistet die Sonderzahlungen, einschließlich der Nachzahlungen, schon beginnend mit den Bezügen für September 2023 (unter Vorbehalt der offiziellen gesetzlichen Regelung)."

https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/de_kabinett-beschliesst-gesetz-zur-uebertragung-des-tarifergebnisses-und-zur-wiedereinfuehrung-der-r

Für den Bereich der Bundeswehr ist dies auch zu erwarten.

Ggf. weiß ja @didi62 schon Genaueres...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FaPa

Moin, mein DZE ist am 30.9. Wenn das Tarifergebnis beispielsweise mit dem Gehalt, was am 30.9 kommt, ausgezahlt wird, was ich aber nicht mehr bekomme, bekomme ich die Einmalzahlung trotzdem? Weil es wurde ja beschlossen zu einem Zeitpunkt, wo ich noch aktiv in der Bundeswehr bin.
Danke euch.

justice005

Die zusätzlichen Zahlungen gelten ab Juni. Das bedeutet, es gibt eine Nachzahlung von 1200 Euro (Juni) + 200 Euro (Juli) + 200 Euro August plus 200 Euro (September). Sie kriegen daher 1800 Euro Nachzahlung. Die genauen Zahlen habe ich nicht im Kopf, aber so ungefähr.

didi62

Zitat von: FaPa am 17. Juli 2023, 10:03:59
Moin, mein DZE ist am 30.9. Wenn das Tarifergebnis beispielsweise mit dem Gehalt, was am 30.9 kommt, ausgezahlt wird, was ich aber nicht mehr bekomme, bekomme ich die Einmalzahlung trotzdem? Weil es wurde ja beschlossen zu einem Zeitpunkt, wo ich noch aktiv in der Bundeswehr bin.
Danke euch.

Für alle Soldaten bei denen
1. das Dienstverhältnis am 1. Mai 2023 bestanden hat und
2. im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 mindestens an einem Tag
ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat.
besteht ein Anspruch auf die Einmalzahlung in Höhe von 1.240,00 €

Soldaten erhalten eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro gewährt, wenn
1. das Dienstverhältnis in dem jeweiligen Kalendermonat besteht und
2. in dem jeweiligen Kalendermonat mindestens an einem Tag ein Anspruch auf
Dienst- oder Anwärterbezüge besteht.

Das heisst in Ihrem Fall bekommen Sie die Einmalzahlung in Höhe von 1.240,00 € sowie die Einmalzahlung für die Monate Juli bis September 2023 in Höhe von monatl. 220,00 €

Da es sich hierbei um Anspruchsmonate handelt, steht Ihnen das unabhängig vom Anspruch auf laufende Bezüge zu.

Sollten Sie nach Ausscheiden aus der Bw noch Anspruch auf Übergangsgebührnisse haben, erhalten Sie die Sonderzahlung von 220,00 € jedoch nur in Höhe des prozentualen Anteils der ÜG (z.B. 75% ÜG = 165,00 € Sonderzahlung).

Peter_79

Erhalten Reservedienstleistende auch diese Einmalzahlung?

justice005

da diese nicht nach er bundesbesoldungsordnung besoldet werden: nein

Auso..

#262
ZitatFür alle Soldaten bei denen
1. das Dienstverhältnis am 1. Mai 2023 bestanden hat und
2. im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 mindestens an einem Tag
ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat.
besteht ein Anspruch auf die Einmalzahlung in Höhe von 1.240,00 €

Soldaten erhalten eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro gewährt, wenn
1. das Dienstverhältnis in dem jeweiligen Kalendermonat besteht und
2. in dem jeweiligen Kalendermonat mindestens an einem Tag ein Anspruch auf
Dienst- oder Anwärterbezüge besteht.

Das heisst in Ihrem Fall bekommen Sie die Einmalzahlung in Höhe von 1.240,00 € sowie die Einmalzahlung für die Monate Juli bis September 2023 in Höhe von monatl. 220,00 €

Da es sich hierbei um Anspruchsmonate handelt, steht Ihnen das unabhängig vom Anspruch auf laufende Bezüge zu.

Sollten Sie nach Ausscheiden aus der Bw noch Anspruch auf Übergangsgebührnisse haben, erhalten Sie die Sonderzahlung von 220,00 € jedoch nur in Höhe des prozentualen Anteils der ÜG (z.B. 75% ÜG = 165,00 € Sonderzahlung).



ÜG-Empfänger zählen auch zu Versorgungsempfängern, oder täusch ich mich?

Also müssten im März 2024 auch die Übergangsgebührnisse auf den neuen  Betrag steigen (anteilig) - oder?

Zusätzlich erhöht sich auch eine evtl. Grenze bzgl der Ruhensregelung im öD

Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege

didi62

ZitatÜG-Empfänger zählen auch zu Versorgungsempfängern, oder täusch ich mich?

Also müssten im März 2024 auch die Übergangsgebührnisse auf den neuen  Betrag steigen (anteilig) - oder?

Zusätzlich erhöht sich auch eine evtl. Grenze bzgl der Ruhensregelung im öD

Korrigiert mich gerne, wenn ich falsch liege

Ist so korrekt. Noch anzumerken ist, das eine Anrechnung des Inflationsausgleichs bei der Ruhensregelung nichtg angerechnet wird.

christoph1972

Auf "YNSIDE" ist derzeit ein Artikel zum Thema Besoldungsanpassung und voraussichtlichen Zahltermin der Inflationsausgleichsprämie eingestellt. Angepeilt ist September, spätestens aber Oktober 2023.

Dann schauen wir mal, wann das Geld fließt.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Peter_79

Zitat von: justice005 am 17. Juli 2023, 17:14:34
da diese nicht nach er bundesbesoldungsordnung besoldet werden: nein

Als Angestellter im öD und derzeit freigestellt für RDL ohne Entgeltfortzahlung (01.01.2023 - 31.10.2024) schaut man wohl in die Röhre?

Auso..

Zitat von: Peter_79 am 18. Juli 2023, 10:52:20
Zitat von: justice005 am 17. Juli 2023, 17:14:34
da diese nicht nach er bundesbesoldungsordnung besoldet werden: nein

Als Angestellter im öD und derzeit freigestellt für RDL ohne Entgeltfortzahlung (01.01.2023 - 31.10.2024) schaut man wohl in die Röhre?

Außer du hast derzeit noch Ansprüche auf ÜG

Auso..

Wobei ich aber davon ausgehe, dass die Mindestleistung 03/24 angepasst wird, da sich diese ja an der Höhe der aktiven Soldaten orientiert.

F_K

@ Auso.. / Peter:

Welche Röhre?

Wenn Du USG Leistungen aufgrund deines bisherigen Einkommens erhältst, und im ÖD wird in der Regel ja auch diese Prämie gezahlt, dann wird Dir dieser Ausfall erstattet.

Wenn Du USG Leistungen nach Mindestleistung erhältst, dann ist dies ja Deine Entscheidung gewesen - und Du wirst vermutlich mehr Leistungen erhalten, als wenn Du erstere Möglichkeit gewählt hättest.

IT-Ler

ÖD ist nicht gleich ÖD, alle die im TVöD- Tarif beschäftigt sind erhalten den Ausgleich, alle anderen schauen in die Röhre auch Beamte die nicht in TVöD beschäftigt sind.
Ich sage nur Beamte im TV-L - Tarife erhalten gar nichts.