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Trennungsgeld tägliche Rückkehr unter 30km

Begonnen von Gast3000, 09. Januar 2023, 19:50:59

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Gast3000

Guten Abend,

ich habe eine Frage zur Behandlung von Grundanträgen für Trennungsgeld nach § 6 TGV.
Mein neuer Dienstort ist je nach Strecke zwischen 28 und 34 km von meinem anerkannten Wohnsitz entfernt.
Für den täglichen Weg zum Dienst nutze ich die Strecke, die 34 km lang ist, da ich dadurch deutlich schneller am Ziel bin.
Mein Grundantrag wurde jedoch abgelehnt, da die üblichen 30 km unterschritten werden.
Inwieweit gibt es seitens des Rechnungsführers einen Spielraum, was diese Grenze anbelangt?
Im § 3 BUKG Abs. 1, in dem diese Einschränkung mit den 30 km enthalten ist, wird explizit eine "üblicherweise befahrene(n) Strecke" erwähnt.
Da ich grundsätzlich die längere Strecke von 34 km nutze, müsste diese doch auch für die Betrachtung des Grundantrages gelten, oder sehe ich das falsch?

Darüber hinaus war ich vor einiger Zeit schon einmal an diesem Dienstort tätig, wobei mir damals das TG nach § 6 TGV gewährt wurde, ohne dass sich etwas an der Strecke geändert hat.
Kann ich mich auf den damaligen Grundantrag und dessen Bewilligung berufen oder würde mir das eventuell sogar negativ ausgelegt werden?

Ich bedanke mich bereits im Voraus für Antworten.
Viele Grüße

LwPersFw

Zitat von: Gast3000 am 09. Januar 2023, 19:50:59

Darüber hinaus war ich vor einiger Zeit schon einmal an diesem Dienstort tätig, wobei mir damals das TG nach § 6 TGV gewährt wurde, ohne dass sich etwas an der Strecke geändert hat.
Kann ich mich auf den damaligen Grundantrag und dessen Bewilligung berufen


Wenn wirklich alles identisch ist... versuchen Sie es.
Legen Sie fristgerecht Beschwerde ein und fügen Sie die damaligen Belege bei.
Es kann natürlich passieren das man erklärt, dass man sich bei der damaligen Entscheidung geirrt hat.
Aber wie gesagt... versuchen Sie es. Sie haben nichts zu verlieren.


Grundsätzliche Erläuterungen finden Sie z.B. in der Begründung des Gerichts in diesem Urteil

VG Sigmaringen, Urteil vom 31.05.2011 - 3 K 1612/09

https://openjur.de/u/357547.html

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

justice005

Beschwerde einlegen! Dann wird es detailliert überprüft und es gibt auch eine vernünftige rechtlich geprüfte Entscheidung. Es schadet ja nichts, das überprüfen zu lassen.

Kurze Frage: Sind Sie zur neuen Dienststelle versetzt oder nur kommandiert? Bei Kommandierungen kommt es nämlich auf die 30 Kilometer nicht an, was auch viele Rechnungsführer nicht wissen...

LwPersFw

#3
Zitat von: justice005 am 10. Januar 2023, 20:34:21

Kurze Frage: Sind Sie zur neuen Dienststelle versetzt oder nur kommandiert? Bei Kommandierungen kommt es nämlich auf die 30 Kilometer nicht an, was auch viele Rechnungsführer nicht wissen...


Dies ist ja auch eine noch relativ neue Bestimmung ab 01.06.2020, die es "früher" nicht gab...  ;)

Ergibt sich aus § 1 Abs 2 , Nr 6. i.V.m. Abs 3 , Nr 1. TGV

Die Kommandierung muss nur an einen anderen Dienstort erfolgen.

Die Entfernung Wohnung zu diesem Dienstort kann auch unter 30 km liegen.


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63015.msg686439.html#msg686439


https://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/__1.html



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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