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TG Höhe ab 1.6.20

Begonnen von Nutcho, 16. Dezember 2020, 19:23:43

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alpha_de

@JensMP79 Das galt mal, die Erlasslage hat sich aber im 2. HJ 2020 geändert und man hat endlich eingesehen, dass es unangemessen ist, Leuten Mittags ein Lunchpaket zu geben, dass dann im warmen Büro vor sich hingemallet und dies als vollwertiges Abendessen zu bezeichnen und bei Nichtinanspruchnahme das TG zu kürzen.

Ein Lunchpaket kürzt nur noch dann das TG, wenn es tatsächlich in Anspruch genommen worden ist.

Es muss auch niemand mehr fiktiv länger in der Kaserne bleiben und seine Heimfahrt hinauszögern, um essen zu gehen.

jk3

Kurze Frage, gilt das nur für die 3er oder auch für die 6er?

Danke!

LwPersFw

Zitat von: jk3 am 06. Juli 2021, 00:11:37
Kurze Frage, gilt das nur für die 3er oder auch für die 6er?

Danke!

6'er fahren täglich nach Hause ... da spielt Verpflegungsbereitstellung keine Rolle
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Rekrut84

Frage:
Auf einem Lehrgang TG3 Empfänger wird für freitags wenn die Kaserne über das Wochenende verlassen wird nur ein Betrag von 7,43€ erstattet. Ist das korrekt? Sollten es nicht meines Wissen mehr sein, da freitags das Trennungstagegeld nur um das Frühstück gekürzt wird? 

LoggiSU

Hier wurden 1,83 € für Frühstück als Gem.Verpfl. gg. Bez. sowie 5,60 € für Mittagsverpflegung als Selbstverpflegung ( ab dem 14. Tag) erstattet.
Wenn Sie also den Standort nach dem Frühstück und vor dem Mittag verlassen haben und nach 1300 zuhause angekommen sind, ist das korrekt berechnet worden.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

alpha_de

@LoggiSU

Die Berechnung verstehe ich nicht.

Der TG Satz bei Verbleib nach dem 14. Tag ist 14 € (50% des normalen TG). Der wird bei Inanspruchnahme von Truppenverpflegung um den jeweiligen Prozentsatz (Frühstück 20%) gekürzt und das Verpflegungsgeld wird erstattet. Auf die Dauer des Aufenthalts am Dienstort am jeweiligen Tagkommt es dabei nicht an, man muss nur dort gewesen sein. An Freitagen wird das Mittagessen nur berücksichtigt, wenn es in Anspruch genommen worden ist. Gleiches gilt, wenn das Abendessen als Lunchpaket bereitgestellt wird, um angerechnet zu werden, muss es tatsächlich in Anspruch genommen worden sein.

Rekrut84

Dem schließe ich mich an.

Gemäß angehängter PDF sollte es sich bei den Freitagen um den Fall der Bereitstellung einer Mahlzeit gegen Bezahlung des Sachbezugswertes, da das Lunchpaket am Freitag Mittag nicht als Bereitgestellt zählt. Zwar beinhaltet die PDF nicht die aktuellen Sätze, dennoch sollte das Trennungstagegeld für den Freitag bei 13€, oder mindestens höher als 7,43€ sein.


[gelöscht durch Administrator]

alpha_de


Rekrut84

Die PDF ist auch eine Seite vorher in diesem Thread veröffentlicht.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?action=dlattach;topic=69339.0;attach=8997

LoggiSU

Wenn man aber bis 1800 Uhr zuhause ankommt, ist die Dienstreise dann beendet und das Abendessen wird nicht erstattet, da ausserhalb der DR. Somit Erstattung der Teilmahlzeiten F und M wie von mir beschrieben.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

alpha_de

@LoggiSU

Da scheint ein grundsätzliches Missverständnis vorzuliegen, wie TG Paragr. 3 funktioniert.

TG wird nicht als Teilbeträge anhand von Teilmahlzeiten gezahlt.

Der TG Satz beträgt auf dem 15. Tag bei Anwesenheit am Dienstort 50% des normalen TG und damit derzeit14 Euro. Das ist ein Tagessatz. Punkt.

Wird Truppenverpflegung in Anspruch genommen oder unentgeltliche Verpflegung bereitgestellt, so wird das TG um den Satz für die jeweilige Mahlzeit gekürzt, F 20%, M/A je 40 %.

Bei Truppenverpflegung wird zusätzlich das gezahlte Verpflegungsgeld erstattet.

Und das war's. Wird keine Verpflegung bereitgestellt, erfolgt auch keine Kürzung

Das Abendessen zu Hause oder die Ankunftszeit zu Hause spielen keine Rolle. Das Abendessen zu Hause ist weder Truppenverpflegung noch eine von der Bundeswehr unentgeltlich bereitgestellte Mahlzeit.

Einfach in Paragr. 6 BRKG nachlesen, hier in Verbindung mit Paragr. 8 BRKG.

alpha_de

Ergänzung...

Seit wohl 2 Monaten ist die Abrechnungssoftware STIEWI fehlerhaft und kürzt die Abreisetage nach dem Trennungsreisegeld, ab dem 15. Tag gilt aber die Regelung des Trennungstagegeldes.

Ich sehe das auch auf meiner Abrechnung, eine Nachfrage bei der Abrechnungsstelle ergab den obigen Sachverhalt und bestätigte erneut die Darstellung in der vorherigen Mail.

Die AbrSt wartet auf ein Update, meine Abrechnerin korrigiert das manuell und erstattet den fehlenden Betrag als Summe.

Rekrut84

@alpha_de
Dann liege ich also richtig mit der Annahme, dass die 7,43€ für einen Freitag zu wenig sind und hier eine Nachzahlung erfolgen muss?

Genau so verstehe ich die Regelungen im BRKG und der TGV auch.

Mir ist da jetzt keine Anwendungsvorschrift bekannt, die die Uhrzeit der Ankunft zu Hause als Kürzungsmerkmal erwähnt.
Man sieht es ja auch daran, dass sonntags immer der volle Satz erstattet wird egal zu welcher Uhrzeit man am Sonntag angekommen ist.

LwPersFw

Zitat von: LoggiSU am 30. August 2021, 07:47:22
Wenn man aber bis 1800 Uhr zuhause ankommt, ist die Dienstreise dann beendet und das Abendessen wird nicht erstattet, da ausserhalb der DR. Somit Erstattung der Teilmahlzeiten F und M wie von mir beschrieben.

Dies ist ja genau das Missverständnis :    Dienstreise vs TTG

Für "richtige" Dienstreisen gilt die A-2211/9

Darin u.a. zu finden:

"Wird die Dienstreise vor 8.00 Uhr angetreten, ist davon auszugehen, dass das Frühstück regelmäßig während der Dienstreise eingenommen wird.
Gleiches gilt für das Mittagessen, wenn die Dienstreise vor 11.00 Uhr angetreten oder nach 13.00 Uhr beendet wird und für das Abendessen,
wenn die Dienstreise nach 18.00 Uhr beendet wird. Diese Vorgaben gelten nur hinsichtlich der Bereitstellung von Gemeinschaftsverpflegung.
Im Übrigen haben sie keine Auswirkungen auf die reisekostenrechtliche Abfindung."



Für das TTG bei § 3 TGV gilt die A-2212/1

Darin u.a. zu finden:

"Besteht die Möglichkeit, an der Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen, ist das zustehende
TG (Tagegeld im Trennungsreisegeld und Trennungstagegeld) zu ermäßigen. Den Berechtigten wird
in diesen Fällen TG in Höhe des zu zahlenden Verpflegungsgeldes (Wertansatz oder Sachbezugswert)
gewährt. Für Tage, an denen nur einzelne Mahlzeiten der Gemeinschaftsverpflegung eingenommen
werden, erfolgt eine anteilige Ermäßigung.

Fahren Berechtigte freitags nach Hause richtet sich die Höhe des Tagegeldes im Trennungsgeld für
die Mittags- und Abendverpflegung nach der tatsächlichen Inanspruchnahme der Gemeinschaftsverpflegung.
Eine verzögerte Abreise zum Zweck der Verpflegungseinnahme kann nicht gefordert werden.

Bei einer Rückreise am Sonntag ist das Tagegeld im Trennungsgeld nur dann zu ermäßigen, wenn die
Gemeinschaftsverpflegung an der Dienststätte bereitgestellt wird. Ansonsten gilt eine Abfindung nach
§ 6 Absatz 1 BRKG in Höhe von 14 Euro.

Die maßgeblichen Beträge des ermäßigten Tagegeldes im Trennungsreisegeld oder Trennungstagegeldes
werden bei einer Änderung der Sachbezugswerte oder des Wertansatzes gesondert bekannt gegeben."



Im Anhang die 2021'er Beträge...

Auszug

"Durch die Änderung der Trennungsgeldverordnung (TGV) zum 1. Juni 2020 wird Trennungstagegeld nach Maßgabe des § 8 Bundesreisekostengesetz gewährt.
Alle Berechtigten erhalten dann ein einheitliches Trennungstagegeld in Höhe von 14,- €.

Der Wert von 14,- € ist auf volle Tage anzuwenden.

II. Aufgrund von § 4 Abs. 5 TGV setze ich bei Bereitstellung von Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung das Trennungsgeld wie folgt fest:

1.
Wird die Tagesverpflegung als Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung des Sachbezugswertes bereitgestellt, steht anstelle des Tagegeldes im Trennungsreisegeld und Trennungstagegeld einheitlich ein Betrag von 8,77 € zu.

2. Besteht lediglich die Möglichkeit, an einer Mahlzeit der Gemeinschaftsverpflegung gegen Bezahlung des Sachbezugswertes teilzunehmen, richtet sich der jeweilige Anspruch nach Anlage 1.


( ... )"


Und für den Freitag gilt dann:   Anlage 1 > Lfd Nr. 1 >> Frühstück GV g.B. / Mittag und Abend SV >> TTG = 13,03 €

Dieser Betrag findet sich auch bei unseren TG-Empfängern für den Freitag auf der TG-Abrechnung.




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Rekrut84

Wieder einmal einen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort und die aktuelle PDF der Sachbezugswerte :)

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