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Kindergeld/Kindergeldantrag Laufbahnausbildung Feldwebel Stehzeit Stammeinheit

Begonnen von Rekrut84, 10. August 2024, 07:14:39

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Rekrut84

Guten Morgen,

Für einen Kameraden habe ich folgende Fragen:

Kurz zur Situation.

Der Kamerad ist unter 25, hat gerade seine ZAW beendet ist aktuelle SU FA und beginnt demnächst diverse Fachlehrgänge, wovon einer dann laufbahnrelevant ist und die Beförderung zum Fw nach sich zieht.

Nun hat der Kamerad bisher Kindergeld erhalten und möchte dieses weiterhin bis zur Beförderung zum Fw beantragen und zwar auch für den Zeitraum während der Zeit zwischen den Lehrgängen in der Stammeinheit.

Der PersFw sagt, dass es Kindergeld nur bis zum Abschluss der Grundausbildung geben würde.
Nach meiner Recherche ist diese Aussage falsch bei einer Laufbahnausbildung zum Fw.

Ferner sagt der PersFw, dass es kein Kindergeld für die Zeit in der Stammeinheit geben würde, weil dort keine Ausbildung stattfindet.

Auch lehnt der PersFw die Befüllung des Kindergeldantrages mit Blick auf die Bestätigung der Laufbahnausbildung zum Fw ab, weil der Fw Dienstgrad nicht in der Stammeinheit erlangt werden wird, sondern auf besagtem Lehrgang, und daher müsse der Kamerad über den PersFw in der Dienststelle in der der laufbahnrelevante Lehrgang, der eine Beförderung zum Fw nach sich zieht, den Kindergeldantrag mit dem Hinweis auf die Laufbahnausbildung stellen, mit dem Argument, 1. dass dieser dafür zuständig sei, nicht die Stammeinheit, 2. der Kamerad ja krank werden könne und es daher nicht gewiss sei, dass dieser dann wie bestätigt auch auf den Lehrgang gehen würde.

Mir kommt das alles ziemlich wild vor und nach meiner Kenntnis besteht auch ein Anspruch auf Kindergeld während der Stehzeit in der Stammeinheit. 

Sehe ich das richtig?

Gibt es evtl neuere Gerichtsentscheidungen hierzu?

Al Terego

Zitat von: Rekrut84 am 10. August 2024, 07:14:39
Auch lehnt der PersFw die Befüllung des Kindergeldantrages mit Blick auf die Bestätigung der Laufbahnausbildung zum Fw ab, weil der Fw Dienstgrad nicht in der Stammeinheit erlangt werden wird, sondern auf besagtem Lehrgang, und daher müsse der Kamerad über den PersFw in der Dienststelle in der der laufbahnrelevante Lehrgang, der eine Beförderung zum Fw nach sich zieht, den Kindergeldantrag mit dem Hinweis auf die Laufbahnausbildung stellen ..

Warum sollte der PersFw denn den Antrag stellen?
Du willst doch das Kindergeld haben. Also auf die Seite der Bundesagentur für Arbeit gehen, den Antrag ausfüllen und die ggf. notwendigen Bestätigungen als Anlage hinzufügen.

Auf der Seite gibt es auch entsprechende Servicenummern, die Du kontaktieren kannst.

Rekrut84

Hast du überhaupt gelesen was ich geschrieben habe?

1. möchte nicht ich das Kindergeld sondern ein Kamerad

2. Der PersFw muss den Antrag unterzeichnen und die Angaben bestätigen. Der PersFw der Stamm weigert sich aber diese Angaben zu bestätigen und verweist darauf, dass dies der PersFw der Dienstelle an der der Lehrgang zur Beförderung zum Fw absolviert wird, zu machen habe.

Also: wer stellt die Bestätigung aus?

Al Terego

Zitat von: Rekrut84 am 10. August 2024, 10:21:40
1. möchte nicht ich das Kindergeld sondern ein Kamerad

Geschenkt  8)

Zitat von: Rekrut84 am 10. August 2024, 10:21:40
2. Der PersFw muss den Antrag unterzeichnen und die Angaben bestätigen. Der PersFw der Stamm weigert sich aber diese Angaben zu bestätigen und verweist darauf, dass dies der PersFw der Dienstelle an der der Lehrgang zur Beförderung zum Fw absolviert wird, zu machen habe.

Also: wer stellt die Bestätigung aus?

Hier handelt es sich um die Anlage "Erklärung zum Ausbildungsverhältnis", welche Du beifügen musst. Wenn der PersFw sich hier weigert, frag ihn doch mal auf welcher Grundlage er dies tut. Er bestätigt ja nur, dass Du Dich noch in der Ausbildung befindest. Bis zur Beförderung zum Feldwebel ist diese Situation gegeben, das hat nichts mit Lehrgängen zu tun. Im Zweifel beim Chef vorstellig werden.

F_K

Anmerkung:

Es geht um die Bescheinigung KG15 (nicht (!) Antrag), da stehen ebenfalls Hinweise zum Ausfüllen drin - lesen, verstehen, machen.

Sag es Deinem Kumpel, der hatte auch Unterricht was zu tun ist, wenn er beschwert ist.

LwPersFw

Und außerdem ist nicht der PersFw auf der Ebene Einheit zuständig, sondern...

Zitat vom Formblatt KG 15

"Bescheinigung über die Ausbildung bei der Bundeswehr von der Personalabteilung im Stab der jeweiligen Einheit (S 1) auszufüllen"





BUNDESFINANZHOF Urteil vom 23.6.2015, III R 37/14

"Kindergeld: erstmalige Berufsausbildung und Ausbildungsdienstverhältnis eines Feldwebels

Leitsätze


1. Wird ein Kind nach Abschluss seiner Schulausbildung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen und zum Feldwebelanwärter zugelassen, ist seine erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG mit Bestehen der Feldwebelprüfung abgeschlossen.

Ob das Kind darüber hinaus das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten anstrebt, ist insoweit ohne Bedeutung.


2. Der Begriff des Ausbildungsdienstverhältnisses in § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG entspricht --vorbehaltlich etwaiger Abweichungen, die sich aus den unterschiedlichen Zielsetzungen ergeben können-- dem Begriff des Ausbildungsdienstverhältnisses im Lohnsteuerrecht.


3. Die nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung in der Bundeswehr üblichen Verwendungslehrgänge im Rahmen der Tätigkeit als Zeitsoldat machen das Dienstverhältnis nicht zu einem Ausbildungsdienstverhältnis."

Laufbahnbefähigung für FA = Feldwebellehrgang mit Laufbahnprüfung


Kindergeld wird in diesem Zeitfenster nicht nur für die konkreten Lehrgänge gezahlt, sondern durchgehend.

Deshalb steht ja auf dem Formular unter Punkt 3:

"Nur ausfüllen, wenn der Soldat/die Soldatin bei der Bundeswehr eine zusätzliche Ausbildung, die über die auf Seite 1 genannten Ausbildungsmaßnahmen hinausgeht, durchläuft/durchlaufen hat."

Und auf Seite 1 ist z.B. die ZAW anzugeben.

Zusätzlich zur Angabe: Zeitraum : Beginn Ausbildung zum Feldwebel  <> Ernennung zum Feldwebel




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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