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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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bauer3344

Hallo
Ich wollte auch gerne wissen ohne Gewähr was angerechnet wird und welche EF ich ca bekomme.
Zu meiner Vita
FWDL 23 Monate ,2,5 Jahre Kaufmann im EH gelernt, 6 Jahre als Kaufmann im EH gearbeitet, 4 Jahre als Marktleiter und dann mein Meister Handelsfachwirt gemacht und arbeite seit 4 Jahren mit dem Titel Handeksfachwirt in der Position des Marktleiters.
Ich werde nun aufgrund Meisters als FW in A7Z als Wiedereinsteller eingestellt .

perK

Moin,
ich war Ende 2017 beim Bund und wurde auch kurz danach zum SaZ ernannt, Anfang 2018 widerrufen jetzt in meiner 3 jährigen zivilen Ausbildung und nächstes Jahr im Oktober gehts als Stuffz wieder los.

Fange ich dann in der Erfahrungsstufe 1 an oder wird die Zeit im Zivilen als Erfahrung ,,anerkannt"?

Vielen Dank

VG

Löwe von Eutin

Deine geleistete Wehrdienstzeit wird angerechnet und 3 Jahre können dir für deine berufliche Ausbildungszeit angerechnet werden.
Hauptberufliche Tätigkeiten können unter Umständen ebenfalls angerechnet werden.

Mit Erfahrungsstufe 2 solltest du also rechnen können, man wird in der Regel vorläufig in Erfahrungsstufe 1 eingeordnet und nach vollständiger Übersendung aller benötigten Unterlagen und deren Prüfung sollte man in die richtige Erfahrungsstufe eingeordnet werden und dann dementsprechende Nachzahlungen bekommen.

perK

Hauptberuflich habe ich leider nichts gemacht.

Also nur 5 1/2 Monate Bundeswehr
Jetzt 3 Jahre zivile Ausbildung.

Aber freut mich das es mit Stufe 2 eventuell klappt danke

gastikus

Ausbildungszeiten, Berufsausbildung, Beamtenanwärterzeiten und Studienzeiten werden bei der Stufenfestsetzung nicht berücksichtigt

Tommie

Diese Aussage beruht auf welcher Quelle? Jetzt mal abgesehen von der Tatsache, dass sie so pauschal garantiert nicht stimmt!

bauer3344


Hallo
Ich wollte auch gerne wissen ohne Gewähr was angerechnet wird und welche EF ich ca bekomme.
Zu meiner Vita
FWDL 23 Monate ,2,5 Jahre Kaufmann im EH gelernt, 6 Jahre als Kaufmann im EH gearbeitet, 4 Jahre als Marktleiter und dann mein Meister Handelsfachwirt gemacht und arbeite seit 4 Jahren mit dem Titel Handeksfachwirt in der Position des Marktleiters.
Ich werde nun aufgrund Meisters als FW in A7Z als Wiedereinsteller eingestellt .

gastikus

Bundesbesoldungsgesetz
§ 28 Berücksichtigungsfähige Zeiten


1.
Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,

2.
Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,

3.
Zeiten von mindestens vier Monaten und insgesamt höchstens zwei Jahren, in denen Wehrdienst, soweit er nicht unter Nummer 2 fällt, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,

4.
Verfolgungszeiten nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, soweit eine Erwerbstätigkeit, die einem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29) entspricht, nicht ausgeübt werden konnte.


§ 2 - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

(5) Hauptberuflich ist eine Tätigkeit, wenn sie entgeltlich ist, gewolltermaßen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht und dem durch Ausbildung und Berufswahl geprägten Berufsbild entspricht oder nahekommt.


Ausbildungszeit ist nicht als Hauptberuflich zu sehen. -> keine Berücksichtigung.

gastikus

Ergänzung:

(3) Werden Soldaten auf Grund ihrer beruflichen Qualifikation mit einem höheren Dienstgrad eingestellt, können entsprechend den jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen als Erfahrungszeiten anerkannt werden:

1.
in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 7 höchstens vier Jahre und

2.
in der Laufbahngruppe der Offiziere für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 höchstens sechs Jahre.

Im Übrigen können hauptberufliche Zeiten ganz oder teilweise als Erfahrungszeiten anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind. Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.


- Die Rede ist nicht von Ausbildung  ;)

gastikus

Das ist mir jetzt Peinlich..  :-[

Absatz 2 Satz 3
Zusätzliche Qualifikationen, die nicht im Rahmen von hauptberuflichen Zeiten erworben wurden, können Beamten in besonderen Einzelfällen, insbesondere zur Deckung des Personalbedarfs, mit bis zu drei Jahren als Erfahrungszeit im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt werden.

Solltest du solch ein besonderer Einzelfall sein, dann könnte es angerechnet werden.

bauer3344

Also wird mir meine FWDL Zeit und die Jahre als Marktleiter angerechnet korrekt? Was für eine Erfahrungsstufe wäre das ?

F_K

Man wird sehen - der Fachwirt war ja für die Position nicht gefordert - also keine "Verwendung" als Fachwirt ..

Es gibt zu gegebener Zeit einen Bescheid.

bauer3344


Doch in bin Wiedereinsteller und wurde aufgrund meines Meisters im Handel also Handelsfachwirt mit einen höheren Dienstgrad Eingestellt somit denke ich das der Fachwirt die Hauptrolle spielt ?
Zitat von: F_K am 12. November 2020, 15:52:03
Man wird sehen - der Fachwirt war ja für die Position nicht gefordert - also keine "Verwendung" als Fachwirt ..

Es gibt zu gegebener Zeit einen Bescheid.

Tommie

Zitat von: F_K am 12. November 2020, 15:52:03... - der Fachwirt war ja für die Position nicht gefordert - also keine "Verwendung" als Fachwirt ...

Die Einstellung erfolgt als Oberfeldwebel (A7MZ), daher war diese sehr wohl gefordert! Und weil es "nur" vier Jahre als Marktleiter sind, und keine fünf, wird es auch kein Hauptfeldwebel werden. Der Kaufmann im Einzelhandel hätte bei vorhandenem Realschulabschluss maximal für eine Einstellung als StUffz (FA) gereicht! Diese Einstellung hätte auch bei vorhandenem Hauptschulabschluss im Dienstgrad "StUffz (FA)" erfolgen können, weil mehr als ein jahr Berufspraxis nach der Ausbildung nachgewiesen werden kann.

Aber zwei Sachen sind definitiv richtig: Die FWDL-Zeit wird angerechnet! Und der Bescheid wird alles nähere regeln! Abwarten und Tee trinken ;) !

bauer3344

Also als Marktleiter arbeite ich seit 8 Jahren jedoch den Zusatz Fachwirt habe ich erst seit 4 Jahren . Somit bleibt es bei Abrechnung von 4 Jahre Fachwirt und 2 Jahre FWDL? Oder ist da was noch drin ?
Gruß

quote author=Tommie link=topic=69148.msg702752#msg702752 date=1605193810]
Zitat von: F_K am 12. November 2020, 15:52:03... - der Fachwirt war ja für die Position nicht gefordert - also keine "Verwendung" als Fachwirt ...

Die Einstellung erfolgt als Oberfeldwebel (A7MZ), daher war diese sehr wohl gefordert! Und weil es "nur" vier Jahre als Marktleiter sind, und keine fünf, wird es auch kein Hauptfeldwebel werden. Der Kaufmann im Einzelhandel hätte bei vorhandenem Realschulabschluss maximal für eine Einstellung als StUffz (FA) gereicht! Diese Einstellung hätte auch bei vorhandenem Hauptschulabschluss im Dienstgrad "StUffz (FA)" erfolgen können, weil mehr als ein jahr Berufspraxis nach der Ausbildung nachgewiesen werden kann.

Aber zwei Sachen sind definitiv richtig: Die FWDL-Zeit wird angerechnet! Und der Bescheid wird alles nähere regeln! Abwarten und Tee trinken ;) !
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