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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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Nachtmensch

Zitat von: Rekrut84 am 11. April 2019, 22:07:43
Komisch, dass die Bundeswehr selbst etwas anderes sagt.
Wo sagt die Bundeswehr denn was anderes?
Ich hatte geschrieben:
Zitat
Zitat von: Nachtmensch am 03. April 2019, 16:50:44
Die Umstellung von Dienstaltersstufe auf Erfahrungsstufe ist bereits am 1.7.2009 erfolgt. Das einzige was sich immer mal wieder geändert hat, ist die Laufzeit, die man in einer Erfahrungsstufe absolvieren muss, um in die nächste zu gelangen.
Dein Link bestätigt nur meine Aussage.

Zitat von: Rekrut84 am 11. April 2019, 22:23:07
Und weil du behauptet hast, dass die Änderung schon 2009 erfolgt sein soll, dann bitte sie dir die bis zum 31.12.2015 gültige frühere Fassung des §27 BBesG an.
https://www.buzer.de/gesetz/1599/al52861-0.htm
Ich habe behauptet, dass zum 1.7.2009 von Dienstaltersstufe auf Erfahrungsstufe umgestellt worden ist. Der von dir aufgeführte §27 BBesG spricht von Laufzeiten in Erfahrungsstufen. Wenn da Laufzeiten von Erfahrungsstufen gemeint sind, dann sollte man daraus schlussfolgern können, dass das System zu dem Zeitpunkt schon umgestellt sein muss. Diese Umstellung auf Erfahrungsstufen, fand wie oben zuvor geschrieben bereits zum 1.7.2009 statt. Du meintest in deinen Aussagen, dass zum 1.1.2016 die Laufzeit in den Erfahrungsstufen geändert worden ist. Dieses ist richtig, aber das hast du mit keinem Wort erwähnt.
Zitat von: Rekrut84 am 03. April 2019, 08:21:21
[...]13 Jahre Dienstzeit, und dann ein Blick auf die Staffelung der Erfahrungsstufen.[...] Das steht auch so im Gesetzestext. Die Umstellung war 2016 und da warst du schon lange raus.
Du hast mit keinem Wort die Änderung der Laufzeit der Erfahrungsstufen erwähnt, sondern ganz allgemein von Umstellung geschrieben. Aber welche Umstellung? Die Änderung der Laufzeigen in den Erfahrungsstufen oder von Dienstaltersstufe auf Erfahrungsstufe. Das geht aus deinem Posting nicht hervor. Ich würde fast behaupten, dass du gar nicht wußtest, dass es die Erfahrungsstufen erst ab dem 1.7.2009 gibt. Aus meiner Sicht hast du dich einfach nicht konkret ausgedrückt und das gab Spielraum für Interpretationen.

Zitat von: Rekrut84 am 12. April 2019, 07:25:40
[...] 2016 erfolgte die Umstellung bei der Berechnung der Erfahrungsstufen auf das aktuelle System. Das ist die gültige Rechtslage und für die Beantwortung der Frage relevant und das habe ich gesagt.
Wenn da jemand einen Bezug auf die Dienstaltersstufen liest ist das nicht mein Problem.
Genau so präzise hast du es, s. o. in deinem ersten Posting dazu nicht dargestellt.
Ich habe den Bezug nur aufgrund deiner unpräzisen Aussage hergestellt, weil nicht genau hervorging, was du meintest.

Rekrut84

Du hast einfach etwas herausgelesen was ich jedoch nicht gesagt habe.
Vielleicht hättest du erstmal fragen sollen welche Umstellung ich meinte. Das verhindert dann auch falsche Interpretationen.

Warnholz

Hallo an die Leute in diesem Forum.

Ich hätte eine Frage zu den Erfahrungsstufen.

Ich selber bin 33 Jahre alt und habe eine Ausbildung im KFZ Bereich (3 Jahre) und habe dann 1 Jahr über Zeitarbeit mal hier mal da gearbeitet und arbeite jetzt seit 4 Jahren bei einer kleinen Firma.

Ich bin als Unteroffizier (A6) bei der Bundeswehr angenommen worden. Nun meine Frage,  mit welcher Erfahrungsstufe anfange ich an?


Ich meine, dass es die Erfahrungsstufe 2 sein müsste oder?


Danke für eure Rückmeldung.

Tommie

Wenn Sie im Dienstgrad Unteroffizier eingestellt werden, dann erhalten Sie Besoldung nach A5! Der Stabsunteroffizier wäre nach A6 besoldet.

Weiterhin erhalten Sie so lange Erfahrungsstufe 1, bis BAPersBw Ihre endgültige Erfahrungsstufe festgesetzt hat! Das kann schon mal ein halbes Jahr dauern, allerdings gibt es die Differenz immer als Nachzahlung. Und ja, wenn man Ihre Ausbildung anrechnet, kommt man auf EF2, aber, wie schon gesagt, regelt das BAPersBw!

HGvA

Hallo,
vielleicht habe ichves ja richtig verstanden. Lach.
Also, ich war Saz4, davon 3 jahre Kraftfahrer und habe 16 weitere Jahre im zivilen gefahren bzw. Mache dies bis zum Dienstantritt 02.01.2020 weiterhin. Demnach würde ich 19 Jahre berechnet bekommen, die WELCHE EF bedeuten? Ich bin einfach zu alt für Mathematik🙈🤣🤣
Kraftfahrer B,C,D,E,F KfzPzInst
1992 - 1995
InstAusbKp 10/3
PzPiKp 340
2.PiBtl 320
1.JgBtl 532

Andi8111

Kommt drauf an, ob Sie als Kraftfahrer eingestellt werden und dies Ihre Erstverwendung ist. Als Mannschaftssoldat im TrDst werden Zeiten einer Berufsausübung nicht anerkannt. Nur, wenn die Wiedereinstellung mit höherem Dienstgrad in der Laufbahn der FachUffz/FachFw erfolgt, sind Zeiten anrechenbar.

LwPersFw

Zitat von: Andi8111 am 16. September 2019, 22:43:48
Kommt drauf an, ob Sie als Kraftfahrer eingestellt werden und dies Ihre Erstverwendung ist. Als Mannschaftssoldat im TrDst werden Zeiten einer Berufsausübung nicht anerkannt. Nur, wenn die Wiedereinstellung mit höherem Dienstgrad in der Laufbahn der FachUffz/FachFw erfolgt, sind Zeiten anrechenbar.

Wenn die Einstellung mit höherem Dienstgrad erfolgt...

können Zeiten nach

> § 28 Abs 2 Satz 3 BBesG (zusätzliche Qualifikationen, die nicht im Rahmen von hauptberuflichen Zeiten erworben wurden)
> § 28 Abs 3 Satz 2 BBesG (hauptberufliche Zeiten, die förderlich sind)

laufbahnunabhängig berücksichtigt werden.

Nur § 28 Abs 3 Satz 1 BBesG gilt ausschließlich für Offiziere und Unteroffiziere.

Da es sich aber um "Kann-Zeiten" handelt ... muss letztlich der Bescheid des BAPersBw nach Einstellung abgewartet werden, um Gewissheit zu haben.

Entscheidend ist bei diesen Zeiten die Frage, ob eben besondere zusätzliche Qualifikationen vorliegen, bzw. die Tätigkeit förderlich ist.

Und § 28 Abs 4 BBesG gilt es zu beachten.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Pericranium

Nochmal eine Frage bezüglich einer Nachrechnung:

Soldat, September 92 geboren.
Diensteintritt: 01.10.2012

Er erreichte ja nach alter Regelung dann am 01.09.15 Stufe 2, am 01.12.17 Stufe 3 und am 01.12.2020 dann Stufe 4, oder?
Aber sollte dann mit dem Wechsel des Systems damals zum 01.01.2016 nicht die gesamte Dienstzeit ohne 21. Lebensjahr berücksichtigt werden und er eigentlich dann zum 01.01.2020 in Stufe 4 aufsteigen?

Oder ist es so, dass er dann quasi zum 01.01.2016 ja dann zwei Jahre in EF1 hat und 4 Monate in EF 2 und dann noch bis zum 30.11.17 in EF2 steckt und ab 01.12.17 dann in EF3?

Tom1992

Guten Tag,

Meine Suche im Internet nach schlüssiger Antwort hat kein erklärendes Ergebnis gebracht.  Daher frage ich hier nach, da ich der Meinung bin hier ist auch eine hohe Kompetenz vorhanden.

Ich bin Januar 2012 im Dienstgrad SU(FA) zur Bundeswehr gekommen.  Mittlerweile bin ich OF und erfahrungsstufe 3.    Wann würde ich in 4 kommen ? 

Bei Fragen innerhalb der Kompanie, bzw. suche im Internet gab es sehr verschiedene Modelle bzw. Ansichten.  Ich hoffe auf Klärung meiner Fragen und wünsche schon mal ein tolles Wochenende.

Ralf

Dein Pers kann das im Datenbestand sehen, dort gibt es ein Datenfeld.
Ganz genau kann dir keiner hier die Frage beantworten, weil deine individuelle Anrechnungszeiten nicht bekannt sind, aber §§ 27 und 28 BBesG geben einen Anhalt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Tom1992

Ich habe es anhand der oben genannten Vorschrift nachgerechnet.    Ich bin  Januar 2017 in die Stufe 3 gekommen.  Somit hätte ich Januar 2020 in die 4 kommen müssen.   Dies erfolgte aber bisher nicht

LwPersFw

Zum Pers gehen...

Zusammen schauen ... was aktuell in PersWiSys ... im IT 0008 steht...

... und wenn dies nicht nachvollziehbar ist ...

... eigene/n Bezügebearbeiter/in anrufen
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

Deswegen sagte ich ja: in SAP nachschauen.

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/erfahrungsstufen-grundgehaelter-soldaten
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Rekrut84

Zitat von: Andi8111 am 24. Mai 2017, 05:32:06
Soldaten erwerben während Ausbildungszeiten doch auch Anrechnungszeiten für den Stufenfortschritt.

Guten Abend. Dieses Zitat muss ich mal aufgreifen weil ich es ebenso sehe.
Ich habe nun meine Stufenfestsetzung erhalten und nach dieser Berechnung werden mir weder die Zeiten der Berufsausbildung noch der Meisterfortbildung als Erfahrungszeit angerechnet.

Im Bescheid heißt es ,,Bei einer Einstellung mit dem Dienstgrad Oberfeldwebel wird die berufliche Ausbildungszeit, deren Abschluss für die vorgesehen Verwendung verwertbar wäre, gemäß §28 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 BBesG im Verbindung mit Nr. 528 der ZdV 1451/1 nicht als Erfahrungszeit anerkannt."

Nun verstehe ich den genannten Satz des BBesG so, dass bis zu 4 Jahre angerechnet werden können, sofern diese zur Erfüllung der Einstellungsvorraussetzungen beigetragen haben. Sprich Ausbildungszeiten.

Ebenso wird 1 Jahr meiner Berufsjahre auf Meisterebene abgezogen, mit der Begründung der Einstellung im Dienstgrad Oberfeldwebel. 

Aus Gesprächen mit anderen Kameraden konnte ich erfahren, dass diesen bei Einstellung als Stuffz die Ausbildungszeit als Erfahrungszeit angerechnet worden ist. Einem anderen Feldwebel wurde die Zeit für den Meister und die Ausbildung angerechnet.

Da ich leider im Moment keinen Zugriff auf die ZdV habe wäre ich für eine Info aus dem Schwarmwissen dankbar.

Würde man eine ZAW und Meister innerhalb der BW machen, bekäme man die Zeit auch als Erfahrungszeit angerechnet, daher erschließt sich mir nicht warum dies bei der Einstellung mit einem höheren Dienstgrad nicht auch angerechnet werden sollte.

Erdmann

Gibt es derzeit Fallbeispiele wie lange die Festsetzung momentan dauert? Möchte ungerne BAPers damit "nerven". Bin jetzt seit 12 Monaten Wiedereinsteller und verstehe durchaus, dass die C19-Pandemie die ganze Thematik nochmal aufschiebt, aber vielleicht hat ja jemand eine ähnlich lange Wartezeit und schon Infos erhalten.
Gruß!

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