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AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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kafa83

Hallo, vielleicht kann mir jemand von euch helfen. Ich bin 34 Jahre alt, habe mit 15 eine Ausbildung zum KFZ Mechaniker gemacht und dort 13 Jahre gearbeitet. Dann 10.2011 eine 2 jährige Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten gemacht und seit Oktober 2013 als Justizvollzugsbeamter gearbeitet.

Da ich diesen Beruf nicht noch 25 Jahre machen möchte habe ich mich bei der Bundeswehr als Fluggerätemechaniker beworben.Die Stelle als Stuffz SAZ 8 ist gebloggt für mich, muss nur noch zum Test. Kann mir jemand sagen ob die Beruflichen Zeiten angerechnet werden? Zumindest die als KFZ Mechaniker, da es ja vllt förderlich ist?

Vielen Dank

Ralf

Zitat von: Ralf am 24. Mai 2017, 05:29:39
Es können nur die Zeiten berücksichtigt werden, die auf dem Niveau dessen liegt, was als begründet für die Einstellung mit höherem Dienstgrad anerkannt wird.
Eigentlich ist doch schon alles beschrieben.
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Ausnahmeregel 2

Guten Tag,

wir haben einige kleine Fragen zu der Ausnahmeregel 2 für das Erreichen der Erfahrungsstufen. Folgende Grundlagen:
Diensteintritt: 01.10.2011 Alter 18
SaZ OfftTrD: 01.07.2012 Alter 19 - A8 oder höher bevor erreichen der Stufe 2 - Zeit bis Erreichung verlängert sich um 1 Jahr

01.01.2016 Errreichen Stufe 2 nach neuem Besoldungsänderungsgesetz - Dienstzeit bis dahin 4 Jahre und 3 Monate - Alter 23

Frage: Wann wird Stufe 3 erreicht?

Nach weiteren 2 Jahren und 3 Monaten (alte Regelung für Stufe 2 (A3-A7) [2Jahre und 3 Monate nach erreichen Stufe 2] - Ausnahmeregelung 2 Beispiel 2 auf der Bundeswehr-Homepage) also am 01.04.2018? Das ist meine Meinung

Die Kameraden sagen nach 6 Jahren und 3 Monaten Dienstzeit (alte Regelung für Stufe 2 (ab A8) [3Jahre + 3Jahre und 3 Monate]) also am 01.01.2018.

Leider funktioniert bei mir die Suchfunktion, wahrscheinlich aufgrund des Softwareupdates des Forums, nicht, sodass ich nicht nach den Ausnahmeregelungen suchen konnte.

Beste Grüße

Ralf

ZitatFür Bestandspersonal, das sich am 31. Dezember 2015 in Stufe 1 oder Stufe 2 befand, beträgt die maßgebliche Erfahrungszeit in Stufe 2 abweichend von der neuen Regelung(= 3 Jahre) wie bisher 2 Jahre und 3 Monate.
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LwPersFw

Da ja öfters noch Fragen zur Berechnung der Erfahrungsstufe für ab dem 01.01.2016 (wieder-)eingestellte Soldaten auftauchen...

Hier kann man, u.a. in den Gesetzesentwürfen ... Begründungen ..., nachlesen, was sich der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der entsprechenden Paragraphen des BBesG gedacht hat...

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/685/68569.html

Ausgangspunkt ist immer der § 27 BBesG.

Unter bestimmten Voraussetzungen tritt der § 28 BBesG hinzu.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass es zwei Arten von Zeiten gibt:

+ Zwingend anzuerkennende Zeiten
+ Kann-Zeiten

Auf Grund dieser Differenzierung sind hier im Forum nur sehr eingeschränkte Aussagen zu diesem Thema möglich.

Denn gerade zu den "KANN-Zeiten" ... können hier keine verlässlichen Aussagen getroffen werden.

Nur als Anhalt:

Zu den zwingend anzuerkennenden Zeiten zählen Zeiten gemäß BBesG:

+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
+ § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
+ § 28 Abs. 1 S. 4

Zu den KANN-Zeiten zählen gemäß BBesG:

+ § 28 Abs. 3 S. 1
+ § 28 Abs. 3 S. 2
+ § 28 Abs. 3 S. 3

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Pericranium

Kann mir mal jemand beim Berechnen einer Erfahrungsstufe helfen, bitte?
Es geht um einen Kameraden und wir sind uns uneinig.

Er ist im Dezember 1993 geboren. Dienstzeit als FWDL 9 Monate von Juli 12 bis März 2013.

Seit Juli 2013 wieder durchgehend Soldat.
Meinen Berechnungnen nach, wurde er Dezember 2014 Stufe 1, da er dann 21 wurde.
1.10.2015 Beförderung zum Oberfähnrich.
Ergo hatte er zum 1.1.2016, wo die Änderung eintrat, ein Jahr und einen Monat in Stufe 1.
Also Dezember 2016 dann Stufe 2. Und durch die Bestandsregelung für Soldaten, welche zum Stichtag in Stufe 1 oder 2 sind, sollte er dann doch zum Februar 2019 Stufe 3 erreichen, oder nicht?
Oder werden mit der neuen Regel irgendwie Vordienstzeiten eingerechnet?

didi62

Zitat von: Pericranium am 12. März 2018, 15:18:24
Kann mir mal jemand beim Berechnen einer Erfahrungsstufe helfen, bitte?
Es geht um einen Kameraden und wir sind uns uneinig.

Er ist im Dezember 1993 geboren. Dienstzeit als FWDL 9 Monate von Juli 12 bis März 2013.

Seit Juli 2013 wieder durchgehend Soldat.
Meinen Berechnungnen nach, wurde er Dezember 2014 Stufe 1, da er dann 21 wurde.
1.10.2015 Beförderung zum Oberfähnrich.
Ergo hatte er zum 1.1.2016, wo die Änderung eintrat, ein Jahr und einen Monat in Stufe 1.
Also Dezember 2016 dann Stufe 2. Und durch die Bestandsregelung für Soldaten, welche zum Stichtag in Stufe 1 oder 2 sind, sollte er dann doch zum Februar 2019 Stufe 3 erreichen, oder nicht?
Oder werden mit der neuen Regel irgendwie Vordienstzeiten eingerechnet?

Da es sich hier um einen Überleitungsfall handelt, werden keine Vordienstzeiten angerechnet.
Es wird geprüft, ob am 31.12.2015 die Stufenlaufzeit der derzeitigen Stufe nach neuem Recht bereits erreicht ist.
Ist dies der Fall, erfolgt ein Stufenaufstieg in Stufe 2 zum 01.01.2016.
Ist dies nicht der Fall, erfolgt der nächste Stufenaufstieg zum Ablauf der Stufenlaufzeit der aktuellen Stufe nach neuem Recht.

Da er am 31.12.2015 ein Jahr und 1 Monat in Stufe 1 verbracht hat und somit die Stufenlaufzeit nach neuem Recht noch nicht erreicht ist, erfolgt ein Aufstieg in die Stufe 2 zum 01.12.2016 und in die Stufe 3 zum 01.03.2019.

Pionec

Guten Morgen,

ich benötige einmal eure Unterstützung zu den Erfahrungsstufen.
Hier die Rahmendaten:
Wiedereinsteller als UmP (Ofw oder HptFw)
Alter bei Dienstantritt zum 01.10.2018 38 Jahre
GWDL 10 Monate 99/2000
Ausbildung 2000-2002
Ab 10/2004 im gelernten Beruf tätig
Von 10/2009-04/2012 Fortbildung zum Fachwirt (Meisterebene)
seitdem auch so tätig.

Mit welcher Erfahrungsstufe kann ich in etwa rechnen?
Laut meiner Berechung sind es ingesamt 17 Jahre Berufserfahrung, könnte also Stufe 6 werden. gem. BBeSG §28 Abs,.1
mich irritiert aber Abs. 3, da dort steht ab A7 nur 4 Jahre.
Lt. KC ist sowohl meine Ausbildung als auch der Fachwirt, für den vorgesehenen Dienstposten verwendungsfähig.


Evtl kann mir auch gleich noch eine Frage zur Einstellung als Ober- oder Hauptfeldwebel beantwortet werden.
Gem. SLV §17 Abs. 2 beträgt die Mindestdauer für Oberfeldwebel ein Jahr und für Hautpfeldwebel 5 Jahre, bei DA wäre ich bei ziemlich genau 6,5 Jahre seit Erwerb, wird es dann Ober- oder doch Hauptfeldwebel?

Fragen über Fragen, ich hoffe, ihr könnt meinen Gedankengang nachvollziehen und mir die Fragen beantworten

Ralf

Wenn du als Fw+ eingestellt wirst, zählt auch nur die Erfahrungszeit auf Meisterebene zzgl. Vordienstzeiten und zzgl. Ausbildungszeit bis max. 4 Jahre.

Der Einstellungsdienstgrad hängt davon ab, wie lange du in deinem Meisterberuf tätig warst. Bist du also 6,5 Jahre in dem Beruf tätig, kann eine Einstellung als HptFw erfolgen, vorausgesetzt eine Planstelle ist dafür verfügbar und der Bedarfsträger befürwortet das. So hat sich bspw. die Lw vorbehalten ab HptFw darüber im einzelnen zu entscheiden, ob der Dienstgrad auch in die Struktur passt. Ein Beispiel: eine TE besteht aus 4 UmP, alle warten seit längerem auf eine Beförderung zum HptFw. Dort nun einen HptFw von außen mit keiner Diensterfahrung reinzusetzen wäre für alle Beteiligten nicht zielführend.
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Pionec

Danke,

dass heisst ich beginne dann mit Erfahrungsstufe 2, richtig?

Ralf

Warum rechnest du es nicht einfach mal durch?
Vordienstzeit 10 Monate
Ausbildung max 4 Jahre (vllcht auch nur 3,5 bei dir?)
Tätigkeit im Beruf 6,5 Jahre
Und das gibt dann EF 2???
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Pionec

siehst du, da genau war meine Irritation.
Ich habe die 4 Jahre als maximale Anrechnungszeit angesehen.

also kann es ggf. so aussehen, Summe aus den von dir bzw. mir aufgelisteten Zeiten, 130 Monate rund 11 Jahre, also stufe 4-5 je nach dem ob gerundet wird.

Vielen Dank, damit kann ich arbeiten.

Ralf

ZitatIm Übrigen können hauptberufliche Zeiten ganz oder teilweise als Erfahrungszeiten anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind.
Das ist der entscheidende Satz. Ist aber alles eine Einzelfallentscheidung, deswegen sind Aussagen hier halt immer nur ein Anhalt.
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Niederbayer

Zitat von: Bezügerechnerin am 09. Juni 2017, 12:04:27
Zitat von: Niederbayer am 07. Juni 2017, 20:46:44
Wenn ich als A7er Erfahrungsstufe 2 erhalten hab (zur Zeit des alten Systems), erreiche ich dann auch als derzeitiger A9er nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3? Und ab der 3 greift dann vermutlich auch bei mir das neue System, oder?

Ich wurde im Herbst 2015 zur Zeit des alten Systems als A7er in die Erfahrungsstufe 2 hochgestuft.
Werde ich nun als derzeitiger A9er dann dennoch gemäß altem System (Leiste A3-A7) nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3 erreichen?
Dass dazwischen die Besoldungsstufen gewechselt haben, ist unerheblich, oder?

Ich verstehe es so:

Da mit A7 nach altem System auf die Erfahrungsstufe 2 geklettert, müssen gemäß Leiste A3-A7 alt 2 1/4 Jahre vergehen bis zur Erfahrungsstufe 3.
Mit Erreichen Stufe 3 erfolgt bei mir der Wechsel auf neues System.

So richtig?

Hallo aus München!

Die bisherigen Antworten waren mir etwas zu schwammig. :) Ich mag Fakten.

Im Rahmen der letzten Anpassung des BBesG (7. Besoldungsänderungsgesetz)
wurde jeder SaZ/BS der zum Stichtag 31.12.2015 Anspruch auf Dienstbezüge hatte in das "neue" Recht übergeleitet.
Das heißt das neue System greift auch bei dir schon seit Inkrafttreten.

Relevant für die Überleitung war am Stichtag 31.12.2015

1. Welcher Laufbahn gehört der Soldat an? (Mannschaften oder sonstige)
2. Welche Erfahrungsstufe hat der Soldat erreicht?
3. Und seit wann befindet sich der Soldat in dieser Stufe?

Dein Fallbeispiel:
Stichtag: Sonstige Laufbahn, Stufe 2 seit Herbst 2015 (fiktiv: 01.10.2015)

Die Überleitung erfolgte also mit Stufe 2.
Nach neuem Recht beträgt die Stufenlaufzeit in Stufe 2 zum Aufstieg nach Stufe 3 drei Jahre.

Für Soldaten die jedoch am Stichtag 31.12.2015 zur Stufe 1 oder 2 zugeordnet waren, gilt eine Übergangsregelung
gem. § 82 Abs. 2 Siebtes Besoldungsänderungsgesetz. Diese Soldaten benötigen zum Aufstieg von Stufe 2 zu 3 nur 2 Jahre 3 Monate.

Du steigst also ausgehend vom Stufenbeginn 01.10.2015 Stufe 2 am
01.01.2018 in Stufe 3.

Bis Stufe 5 beträgt die Stufenlaufzeit in sonstigen Laufbahnen immer je 3 Jahre. Ab Stufe 5 sind des 4 Jahre.

Beförderungen und Statuswechsel haben keinen Einfluss mehr. Laufbahnwechsel ggf. schon.


Liebe Grüße ;)

So ist es nun leider nicht. Erst der 01. Oktober 2018 soll für mich nun laut München die Stufe 3 bringen.

Pericranium

Zitat von: Niederbayer am 23. März 2018, 23:58:46
Zitat von: Bezügerechnerin am 09. Juni 2017, 12:04:27
Zitat von: Niederbayer am 07. Juni 2017, 20:46:44
Wenn ich als A7er Erfahrungsstufe 2 erhalten hab (zur Zeit des alten Systems), erreiche ich dann auch als derzeitiger A9er nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3? Und ab der 3 greift dann vermutlich auch bei mir das neue System, oder?

Ich wurde im Herbst 2015 zur Zeit des alten Systems als A7er in die Erfahrungsstufe 2 hochgestuft.
Werde ich nun als derzeitiger A9er dann dennoch gemäß altem System (Leiste A3-A7) nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3 erreichen?
Dass dazwischen die Besoldungsstufen gewechselt haben, ist unerheblich, oder?

Ich verstehe es so:

Da mit A7 nach altem System auf die Erfahrungsstufe 2 geklettert, müssen gemäß Leiste A3-A7 alt 2 1/4 Jahre vergehen bis zur Erfahrungsstufe 3.
Mit Erreichen Stufe 3 erfolgt bei mir der Wechsel auf neues System.

So richtig?

Hallo aus München!

Die bisherigen Antworten waren mir etwas zu schwammig. :) Ich mag Fakten.

Im Rahmen der letzten Anpassung des BBesG (7. Besoldungsänderungsgesetz)
wurde jeder SaZ/BS der zum Stichtag 31.12.2015 Anspruch auf Dienstbezüge hatte in das "neue" Recht übergeleitet.
Das heißt das neue System greift auch bei dir schon seit Inkrafttreten.

Relevant für die Überleitung war am Stichtag 31.12.2015

1. Welcher Laufbahn gehört der Soldat an? (Mannschaften oder sonstige)
2. Welche Erfahrungsstufe hat der Soldat erreicht?
3. Und seit wann befindet sich der Soldat in dieser Stufe?

Dein Fallbeispiel:
Stichtag: Sonstige Laufbahn, Stufe 2 seit Herbst 2015 (fiktiv: 01.10.2015)

Die Überleitung erfolgte also mit Stufe 2.
Nach neuem Recht beträgt die Stufenlaufzeit in Stufe 2 zum Aufstieg nach Stufe 3 drei Jahre.

Für Soldaten die jedoch am Stichtag 31.12.2015 zur Stufe 1 oder 2 zugeordnet waren, gilt eine Übergangsregelung
gem. § 82 Abs. 2 Siebtes Besoldungsänderungsgesetz. Diese Soldaten benötigen zum Aufstieg von Stufe 2 zu 3 nur 2 Jahre 3 Monate.

Du steigst also ausgehend vom Stufenbeginn 01.10.2015 Stufe 2 am
01.01.2018 in Stufe 3.

Bis Stufe 5 beträgt die Stufenlaufzeit in sonstigen Laufbahnen immer je 3 Jahre. Ab Stufe 5 sind des 4 Jahre.

Beförderungen und Statuswechsel haben keinen Einfluss mehr. Laufbahnwechsel ggf. schon.


Liebe Grüße ;)

So ist es nun leider nicht. Erst der 01. Oktober 2018 soll für mich nun laut München die Stufe 3 bringen.

Da würde ich aber mal nach der Grundlage fragen. Wäre nicht das erste Mal, dass die sich vertun.
Wie Bezügerechnerin schon sagte, §82 Abs. 2 ist dein Freund.

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